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Deutsche Nationalbibliothek

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Deutsche Nationalbibliothek
DNB.svg
Gründung 1912
Bestand 26.160.516[1] Medien
Bibliothekstyp Nationalbibliothek
Ort Leipzig und Frankfurt am Main
ISIL DE-101
Website http://www.dnb.de/

Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), ehemals Die Deutsche Bibliothek (DDB), ist mit ihren Standorten Leipzig (ehemals Deutsche Bücherei, seit 2010 auch Deutsches Musikarchiv) und Frankfurt am Main (ehemals Deutsche Bibliothek) die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum Deutschlands. Sie erfüllt die Aufgaben einer Nationalbibliothek ab dem Erscheinungsjahr 1913 und ist zugleich die größte deutsche Universalbibliothek.

Allgemeines

Deutsche Nationalbibliothek Leipzig
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main

Der gesetzliche Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek umfasst ab 1913 in Deutschland veröffentlichte Medienwerke (auf der Grundlage des Pflichtexemplarrechts) und im Ausland veröffentlichte deutschsprachige Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachige Medienwerke über Deutschland. Die Publikationen werden erschlossen, archiviert und zur Präsenznutzung (Präsenzbibliothek) bereitgestellt. Außerdem erstellt die Bibliothek die Deutsche Nationalbibliografie und unterhält einige Sondersammlungen (Deutsches Exilarchiv 1933–1945, Anne-Frank-Shoah-Bibliothek, Deutsches Buch- und Schriftmuseum).

Mit der am 29. Juni 2006 in Kraft getretenen Neufassung des „Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek“ wurde die seit 1990 „Die Deutsche Bibliothek“ genannte Bibliothek in „Deutsche Nationalbibliothek“ umbenannt. Sie ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts.

Die Bibliothek hat zwei Standorte:

Bis 2010 befand sich der Standort des Deutschen Musikarchivs in Berlin.

Der Gesamtbestand der Deutschen Nationalbibliothek zählte Ende 2010 26,16 Millionen Medien[1] Zusammen mit der Sammlung Deutscher Drucke und den Sondersammelgebieten bildet die Deutsche Nationalbibliothek eine verteilte Nationalbibliothek für Deutschland. Die Bibliothek hatte Ende 2010 721 Beschäftigte und 608 Planstellen. Bei einem Haushaltsvolumen von 48,5 Millionen Euro im Jahr 2010 wird sie von der Bundesrepublik Deutschland mit einem jährlichen Beitrag von über 40 Millionen Euro finanziert.[2] Die Leiterin der DNB führt den Titel „Generaldirektorin“, seit 1999 ist diese Elisabeth Niggemann. Ihr Vorgänger war Klaus-Dieter Lehmann.

Geschichte

Im deutschen Sprachraum gab es aufgrund der föderalistischen Struktur und geschichtlichen Entwicklung bis 1912 keine Bibliothek, die die nationalbibliothekarischen Aufgaben zentral betreute. Die Aufgaben übernahmen mehrere große national bedeutende Bibliotheken für ihre jeweiligen Länder. Für Bayern war dies die Bayerische Staatsbibliothek und für Preußen die Preußische Staatsbibliothek, heute Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Weitere Länderbibliotheken handelten entsprechend.

Vor 1912

Ein früher Vorschlag zur Einrichtung einer deutschen Nationalbibliothek wurde im Oktober 1843 an die Preußische Akademie der Wissenschaften herangetragen und abgelehnt. Karl Christian Sigismund Bernhardi (1799–1874), der als Nachfolger von Jacob Grimm Bibliothekar in Kassel war, schlug die Einrichtung einer deutschen Nationalbibliothek mit Pflichtexemplarrecht vor, da die damaligen Regionalbibliotheken nur Gelehrten in ihrer nächsten Umgebung zugänglich waren. Der erste Versuch eine deutsche Nationalbibliothek ist die inzwischen unter dem Namen Reichsbibliothek bekannte Paulskirchenbibliothek, als deren Reichsbibliothekar der Sinologe Johann Heinrich Plath fungierte. Die Sammlung von mehreren tausend Bänden wurde ursprünglich 1848/49 von deutschen Buchhändlern der Paulskirchenversammlung als Grundstock einer Parlamentsbibliothek zur Verfügung gestellt. Sie befindet sich inzwischen in der Deutschen Bücherei in Leipzig.[3]

1912 bis 1945

Haupteingang des Hauptgebäudes

Am 3. Oktober 1912 wurde in Leipzig die „Deutsche Bücherei“ als Archivbibliothek gegründet. Gründer war der Börsenverein der Deutschen Buchhändler, unterstützt durch das Königreich Sachsen und die Stadt Leipzig. Die „Deutsche Bücherei“ sollte das nationale Schrifttum ab 1913 vollständig sammeln und archivieren und als Gesamtarchiv des deutschsprachigen Schrifttums fungieren. Ihr Auftrag war es, die gesamte ab 1. Januar 1913 in Deutschland erschienene deutschsprachige und fremdsprachige Literatur sowie die ausländische Literatur in deutscher Sprache zu sammeln, in einer Nationalbibliografie zu verzeichnen und für jedermann unentgeltlich zur freien Verfügung zu stellen. 1921 wurde der „Deutschen Bücherei“ die Bearbeitung des „Täglichen Verzeichnisses der Neuerscheinungen“ und des „Wöchentlichen Verzeichnisses der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des Buchhandels“ durch den Börsenverein der Deutschen Buchhändler übertragen. 1931 erschienen erstmals die „Deutsche Nationalbibliographie“ in den Reihen A (Neuerscheinungen des Buchhandels) und B (Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels). Die Bearbeitung des „Halbjahresverzeichnisses der Neuerscheinungen des Deutschen Buchhandels“ und des „Deutschen Bücherverzeichnisses“ wurde nun durch die „Deutsche Bücherei“ übernommen. 1933 wurde die „Deutsche Bücherei“ dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unterstellt. Die nationalsozialistischen Maßnahmen zur kulturellen und geistigen Gleichschaltung wurden in Leipzig durch eine Dienststelle der NSDAP überwacht. Politisch mißliebige Schriften oder Schriften von Exilanten durften nicht mehr in der Nationalbibliografie angezeigt werden. 1939 bis 1944 erschien die „Liste der in der Deutschen Bücherei unter Verschluss gestellten Druckschriften“. Bereits 1935 verpflichtete eine Anordnung der Reichskulturkammer die ihr unterstellten Verbände, Verlage und Einzelpersonen zur Abgabe ihrer Schriften an die Deutsche Bücherei; dies führte zur ersten gesetzlichen Pflichtexemplarregelung für den deutschsprachigen Raum. Während des Zweiten Weltkriegs lagerte die „Deutsche Bücherei“ rund 1,6 Mio. Bände aus. Trotz Brandschäden erlitt die „Deutsche Bücherei“ nur geringe Kriegsverluste.

Deutsche Bibliothek, Frankfurt am Main, um 1959

1945 bis 1990

Die Deutsche Bücherei wurde im November 1945 wieder eröffnet. Durch die Teilung Deutschlands in vier Besatzungszonen verlor die „Deutsche Bücherei“ ihren Status als zentrale Archivbibliothek. Denn in den Westzonen Deutschlands entwickelte sich der Wiederaufbau der buchhändlerischen und bibliothekarischen Institutionen in Frankfurt am Main. Hierdurch kam es zur Spaltung der Nationalbibliografie und der Etablierung der „Deutschen Bibliothek“ in Frankfurt am Main. Zunächst erschien die „Deutsche Nationalbibliographie“ wieder in Leipzig. Doch zeitgleich wurde der Aufbau einer deutschen Archivbibliothek mit Sitz in Frankfurt am Main initiiert. Die neu gegründete Bibliothek erhielt am 4. November offiziell den Namen „Deutsche Bibliothek“. Am 12. Dezember 1946 erschien erstmalig die „Bibliographie der Deutschen Bibliothek, Frankfurt am Main“. Nun bestanden im geteilten Deutschland zwei Bibliotheken, welche die Aufgaben und Funktion einer Nationalbibliothek separat für den Osten (spätere DDR) und Westen (spätere Bundesrepublik Deutschland) wahrnahmen. Die erscheinenden nationalbibliografischen Verzeichnisse waren inhaltlich fast identisch. 1955 erhielt die „Deutsche Bücherei“ das Pflichtexemplarrecht per Anordnung und 1969 die „Deutsche Bibliothek“ per Gesetz.

Per Kirkeby: Skulpturenreihe aus rotem Backstein (1996) vor dem Gebäude der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt

Nach 1990

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die „Deutsche Bücherei“ und die „Deutsche Bibliothek“ zu „Die Deutsche Bibliothek“ mit Sitz in Leipzig und Frankfurt vereinigt. Am 3. Januar 1991 erschien das erste gemeinsame Heft der „Deutschen Nationalbibliographie“. In beiden Häusern wird weiter parallel das Schrifttum gesammelt und erschlossen, jedoch bestehen Vereinbarungen zur kooperativen Erwerbung und Erschließung. Die Deutsche Bibliothek Frankfurt bezog im Mai 1997 ein neues Gebäude in der Adickesallee. 2006 wurde „Die Deutsche Bibliothek“ durch das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek[4]“ in „Deutsche Nationalbibliothek“ umbenannt und ihre Aufgaben als zentrale Archivbibliothek und nationalbibliografisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. 2010 wurde das Deutsche Musikarchiv nach Leipzig verlegt.

Kritik am Namen

Der Name Deutsche Nationalbibliothek wird teilweise kritisiert.[5][6] Im Gegensatz zu Nationalbibliotheken anderer Länder beginnt das Sammelgebiet im Wesentlichen erst mit dem Erscheinungsjahr 1913, ältere deutschsprachige Literatur wird durch mehrere Bibliotheken im Rahmen des Programms Sammlung Deutscher Drucke erworben; Literatur des Auslandes wird repräsentativ vor Allem von den Sondersammelgebietsbibliotheken, einschließlich der Zentralen Fachbibliotheken, gesammelt. Klassisch liegt diese Aufgabe ebenfalls bei der Nationalbibliothek, weshalb bisher in der Fachliteratur von einer verteilten Nationalbibliothek gesprochen wurde.[7]

Insbesondere die beiden großen Universalbibliotheken Deutschlands, die Staatsbibliothek zu Berlin und die Bayerische Staatsbibliothek, bewerten die Namensänderung eher negativ, weil sie den Eindruck haben, dass dadurch ihre Rolle im Bereich der Literaturversorgung in Deutschland nicht ausreichend gewürdigt wird. Nach einer gemeinsamen Erklärung der Leiter der Deutschen Nationalbibliothek und der Staatsbibliotheken in Berlin und München ändert die Umbenennung jedenfalls „nichts an der arbeitsteiligen Wahrnehmung nationalbibliothekarischer Aufgaben im Sinne des bewährten Modells einer Virtuellen Nationalbibliothek, das seine Leistungsfähigkeit und Reputation erst aus der gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmung gewinnt“.[8] Ebenso gab es in Leipzig starke Kritik an der Umbenennung der „Deutschen Bücherei“, da dieser Name eine lange Tradition besitzt und befürchtet wurde, dass der internationale Ruf der Einrichtung durch eine Umbenennung verloren gehen könnte.

Aufgaben der Nationalbibliothek

Die „Deutsche Nationalbibliothek“ hat in ihrer Funktion als Archivbibliothek die Aufgabe, „die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke und die ab 1913 im Ausland veröffentlichten deutschsprachigen Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachigen Medienwerke über Deutschland im Original zu sammeln, zu inventarisieren, zu erschließen und bibliografisch zu verzeichnen, auf Dauer zu sichern und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen sowie zentrale bibliothekarische und nationalbibliografische Dienste zu leisten, das Deutsche Exilarchiv 1933 - 1945, die Anne-Frank-Shoah-Bibliothek sowie das Deutsche Buch- und Schriftmuseum zu betreiben, mit den Facheinrichtungen Deutschlands und des Auslands zusammenzuarbeiten sowie in nationalen und internationalen Fachorganisationen mitzuwirken“[9]. Die klassischen Aufgaben einer Nationalbibliothek teilt sich die „Deutsche Nationalbibliothek“ mit der Staatsbibliothek zu Berlin und der Bayerischen Staatsbibliothek.

Sammlung und Erwerbung

Jede in Deutschland veröffentlichte Publikation muss der Bibliothek in zwei Exemplaren zugesandt werden (Pflichtexemplar). Von dieser grundsätzlichen Pflicht gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, die im Gesetz selbst und aufgrund entsprechender Ermächtigungen in einer Rechtsverordnung und in den sogenannten Sammelrichtlinien geregelt sind. So müssen zum Beispiel Filmwerke, sofern nicht Musik im Vordergrund steht, und solche Druckwerke nicht abgeliefert werden, die eine nur vorübergehende Bedeutung haben (Warenbestellkataloge, Flugblätter, Werbedrucksachen und Ähnliches). Von den ablieferungspflichtigen Druckwerken wird je ein Exemplar in Leipzig und eines in Frankfurt am Main gesammelt. Für sehr aufwändig hergestellte Medien, die in geringer Stückzahl aufgelegt werden, können die Verleger einen Zuschuss zu den Herstellungskosten der abgelieferten Pflichtexemplare erhalten. Im Normalfall aber hat die Nationalbibliothek Anspruch auf unentgeltliche Überlassung der Medien. Die Bibliothek sammelt darüber hinaus (allerdings nur in einem Exemplar, das in Leipzig aufbewahrt wird) im Ausland erschienene deutschsprachige Werke, Übersetzungen aus dem Deutschen sowie ausländische Publikationen über Deutschland (Germanica).

Erweiterte Ablieferungspflicht

Wer im Geltungsbereich des deutschen Rechts publiziert, muss seine Werke in zwei Exemplaren bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern. Das galt bis zum 28. Juni 2006 nur für „körperliche Werke“ (Bücher, CD-ROMs usw.); seit dem 29. Juni 2006 gilt diese Verpflichtung auch für „Medienwerke in unkörperlicher Form“, das sind Publikationen im Internet. Einzelheiten zur Ablieferungspflicht regeln die §§ 14 und 16 des DNB-Gesetzes.

Netzpublikationen

Im März 2002 haben „Die Deutsche Bibliothek“ und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Vereinbarung zur Ablieferung, Sammlung, Archivierung und Verzeichnung ihrer Netzpublikationen getroffen. Sie sieht die freiwillige Ablieferung von Netzpublikationen der Verlage vor.

Eine wesentliche Erweiterung des Sammelauftrages, der nun über die Netzpublikationen nur der Verlage hinausgeht, regelt das am 29. Juni 2006 in Kraft getretene Gesetz.

Derzeit (Stand: Oktober 2006) ist jedoch noch nicht geklärt, wie dieser Neuregelung insbesondere in Bezug auf interaktive, nichtkörperliche Publikationen wie Weblogs, Homepages und Foren zu entsprechen ist. In solchen ungeklärten Fällen werden die entsprechenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst angefordert, wenn eine Archivierung technisch möglich ist. Ein Handlungsbedarf für die Urheber solcher Netzpublikationen liegt laut der Deutschen Nationalbibliothek vorerst nicht vor.[10]

Standardisierungsarbeit

Die Deutsche Nationalbibliothek beteiligt sich an der Weiterentwicklung bibliothekarischer Regelwerke und Metadatenformate und arbeitet an Normdateien (Schlagwortnormdatei, Personennamendatei, Gemeinsame Körperschaftsdatei) für bibliographische Daten mit.

Benutzung

Die Deutsche Nationalbibliothek ist eine reine Präsenzbibliothek. Die Bestände dürfen also nur im Lesesaal benutzt werden. Einen Benutzungsausweis erhält jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, einen amtlichen Ausweis vorlegt und eine Benutzungsgebühr entrichtet.[11] Es gibt eine Beschränkung der gleichzeitig einsehbaren Werke. Einzelne Artikel oder Kapitel können auch gegen Gebühr als (digitale) Kopie bestellt werden. Werke die zur Vermittlung elementaren Wissens (wie z. B. Schulbücher) oder zur Unterhaltung (wie z. B. Belletristik oder Pornografische Literatur) dienen, können nur bei Nachweis eines wissenschaftlichen, beruflichen, fachlichen oder dienstlichen Interesses eingesehen werden.

Literatur

  • Deutsche Nationalbibliothek (Hrsg.): Deutsche Nationalbibliothek: Bewahren für die Zukunft, Vlg. Deutsche Nationalbibliothek, Leipzig, Frankfurt am Main, Berlin 2008, ISBN 978-3-933641-89-2, Grundsatz-Kompaktpublikation über Geschichte, Rechtsform und gesetzliche Grundlagen, Aufgaben und Ziele der deutschen Nationalbibliothek, ihre Sammlungen und Archivierungen, Schwerpunkte und Arbeitsteilung, nationale und internationale Kooperationen und Allianzen sowie statistische Daten und Fakten über das Leistungsvermögen und Ansprechpartner dieser Institution
  • Deutsche Nationalbibliothek (Hrsg.): Jahresbericht 2008, Vlg. Deutsche Nationalbibliothek, Leipzig, Frankfurt am Main, Berlin 2009, o.ISBN
  • Die Deutsche Bibliothek. Gesamtarchiv und nationalbibliographisches Informationszentrum - zentrales Sammeln, Erschließen, Vermitteln. Die Deutsche Bibliothek, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-922051-30-8.

Zur Information über ihre Arbeit gibt die Bibliothek seit 1989 die Zeitschrift heraus:

  • Dialog mit Bibliotheken. Fachzeitschrift über die Deutsche Bibliothek, ihre Aktivitäten, ihr Dienstleistungsangebot. Die Deutsche Bibliothek, Frankfurt am Main 1.1989ff., ISSN 0936-1138.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Bernd Aschauer(Red.):Umschlag - Hülle - Inhalt : Erweiterung Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig. Deutsche Nationalbibliothek, Landesamt für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen (Hrsg.), Hatje Cantz, Ostfildern 2011, ISBN 978-3-7757-2763-1
  2. Der Beauftragte der Bundesregierung, Einzelplan 04
  3. Reichsbibliothek von 1848.
  4. Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek
  5. Siehe auch die Diskussion in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestags am 19. Januar 2006, Plenarprotokoll 16/11, S. 769-776.
  6. Eine Zusammenfassung der Diskussion in der bibliothekarischen Fachöffentlichkeit bietet Stefan Knoch: Anmerkungen zum "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek" (DNBG). In: Bibliotheksdienst. 41, Nr. 5, 2007, ISSN 0006-1972, S. 529-541 (PDF, 93.6kB).
  7. Zum Beispiel in: Gisela von Busse u. a.: Das Bibliothekswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Harrassowitz, Wiesbaden 1999, ISBN 3-447-03706-7, S. 398.
  8. Rolf Griebel, Elisabeth Niggemann, Barbara Schneider-Kempf: Die Deutsche Nationalbibliothek und die Staatsbibliotheken in Berlin und München definieren ihre zukünftige Wahrnehmung nationalbibliothekarischer Aufgaben. In: Bibliotheksdienst, Bd. 40 (2006), ISSN 0006-1972, H. 11, S. 1316 = Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie (ZfBB), Bd. 53 (2006), ISSN 0044-2380, H. 6, S. 304.
  9. § 2 Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)
  10. Siehe auch http://info-deposit.d-nb.de.
  11. Benutzung der Bestände.

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