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Feierliches Gelöbnis

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Datei:Geloebnis.ogv Beim feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr bekennen sich Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leisten, zu ihren Pflichten durch die Worte:

„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“

Die berufsmäßig Wehrdienst leistenden Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, geloben nicht, sondern haben einen Diensteid zu leisten. Dieser entspricht der Gelöbnisformel, wobei das Wort „gelobe“ durch „schwöre“ ersetzt wird und nach Wahl des Soldaten „...sowahr mir Gott helfe“ angefügt werden kann. Vereidigung und Gelöbnis von Soldaten der Bundeswehr sind meist feierliche Zeremonien am Anfang der Dienstzeit.

Grundlagen

Das Gelöbnis wird durch § 9 Abs. 2 Soldatengesetz (SG) geregelt. Weigert sich Soldat, das Gelöbnis abzulegen, so ist er für den Rest der Dienstzeit grundsätzlich von Beförderungen und sonstigen förderlichen Maßnahmen ausgeschlossen, weitere Nachteile entstehen ihm nicht. Der Vorgang ist vergleichbar mit der Vereidigung der Zeit- und Berufssoldaten.

Öffentliches Gelöbnis

Soldaten vor dem Reichstag in Berlin bei dem öffentlichen Gelöbnis
Polizisten sperren das Gelände um das öffentliche Gelöbnis im Jahr 2008 in Berlin ab

Die Gelöbnisse fanden während der 1980er Jahre fast ausschließlich in den Kasernen statt, wo nur geladene Gäste und die Verwandten der Rekruten teilnehmen durften. 1980 wurde zum ersten Mal nach Kriegsende ein öffentliches Gelöbnis außerhalb des Kasernenbereiches durchgeführt. Bei der Gelöbnisfeier in Bremen 1980 am Weserstadion wurden 260 Personen verletzt und viele Dienstfahrzeuge gingen in Flammen auf. Die Sachschäden wurden mit einer Mio. DM beziffert. Die Ausschreitungen richteten sich gegen die Bundeswehr und Streitkräfte im Allgemeinen. Zudem wurde von den Demonstranten eine Militarisierung des öffentlichen Raumes unterstellt.[1]

Seit 1996 führt das Bundesministerium der Verteidigung auch in Berlin öffentliche Gelöbnisse durch. Mit dem Ziel, die Bürgernähe der Bundeswehr darzustellen, rief der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe 1998 eine „Offensive öffentlicher Gelöbnisse“ aus, die die Rekruten bei ihrem Gelöbnis bewusst in die Öffentlichkeit stellen sollte. 1998 wurden nach Angaben von linken Bundeswehrkritikern und Friedensbewegungen daraufhin 100[2] und 1999 150[3] öffentliche Gelöbnisse durchgeführt. Nach Angaben der Bundesregierung für die Jahre 2008 und 2009 bleibt die Anzahl der Gelöbnisse in der Öffentlichkeit weitgehend konstant bei knapp unter 150,[4] vielfach öffentlich auf Sport- oder Marktplätzen von Patengemeinden einer beteiligten Kompanie.

Am Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944, finden häufig Gelöbnisse an historischer Stätte statt. Seit 1999 waren dies mehrfach der Berliner Bendlerblock oder das Reichstagsgebäude. Mit der Anknüpfung an den Jahrestag des Attentats unterstreicht die Bundeswehr den Widerstand gegen den Nationalsozialismus als eine ihrer Haupttraditionslinien. Die Gelöbnisse waren öffentlich, es durften allerdings nur vorher angemeldete Angehörige und geladene Gäste teilnehmen. In den meisten Jahren wurde das Gelöbnis live im Fernsehen übertragen.

Bei den öffentlichen Gelöbnissen anlässlich des 20. Juli bemüht sich die Bundeswehr jedes Jahr einen anderen prominenter Repräsentanten des öffentlichen Lebens oder eines befreundeten Landes als Hauptredner zu gewinnen. So sprachen bisher u. a. Altbundeskanzler Helmut Schmidt und der polnische Staatspräsident Aleksander Kwaśniewski.

Proteste und Störungen

Unter dem Schlagwort „Gelöbnix“ finden seit Jahren Proteste von Gruppen aus der Friedensbewegung und linksgerichteten Gruppen gegen öffentliche Gelöbnisse in Berlin statt.[5] Die Durchführung der angemeldeten Demonstrationen gegen das Gelöbnis in Berlin wurde 2009 durch das Berliner Verwaltungsgericht auf den Potsdamer Platz (außerhalb der Hörweite des Gelöbnisses) beschränkt.[6]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Feierliches Gelöbnis – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Feierliches Gelöbnis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.