Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Katastrophenschutz

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Internationales Zivilschutzzeichen
Gemeinsame Katastrophenschutzübung von Feuerwehr und medizinischem Personal

Katastrophenschutz (KatS) bezeichnet Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in oder vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen. Alle Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes, die der Abwehr von Gefahren für die zivile Bevölkerung dienen, werden unter dem Begriff Bevölkerungsschutz zusammengefasst.

Dazu gehören neben unmittelbaren Einsätzen und Hilfeleistungen vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufstellung entsprechender Hilfseinrichtungen und -pläne oder das Festlegen von Standard-Einsatz-Regeln (SER) zur schnellen Reaktion bei gleichen Lagen, die Abwehr von Schäden im Katastrophenfall sowie die Beseitigung von Katastrophenschäden.

Der Katastrophenschutz in Deutschland ist zum überwiegenden Teil ehrenamtlich organisiert: Laut dem Bundesinnenministerium sind derzeit knapp 1,7 Mio. freiwillige Helfer im Einsatz (Stand 2014).[1] Rund 90 % aller Untergliederungen der Hilfsorganisationen arbeiten ausschließlich mit ehrenamtlichen Helfern (Hielscher & Nock, 2014).

Entwicklung des Katastrophenschutzes

Schutz für die Zivilbevölkerung in Kriegszeiten war in der Zeit der festgelegten Schlachtaufstellung (Kriegsführung) und auch der Grabenkämpfe des Ersten Weltkriegs kein besonderes Thema, da der Großteil der Bevölkerung eines Landes nicht von den oft auf abgelegenen Feldern stattfindenden Schlachten betroffen war oder einfach nicht wichtig genug genommen wurde.

Auch die Versorgung bei Naturkatastrophen wurde zunächst selten organisiert vorgenommen. Die ländliche Bevölkerung musste und konnte sich selbst helfen. In den Städten oblag die Bekämpfung von Schadensereignissen den örtlichen Behörden, die dafür Hilfstruppen zum Beispiel in Form einer Feuerwehr aufstellten oder auch medizinische Hilfe (wie im Falle einer Pestepidemie) und die Versorgung mit Nahrungsmitteln leistete.

Erste Hilfsorganisationen im 19. Jahrhundert

Vorbeugende Schutzmaßnahmen wurden mit zunehmender Organisation des Gemeinwesens getroffen, hierzu gehören Feuerlöschordnungen oder auch Maßnahmen zum Schutz vor Hochwassern (Entwässerungskanäle, Deiche).

Das Rote Kreuz, gegründet 1863 als neutrale Hilfsorganisationen für Kriegszeiten, nahm schon bald seine Aufgaben auch bei zivilen Unglücksfällen und Katastrophen wahr. In diese Zeit fallen auch die Bildung von weiteren Hilfsvereinen und die Professionalisierung des Feuerlöschwesens zusammen mit der zunehmenden Übernahme von Verantwortung der Staatsmacht für das Gemeinwohl. Mit der Industrialisierung ist eine Zunahme von größeren technischen Unglücken verbunden, die vor allem in den Industriegebieten schon früh zur Aufstellung von speziellen Arbeiterorganisationen (zum Beispiel des Arbeiter-Samariter-Bundes) führte.

Überregionale Katastrophenhilfe wurde dabei zunächst oft vom Militär organisiert, das als einzige Organisation über entsprechend einsetzbare Einheiten verfügte. Den zivilen Hilfsdiensten oblag in solchen Situationen vor allem das Sammeln von Spenden und Hilfsgütern.

Entwicklung nach 1945

Der Zweite Weltkrieg machte in den betroffenen Ländern die gezielte Organisation von Hilfsmaßnahmen im großen Maßstab erforderlich (zum Beispiel während der Luftschlacht um England, respektive dem Luftkrieg). Die Einheiten der Feuerwehren, der zivilen Rettungsorganisationen und des Militärs mussten überregional koordiniert werden, zum Teil wurden eigene Organisationsformen als Luftschutz aufgestellt.

Unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs wurden 1949 die Genfer Konventionen neu gefasst und mit dem vierten Abkommen „über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“ ergänzt. Hier wurde neben den bis dahin vereinbarten Schutzzeichen auch das neue Zivilschutzzeichen, ein blaues Dreieck auf orangefarbigem Grund, eingeführt.

Mit dem Koreakrieg begann 1950 die heiße Phase des Kalten Krieges. Unter diesem Eindruck wurden moderne Zivilschutzmaßnahmen in vielen Ländern vorangetrieben, die auch Auswirkungen auf die Katastrophenschutzorganisation hatten. Es wurde versucht, den Auswirkungen von Massenvernichtungswaffen entgegenzuwirken. Dabei stand vor allem die historisch neuartige Möglichkeit eines Atomkriegs vor Augen.

Die internationale Zusammenarbeit im Katastrophenschutz verstärkte sich, sowohl in der Folge Militärbündnisse (NATO, Warschauer Pakt) mit gleichartiger Ausrüstung und Vorgehensweise in den verbündeten Ländern als auch auf ziviler oder verwaltungstechnischer Ebene oder im Rahmen der Vereinten Nationen (United Nations Disaster Relief Organization 1971) beziehungsweise der Organisationen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

Im Zuge der Entwicklungshilfe werden in vielen Ländern auch Maßnahmen zum Katastrophenschutz gefördert, um vor allem regelmäßige Naturkatastrophen überstehen zu können.

Nach der Wende 1989/90

Das Ende des Kalten Krieges führte in den frühen 1990er-Jahren zu einem starken Abbau des Katastrophen- und Zivilschutzes in Europa, da man die Notwendigkeit weitgehend nicht mehr sah. Die Verantwortung für Schutzmaßnahmen wurde auf niedrigere Verwaltungsebenen übertragen oder an freiwillige Projekte übergeben. Da schnell erkannt wurde, dass es immer noch Situationen geben kann, die den normalen Rettungsdienst überfordern (zum Beispiel Naturkatastrophen oder in gewissen Ländern Kernkraftwerks- und Chemie-Unfälle), wurde mit relativ begrenzten Mitteln versucht, vorbereitende Maßnahmen zu treffen (zum Beispiel Gefahrenzonenplanung) und Hilfskräfte auch für größere Schadenslagen vorzuhalten.

Nach den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten im Jahr 2001 und den grenzüberschreitenden Hochwasserkatastrophen um die Jahrtausendwende (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) begann sich diese Entwicklung umzukehren. Katastrophenschutz wurde wieder in größerem Zusammenhang gesehen, diesmal losgelöst vom militärischen Aspekt.

Mit der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen (2001/792/EG, Euratom) wurde auf EU-Ebene ein Verfahren für die gegenseitige Hilfeleistung in Katastrophenfällen eingerichtet. Im Bedarfsfall besteht damit für die Mitgliedsländer die Möglichkeit, den Katastrophenhilfe-Mechanismus der EU zu aktivieren und Ressourcen der Gemeinschaftsmitglieder anzufordern.

Aktuelle Herausforderungen: Mitgliederrückgang und Rekrutierungsprobleme

Mit dem Rückgang der Bevölkerungszahl, der Alterung der Gesellschaft und schrumpfenden Kohorten von Personen in jüngeren und mittleren Jahrgängen (demografischer Wandel) sowie dem Wegfall des Ersatzdienstes im Katastrophenschutz verfestigen sich für den Katastrophenschutz zunehmend Probleme bei der Nachwuchsrekrutierung. So prognostiziert beispielsweise das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung allein bei den Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehren und des Rettungswesens einen Schwund um ein Viertel bis zum Jahr 2025.[2] Die Rekrutierungsprobleme werden zusätzlich verstärkt durch eine Diskrepanz zwischen den Strukturanforderungen der Hilfsorganisationen und den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten potentieller freiwilliger Helfer. Während die Hilfsorganisationen vor allem auf kontinuierliche Engagements abstellen und hohe qualifikatorische Voraussetzungen von ihren Mitgliedern einfordern, geht der Trend in der Bevölkerung eher in Richtung episodischer, projektbezogener Engagementformen („Strukturwandel des Ehrenamtes“).[3]

Vorauserkundung

Das Emergency Response Team (auch: Incident response team) einer Organisation oder einer Behörde kann noch vor Eintreffen der eigentlichen Hilfskräfte eingesetzt werden, um den Umfang und die Einsatzorte der Hilfskräfte zu erkunden und in Zusammenarbeit mit bereits aktiven, zum Beispiel den lokalen Helfern vorzubereiten. Dies trifft regelmäßig vor international zu koordinierenden Hilfseinsätzen zu. Diese Teams setzen sich neben Fachkräften entsprechend der Notlage vor allem aus Logistikern zusammen, die abschätzen können, wie weit die vorhandene Infrastruktur, zum Beispiel eines Flughafens, noch genutzt werden kann beziehungsweise ob es nötig ist, eine vom Einsatzort unabhängige Infrastruktur für die Einsatzkräfte aufzubauen.

Monitoring von Naturgefahren

Bei zahlreichen Naturgefahren ist durch mathematische Modelle und technische Maßnahmen eine gewisse Vorhersage möglich; manchmal kann ein Ereignis auch abgewendet werden. Zu solchen Gefahren zählen u.a.:

  • Tsunami nach einem Seebeben: bei größerer Entfernung vom Epizentrum kann rechtzeitig eine Warnung an betroffene Küstengebiete ergehen. Nach dem großen Tsunami 2004 wurden im Pazifik und einigen anderen Regionen Warndienste aufgebaut
  • Erdbeben: hier sind allenfalls sehr unsichere Prognosen des Zeitpunkts möglich; jene für Nachbeben sind etwas genauer
  • Hochwasser: moderne Prognosemethoden verarbeiten Niederschlags- und Pegelmessungen auf Basis von Abflussmodellen und digitalen Geländehöhen. Die errechneten Pegelstände sind bei guten Modellen etwa dezimetergenau
  • Bergstürze können meist nur prognostiziert werden, wenn schon vorausgehende Ereignisse stattfanden und mittels Geotechnik laufend Überwachungsmessungen erfolgen
  • Hangrutschungen sind bei "verdächtigen" Berghängen gut prognostizierbar, wenn Geotechnik und Geodäsie ständige Überwachungsnetze installieren und ein automatischer Datenfluss auch über den aktuellen Niederschlag erfolgt
  • bei Muren und Lawinen sind solche Prognosen unsicherer, doch können Gefährdungspotentiale angegeben werden.

Katastrophenschutz in Deutschland

Entwicklung

Nachdem im Deutschen Kaiserreich neben den Feuerwehren und dem Deutschen Roten Kreuz militärische Hilfskommandos bei Großschadenslagen eingesetzt wurden, entlastete während der Weimarer Republik die Technische Nothilfe die zahlen- und ausrüstungsmäßig stark abgerüstete Reichswehr. Während der Zeit des Nationalsozialismus bildeten diese Hilfsdienste auch den Kern des Katastrophenschutzes im zivilen Luftschutz, damals Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD), ab Juli 1942 Luftschutzpolizei genannt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verboten die Siegermächte 1946 alle Maßnahmen zum Luftschutz. Auch das deutsche Grundgesetz vom 23. Mai 1949 enthielt keine Vorschriften zur Verteidigung oder zum Schutz der Bevölkerung bei kriegerischen Auseinandersetzungen und zur Bewältigung politisch-militärischer Krisen.

Angesichts der Bedrohungslage des Kalten Krieges begann jedoch bald der Wiederaufbau des Katastrophenschutzes in Deutschland. In der Bundesrepublik wurde 1950 das Technische Hilfswerk, 1956 das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz und der Luftschutzhilfsdienst für den Bereich des Zivilschutzes gegründet.

Es wurde Wehrpflichtigen ermöglicht, anstelle ihres Grundwehrdienstes eine mehrjährige Verpflichtung in einer im Katastrophenschutz tätigen Organisation einzugehen (insbesondere Freiwillige Feuerwehren, JUH, MHD, THW, DRK, ASB und DLRG).

Während der 1980er-Jahre unter Innenminister Friedrich Zimmermann wurde jedoch auch überlegt, die Aufnahme neuer Katastrophenschutzhelfer in Sanitätseinheiten zu stoppen, weil man an der Wirksamkeit dieser Katastrophenschutzzüge zweifelte. Nach der Wiedervereinigung wurden die einheitlichen Vorgaben für den Katastrophenschutz aufgegeben und den Bundesländern überlassen. Im Zuge dessen entwickelte sich der Katastrophenschutz lokal meist zurück, er wurde als unnötig angesehen.

Vereinzelte Großschadenslagen (Flugtagunglück von Ramstein 1988, ICE-Unglück von Eschede 1998) ließen das Thema im Bewusstsein der Verantwortlichen, der Einsatz von Großeinheiten war jedoch nicht mehr geläufig, es wurden eher kleine flexible Einheiten aufgestellt (Schnelleinsatzgruppen).

Mit der neuen Bedrohungslage durch Terrorismus, den großen Hochwasserkatastrophen und in Begleitung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 fand ein Umdenken statt: der Katastrophenschutz wurde neu konzipiert, gekennzeichnet durch die Aufstellung von Plänen zur überregionalen Hilfeleistung, Wiedergründung einer für den Bereich speziell zuständigen Bundesbehörde (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) und Ausstattung von Einheiten zur Hilfeleistung in größerem Maßstab (Medizinische Task Force).

Zuständigkeiten

Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. Beraten werden sie dabei von der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern.

Für Zwecke des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).

Gliederung des Katastrophenschutzes

Die Gliederung ist landesrechtlich geregelt und variiert dementsprechend von Bundesland zu Bundesland. So werden die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes im Saarland zum Beispiel in folgende Fachdienste gegliedert:[4]

  1. Brandschutz und Technische Hilfe,
  2. ABC-Schutz,
  3. Bergung und technischer Dienst (vom THW getragen),
  4. Sanitätswesen (mit Medizinischer Task Force als Kernelement),
  5. Veterinärwesen,
  6. Betreuung (vorübergehende Unterbringung und soziale Betreuung),
  7. Informations- und Kommunikationstechnik (Fernmeldezug mit landesweiter Zuständigkeit),
  8. Versorgung (vor allem Verpflegung),
  9. Wasserrettung (insbesondere bei Hochwasserlagen, verstärkt durch Fahrzeuge und Ausstattung des THW) und
  10. Psychosoziale Notfallversorgung.

Bei Angriff auf das Bundesgebiet oder im Verteidigungsfall

Im Falle eines Angriffs auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt oder einer entsprechenden unmittelbaren Bedrohung (Verteidigungsfall) ist der Bund nach Artikel 73 des Grundgesetzes für den Schutz der Zivilbevölkerung (Zivilschutz) zuständig und als Teilbereich der Zivilverteidigung dem Bundesministerium des Innern zugeordnet.

Bei einem nuklearen Katastrophenfall

Der Bund hat im nuklearen Notfallschutz bei der unmittelbaren Gefahrenabwehr, zu der die Evakuierung als eine mögliche Maßnahme gehört, keine Zuständigkeiten. Der Bund hat allerdings „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ sowie die „Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden“ (in der Fassung vom 27. Oktober 2008; GMBl. 2008, Nr. 62/63, S. 1278 ff.) als radiologische Basis für Entscheidungen über Katastrophenschutzmaßnahmen herausgegeben. Die zuständigen Länderbehörden haben Zugang zum Entscheidungshilfesystem RODOS (Real-time On-line DecisiOn Support), das in der sogenannten RODOS-Zentrale im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben wird. Die Länder können das System entweder selbst nutzen oder die RODOS-Zentrale mit der Durchführung von Rechnungen zu Unfallereignissen beauftragen. In kerntechnischen Notfällen dient RODOS zur Durchführung von Ausbreitungsrechnungen, zur Abschätzung von Umweltkontaminationen und Strahlenexpositionen sowie zur Entscheidungsvorbereitung für Schutzmaßnahmen. Basis der Ausbreitungsrechnung sind der Quellterm, also die Menge des freigesetzten Materials, sowie die gemessene Ortsdosisleistung, die in Deutschland vom ODL-Messnetz mit etwa 1800 Sonden bestimmt wird, und die aus Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes abgeleiteten Luftbewegungen in unterschiedlichen Höhen.

Organisationen

Oranges Katastrophenschutz-Fahrzeug (DMF von Magirus-Deutz)
Für den Katastrophenschutz beschaffter Bell 212 Rettungshubschrauber des BMI

In Deutschland engagieren sich unterschiedliche Organisationen im Katastrophenschutz:

Öffentliche Einrichtungen

Private und kommunale Organisationen

BMI in der Luftrettung

Seit 1971 betreibt das Bundesinnenministerium in Deutschland (BMI) Rettungshubschrauber. Das BMI stellt dabei den Bundesländern, die für den Rettungsdienst in ihrem Bereich zuständig sind, die eigentlich für den Katastrophenschutz vorgesehenen Hubschrauber für den Einsatz in der Luftrettung zur Verfügung. So sind die Hubschrauber im Doppelnutzen für den normal Rettungsdienst-Alltag und Katastrophenfälle gleichermaßen verfügbar. Das BMI ist einer der maßgeblichen deutschen Luftrettungs-Betreiber mit einer Flotte von insgesamt 16 Hubschraubern vom Typ EC135 T2 an bundesweit 12 Standorten (2012).

Weitere Organisationen des Katastrophenschutzes

Dazu kommen noch Einsatzkräfte aus NGOs, wie zum Beispiel aus Unternehmen (etwa die Grubenwehr im Bergbau), privaten Vereinen, Behörden und Verbänden. Es können sich je nach örtlicher Rechtslage auch Privatpersonen und Firmen zum Katastropheneinsatz spontan zur Hilfe organisieren (vgl. die EMON, Emergente Organisations-Netzwerke) oder dazu herangezogen werden.

Krisenzentren für Katastrophenopfer – wie im Frankfurter Flughafen das Eric (Emergency Response and Information Center, seit 1999) – gibt es in Deutschland nur wenige und die meisten davon als staatlich betriebene Einrichtungen. Das Eric hat seit seiner Gründung rund ein Dutzend größerer Notfälle gemanagt. Besonders die Geschehnisse nach dem Seebeben im Indischen Ozean 2004 bleiben in Erinnerung, als viele traumatisierte Urlauber und Hinterbliebene, denen oft nur Badesandalen geblieben waren, hilflos in Frankfurt landeten, betreut und versorgt wurden und vor allem auch vor sensationsgierigen Reportern geschützt werden mussten. Weltweites Vorbild, auch für das Epic (seit 1994 in München), ist das gleichnamige Emergency Procedures Information Centre von British Airways am Londoner Flughafen Heathrow.

Funkamateure sind per Gesetz mit Erhalt der entsprechenden Lizenz dazu verpflichtet, ihren Fachverstand, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Gerätschaften im Katastrophenfall zur Errichtung und Unterstützung von Kommunikationsverbindungen bereitzustellen. Dies wird als Notfunk oder Katastrophenfunk bezeichnet. Viele Funkamateure haben neben stationären Funkanlagen auch mobile Anlagen, die stromunabhängig und weltweit Sprach-, Daten- und Bildkommunikation ermöglichen, einschließlich der Kommunikation über eigene Satelliten. Beispielhaft ist für solch einen Einsatz die Hamburger Sturmflut 1962 zu nennen.

Selbstschutz

Die Selbsthilfefähigkeit ist Grundpfeiler des Katastrophenschutzes.

Ersatzdienst im Katastrophenschutz statt Wehr- oder Zivildienst

Hauptartikel: Wehrersatzdienst

In Deutschland konnte man vom Wehr-, bzw. Zivildienst freigestellt werden, wenn man sich für mindestens vier Jahre (seit 1. Dezember 2010) als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet, bevor der Wehrdienst zum Juli 2011 ausgesetzt wurde. Grundlage hierfür waren § 13a Wehrpflichtgesetz und § 14 Zivildienstgesetz. Der Dienstpflichtige musste jährlich eine Mindestzahl an Dienststunden nachweisen. Jede Einheit erhielt ein gewisses Stellenkontingent zur Vergabe.

Lücken in der Katastrophenvorsorge

Nach dem Elbehochwasser 2002 wurden in der Bundesrepublik die Vorsorgemaßnahmen im Katastrophenschutz kritisch untersucht. Fehlende Kommunikationsmittel, uneinheitliche Führungsstrukturen und zu geringe Kapazitäten in der medizinischen Notfallversorgung wurden nun anders bewertet.

Der dritte Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern von 2006 benennt massive Lücken in der Katastrophenvorsorge. Die fünf wichtigsten Lücken lägen demnach in den Bereichen Mobilisierung der Selbsthilfepotenziale in der Bevölkerung, Schutz kritischer Infrastrukturen, Alarmierung und fortdauernde Unterrichtung der Bevölkerung, Organisationen, Versorgung und Nachsorge im medizinischen Bereichen, allgemeine institutionelle Organisation der Notfallversorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser.[5]

In der Öffentlichkeit wird dies bisher nur punktuell problematisiert, etwa in einem ZDF-Bericht 2004 zum Szenario für den „Tag X“ oder bei den Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006.

Angesichts der Flüchtlingskrise forderte das Deutsche Rote Kreuz im August 2015, den Katastrophenschutz stärker an konkreten Notlagen von Menschen auszurichten.[6]

Katastrophenschutz in Österreich

Als oberste Behörde ist in Österreich das Innenministerium zuständig, während die einzelnen zivilen Organisationen, die für den Katastrophenschutz herangezogen werden, aufgrund landesgesetzlicher Basis arbeiten.

Je nach Schadenslage kann ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet erklärt werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen.

Die Katastrophenschutzgesetzgebung obliegt den einzelnen Bundesländern. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen in den Griff zu bekommen.

In erster Linie ist die Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr mit den durch sie organisierten Katastrophenhilfsdiensten und den Rettungsorganisationen und ruht damit hauptsächlich auf Freiwilligenorganisationen. Aber auch das Bundesheer kann zu Assistenzhilfsleistungen herangezogen werden. Um auch Freiwillige unter der Zivilbevölkerung einbinden zu können wurde 2007 das Team Österreich unter der Leitung vom Roten Kreuz und dem ORF gegründet.

Die Leitung der Katastrophenhilfe erfolgt sowohl in operativ-taktischer als auch in administrativer Hinsicht im Rahmen der Einsatzleitungen und Koordinationsausschüsse auf Bezirks- und Landesebene. In überregionalen und grenzüberschreitenden Katastrophenfällen erfolgt die Koordination von Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements beim Bundesministerium für Inneres, in Einzelfällen auch durch das Bundeskanzleramt. Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zählt die Hilfe zu den Aufgaben des Außenministeriums.

Die Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres dient als permanente Ansprechstelle. Die Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der erforderliche Informationsaustausch erfolgt über Landeswarnzentralen.

Mit Beschluss der Bundesregierung vom 20. Januar 2004 wurde ein Koordinationsausschuss für das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement eingerichtet, der alle Bundesministerien und Bundesländer sowie Einsatzorganisationen und Medien unter dem Vorsitz des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit einschließt.

Österreich verfügt damit über ein flächendeckendes System des vorbeugenden und abwehrenden Katastrophenschutzes (Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, SKKM). Darüber hinaus ist Österreich in die internationalen Netzwerke der grenzüberschreitenden Katastrophenhilfe der EU, NATO/PfP und der Vereinten Nationen eingebunden und hat mit zahlreichen Staaten bilaterale Vereinbarungen für die gegenseitige Hilfe in Katastrophenfällen abgeschlossen, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann[7]. Ein Beispiel dafür bietet die mittlerweile aufgelöste Einheit CRAFT Austria, eine international einsetzbaren Truppe aus Feuerwehr, Polizei und Johanniter-Unfallhilfe.

Katastrophenschutz in der Schweiz

Hauptartikel: Zivilschutz

Katastrophenschutz in den USA

In den USA ist zentral die Federal Emergency Management Agency (FEMA) zuständig. Daneben sind verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aspekten des Katastrophenschutzes befasst, beispielsweise erarbeitet der United States Geological Survey Katastrophenszenarien wie das Arkstorm-Szenario.[8] Mit Seuchen befassen sich die Centers for Disease Control and Prevention (CDCs)[9] und mit durch Pipelines verursachte Umweltkatastrophen befasst sich die Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA), die hierzu sogar ein Fusion Center, das National Hazardous Materials Fusion Center (HAZMATFC) betreibt.[10]

Katastrophenschutz in anderen Ländern

Fast alle Staaten haben gegen Katastrophen für den Katastrophenschutz zuständige Organisationen, zumindest rudimentär. Arme Länder oder Länder mit instabilen politischen Verhältnissen sind beim Eintritt einer Katastrophe oft auf Hilfe durch andere Staaten (von Deutschland aus zum Beispiel durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk) sowie internationale nichtstaatliche Institutionen und Organisationen wie beispielsweise die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung angewiesen.

Katastrophenschutz der UN

Katastrophenschutz der EU

Die EU verfügt seit Lissabon mit Art. 196 AEUV (Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten) über eine neue Politik/Zuständigkeitsbestimmung im Katastrophenschutz:

  • Unterstützung und Ergänzung der Tätigkeit auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene mit Hinblick auf
    • Risikoprävention
    • Ausbildung
    • Einsätze
  • Förderung einer schnellen und effizienten Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Stellen
  • Verbesserung der Kohärenz der Maßnahmen auf internationaler Ebene

Diese Politik fällt unter Art. 6 lit. f) AEUV (Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungskompetenz). Wegen dieser Kompetenzbegrenzung sowie des Subsidiaritätsprinzips kommt die Ausübung dieser Politik allein dann in Betracht, wenn die Mitgliedstaaten allein mit der katastrophalen Lage überfordert sind. Die Kompetenzgrenze der Union ist zudem überschritten, wenn auf Art. 196 AEUV eine Notfallabwehrkapazität gestützt wird, die von den Entscheidungen der (souveränen) Mitgliedstaaten unabhängig ist. Die EU darf keinen eigenständigen Katastrophenschutz betreiben oder die Mitgliedstaaten aus ihrer Rolle als Verantwortliche für den Katastrophenschutz herausdrängen.


Beispiele für Katastrophenschutz

  • Einen hocheffizienten Katastrophenschutz betreibt Taiwan seit Jahrzehnten im Hinblick auf Taifune. So kommen selbst bei den stärksten Taifunen in Taiwan nur wenige Menschen ums Leben oder zu Schaden. Personenschäden sind meist auf das Nichtbefolgen der Behördenanweisungen zurückzuführen.
  • Als Negativbeispiel gelten die Vorkehrungen anlässlich des Hurrikan Katrina vom August 2005 im Süden der USA. Beispielsweise wurden einige zehntausend Menschen in einem vermeintlich sicheren, überdachten Stadion untergebracht, ohne dass eine Bereitstellung von sanitären Anlagen, Nahrung, Wasser und medizinischer Hilfe für einen längeren Zeitraum sichergestellt werden konnte. Vgl. Artikel Katrinagate.

Siehe auch

 Portal:Katastrophenschutz – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Katastrophenschutz

Wiktionary: Katastrophenschutz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Literatur

  • Volker Hielscher/Lukas Nock: Perspektiven des Ehrenamtes im Zivil- und Katastrophenschutz. Metaanalyse und Handlungsempfehlungen. Saarbrücken, November 2014, ISSN 2199-5834
  • Jürgen Bittger: Großunfälle und Katastrophen. Stuttgart 1996, ISBN 3-7945-1712-1
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hg.): Bevölkerungsschutz, Ausgabe 4/2008 mit Fokus zur Geschichte des Katastrophen- und Zivilschutzes in Deutschland
  • Wolf R. Dombrowsky, Katastrophe und Katastrophenschutz, Wiesbaden: Deutscher Universitäts-Verlag 1989
  • Wolf R. Dombrowsky/Willi Streitz/Jörg Horenzcuk, Erstellung eines Schutzdatenatlasses, „Zivilschutzforschung. Neue Folge“, Bd. 51, Schriftenreihe der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern, Bundesverwaltungsamt, Bonn 2003
  • Fuchs/Khakzadeh/Weber (Hgg.): Recht im Naturgefahrenmanagement. Studien-Verlag, Innsbruck 2006, ISBN 3-7065-4326-5
  • Andreas Linhardt: Feuerwehr im Luftschutz 1926-1945. Braunschweig 2002, ISBN 3-8311-3738-2
  • Schutzkommission beim Bundesminister des Innern: Dritter Gefahrenbericht. Bericht über mögliche Gefahren für die Bevölkerung bei Großkatastrophen und im Verteidigungsfall, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn 2006, ISSN 0343-5164

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium des Inneren, 2014
  2. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, 2008
  3. iso-Report Nr. 3, November 2014
  4. § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Organisation des Katastrophenschutzes im Saarland vom 13. Oktober 2014 (Amtsbl. I S. 400, PDF, 1,7 MB)
  5. www.schutzkommission.de. Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern: Zusammenfassung 3. Gefahrenbericht 2006. Aufgerufen am 19. April 2012.
  6. Debatte um Flüchtlingskrise: Rotes Kreuz fordert neuen Katastrophenschutz. Handelsblatt, 9. August 2015, abgerufen am 21. September 2015.
  7. Katastrophenschutz in Österreich, Information des Bundeslandes Salzburg
  8. Zusammenfassung des Arkstorm-Szenarios des U.S. Geological Survey aus: Keith Porter, Anne Wein, Charles Alpers, Allan Baez, Patrick Barnard, James Carter, Alessandra Corsi, James Costner, Dale Cox, Tapash Das, Michael Dettinger, James Done, Charles Eadie, Marcia Eymann, Justin Ferris, Prasad Gunturi, Mimi Hughes, Robert Jarrett, Laurie Johnson, Hanh Dam Le-Griffin, David Mitchell, Suzette Morman, Paul Neiman, Anna Olsen, Suzanne Perry, Geoffrey Plumlee, Martin Ralph, David Reynolds, Adam Rose, Kathleen Schaefer, Julie Serakos, William Siembieda, Jonathan Stock, David Strong, Ian Sue Wing, Alex Tang, Pete Thomas, Ken Topping, unter der Leitung von Chris Wills und Lucile Jones; Projektmanager Dale Cox (201) Overview of the Arkstorm scenario: U.S. Geological Survey Open-File Report 2010-1312, 183 Seiten zuzüglich Anhängen
  9. Webpage (PDF; 311 kB) der Centers for Disease-Control (CDC) mit Richtlinien zum Informationsaustausch, abgerufen am 1. Dezember 2011.
  10. Webpage des National Hazardous Materials Fusion Centers.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Katastrophenschutz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.