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Wehrpflicht

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Weltkarte der Armeeformen:
  • keine (eigenen) Streitkräfte
  • keine Wehrpflicht (Freiwilligenarmee / Berufsarmee / ausgesetzt)
  • noch Wehrpflicht, aber Abschaffung in weniger als drei Jahren bereits beschlossen
  • Wehrpflicht
  • keine Angaben
  • Als Wehrpflicht bezeichnet man die Pflicht eines Staatsbürgers, für einen gewissen Zeitraum in der Armee oder einer anderen Wehrformation (zum Beispiel im Bereich der Polizei oder des Katastrophenschutzes) seines Landes zu dienen. Ob und für wen eine Wehrpflicht besteht, ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Mit wenigen Ausnahmen (Israel, teilweise China[1]) erstreckt sich die Wehrpflicht nur auf die männliche Bevölkerung, dennoch wird häufig auch synonym von einer allgemeinen Wehrpflicht gesprochen.

    Die Wehr- oder Ersatzdienst-Pflicht fällt unter den Ausnahmetatbestand in Art. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (dort als „militärische Dienstpflicht“), der das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit regelt.[2]

    Geschichte

    Heere, die aufgrund einer allgemeinen Aushebung aller wehrfähigen Männer aufgestellt wurden, gab es in der Geschichte immer wieder, etwa das Heer der römischen Republik oder Bürgergarden in Städten. Auch Preußen befand sich mit dem Kantonssystem auf dem Weg zu einer Wehrpflichtigenarmee. Allgemein waren nach dem Zerfall des Lehnswesens des Mittelalters von der frühen Neuzeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts jedoch Söldnerheere die Regel, die wenig ideologische oder nationalitätsbedingte Verbindung zu ihren Dienstherren hatten.

    In Schweden führte König Gustav II. Adolf um 1630 eine (selektive) Wehrpflicht ein, indem er Männer bestimmter Berufsgruppen vom Wehrdienst freistellte, Männer rekrutierte, die „starkgliedrig und, soweit festgestellt werden kann, tapfer waren – im Alter von 18 bis 30 Jahren“. Diese wurden aus Staatsmitteln ausgerüstet und bezahlt.

    Das Frankreich der Französischen Revolution war der erste europäische Staat, der seine Armee mit der Levée en masse 1793 fast ausschließlich aufgrund einer allgemeinen Wehrpflicht organisierte, auch wenn es daneben noch Freiwillige gab.

    In Russland wurde durch das Gesetz vom 13. Januar 1874 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.

    Seit dem Ende des Kalten Krieges und dem damit einhergehenden Verzicht auf Massenarmeen haben immer mehr Länder ihre Armeen von Wehrpflicht- auf Freiwilligen – und Berufsarmeen umgestellt. Dieser Trend ist bis heute ungebrochen. 2010 hatten 24 der 28 NATO-Staaten[3] eine Berufsarmee. Von den bedeutenden Militärmächten innerhalb der NATO hält nur noch die Türkei an der Wehrpflicht fest. (Deutschland siehe unten).

    Insgesamt haben die weitaus meisten Länder der sogenannten Ersten Welt inzwischen auf die Wehrpflicht verzichtet.

    Deutschland

    Hauptartikel: Wehrpflicht in Deutschland

    Die Wehrpflicht wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 21. Juli 1956 eingeführt. Die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung sah das Grundgesetz schon in seiner Urfassung ab 1949 vor.[4] Im März 1956 wurden die Wehrpflicht aufgenommen sowie die Möglichkeit eines Ersatzdienstes, der keineswegs länger dauern sollte als der Wehrdienst.[5] 1968 wurde die Wehrpflicht mit dem Artikel 12a im Grundgesetz geregelt.

    Einberufene Wehrpflichtige 1957 bis 2011

    Am 15. Dezember 2010 wurde durch das Bundeskabinett eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 beschlossen.[6] Die Wehrpflicht besteht also weiter, in Friedenszeiten werden aber keine Wehrpflichtigen mehr eingezogen. Zum 1. Januar 2011 wurden zum letzten Mal alle Wehrpflichtigen zwangsweise einberufen, seit dem 1. März 2011 werden Wehrpflichtige nicht mehr gegen ihren Willen zum Dienst verpflichtet.

    Wehrpflichtig sind grundsätzlich alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, die Heranziehungsgrenze für den Grundwehrdienst war das 23. Lebensjahr. Die Wehrpflicht wurde durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes vom 28. Februar 1983 durch den Zivildienst in Deutschland erfüllt. Die Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes betrug zuletzt seit dem 1. Juli 2010 sechs Monate.[7] Die vorher teilweise längere Dauer des Zivildienstes im Gegensatz zum Wortlaut des Grundgesetzes wurde damit gerechtfertigt, dass Wehrdienstleistende nach dem Grundwehrdienst als Reservisten zu Wehrübungen herangezogen werden konnten.

    Dauer von Wehr- und Zivildienst in Deutschland (in Monaten)
    Vorlage:Zeitleiste Wehrpflichtdauer BRD

    In der Praxis leisteten von den 440.000 erfassten Männern des Jahrganges 1980 137.500 (31,25 %) den Grundwehrdienst, 152.000 (34,54 %) Zivildienst oder einen anderen Ersatzdienst, und 150.500 (34,2 %) wurden ausgemustert oder aus anderen Gründen nicht zum Dienst herangezogen.

    Ein Vergleich mit anderen Ländern und ihrer Praxis in Bezug auf die Wehrpflicht ist nur bedingt möglich. Aufgrund der geschichtlichen Erfahrungen Deutschlands wurde das Konzept der in ihrer Form in der damaligen Zeit einzigartigen „Inneren Führung“ und eng damit zusammenhängend des Leitbilds des „Staatsbürgers in Uniform“ geschaffen. Auch durch Einbindung in die allgemeine Gerichtsbarkeit wurde sichergestellt, dass sich - im Gegensatz zur Reichswehr, die mit eigener Gerichtsbarkeit und unmittelbar dem Reichspräsidenten unterstehend ein Staat im Staate war - die deutsche Armee niemals wieder zu einem „Staat im Staat“ entwickeln kann. Aus diesem Grund wurde auch die Institution des Wehrbeauftragten geschaffen. Als Parlamentsarmee, an deren Spitze nicht ein Militär sondern ein Politiker steht, sollte die Bundeswehr das „Recht und die Freiheit des deutschen Volkes“ (Eid und Feierliches Gelöbnis) verteidigen.

    Österreich

    Wehrdienst oder Zivildienst?

    In Österreich gilt die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Lebensjahr, für Offiziere und Unteroffiziere bis zum 65. Lebensjahr (Art. 9a Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz; § 1 Abs 2 und § 10 Wehrgesetz). Bis zum 35. Lebensjahr können Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst eingezogen werden. Die Dauer des Grundwehrdienstes beträgt sechs Monate – bis 2005 noch acht Monate, wobei zumindest sechs Monate ohne zeitliche Unterbrechung geleistet werden mussten. Die fehlenden Monate wurden über den Zeitraum von mehreren Jahren durch Waffenübungen ergänzt. Bis alle sechs Monate abgeleistet sind, befindet sich der Wehrpflichtige im Milizstand.

    Wer den Dienst mit der Waffe verweigert, hat unabhängig vom Grund Wehrersatzdienst oder Zivildienst zu leisten. Dieser dauert neun Monate und kann bei verschiedenen Organisationen abgeleistet werden. Alternativ zum Zivildienst kann ein 12-monatiger Zivilersatzdienst im Ausland (Auslandsdienst) abgeleistet werden. Durch die Ablehnung des Dienstes an der Waffe ist es 15 Jahre ab diesem Zeitpunkt nicht möglich, bis auf wenige Ausnahmen, waffenrechtliche Dokumente zu beantragen.

    Bis zum Jahr 1971 betrug der Grundwehrdienst neun Monate, wobei die letzten zwei Wochen eine automatische Dienstfreistellung darstellten. Unter Bundeskanzler Kreisky wurde die Verkürzung auf sechs Monate plus 60 Tagen Truppenübung (=8 Monate) beschlossen, was eine de facto Verkürzung von nur zwei Wochen darstellte, da die Dienstfreistellung wegfiel. Ebenfalls unter Kreisky wurde 1975 die bis dahin einfachgesetzliche allgemeine Wehrpflicht für Männer mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 8. Juli 1975,[8] gemeinsam mit dem neu geschaffenen Wehrersatzdienst (Zivildienst), in der Verfassung verankert. Wurden in den 1970er Jahren noch ein Großteil der Wehrpflichtigen zu sechs Monaten Grundwehrdienst einberufen und nur einige Spezialfunktionen mit Acht-Monat-Grundwehrdienern besetzt, so änderte sich das im Lauf der Jahre.

    Ein Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft ist für Männer, die zwischen 16 und 35 Jahren alt sind, über die für andere Österreicher üblichen Bedingungen hinaus eingeschränkt, so dass eine Umgehung der Wehrpflicht auf diesem Wege erschwert ist. Er ist nur dann möglich, wenn sie seit 5 Jahren außerhalb Österreichs leben oder den Dienst schon geleistet bzw. für untauglich befunden wurden (§ 37 Staatsbürgerschaftsgesetz).

    Das Ende des Wehrdienstes wird als "Abrüsten" bezeichnet und oft ausgiebig gefeiert.

    Geschichte

    Debatte um Abschaffung und Volksbefragung

    Im Zuge des Wiener Wahlkampfs im Oktober 2010 stellte Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) die Wehrpflicht in Frage und forderte diesbezüglich eine Volksbefragung. Grüne, BZÖ und Team Stronach schlossen sich dieser Forderung an, ÖVP und FPÖ wollen die Wehrpflicht beibehalten. Gleichzeitig erstellte der Generalstab des österreichischen Bundesheers unterschiedliche Modelle zur Aussetzung der Wehrpflicht. Am 5. Jänner 2011 meldete der Kurier, es gäbe sieben verschiedene Modelle.[9] Der Chef des Generalstabs, Edmund Entacher, dementierte die vom Kurier publizierten Zahlen noch am selben Tag und meinte, die tatsächlichen Modelle würden in den folgenden zwei Wochen veröffentlicht werden.[10]

    Im August 2012 gab ÖVP-Chef Michael Spindelegger bekannt, dass sich die ÖVP entgegen ihrer früheren Linie mit der SPÖ auf eine Volksbefragung zur Frage der Wehrpflicht geeinigt habe.[11] Diese fand am 20. Jänner 2013 statt. Dabei sollten sich die Abstimmenden zwischen den von der SPÖ („Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres?“) bzw. ÖVP („Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“) propagierten Modellen entscheiden.[12] Nach dem amtlichen Endergebnis stimmten 59,7 % für die Beibehaltung der Wehrpflicht und des Zivildienst und 40,3 % für ein Berufsheer.[13]

    Schweiz

    In der Schweiz gilt für männliche Bürger gemäß Art. 59 Bundesverfassung die allgemeine Dienstpflicht. Im Abs. 1 dieses Artikels sieht die Verfassung seit 1992 einen zivilen Ersatzdienst vor (Zivildienst). Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig. Die Wehrpflicht dauert gemäß Art. 13 Militärgesetz in der Regel vom 20. bis 34. Altersjahr (für Mannschaftsdienstgrade, Unteroffiziere und Offiziere bis Oberleutnant). Die Pflichtigen werden solange zu jährlichen Wiederholungskursen aufgeboten, bis eine dienstgradbezogene Anzahl von anrechenbaren Tagen erreicht ist. Für die Mannschaftsdienstgrade beträgt diese Zahl höchstens 262 Tage (siehe Schweizer Armee). Für Grade ab Hauptmann gibt es keine fixe Obergrenze. Sie leisten grundsätzlich sämtliche Dienstleistungen ihrer Einteilungsformation. Hauptleute werden im Alter von 42 Jahren entlassen, Majore im Alter von 50 (vgl. die Militärdienstverordnung (MDV)).

    Die Nichterfüllung der Militärdienstpflicht ist strafbar nach Art. 81 ff. des Militärstrafgesetzes. Erst seit 1996 besteht für Militärdienstpflichtige die Möglichkeit, ihre Wehrpflicht im Rahmen eines zivilen Ersatzdienstes (Zivildienst) zu erfüllen.

    Im Mai 2011 lehnte der Nationalrat mit 117 zu 53 Stimmen eine parlamentarische Initiative ab, die eine Sistierung der allgemeinen Wehrpflicht verlangt hat.[14]

    Die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) reichte im Januar 2012 die eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» ein. In der Volksabstimmung vom 22. September 2013 wurde die Initiative von 73,2 % der Abstimmenden abgelehnt - wie schon bei früheren Abstimmungen.[15]

    Andere Länder (alphabetisch)

    Australien

    In Australien existierten von 1903 bis 1980 zwei Freiwilligenarmeen. Die heutige Armee, die Australian Defence Force, umfasst etwa 53.000 Soldaten. Die Wehrpflicht wurde 1972 aufgehoben.

    Belgien

    Der Wehrdienst wurde in Belgien im Jahr 1995 abgeschafft.

    Bosnien und Herzegowina

    Mit der Einführung einer einheitlichen Armee in Bosnien und Herzegowina wurde die allgemeine Wehrpflicht am 1. Januar 2006 aufgehoben.

    China

    In China dauert die Wehrpflicht zwei Jahre. Alle männlichen Bürger, die vor dem 31. Dezember eines Jahres das 18. Lebensjahr vollenden, können zum aktiven Dienst rekrutiert werden. Studenten sind von der allgemeinen Wehrpflicht befreit, allerdings müssen Frauen wie Männer einen mehrwöchigen Grundkurs auf dem Campusgelände ihrer jeweiligen Universität absolvieren. Weibliche Bürger können gemäß der oben genannten Bestimmung zum aktiven Dienst rekrutiert werden, wenn die Armee sie braucht.

    Die Volksbefreiungsarmee hat in Friedenszeiten eine Stärke von 2,3 Millionen Soldaten. Jedoch erreichen jedes Jahr mehr als 13 Millionen junger Männer das Wehrdienstalter. Durch Chinas riesige Bevölkerung und der dadurch großen Anzahl von Freiwilligen für die normale Armee hat Wehrpflicht praktisch kaum eine Bedeutung. Alle 18-Jährigen müssen sich selbst bei den Behörden einschreiben. Die vorwiegende Ausnahme in diesem System sind potentielle Studenten (männliche und weibliche), die militärisches Training (normalerweise für eine Woche oder mehr) mitmachen müssen, bevor ihre Studien beginnen oder – was öfter der Fall ist – ein Jahr nach Ende ihrer Studien (§ 43 des Wehrdienstgesetzes).

    Finnland

    In Finnland gilt eine allgemeine Wehrpflicht für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren. Der Wehr- oder Zivildienst ist von Männern im Alter von 18 bis 30 Jahren abzuleisten. Nach dem Wehrdienst befinden sich Männer bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in der Reserve. Der Wehrdienst dauert 165, 255 oder 347 Tage, Zivildienst dauert 347 Tage. Männern die sowohl die Ableistung des Wehrdienstes als auch des Zivildienstes verweigern (sogenannte Totalverweiger) drohen Haftstrafen von bis zu 181 Tagen. Seit 1995 können auch Frauen freiwillig Wehrdienst leisten.

    Die Inselgruppe Åland hat einen demilitarisierten Status, weswegen die Einwohner mit åländischem Hembygdsrätt (Heimatrecht), die schon vor Vollendung des 12. Lebensjahres auf Åland gelebt haben, von der Wehrpflicht ausgenommen sind. Dieses Recht wird nur in Åland ansässigen finnischen Staatsangehörigen erteilt, die entweder aus Åland stammen oder dort seit längerem wohnhaft sind.

    Frankreich

    Frankreich hat die Wehrpflicht ab Ende 2001 ausgesetzt. Stattdessen wurde bereits 1998 die Journée d'appel de préparation à la défense (JAPD) (Vorbereitungstag für die Landesverteidigung) für alle französischen Jugendlichen, Jungen wie Mädchen, im In- und Ausland eingeführt. Die Jugendlichen nehmen daran in der Regel zwischen dem 16. und 18. Geburtstag teil. Die dort ausgegebene Teilnahmebescheinigung wird beispielsweise für die Teilnahme am Baccalauréat (Abitur) benötigt.[16][17]

    Griechenland

    In Griechenland gilt eine allgemeine Wehrpflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die Wehrdienstdauer für Wehrpflichtige beträgt zurzeit (2008) zwölf Monate. Verwitwete Väter bzw. ältere Brüder mit der Sorgepflicht für einen oder mehrere Minderjährige sind von der Wehrpflicht befreit. Für Auslandsgriechen, die auch im Ausland geboren sind, beträgt die Wehrdienstdauer nur drei Monate. Andere Auslandsgriechen, Einwanderer mit griechischem Pass und Geschwister einer Familie mit sechs oder mehr Kindern haben das Recht auf eine auf sechs Monate reduzierte Wehrdienstdauer. Für den ältesten Bruder von drei Geschwistern, für die zwei ältesten Brüder von vier Geschwistern, und für Väter beträgt sie neun Monate. Für Frauen gilt keine Wehrpflicht, sie können jedoch ohne Einschränkungen dem Militär beitreten.

    Siehe auch: Griechenland

    Israel

    Israel zählt zu den wenigen Staaten der Welt, die praktisch jeden Wehrpflichtigen auch tatsächlich einberufen. Während die meisten Länder einen Großteil der Wehrpflichtigen gar nicht erst zur Musterung einbestellen, wird in Israel praktisch jeder Erwachsene in die Armee einberufen, was auf den prekären Status Israels als von feindlichen Staaten umgebenes Land zurückzuführen ist. Außerdem hat Israel, als einer von wenigen Staaten, die Wehrpflicht auf beide Geschlechter ausgedehnt. Hier sind Frauen verpflichtet, mindestens zwei Jahre Dienst in den Streitkräften abzuleisten, Männer müssen drei Jahre absolvieren.

    siehe: Frauen in den israelischen Streitkräften

    Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen: So sind israelische Araber (Muslime und Christen, nicht jedoch Drusen) sowie alle nichtjüdischen, schwangeren oder verheirateten Frauen von der Wehrpflicht befreit. Bislang ist es grundsätzlich nur Frauen gestattet, dem Wehrdienst aus Gewissensgründen nicht nachzukommen und einen Ersatzdienst (National Service) zu leisten. Die Verweigerung des Wehrdienstes durch Männer ist mit gesellschaftlicher Ächtung und nicht selten auch mit einem Strafverfahren verbunden; dennoch ist ihre Tendenz steigend.

    Bei der Gründung Israels wurden auch die ultraorthodoxen Juden, damals nur wenige hundert, von der Wehrpflicht freigestellt. Da sie Verhütungsmittel ablehnen und es als göttliches Gebot ansehen, möglichst viele Kinder zu haben, ist ihre Anzahl stark gestiegen. Dies hat zunehmend zu gesellschaftlichen Konflikten mit dem Rest der Bevölkerung geführt. 2012 hat das Oberste Gericht entschieden, dass die Befreiung ultraorthodoxer Juden vom Militärdienst verfassungswidrig ist. Im März 2014 wurde ein Gesetz beschlossen, das es unter Strafe stellt, wenn Ultraorthodoxe ihrer Einberufung nicht Folge leisten.[18]

    Italien

    In Italien wurde die Wehrpflicht (und der zivile Ersatzdienst) zum 1. Juli 2005 ausgesetzt.[19] Gleichzeitig wurde ein freiwilliger einjähriger Wehrdienst eingeführt, der jedoch Voraussetzung für Weiterverpflichtungen bei der Armee und für Bewerbungen bei Polizei, Carabinieri und anderen Sicherheitsbehörden ist. Das „Nationale Amt für den Zivildienst“ bietet daneben einen freiwilligen einjährigen Zivildienst an.

    Kanada

    In Kanada gab es außer während des Ersten und Zweiten Weltkrieges nie eine Wehrpflicht.

    Kroatien

    Im Oktober 2007 beschloss das kroatische Parlament, dass ab dem 1. Januar 2008 nur noch Freiwillige zur kroatischen Armee einberufen werden.

    Namibia

    In Namibia beziehungsweise Südwestafrika bestand vom 1. August 1980 bis zur Unabhängigkeit 1990 eine Wehrpflicht für Männer über 18 Jahre.[20] Sie wurden in die South West African Territorial Force (SWATF) einberufen und unter anderem zum Kampf gegen ihre eigenen Familien, die teilweise als Freiheitskämpfer der SWAPO (People's Liberation Army of Namibia) dienten, eingesetzt.[21][22]

    Die Wehrpflicht wurde in die Verfassung Namibias nicht übernommen und somit ist die Namibian Defence Force eine reine Berufsarmee.

    Niederlande

    In den Niederlanden gibt es seit 1997 nur noch passive Wehrpflicht. Das heißt, dass man nur während eines Krieges im eigenen Land eingezogen wird, wenn das Berufsmilitärwesen Hilfe braucht.

    Norwegen

    In Norwegen besteht Wehrpflicht für alle Männer ab 19 Jahren, die Dienstzeit beträgt zurzeit zwölf Monate. Jährlich werden etwa 10.000 Wehrpflichtige einberufen. Seit 2009 sind auch Frauen verpflichtet sich mustern zu lassen, der Wehrdienst bleibt aber freiwillig.[23] Im Oktober 2014 hat das Parlament eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach ab 2015 alle jungen Menschen einberufen werden können. Die ersten wehrpflichtigen Frauen sollen ab dem Sommer 2016 ihren Wehrdienst leisten. Laut Verteidigungsministerin Ine Eriksen Soreide sei es das Ziel den Frauenanteil zu steigern, die Gesamtzahl der Soldaten solle aber gleich bleiben.[24][25][26]


    Polen

    Im Herbst 2006 beschloss das polnische Parlament, die neunmonatige Wehrpflicht in Polen 2011 auslaufen zu lassen und spätestens 2012 eine reine Berufsarmee einzuführen.[27] Dieser Plan wurde 2008 noch einmal von der Regierung beschleunigt, so dass seit 2010 in der polnischen Armee keine Wehrpflichtigen mehr Dienst tun.

    Russland

    Ab 1. Januar 2008 wurde die Dienstzeit für Wehrpflichtige in Russland auf 12 Monate reduziert. Zuvor hatte sie 24 Monate bei den Landstreitkräften und 36 Monate bei der Marine betragen. Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Zunächst hatten die Einberufungsbehörden – u. a. wegen des Fehlens von Ausführungsgesetzen – dieses Recht oft ignoriert. Der Dienst als Wehrpflichtiger in den russischen Streitkräften gilt als schwer erträglich bis lebensgefährlich und wird deshalb nach Möglichkeit, auch mithilfe von Korruption, umgangen. Für die in Russland wie anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion in den Reihen des Militärs üblichen Missstände und kriminellen Auswüchse (schikanöse Behandlung, Misshandlungen, Tötungen, echte und vorgetäuschte Selbstmorde) steht seit Jahrzehnten das Stichwort „Dedowschtschina“. Seit 2004 existiert ein Zivildienstgesetz, wonach der Ersatzdienst allerdings mit 21 Monaten fast doppelt so lang ist wie der Militärdienst, grundsätzlich heimatfern und auch als unbewaffneter Dienst in den Streitkräften abgeleistet werden kann. Akademiker müssen nur eine kurze militärische Grundausbildung statt des regulären Wehrdienstes absolvieren. Der Dienst beim sowjetischen Geheimdienst KGB und den paramilitärischen Truppen des sowjetischen Innenministeriums und deren heutigen russischen Nachfolgeorganisationen galt bzw. gilt als Wehrdienst. In Kriegseinsätze werden heute nur noch Freiwillige („Kontraktniki“) geschickt. Diese „Vertragssoldaten“ lassen sich in etwa mit den „freiwillig Längerdienenden“ in der Bundeswehr vergleichen.

    Schweden

    Die Wehrpflicht für Männer in der modernen Form wurde 1901 eingeführt und 2010 ausgesetzt. In Krisenzeiten kann die Regierung die allgemeine Wehrpflicht, aus Gründen der Gleichstellung nun auch für Frauen, per Beschluss wieder einführen.[28]

    Zuletzt betrug der Wehrdienst elf Monate; zu ihm wurden 10 bis 15 % eines Jahrgangs eingezogen. Die Armee wird nun eine Berufsarmee (= Zeit- und Berufssoldaten auf freiwilliger Basis). Die Truppenstärke soll 15.000–20.000 Mann betragen.[29][30]

    Slowakei

    In der Slowakei wurde die allgemeine Wehrpflicht eineinhalb Jahre nach dem Nato-Beitritt im Jahr 2005 abgeschafft.[31]. Im Jahr 2011 verfügte das Militär über 15.000 Soldaten. Das entspricht einem Viertel der Anzahl im Jahr 1993, dem ersten Jahr nach der Auflösung der Tschechoslowakei. Probleme haben die Streitkräfte in der notwendigen Rekrutierung von Fachkräften, wie Juristen oder Ärzten.[32]

    Südafrika

    Südafrika hat im August 1994 die Wehrpflicht abgeschafft. Während der Apartheid waren nur weiße männliche Personen ab 16 Jahren wehrpflichtig. Die Dienstzeit umfasste mehrere Jahre und wurde nicht hintereinander abgeleistet, sondern erfolgte mit teils großen Abständen zwischen den Einberufungen. Die Wehrpflichtigen wurden auch für den Dienst in der regulären Polizeitruppe des Landes eingesetzt und stellten zeitweise den Großteil der Polizisten im Lande. Ab 1984 existierte die „End Conscription Campaign“ (Kampagne zur Abschaffung der Wehrpflicht), die ihr Ziel nach den ersten freien und gleichen Wahlen 1994 erreichte. Es wird geschätzt, dass in den 1980er Jahren rund 50.000 südafrikanische (weiße) Jugendliche und junge Männer das Land nur aufgrund der Wehrverpflichtung verlassen haben.

    Türkei

    Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit 2011 nicht mehr aktuell zu sein: Vgl. Wehrdienst#Türkei Bitte hilf mit, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.

    Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/fehlend

    Der Wehr- bzw. sogenannte Vaterlandsdienst (vatan hizmeti) ist laut Art. 72 der türkischen Verfassung in Verbindung mit Art. 1 des Wehrdienstgesetzes (Gesetz Nr. 1111 vom 21. Juni 1927) Recht und insbesondere Pflicht jedes männlichen Staatsbürgers. Die Möglichkeit einer Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissens- oder religiösen Gründen ist nicht vorgesehen, vgl. Art. 45 MilitärStGB (Gesetz Nr. 1632 vom 22. Mai 1930). Bereits abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst, etwa vor einer Einbürgerung, wird seit 1993 mit dem Ministerratsbeschluss 93/4613 anerkannt.

    Nach Art. 2 des Wehrdienstgesetzes beginnt die Wehrpflicht am 1. Januar des Jahres, in dem in das 20. Lebensjahr eingetreten wird (Geburtsjahr plus 19). Die Wehrpflicht endet mit Beginn des Jahres, in dem in das 41. Lebensjahr eingetreten wird (Geburtsjahr plus 40). Geschwister bzw. Kinder von im Dienst getöteten Soldaten sind nicht wehrpflichtig.

    Seit dem 15. Juli 2003 dauert der reguläre Militärdienst für Soldaten (er) 15 Monate, für Reserveoffiziersanwärter (yedek subay adayı) 12 Monate und für Kurzzeitsoldaten (kısa dönem er) 6 Monate.[33]

    Für türkische Staatsbürger, die sich länger als drei Jahre (1095 Tage) im Ausland befinden, besteht die Möglichkeit, den Militärdienst durch eine einmalige Zahlung auf insgesamt 21 Tage[34] zu verkürzen. Für Personen unter 38 Jahren beläuft sich der Betrag auf 5.112 Euro, für Personen über 38 Jahren sind es 7.668 Euro.[35]

    Ukraine

    Der Wehrdienst ist in der Ukraine gesetzlich geregelt und setzt mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ein. Der Wehrdienst (gesetzliche Pflicht) dauert insgesamt neun Monate. Die Abschaffung der Wehrpflicht und der Übergang zu einer Berufsarmee sollte 2014 erfolgen.[36] Auf Grund der „Verschlechterung der Sicherheitslage im Osten und Süden des Landes“ müssen ab Mai 2014 Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren wieder ihren Wehrdienst leisten.[37]

    USA

    In den USA wurde die Wehrpflicht am 16. September 1940 eingeführt. Sie lief nach dem Zweiten Weltkrieg 1947 aus, wurde im beginnenden Kalten Krieg 1948 wiederum eingeführt und 1973 erneut ausgesetzt. Zuvor wurden Wehrpflichtige auch in großem Umfang in Kriegen eingesetzt, zuletzt im Vietnamkrieg. In diesem Selective Service System wurde nie besonders großer Wert auf Wehrgerechtigkeit gelegt, auch wegen eines Überangebots an Wehrpflichtigen. So wurde in den Jahren zwischen Korea- und Vietnamkrieg nur ein Bruchteil der wehrpflichtigen Bevölkerung eingezogen, die Dienstzeit betrug jedoch zwei Jahre.

    Am 1. Dezember 1969 wurden vom „Selektiven Wehrdienstsystem“ der Vereinigten Staaten zwei Lotterieziehungen, die sogenannten „Draft Lotteries“, durchgeführt um die Reihenfolge der jungen Wehrdienstpflichtigen festzulegen die im Rahmen des Vietnamkonflikts den Dienst an der Waffe antreten mussten. Hierbei waren alle wehrpflichtigen Männer der Jahrgänge von 1944 bis 1950 betroffen und festgelegt wurden die Rekruten der Einberufungsjahrgänge 04/1969 und 1970. Durch das Ziehen der Geburtsdaten der Wehrpflichtigen, die auf blaue Kunststoffkarten gedruckt wurden, ergab sich die Reihenfolge der Einberufung. Diese Ziehung wurde 1942 nach einem anderen Prinzip durchgeführt („oldest man first“) und ist bis heute einzigartig in der Geschichte der Wehrpflicht der Vereinigten Staaten.[38]

    Alle männlichen Einwohner zwischen 18 und 25 Jahren müssen sich bei der Wehrerfassungsbehörde registrieren („Selective Service System“), auch Ausländer. Zu Kriegszeiten durften einberufene Ausländer zwar den Dienst verweigern, verloren dadurch aber die Möglichkeit einer Einbürgerung auf Lebenszeit. Seit 1980 müssen junge Männer sich immer noch registrieren, werden aber nicht mehr einberufen. Eine Einberufung ist nur noch für den Fall einer „nationalen Krise“ vorgesehen. Seit 1986 wird auch die Unterlassung dieser Registrierung nicht mehr strafrechtlich verfolgt; mittlerweile werden die entsprechenden Daten aus den Führerscheinregistern von den Bundesstaaten „freiwillig“ übertragen.

    Vereinigtes Königreich

    Im Vereinigten Königreich wurde die Wehrpflicht während der beiden Weltkriege eingeführt. In den ersten beiden Kriegsjahren des Ersten Weltkrieges verließ man sich noch auf Freiwillige, bis man sie 1916 in England, Schottland und Wales, sowie im August 1918 in Nordirland einführte. Nachdem sie bei Kriegsende 1918 wieder abgeschafft worden war, führte der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges 1939 zur Wiedereinführung. Diesmal wurde die Wehrpflicht nach Kriegsende beibehalten, aber 1949 zum National Service umgeformt, der 1961 abgeschafft wurde.

    Zypern

    In Zypern besteht Wehrpflicht. Die Dauer des Wehrdienstes in der Nationalgarde beträgt 26 Monate. Ein Ersatzdienst wurde eingeführt.[39]. In der Armee der international nicht anerkannten Republik Nordzypern beträgt die Dauer des Wehrdienstes 24 Monate.

    Siehe auch

    Literatur

    Einzelnachweise

    1. CBC News Indepth: International military. Cbc.ca, 30. Mai 2006, abgerufen am 18. Dezember 2010.
    2. Art. 4 Abs. 3 lit. b Europäische Menschenrechtskonvention. RIS, abgerufen am 12. Juni 2013.
    3. Wehrformen in der Nato. Asfrab.de, abgerufen am 18. Dezember 2010.
    4. GG Art. 12. Lexetius.com, abgerufen Format invalid.
    5. Rechtsanwalt Dr. Thomas Fuchs, Mannheim: GG Art. 12. Lexetius.com, abgerufen am 18. Dezember 2010.
    6. Bundesministerium der Verteidigung: Bundesregierung legt Eckpunkte der Neugestaltung der Bundeswehr fest. marine.de, 15. Dezember 2010, abgerufen am 19. Mai 2013.
    7. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Internetredaktion: Der Zivildienst ist gerettet. Bmfsfj.de, 19. Mai 2010, archiviert vom Original am 3. Juni 2010; abgerufen am 18. Dezember 2010.
    8. Artikel 9a B-VG. (PDF; 1,8 MB) In: Bundesgesetzblatt 118/1975. 8. Juli 1975, S. 1601, abgerufen am 19. April 2013.
    9. Wilhelm Theuretsbacher: Darabos’ Geheimplan für das neue Heer (Memento vom 9. Februar 2011 im Internet Archive). In: Kurier. 5. Januar 2011 (Internet Archive)
    10. Wehrpflicht: Generalstab mit Modellerstellung fertig. Kleine Zeitung, 5. Januar 2011, abgerufen am 12. Juni 2013.
    11. Wehrpflicht: „Bindende“ Volksbefragung kommt im Jänner. In: Die Presse. 27. August 2012
    12. Heeres-Befragung: Regierung einigt sich auf Fragestellung. In: Die Presse. 7. September 2012
    13. Offizielle Seite zum Ergebnis der Volksbefragung
    14. Nationalrat hält an Wehrpflicht fest. news.ch, 31. Mai 2011, abgerufen am 31. Mai 2011.
    15. René Zeller: Eidgenössische Abstimmung: Tief verwurzelte Wehrpflicht. Neue Zürcher Zeitung, 22. September 2013, abgerufen am 22. September 2013.
    16. Seite der Französischen Botschaft zum Thema „Verteidigung: Wehrpflicht und Professionalisierung der Streitkräfte“. Botschaft-frankreich.de, abgerufen am 18. Dezember 2010.
    17. Französische Wikipédia: Journée d'appel de préparation à la défense
    18. spiegel.de 12. März 2014: Knesset beschließt Wehrpflicht für Ultraorthodoxe
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    Weblinks

    Wiktionary: Wehrpflicht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
     Commons: Conscription – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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