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Föderalismus
Unter Föderalismus (von lat. foedus, foedera „Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine gewisse Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind. Oftmals wird der Begriff undifferenzierend benutzt und sowohl auf Föderationen im engeren Sinne als auch auf Konföderationen angewandt.
Als föderalistischer Staat (in der Literatur zuweilen auch Föderalstaat genannt) wird demzufolge ein Staat bezeichnet, der nach dem Bundesstaatsprinzip aufgebaut ist und somit aus Gliedstaaten besteht, die bestimmte eigene (beschränkte), mithin staatsrechtliche Kompetenzen besitzen, welche nicht vom Gesamtstaat abgeleitet werden. Teilweise wird den Gliedern des Bundes ein Austrittsrecht eingeräumt, wobei das geschriebene Verfassungsrecht aber nicht notwendigerweise mit der Verfassungswirklichkeit übereinstimmen muss. Die „Prinzipienerklärung“ der UNO-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970 schließt ein Recht auf Sezession im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Völker weitgehend aus.
Konträre Wortbedeutung
Im Kontext des Föderalismus in den Vereinigten Staaten ist zu beachten, dass diese Wortbedeutung aus historischen Gründen der im deutschen geläufigen in gewissem Sinne entgegengesetzt ist: als Federalism wird hier gerade die Idee einer starken gesamtstaatlichen Zentralgewalt bezeichnet; gleiches gilt für Kanada und Australien.[1]
Aus historischen Gründen ist ein „Föderalist“ (federalist) in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien und Kanada ganz im Gegenteil jemand, der die Rechte des Gesamtstaates ausbauen will. Die USA waren nach der Unabhängigkeit 1783 zunächst (auf Grundlage der Konföderationsartikel) ein Staatenbund, und Politiker wie die der Federalist Papers wollten daraus eine engere Föderation, einen Bundesstaat (Föderativstaat) machen. Im Englischen werden die Ausdrücke federation und confederation teilweise für das deutsche Begriffspaar Bundesstaat und Staatenbund verwendet, aber die Terminologie ist nicht einheitlich. So heißt der Norddeutsche Bund auf Englisch, trotz seines staatlichen Charakters, North German Confederation.
Ideengeschichte und Entwicklung der Theorie des Föderalismus
Politischer Föderalismus
Im politischen Bereich ist damit speziell ein staatliches Organisationsprinzip gemeint, infolgedessen einzelne Gliedstaaten (Länder, Staaten) einen Bundesstaat – im Sinne eines föderativen respektive föderalen Gesamtstaates (Föderation) – oder (in wesentlich lockerer Form) einen Staatenbund bzw. eine Konföderation bilden.[2] Die Glieder eines Bundesstaates (je nach Untersuchungsobjekt beispielsweise Länder, Bundesländer, Kantone oder Bundesstaaten genannt) geben dabei ihre staatliche Souveränität auf, behalten aber ihre Staatlichkeit als Gebietskörperschaft. Der Gesamtstaat, der „Bund“, entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen (z. B. Sicherung der Bündnisgrenzen), die Länder haben das Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Bildung, Polizei). Meist wird der Begriff Föderalismus auf souveräne Staaten bezogen, die mehreren geografisch eingegrenzten Teilgebieten ihres Staates eine gewisse politische Autonomie einräumen. Diese darf nicht ohne weiteres wieder entzogen werden und ist meist in der Verfassung festgelegt. Die so genannten Gliedstaaten besitzen eigene politische Organe und eigene Kompetenzen zur Regelung ihrer Angebote und leiten diese Rechte nicht vom Einheitsstaat ab. Im Gegensatz zum Staatenbund besitzt der Gesamtstaat im Föderalismus auch eigene Kompetenzen, die er ohne die Zustimmung der Gliedstaaten regeln kann.
Der staatliche Föderalismus ist immer geprägt vom Spannungsfeld der Beziehungen zwischen Gesamtstaat und den Gliedstaaten, so dass es durchaus zu Pendelbewegungen hin zu mehr Zentralisierung oder zu mehr Dezentralisierung kommen kann. Unabdingbare Voraussetzung für den Föderalismus ist die Gleichberechtigung aller Glieder. Das Gegenteil des Föderalismus ist der zentral regierte Einheitsstaat, auch Zentralstaat genannt.
Seit der Aufklärung gehen viele Denker davon aus, dass es bei Freigabe der Föderalisierung zu einem Zusammenschluss der selbstständigen Gemeinden über zunächst regionale und dann kulturkreisumgreifende Zusammenschlüsse bis zum Weltbund komme.
Neben dem die Staatsidee stützenden (etatistischen) Verständnis (Föderalismus von oben) tritt eine freiheitliche (libertäre) Auffassung auf (Föderalismus von unten), auch als „nachhaltiger Föderalismus“ bezeichnet. Ihr zufolge sind die kleinsten gesellschaftlichen Gebilde (Gruppen, Gemeinden) autonom. Sie gehen aus eigenem Antrieb Zweckbündnisse ein, geben jedoch nur diejenigen Aufgaben an ihre Vereinigungen ab, die sie selbst nicht wahrnehmen können.[3]
Dem nachhaltigen Föderalismus liegt das Verlangen des Menschen zugrunde, selbst bestimmen zu dürfen, welche Bindungen an Gemeinschaft und Moral er eingeht (Naturrecht), und mitbestimmen zu dürfen, was die Gemeinschaft beschließt (unmittelbare Demokratie). Die Bündnisse, die die selbstständigen Gemeinden eingehen, haben eine kündbare Zweckfunktion (enge Auslegung des Subsidiaritätsprinzips). Dieses Verständnis vom Föderalismus ist vielerorts gelebt worden, wo keine Staatsgewalt vorhanden war oder Menschen sich ihr – teils gewaltsam – entzogen hatten. Es ist heute bei Menschen anzutreffen, die davon ausgehen, dass die Staaten Probleme schaffen, aber keine lösen.
Institutioneller Föderalismus
Beispiel für institutionellen Föderalismus sind manche Parteien (oder auch Vereine etc.), die sich, zum Beispiel in Deutschland, in den Gliedstaaten bilden und Aufgaben und Kompetenzen der Organisation auf eine Dachorganisation übertragen, die in Teilgebieten eigenständig agieren kann, in anderen Teilen jedoch auf die Teilorganisation angewiesen sind.
Entstehung
Bundesstaaten können auf vier Arten entstehen:
- ein Zusammenschluss bislang selbständiger Staaten zu einem größeren Staatswesen (z. B. Schweiz);
- Auflockerung und Zerteilung bisheriger Zentralstaaten (z. B. Spanien, Belgien);
- Fortführung des Denkens einer bestehenden gewissen Selbständigkeit innerhalb einer Monarchie (Stichwort: Kronländer) und Überführung dessen in eine republikanische Form (z. B. Österreich);
- oder sie werden von außen aus weltpolitischen Gründen oktroyiert (z. B. Bosnien und Herzegowina).
Selbständige Gemeinden sind entstanden
- bei der Besiedlung eines bisher unbewohnten Gebiets (z. B. auf Island),
- nach Abschüttelung einer Herrschaft (z. B. Dithmarscher Bauernrepublik, Alte Eidgenossenschaft),
- nach der De-facto-Auflösung eines Staates (z. B. im somalischen Hinterland),
- aus dem Bewusstsein, dass der Staat für Sicherheit und Zukunft nicht sorgt (z. B. gated, intentional, lifeboat communities).
Funktionen des Föderalismus
Im Bundesstaat hat der Föderalismus vor allem die Aufgabe,
- Demokratie und Pluralismus zu verstärken,
- politische Willensbildung auf mehreren Ebenen zu ermöglichen,
- den politischen Nachwuchs auf regionaler Ebene besser heranzubilden und eine politische Partizipation zu erleichtern,
- den Wettbewerb durch bessere Einschätzung vor Ort zu steigern,
- Probleme auf Länderebene zu lösen und
- Machtanhäufung zu verhindern;
- Erleichterung politischer Partizipationen der Bürger(innen) („Demokratie vor Ort“).
Ob und wie weit diese Ziele des Föderalismus erreicht werden, ist in jedem einzelnen Fall zu beurteilen.
Die Gemeindeautonomie
- befriedigt die Grundbedürfnisse des Menschen,
- stärkt Toleranz,
- schafft Frieden,
- führt die nötige Mäßigung zur Erhaltung der Lebensgrundlagen auf der Erde herbei.
Es bestehen aber auch Schwächen und mögliche Nachteile dieser Form des Föderalismus, die zu berücksichtigen sind (siehe dazu Föderalismus in der Schweiz).
Kompetenzverteilung
Die Bundesstaatlichkeit ist ein konkretes politisches System.[4]
Bei der Aufgabenverteilung wird unterschieden zwischen:
- sachlicher Kompetenzverteilung
- die staatlichen Zuständigkeiten werden zwischen Bund und Gliedstaat nach inhaltlichen Kriterien verteilt:
- Beispielsweise übernimmt der Bund die Außen- und Finanzpolitik, während die Länder für Bildungswesen und Innere Sicherheit zuständig sind.
- funktionaler Kompetenzverteilung
- die Zuständigkeiten zwischen Bund und Gliedstaaten unterscheiden sich nach Art der zu erbringenden Leistung:
- Der Bund erarbeitet z. B. Gesetze und die Gliedstaaten führen die Gesetze aus.
Typen
- Unitarischer Föderalismus: z. B. Österreich
- Kooperativer Föderalismus: z. B. Deutschland; verschränkte Machtbeziehungen zwischen Gliedstaaten und Bund mit dem Ziel der Verbesserung der staatlichen Leistungsfähigkeit.
- Wettbewerbsföderalismus (kompetitiver Föderalismus): z. B. die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
- Dualer Föderalismus: z. B. die USA; starke Trennung der Kompetenzen zwischen Gliedstaaten und Bund. Der konföderale Bundesstaat basiert auf dem Prinzip des Wettbewerbs und der Konkurrenz.
- Symmetrischer Föderalismus, z. B. die Schweiz. Wenn die Teilstaaten eines Staatenbundes allesamt über die gleichen Rechte verfügen, nennt man diese Form „symmetrischen Föderalismus“.
- Asymmetrischer Föderalismus, z. B. Spanien. Zwischen den Gliedstaaten sind Unterschiede in Hinsicht auf Rechte und Pflichten zu erkennen.
- Differenz und Vereinigungsföderalismus – Unterschied nach dem Kriterium „gesellschaftliche Differenzierung oder Konkordanz“.
- Nachhaltiger (libertärer) Föderalismus. Selbständige Gemeinden schließen sich aus eigenem Antrieb zusammen, um erledigt zu erhalten, was sie für sich allein nicht bewältigen können.
Föderale Staaten
Abgrenzung zu Einheitsstaaten und Staatenbünden
Ein Bundesstaat grenzt sich zum einen vom Einheitsstaat, zum anderen vom Staatenbund ab. Betrachtet werden hierbei im Sinne des Völkerrechts souveräne Staaten, die ihre innerstaatlichen Angelegenheiten ohne Einmischung anderer Staaten regeln. Ausnahme kann die freiwillige Übertragung von Kompetenzen an überstaatliche Organisationen (beispielsweise die Europäische Union) sein. Ein zentralistischer Staat hat nur eine politische Entscheidungsebene, die zentral alle Angelegenheiten des Staates bestimmt oder diese lokalen politischen Behörden kommissarisch überträgt. Diese lokalen Behörden haben jedoch keine eigenen Rechte, die den Einheitsstaat hindern, diese Kompetenzen wieder zu entziehen oder die Behörde aufzulösen. Beispiel hierfür ist Frankreich. Ein Staatenbund hingegen entsteht durch Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten auf Basis von Verträgen. Hier können zwar gemeinsame Institutionen gebildet werden. Ein Staat kann jedoch jederzeit wieder aus alleiniger Entscheidung austreten. Ein Beispiel ist die Afrikanische Union.
Staatsgebiet
In föderal organisierten Staaten stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Staatsgebiet des Bundes zu den Staatsgebieten der Mitgliedstaaten.
Neben der Kongruenz von Staatsgebiet des Bundes und der Gesamtheit der Staatsgebiete seiner Gliedstaaten wie etwa in der Bundesrepublik Deutschland gibt es auch Staaten mit Bundesgebieten, die nicht zugleich Gebiet eines Gliedstaates sind (bundesunmittelbare Gebiete), wie z. B. das Capital Territory Australiens, die Territorien Kanadas oder der District of Columbia der Vereinigten Staaten von Amerika. Schließlich sind auch Gebiete von Gliedstaaten denkbar, die nicht zugleich Bundesgebiet sind (bundesfreie Gebiete).
Bundesunmittelbaren Sonderstatus hatte auch das Reichsland Elsaß-Lothringen. Ein Beispiel für ein bundesfreies Gebiet ist der Südteil des Großherzogtums Hessen im Norddeutschen Bund 1867–1871.
Liste föderal verfasster Staaten
Land | Gesamtstaat | Gliedstaaten | Bundesunmittelbare Gebiete | Bemerkungen |
Argentinien | 23 Provinzen | Hauptstadtdistrikt | Verfassung von 1994 | |
Australien | Commonwealth of Australia | 6 Bundesstaaten | 3 Territorien, 7 Außengebiete | Verfassung von 1901 |
Äthiopien | 9 Bundesstaaten, 2 eigenständige Städte |
Verfassung von 1995 | ||
Belgien | Föderalstaat | 3 Regionen, 3 Gemeinschaften (überschneidend) | Verfassung von 1994 | |
Bosnien und Herzegowina | 2 Entitäten | ein Kondominium der beiden Entitäten | ||
Föderation Bosnien und Herzegowina | 10 Kantone | bosnisch-kroatische Entität innerhalb von Bosnien-Herzegowina | ||
Brasilien | Union | 26 Bundesstaaten | Hauptstadtdistrikt | Verfassung von 1988 |
Deutschland | Bundesrepublik, Bund | 16 Länder | Grundgesetz von 1949 (1990) | |
historisch: DDR | Republik | 5 Länder und Ost-Berlin | 1949–1952 (danach Aufgliederung der Länder in Bezirke) | |
historisch: Deutschland (Weimarer Republik) | Reich | 18 Länder (ab 1929: 17) | 1919–1933 | |
historisch: Deutschland (Kaiserreich) | Reich, Bund | 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) | 1 Reichsland | 1871–1918 |
historisch: Norddeutscher Bund | Bund | 22 Bundesstaaten/Bundesglieder | 1867–1871, Südteil des Großherzogtums Hessen bundesfreies Gebiet | |
Indien | 28 Bundesstaaten | 7 Territorien | Verfassung von 1950 | |
Irak | 18 Gouvernements | Verfassung von 2005 | ||
historisch: Jugoslawien | 6 Teilrepubliken (ab 1992: 2) | 1945–2003 | ||
Kanada | Föderation, Bund | 10 Provinzen | 3 Territorien | Verfassung von 1867/1982 |
historisch: Vereinigte Staaten von Kolumbien | 9 Staaten | 1863–1886 | ||
Komoren | 3 Inseln | Verfassung von 2001 | ||
Malaysia | 13 Bundesstaaten | 3 Territorien | Verfassung von 1957 | |
Mexiko | 31 Bundesstaaten | Hauptstadtdistrikt | Verfassung von 1917 | |
Mikronesien | 4 Teilstaaten | Verfassung von 1979 | ||
Nigeria | 36 Bundesstaaten | Hauptstadtterritorium | Verfassung von 1979 | |
Österreich | Bund | 9 Bundesländer | Verfassung von 1920 in der Fassung von 1929 | |
historisch: Bundesstaat Österreich | Bund | 8 (Bundes-)Länder | Bundeshauptstadt Wien | Maiverfassung (1934–1938); ständisch geordnet |
Pakistan | 4 Provinzen | 4 Territorien | Verfassung von 1973 | |
Russland | Föderation | 21 Teilrepubliken, 6 Regionen, 49 Gebiete, 2 Städte föderaler Bedeutung, 1 autonomes Gebiet, 10 autonome Bezirke | 8 Föderationskreise, Verfassung von 1993 in der Fassung von 2000 | |
historisch: Sowjetunion | Union | 15 Unionsrepubliken | de facto dezentraler Einheitsstaat | |
Schweiz | Eidgenossenschaft, Bund | 26 Kantone | Verfassung von 1848 (Totalrevisionen von 1874 und 1999) | |
historisch: Serbien und Montenegro | 2 Teilrepubliken | 2003–2006 | ||
Südafrika | 9 Provinzen | Verfassung von 1996 | ||
historisch: Tschechoslowakei | 2 (Teil-)Republiken | 1968–1992 | ||
Venezuela | 23 Bundesstaaten | Hauptstadtdistrikt, abhängiges Gebiet | Verfassung von 1999 | |
Vereinigte Arabische Emirate | 7 Emirate | Verfassung von 1971 | ||
Vereinigte Staaten von Amerika | Union, Bund | 50 Bundesstaaten | Hauptstadtdistrikt, 14 Außengebiete | Verfassung von 1787 |
Föderales Europa
Lange Zeit konnte man bei der EWG und EG von einem Staatenbund sprechen. Verträge wie die Montanunion hatten sogar ein Ablaufdatum. Heute besitzt die EU neben einer Verwaltung auch feste Kompetenzen, die auf Basis der EU-Verträge vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden. Bereits jetzt verkörpert die EU ein supranationales Konstrukt sui generis, das über einen organisierten Staatenbund[5] hinausgeht; allerdings ist sie kein Staat.[6] Deshalb prägte das deutsche Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Oktober 1993 den Begriff Staatenverbund als Bezeichnung für die EU. Diese Definition wird zumindest von deutschen Juristen gerne verwendet. Die Forderung nach einer bundesstaatlichen gesamteuropäischen Verfassung wird als „europäischer Föderalismus“ bezeichnet.
Nicht mehr existente Staatenbünde und übernationale Gebilde
- Alte Eidgenossenschaft (1291–1798), Schweizerische Eidgenossenschaft (1803–1848, ab dann Bundesstaat)
- Heiliges Römisches Reich (962–1806)
- Rheinbund (1806–1813)
- Deutscher Bund (1815–1866)
Siehe auch
Artikel für einzelne Staaten:
Einzelnachweise
- ↑ Peter Pernthaler: Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre. Springer, Wien/New York 1996, S. 288.
- ↑ Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 36 f.
- ↑ Vgl. Helmut Rüdiger: Föderalismus, Beitrag zur Geschichte der Freiheit, AHDE-Verlag, Berlin 1979, ISBN 3-8136-0001-7.
- ↑ Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, § 19 II 4, S. 660.
- ↑ Vgl. hierzu Schweisfurth, Völkerrecht, Tübingen 2006, 1. Kap. § 8.II.1 Rn 128.
- ↑ Katharina Holzinger, in: dies./Christoph Knill/Dirk Peters/Berthold Rittberger/Frank Schimmelpfennig/Wolfgang Wagner (Hrsg.), Die Europäische Union. Theorien und Analysekonzepte, Schöningh/UTB, Paderborn 2005, 2. Kap., S. 83.
Literatur
- Stichwort/Wörterbücher
- Uwe Andersen: Bundesstaat/Föderalismus. In: ders./Wichard Woyke: Handwörterbuch des politischen Systems. Fünfte aktualisierte Auflage, Opladen 2003, S. 83–91.
- Manfred G. Schmidt: Föderalismus. In: Wörterbuch zur Politik. 2., vollst. überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2004, S. 231 f. (mit Literaturhinweisen).
- Zur Ideengeschichte und früh/neuzeitlichen Theorieentwicklung
- Emil Brunner: Gerechtigkeit. Eine Lehre von den Grundgesetzen der Gesellschaftsordnung. Theologischer Verlag, Zürich 1981.
- Ernst Deuerlein: Föderalismus. Die historischen und philosophischen Grundlagen des föderativen Prinzips, München 1972.
- Giuseppe Duso/Werner Krawietz/Dieter Wyduckel(Hrsg.): Konsens und Konsoziation in der politischen Theorie des frühen Föderalismus. Berlin 1997.
- Horst Dreitzel: Althusius in der Geschichte des Föderalismus. In: E. Bonfatti/G. Duso/M. Scattola (Hrsg.): Politische Begriffe und historisches Umfeld in der ‘Politica methodice digesta’ des Johannes Althusius. Wolfenbütteler Forsch., Band 100, Wiesbaden 2002, S. 49–112.
- Constantin Frantz: Der Föderalismus als das leitende Prinzip für die soziale, staatliche und internationale Organisation, unter besonderer Bezugnahme auf Deutschland. Neudruck der Ausgabe Mainz 1879. Scientia Verlag, Aalen 1962.
- Carl Joachim Friedrich: Nationaler und internationaler Föderalismus in Theorie und Praxis. In: Politische Vierteljahresschrift (PVS), V. Jahrgang, Köln/Opladen 1964, S. 154–187.
- Carl Joachim Friedrich: Trends of Federalism in Theory and Practice. New York/London 1968.
- Albert Funk: Föderalismus in Deutschland. Vom Fürstenbund zur Bundesrepublik. Paderborn 2010 (Lizenzausgabe Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 2010, ISBN 978-3-8389-0097-1).
- Thomas O. Hüglin: Sozietaler Föderalismus. Die politische Theorie des Johannes Althusius. Berlin/New York 1991.
- Eugen Stamm: Ein berühmter Unberühmter. Neue Studien über Konstantin Frantz und den Föderalismus. Curt Weller Verlag, Konstanz 1948.
- Barbara Zehnpfennig: A. Hamilton/J. Madison/J. Jay. Die Federalist Papers. Hrsg. und übers. von derselben, München 2007.
- Aktuelle Föderalismus-Forschung
- Andreas Heinemann-Grüder: Föderalismus als Konfliktregelung. Indien, Russland, Spanien und Nigeria im Vergleich. Opladen 2012, ISBN 978-3-86649-420-6.
- Ines Härtel (Hrsg.): Handbuch Föderalismus – Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt. 4 Bände, Berlin/Heidelberg/New York 2012. Band 1: Grundlagen des Föderalismus und der deutsche Bundesstaat. Band 2: Probleme, Reformen, Perspektiven des deutschen Föderalismus. Band 3: Entfaltungsbereiche des Föderalismus. Band 4: Föderalismus in Europa und der Welt.
- Fritz W. Scharpf u. a.: Politikverflechtung. Theorie und Empirie des kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik'. 2. Bde., Kronberg/Ts. 1976.
- Fritz W. Scharpf: Die Politikverflechtungsfalle: Europäische Integration und deutscher Föderalismus im Vergleich. In: Politische Vierteljahresschrift (PVS), 21. Jg., 1985, S. 323–356.
- Joachim J. Hesse (Hrsg.): Politikverflechtung im föderativen Staat. Baden-Baden 1978.
- Michael Matheus: Regionen und Föderalismus. 50 Jahre Rheinland-Pfalz (Mainzer Vorträge 2). Stuttgart 1997 (online).
- Rainer-Olaf Schultze: Föderalismus als Alternative? Überlegungen zur territorialen Reorganisation von Herrschaft. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen (ZParl), 21. Jg., Opladen 1990, S. 475–490.
- Fritz W. Scharpf: Europäisches Demokratiedefizit und deutscher Föderalismus. In: Staatswissenschaften und Staatspraxis, 3. Jg., Heft 3, 1992.
- Heidrun Abromeit: Der verkappte Einheitsstaat. Opladen 1992.
- Fritz W. Scharpf: Optionen des Föderalismus in Deutschland und Europa. Frankfurt a.M./New York 1994.
- Heinz Laufer/Ursula Münch: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 1998.
- Roland Sturm: Föderalismus in Deutschland. Leske + Budrich, Opladen 2001.
- Klaus von Beyme: Föderalismus und regionales Bewusstsein. Ein internationaler Vergleich. München 2007.
- Charles B. Blankart: Föderalismus in Deutschland und in Europa, Baden-Baden 2007.
- Francesco Palermo/Rudolf Hrbek/Elisabeth Alber (Hrsg.): Auf dem Weg zu asymmetrischem Föderalismus?, Baden-Baden 2008.
- Themenhefte/Periodika
- Föderalismus. Analysen in entwicklungsgeschichtlicher und vergleichender Perspektive. Hrsgg. von Arthur Benz und Gerhard Lehmbruch, Sonderheft 32/2001 der Politischen Vierteljahresschrift (PVS), Wiesbaden 2002.
- Föderalismus, Themenheft der Schweizer Monatshefte im Mai 2005.
- Jahrbuch des Föderalismus 2007. Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa. Achte Ausgabe des Jahrbuchs für Föderalismus, hrsgg. vom Europäischen Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen, Baden-Baden 2008.
Weblinks
- Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung
- Institut für Föderalismus der Universität Freiburg
- Deutsches Institut für Föderalismusforschung e.V.
- Struktur der Demokratie: Der Föderalismus
- Föderalismus, in: Historisches Lexikon Bayerns
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