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Meister

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Dieser Artikel behandelt den beruflichen Abschluss Meister, für weitere Bedeutungen siehe Meister (Begriffsklärung).

Meister (v. lat.: „Magister“ für „Lehrer“, engl. „Master“ bzw. „Master craftsman“, Abk. Mstr., me.[1]) ist ein höherer Berufsabschluss in handwerklichen, künstlerischen, technisch-gewerblichen, landwirtschaftlichen und weiteren Berufen.

Deutschland

Der Meister ist in Deutschland eine sogenannte Aufstiegsfortbildung nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz, die in der Regel auf eine abgeschlossene Berufsausbildung aufbaut und zu einem öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss führt. Die Prüfungen finden bei den jeweiligen berufsständischen Körperschaften statt. Bildungsträger und Meisterschulen bieten Vorbereitungslehrgänge auf die Abschlussprüfungen an; für die Zulassung zu den Prüfungen ist die Teilnahme an einem Lehrgang allerdings nicht in allen Fällen verpflichtend.

Abschlüsse auf Meisterebene

Handwerksmeister

Der Abschluss zum Handwerksmeister soll in erster Linie dazu befähigen, ein Handwerk selbständig auszuüben, somit einen eigenen Betrieb zu führen, und Auszubildende einzustellen und auszubilden.[2] Die Prüfung wird durch Meisterprüfungsausschüsse abgenommen, die als staatliche Prüfungsbehörden für die einzelnen Handwerksberufe am Sitz der Handwerkskammern (HWK) für ihren Bezirk eingerichtet sind.

Industriemeister

Hauptartikel: Industriemeister

Der Aufgabenschwerpunkt der Industriemeister liegt in der fachlichen, organisatorischen und personellen Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in (Industrie-)Betrieben. Als Führungskraft nimmt der Industriemeister dabei eine Stellung zwischen Facharbeitern und Technikern ein. Die Prüfung wird durch den Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen.[3]

Fachmeister

Im Bereich der Industrie- und Handelskammern gibt es neben den klassischen Industriemeistern auch die Fachmeister, die nicht mit der industriellen Fertigung beschäftigt sind, beispielsweise Küchenmeister oder Hotelmeister. Sie legen in anderen Gewerken ebenfalls eine Meisterprüfung vor einer IHK ab.[4]

Landwirtschaftsmeister

Der Landwirtschaftsmeister übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in der Agrarwirtschaft. Er ist beispielsweise für die Planung und Durchführung der pflanzlichen und tierischen Produktion sowie für den Einsatz der entsprechenden Maschinen und Betriebsmittel zuständig. Die Prüfung wird bei der zuständigen Landwirtschaftskammer oder dem zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung abgelegt.[5]

Hauswirtschaftsmeister

Meister der Hauswirtschaft übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in hauswirtschaftlichen Betrieben. Sie kümmern sich um die hauswirtschaftliche Versorgung und die Betreuung von Personen. Die Prüfung wird durch Prüfungsausschüsse abgenommen, die von der jeweils zuständigen Stelle der Bundesländer bestimmt werden.[6]

Fachwirt/Fachkaufmann und weitere Abschlüsse

Auch für kaufmännische Berufe gibt es einen „Kaufmannsmeister“, also eine Qualifikation auf Meisterebene: Den branchenbezogenen Geprüften Fachwirt und den funktionsbezogenen Geprüften Fachkaufmann. Darüber hinaus besteht im Rahmen der IHK-Weiterbildungsstruktur mit den Operativen Professionals eine Fortbildungsmöglichkeit für IT-Berufe und mit dem Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen eine Höherqualifikation im Ausbildungsbereich.[7] Die Prüfung wird vor einem Ausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt.

Rechtlich geschützte Bezeichnung und Abgrenzung

Im Handwerksbereich darf die Ausbildungsbezeichnung Meister / Meisterin - in Verbindung mit einem Handwerk - nur führen, wer die Meisterprüfung in dem entsprechenden Handwerk bestanden hat.[8] Die in der Industrie verwendeten Bezeichnungen, zum Beispiel Werkmeister, beziehen sich auf die Inhaber gehobener Positionen mit abgeschlossener Fachausbildung, genießen als solche jedoch keinen gesetzlichen Schutz. Die Ausbildungsbezeichnung Industriemeister dagegen ist geschützt.

Über die Meister in den oben genannten Abschlüssen hinaus sind Wortzusammensetzungen mit Meister die Bezeichnung für einige Berufe und berufliche Funktionen, zum Beispiel Baumeister, Tonmeister, Schnittmeister oder Bademeister. Diese Bezeichnungen sind jedoch keine Abschlüsse von Aufstiegsfortbildungen, sondern sollen zum einen die leitende Funktion (Tonmeister, Schnittmeister) darstellen, zum anderen ist sie die Abschlussbezeichnung einer Berufsausbildung (Bademeister).

Auch Amtsbezeichnungen von Beamten enthalten das Wort Meister (zum Beispiel Polizeiobermeister oder den Bürgermeister einer Gemeinde).

Bei der Bundeswehr werden oder wurden Soldaten, die bestimmte Unterführeraufgaben wahrnehmen, als …meister bezeichnet (beispielsweise Luftrettungsmeister, Sonarmeister, Sanitätsmeister).

Europäischer Qualifikationsrahmen

In Deutschland einigten sich Bund und Länder sowie weitere Partner im Februar 2012 darauf, an Handwerks-, Industrie- und Handelskammern erworbene Meisterbriefe im Rahmen der Erstellung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) auf die Stufe 6 von 8 einzuordnen. Damit steht ein Meisterabschluss mit dem Bachelor (B.Eng., B.Sc.) auf der gleichen Stufe,[9] ebenso der Techniker.[10] Meister und Bachelor wurden dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet, weil es sich um gleichwertige, nicht aber gleichartige Qualifikationen handele. Beide Qualifikationen wurden in unterschiedlichen Bildungsbereichen erworben und unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Kompetenz- als auch Aufgabenprofile; der DQR beseitigt diese Unterschiede nicht, vielmehr bleiben alle bisherigen Abschluss- und Qualifizierungsarten erhalten. Ebenso wird das bestehende System der nationalen Zugangsberechtigungen vom DQR nicht berührt. Insofern berechtigt ein Meisterbrief wie bisher zum direkten Zugang zum Bachelor-, nicht jedoch zum Masterstudium.[11] Auch berühren die Zuordnungen zu den Niveaus des DQR nicht bestehende tarif- oder besoldungsrechtliche Regelungen.[12]

Zu diesem Sachverhalt veröffentlichte der VDI ein Positionspapier,[13] welches herausstellt, dass die Meister- und Techniker-Abschlüsse dem gleichen Kompetenzniveau zum Bachelor entsprächen, jedoch nicht gleichartig seien.

Förderung der Aufstiegsfortbildung zum Meister

Fachkräfte mit einer nach der dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten, abgeschlossenen Erstausbildung oder einem vergleichbaren Berufsabschluss können für die Fortbildung zum Meister eine Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (sogenanntes Meister-BaFöG) erhalten. Voraussetzung ist, dass sie an einer Fortbildung teilnehmen, die gezielt auf eine entsprechende öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereitet. Der Abschluss der Fortbildung muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen, was bei der Meisterprüfung der Fall ist. Akademische Abschlüsse, die über dem Meister liegen (zum Beispiel Fachhochschul- oder Universitätsabschlüsse), werden auf diesem Wege nicht gefördert, hier kommen Maßnahmen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Betracht.

Die Förderung umfasst sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitmaßnahmen. Der Maßnahmebeitrag setzt sich einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (maximal 10.226 Euro) und zu den Kosten des Prüfungsstückes (maximal 1534 Euro) zusammen und wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Bei Vollzeitmaßnahmen kann, in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen, ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. 30,5 % der Fördersumme wird als Zuschuss vergeben, 69,5 % als Darlehen. Der Zuschuss zum Prüfungsstück wird ausschließlich als Darlehen vergeben. Sei dem 1. Juli 2009 können zusätzlich 25 % des Darlehens auf Antrag in einen Zuschuss umgewandelt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. Darlehens auf Antrag erlassen. Eine weitere Umwandlung ist auf Antrag möglich, wenn der Geförderte einen Betrieb gründet oder übernimmt und mindestens einen dauerhaft sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten oder Auszubildenden einstellt. In diesem Fall können 33 % des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Die Mindestdarlehnssumme beträgt aber 33 % des ursprünglichen Darlehens, auch wenn mehrere Erlassgründe zusammenfallen.

Österreich

In Österreich wird unterschieden zwischen dem gewerblichen Meister und dem Werkmeister. Der Werkmeister entspricht dem deutschen Industriemeister. Der gewerbliche Meister ist mit dem deutschen Handwerksmeister vergleichbar. Im Gegensatz zum Werkmeister verfügt der Meister im Handwerk aber auch über die notwendige kaufmännische Ausbildung zur selbständigen Unternehmensführung.

Schweiz

Die Meisterausbildung wurde in der Schweiz in die höhere Berufsbildung aufgenommen und findet sich darin als Berufsprüfung und höhere Fachprüfung wieder.

Der Abschluss der höheren Fachprüfung bzw. das verliehene eidgenössische Diplom gilt als äquivalent zum deutschen Meisterbrief.

Unterschiede zu Deutschland

In der Schweiz wird oft noch eine ein- oder mehrjährige berufliche Praxis nach der Lehre gefordert. In vielen Berufen ist die Ausbildung gestuft, die Zulassung zur Höheren Fachprüfung setzt das Bestehen einer oder mehrerer (zum Beispiel zwei im Elektrohandwerk) Berufsprüfungen voraus.

Der Besuch einer Meisterschule ist nicht zwingend notwendig, der Besuch von Vorbereitungskursen aber immer empfohlen bzw. in manchen Verordnungen vorgeschrieben.

Die Abschlussurkunde ist ein eidgenössisches Diplom und nicht wie in Deutschland der Meisterbrief.

Die Berufsbezeichnung kann (beispielsweise Bootbaumeister)[14], muss aber nicht (beispielsweise Eidgenössisch diplomierter Elektroinstallateur) den Begriff Meister enthalten.

Die Bezeichnung eidgenössisches Diplom stellt insbesondere in Deutschland ein Problem dar, weil in Deutschland das Diplom für akademische Abschlüsse reserviert ist.

Belgien

Die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens kennt ebenfalls die Meisterausbildung.[15]

Die Aufsichtsbehörde ist das Institut für Aus- und Weiterbildung (IAWM).

Siehe auch

Einzelnachweise

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Meister aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.