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Hochschulabschluss

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Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluss durch kirchliche oder staatliche Prüfung bezeichnet. In Deutschland verfügen im Jahr 2012 gut neun Millionen Personen oder knapp 13 Prozent der Bevölkerung über einen Hochschulabschluss.[1]

Hochschulabschlüsse können in Deutschland staatliche Universitäten, Technische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen usw. sowie staatlich anerkannte Hochschulen, etwa kirchliche Hochschulen, verleihen. Berufsakademien sind dagegen keine Hochschulen und verleihen ihre Abschlüsse als staatliche Abschlussbezeichnungen.

Akademischer Grad

Siehe auch: Akademischer Grad

In Deutschland gibt es die folgenden akademischen Grade nach einer bestandenen Hochschulprüfung. Die angegebenen Studienzeiten sind Regelstudienzeiten.

  • Bachelor (auch Bakkalaureus) nach 3- bis 4-jährigem Studium an einer Hochschule
  • Master (auch Magister) nach postgradualem Studiengang und einer Gesamtstudiendauer (inklusive vorangegangenem Bachelorstudium) von in der Regel 5 Jahren
  • Doktor nach einer Promotion oder einem Promotionsstudium (nur an Universitäten, Technischen Universitäten und Hochschulen sowie diesen gleichgestellten Hochschulen und einigen Kunsthochschulen und Kirchlichen Hochschulen möglich)
  • Diplom (in Bayern auch Diplom (Univ.)) nach 4- bis 5-jährigem Studium an einer Universität/Technischen Universität, Kunsthochschule bzw. Technischen Hochschule, auslaufend
  • Diplom (FH) nach 4-jährigem Studium an einer Fachhochschule, mit wenigen Ausnahmen auslaufend
  • Diplom (DH) nach 3-jährigem Studium an einer Dualen Hochschule (nur in Baden-Württemberg), auslaufend
  • Akademiebrief, nach einem Kunststudium an einigen Kunsthochschulen, abgeschafft
  • Magister nach 4- bis 5-jährigem Studium, mit wenigen Ausnahmen auslaufend
  • Meisterschüler, nach einem Weiterbildungsstudium an Kunsthochschulen, abgeschafft
  • Lizentiat, in der katholischen Theologie noch als Aufbaustudium für bestimmte Fachgebiete (z. B. Kirchenrecht) erhalten. Ebenso stellt es eine Vorstufe einer Promotion dar.

Staatliche und kirchliche Abschlüsse

Daneben gibt es noch kirchliche und staatliche Abschlüsse von Studiengängen, die nicht durch eine Hochschulprüfung erworben werden und nicht zu einem akademischen Grad führen:

  • Erstes Staatsexamen, staatliche Prüfungsform
  • Kirchliches Examen, kirchliche Prüfungsform
  • früher staatliche Ingenieurprüfungen an deutschen Fachhochschulen

Die Hochschulen können jedoch je nach Bundesland auch bestimmte akademische Grade aufgrund staatlicher oder kirchlicher Prüfungen verleihen.

Studienfächer

Mit welchem Abschluss ein Studiengang endet, hängt hauptsächlich vom Studienfach ab.

Fächer   Bachelor   Master     Staatsexamen  
Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie Regelfall
Rechtswissenschaften LL.B.(1) LL.M.(1) Regelfall
Geisteswissenschaftliche Fächer wie Philosophie, Geschichte, Sprach- oder Literaturwissenschaften B.A. M.A. Lehramt
Psychologie B.Sc. M.Sc Lehramt
Sozialwissenschaften und Geographie B.A. M.A. Lehramt
Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften B.Sc. M.Sc. Lehramt
Ingenieurwissenschaften • B.Eng. oder B.Sc. • M.Eng. oder M.Sc. Lehramt
Wirtschaftswissenschaften • B.A. oder B.Sc. • M.A. oder M.Sc. oder M.B.A Lehramt

Legende

• Regelabschlüsse der entsprechenden Fächer
(1) Studiengänge, die nicht zu dem in diesen Studienfächern üblichen Staatsexamen führen, das wiederum Voraussetzung für spezielle berufliche Befähigungen ist, wie z. B. Approbation oder Volljurist.

Lehramtsstudiengänge werden mit Staatsexamen abgeschlossen. Neu eingeführt wurden allerdings die gestuften Studienabschlüsse Bachelor of Education und Master of Education, bei denen die Kultusministerkonferenz im Jahr 2005 Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung beschlossen hat. Zuvor gab es bereits Modellversuche für ein Bachelor- und Mastermodell für Lehramtsstudiengänge, z. B. das Bochumer Bachelor-/Master-Modell.

Statistik

Im Jahr 2012 verfügen in Deutschland knapp 3,7 Millionen Personen (5,1 Prozent der Bevölkerung) über einen Abschluss von einer Fachhochschule und gut 5,5 Millionen Personen (7,8 Prozent der Bevölkerung) über einen Abschluss von einer Universität. Zusammengenommen sind das gut neun Millionen Personen oder knapp 13 Prozent der Bevölkerung. Hinzu kommen knapp 0,8 Millionen Personen (1,1 Prozent der Bevölkerung) mit abgeschlossener Promotion. Berücksichtigt wurden bei diesen Zahlen des Statistischen Bundesamts zur "Bevölkerung nach Bildungsabschluss" nur Personen ab 15 Jahren oder älter.[2]

Weblinks

Wiktionary: Hochschulabschluss – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hochschulabschluss aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.