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Hauptstadtdistrikt

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Ein Hauptstadtdistrikt (Hauptstadtgebiet, Hauptstadtterritorium) ist eine spezielle Verwaltungseinheit, welche die Hauptstadt eines Staates enthält.

Gründe für die Einrichtung eines Hauptstadtdistrikts können folgende sein:

  • Die Hauptstadt hat eine Sonderfunktion, und diese soll durch Abgrenzung gegenüber den anderen Regionen hervorgehoben werden.
  • Kein Landesteil sollte einen Vor- oder Nachteil (im Wettbewerb und/oder in Bezug auf Fördermittel) haben, nur weil sich auf seinem Gebiet die Hauptstadt befindet.
  • Die Hauptstadt sollte zu allen anderen Regionen in politischer Hinsicht ein neutrales Verhältnis haben.
  • Kein Landesteil sollte die Möglichkeit bekommen, direkt in die Staatspolitik einzugreifen.
  • Kompetenzkonflikte sind rigoros ausgeschlossen. Z. B. wird von vornherein ausgeschlossen, dass Regionalbehörden (z. B. Baupolizei) Hoheit über Einrichtungen des Gesamtstaats (z. B. Sperrung des Parlamentsgebäudes vor einer wichtigen Sitzung) erhalten.

Ein Hauptstadtdistrikt, der ein bundesunmittelbares Gebiet in einem föderativen Staat bildet, wird häufig auch als Bundesdistrikt bezeichnet.

Bundesdistrikte in föderativen Staaten

Hauptstadtdistrikte in Einheitsstaaten

Hauptstädte in regulären Verwaltungseinheiten

Keine Hauptstadtdistrikte sind Hauptstädte, die reguläre Verwaltungseinheiten der höchsten Stufe bilden oder diesen angehören:

Gliedstaaten in föderalen Staaten

Ebenfalls keine Hauptstadt- oder Bundesdistrikte sind Hauptstädte, die in föderalen Staaten eigenständige Gliedstaaten o. Ä. bilden, wie z. B.:

Weblinks

Wiktionary: Bundesdistrikt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hauptstadtdistrikt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.