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Fachwirt

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Ein Fachwirt ist eine höhere kaufmännische Qualifikation in der Bundesrepublik, die durch eine betriebswirtschaftliche berufliche Weiterbildung erworben wird. Er ist wirtschaftszweigbezogen und unterscheidet sich dadurch von den funktionsorientierten Fachkaufleuten und den funktionsübergreifenden Geprüften Betriebswirten.

Geschichte

Nachdem es für Kaufmannsgehilfen lange Zeit keine der Meisterprüfung gleichgestellte Form der Weiterbildung gegeben hatte, schufen zu Beginn der 1970er Jahre Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen verschiedene Konzepte für eine Qualifizierung der mittleren Führungsebene. Unter dem Vorsitz des Deutschen Industrie- und Handelstags wurde die Weiterbildung zum Fachwirt entwickelt. Im Vordergrund stand dabei der Erwerb von spezifischem Fachwissen und organisatorisch-methodischem Know-how.[1][2]

Ausbildungsinhalte

Der Fachwirt der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine Aufstiegsfortbildung, die der Meisterprüfung gleichgestellt ist und in der Regel im Anschluss an eine kaufmännische Berufsausbildung mit anschließender umfassender Berufspraxis erfolgt. Die Abschlussprüfungen sind durch einheitliche Rechtsvorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt und werden von den Ausschüssen der zuständigen IHK durchgeführt.

Die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag erstellten Rahmenpläne, die die Lernziele definieren, sehen die Aneignung von praktischen und theoretischen Kompetenzen für eine spezielle Branche vor; Ausbildungsinhalte sind hauptsächlich betriebswirtschaftlicher Natur sowie ein – je nach Prüfungsordnung verschieden umfangreicher – branchenspezifischer Fachanteil. Die bundeseinheitliche Prüfung der wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (Recht und Steuern, Rechnungswesen, Unternehmensführung, Volks- und Betriebswirtschaft) ist bei Fachwirt-Fortbildungen einiger Fachrichtungen gleich und führt zum Dienstleistungsfachwirt,[3] welcher aber keinen eigenen Qualifikationsabschluss darstellt, sondern als gemeinsame Grundlage für die anschließenden Fachspezialisierungen dient, die handlungsspezifischen Qualifikationen. Diese handlungsspezifischen Qualifikationen beziehen jedoch auch immer betriebswirtschaftliche Anforderungen in Bezug auf Kosten und Leistung eines Unternehmens mit ein.

Vor allem private Bildungsträger bieten Lehrgänge zu den Abschlussprüfungen an. Sie dauern in der Regel 6 bis 24 Monate (Vollzeit- oder Teilzeitform), für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen ist die Teilnahme an einem Lehrgang allerdings nicht verpflichtend.

Seit dem 31. Januar 2012 existiert eine neue Einordnung im Bildungssystem. Beim neugeschaffenen Qualifikationsrahmen – dem DQR/EQR – erzielten Bund, Länder und Sozialpartner Einigkeit, den Fachwirt auf Niveau 6 zu verorten. Damit ist der IHK-Fachwirt zwar nicht gleichartig zu einem Hochschulabschluss, jedoch gleichwertig zu den Abschlüssen Bachelor, Meister und Staatlich geprüfter Techniker.[4]

Fachwirte der Handwerkskammer

Die Abschlussprüfungen der HWK-Fachwirte finden als Teil der Meisterprüfung, sowohl als Kaufmännischer Fachwirt (seit 1. Januar 2016: Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung) (Technischer Fachwirt: 3. Teil + AEVO: 4. Teil) oder als Technischer Fachwirt (3. Teil), vor einem Ausschuss der Handwerkskammer statt. Der Technische Fachwirt (HWK) wird damit auch als 3. Teil der handwerklichen Meisterprüfung anerkannt und unterscheidet sich im Aufbau wie auch im zeitlichen Ablauf vom Geprüften Technischen Fachwirt der IHK – so auch die Einordnung und deren Wertigkeit bzw. Vergleichbarkeit, wie ein Abschluss auf Meisterebene. Darüber hinaus bieten einzelne Handwerkskammern Fortbildungsprüfungen beispielsweise zum Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk,[5] zum Bürofachwirt (HWK) oder zum Fachwirt für Facility-Management (HWK) an.

Weiterbildung

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 erhalten erfolgreiche Absolventen von Fachwirt-Fortbildungen, für die Prüfungsregelungen nach § 53, § 54 BBiG sowie §§ 42, 42a HwO bestehen und mindestens 400 Unterrichtsstunden (empfohlener Umfang laut DIHK-Rahmenplan) umfassen, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.[6]

Viele Hochschulen, vor allem Fachhochschulen bieten Anrechnungsmöglichkeiten für bestandene Meister/Fachwirt-Prüfungen vor allem auf betriebswirtschaftliche Studiengänge.

Zudem erfüllen Fachwirte die Voraussetzungen zur Teilnahme an weiteren Fortbildungsprüfungen wie dem Geprüften Betriebswirt oder dem für das Handwerk konzipierten Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung.

Einzelnachweise

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Fachwirt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.