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Bundesagentur für Arbeit

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Bundesagentur für Arbeit
— BA —
Logo der Bundesagentur für Arbeit
Staatliche Ebene Bund
Stellung selbstverwaltete Bundesoberbehörde
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Rechtsaufsicht)
Gründung 16. Juli 1927 als Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, am 10. März 1952 als Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung neu errichtet
Hauptsitz Nürnberg, Bayern
Behördenleitung Frank-Jürgen Weise (Vorstandsvorsitzender)
Bedienstete 96.500 (Vollzeitäquivalente, 2013)[1][2]
Haushaltsvolumen 37,8 Mrd. EUR (2012)[3]
Website arbeitsagentur.de
Das Verwaltungszentrum der BA in Nürnberg – Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit, umgangssprachlich Arbeitsamt) ist die Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung mit Sitz in Nürnberg. Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstalt des öffentlichen Rechts. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitslosenstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).

Als besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind die sogenannten Familienkassen für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs und für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags nach § 6a nach dem BKGG zuständig.

Die Bundesagentur für Arbeit ist mit etwa 108.536 Mitarbeitern (davon etwa 3920 Nachwuchskräfte) die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene werden als „Regionaldirektionen“ bezeichnet, auf lokaler Ebene als „Agenturen für Arbeit“.

NW-Ansicht der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg im August 2010

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt. Hauptaufgaben sind:

Zahlung von Entgeltersatzleistungen

Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Förderung der Berufsausbildung

Sonstige Aufgaben

Ferner tritt die Bundesagentur für Arbeit im Ausland als Partner in der internationalen Arbeitsvermittlung und -verwaltung auf.

SGB II

Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Umsetzung des SGB II für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft) sowie für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z. B. Beratung und Vermittlung, Qualifizierungen, Arbeitsgelegenheiten) verantwortlich, sofern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit dem kommunalen Träger (Jobcenter) erfolgen.

Innere Struktur

Agentur für Arbeit in Dortmund

Aufbau

Zentrale

Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Bis zum 31. Dezember 2003 lautete ihre Bezeichnung „Hauptstelle“. Dienststellenleiter der Zentrale ist der Vorstand Finanzen (VF) der BA. Durch Gesetz ist die Stellenzahl auf 400 Stellen begrenzt. Die Zentrale hat sechs sogenannte Zentralbereiche:

Über die Arbeit in der Zentrale wacht der Verwaltungsrat der BA.

Regionaldirektionen

Auf regionaler Ebene üben die zehn Regionaldirektionen (früher: „Landesarbeitsämter“) die Fachaufsicht über die einzelnen Agenturen für Arbeit (lokale Ebene) aus. Gleichzeitig halten sie den Kontakt zu den Landesregierungen und stimmen sich mit diesen über Fragen der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik ab. Die zehn Regionaldirektionen decken das Bundesgebiet wie folgt ab:

  • Baden-Württemberg (in Stuttgart)
  • Bayern (in Nürnberg)
  • Berlin-Brandenburg (in Berlin)
  • Hessen (in Frankfurt am Main)
  • Niedersachsen-Bremen (in Hannover)
  • Nordrhein-Westfalen (in Düsseldorf)
  • Nord (Schleswig-Holstein, in Hamburg; Mecklenburg-Vorpommern, in Kiel)
  • Rheinland-Pfalz-Saarland (in Saarbrücken)
  • Sachsen (in Chemnitz)
  • Sachsen-Anhalt-Thüringen (in Halle/Saale)

156 Agenturen für Arbeit (früher: „Arbeitsamt“) stellen mit ca. 600 Dependancen und 304 Jobcenter die örtliche Erreichbarkeit für Kunden sicher und setzen die Aufgaben der BA um. Um der besonderen Aufgabe der Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung sowie der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, ist in allen Arbeitsagenturen ein sogenanntes Berufsinformationszentrum (BiZ) mit Informationen zur Berufs- und Studienwahl, Stellen- und Ausbildungsplatzsuche sowie zum Thema Weiterbildung eingerichtet.[4][5]

Besondere Dienststellen

Daneben werden einige Aufgaben durch so genannte „besondere Dienststellen“ wahrgenommen, das sind:

Mitglieder der obersten Leitung

Die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit wird ernannt und nicht in Sozialwahlen bestimmt. Darin unterscheidet sie sich von den anderen Sozialversicherungsträgern in Deutschland.[6]

Präsidenten 1952 bis 2002

50 Jahre Bundesanstalt für Arbeit, Deutsche Briefmarke 2002

An der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit (1951–1969 Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung) stand von 1952 bis 2002 ein Präsident. Folgende Personen hatten dieses Amt inne:

Bekannte Vizepräsidenten:

Vorstände ab 2002

Nach den Reformen der BA im Jahr 2002 wurde der Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit keinen Beamtenstatus mehr innehaben, dafür aber deutlich höhere Gehälter als die bisherigen Präsidenten beziehen.

Die Mitglieder des Vorstands werden für jeweils fünf Jahre auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt (§ 382 SGB III).

Die Vorstände setzten sich bisher personell wie folgt zusammen:

2002–2004
2004–2006
2006–2012
seit April 2012

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung Bundesagentur für Arbeit. Er besteht drittelparitätisch aus je sieben ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Seine Hauptaufgaben sind:[7]

  • die Überwachung der Arbeit des hauptamtlichen Vorstands,
  • die Beratung des Vorstands in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes,
  • die Feststellung des jährlich vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes der BA,
  • die Genehmigung des jährlichen Geschäftsberichts, den der Vorstand dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorlegt.

Vorsitzende des Verwaltungsrates: 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 Annelie Buntenbach

Stellvertretender Vorsitzender: Peter Clever

Finanzierung

Finanziert wird die BA vor allem durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung. Aus den Beiträgen werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen. Bis 2012 erhielt die BA abweichend davon jährlich einen Betrag aus den Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes, zuletzt im Jahr 2012 in Höhe von 7,238 Milliarden Euro. Diese Finanzierungsbeteiligung war zum 1. Januar 2007 im Zuge der Beitragssenkung von 6,5 auf 4,5 Prozent eingeführt worden (§ 363 Abs. 1 SGB III a. F.), wurde aber durch Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013[8] zum 1. Januar 2013 wieder aufgehoben.

Während die Bundesagentur 2010 noch einen Verlust in Höhe von 8,14 Mrd. Euro machte[9], erzielte sie im Haushaltsjahr 2011 einen leichten Überschuss von 39,91 Mio. Euro.[10] Für das Jahr 2012 erwartete die Arbeitsagentur einen Überschuss von 2,1 Mrd, Euro.[11] Für das Jahr 2013 erwartet die BA einen Überschuss von 60 Millionen Euro.[12]

Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und erstattet aufgrund des § 363 SGB III der BA jene Kosten, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosengeld II) entstehen.

Nach § 364 SGB III ist der Bund verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten, wenn die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss.

Haushaltsentwicklung

Jahr Haushalt[13] Beitragssatz
2005/2006 43,70 Mrd. 6,5 %
2007 43,70 Mrd. 4,2 %
2008 43,26 Mrd. 3,3 %
2009 45,60 Mrd. 3,0 %
2010 54,08 Mrd. 2,8 %
2011 42,00 Mrd. 3,0 %
2012 47,80 Mrd. 3,0 %
2013 52,60 Mrd. 3,0 %

Reform der Arbeitsverwaltung

Interne Reformprojekte

Bereits 1997 begann die BA mit verschiedenen Reformprojekten, welche auch heute noch parallel zu den gesetzlichen Reformvorhaben laufen und eng mit diesen abgestimmt wurden und werden, da einige Reformen nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sind.

  • Interne strukturelle Reformen:
    • Bessere Kundenorientierung durch Abschaffung der Trennung von Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung (Service aus einer Hand), das Projekt „Arbeitsamt 2000“ wurde in der Einführungsphase als nicht praxisgerecht abgebrochen
    • Einführung des „Arbeitgeber-Service“ und damit Trennung der Kundenbetreuung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
    • Beschleunigung der Leistungsgewährung durch Dezentralisierung
    • Steigerung der Effizienz durch:
      • Abflachen der internen Hierarchien
      • Teamorientierte Organisation
      • Ausgliederung des Immobilienmanagements in eine externe GmbH
      • Ausgliederung/Zusammenfassung einzelner Abteilungen der Hauptstelle und des Zentralamtes in das „BA-Service-Haus
      • Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung
      • Modernisierung der IT-Infrastruktur durch Ausgliederung der IT aus dem Zentralamt und der Hauptstelle als „BA-IT-Systemhaus
    • Reduzierung redundanter Datenbestände durch Zentralisierung der Datenhaltung
    • Einführung des „virtuellen Arbeitsmarktes“ (VAM)
      • Vereinfachter Zugang auf Stellenangebote und Bewerberangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
      • Bessere Integration privater Stellenbörsen.
    • Verbesserung der Service-Qualität durch Einführung eines Kunden-Reaktions-Managements.
    • Einführung der telefonisch erreichbaren „Service Center“ (Call-Center), um es Vermittlungsfachkräften zu ermöglichen, sich mit terminiertem Zugang besser auf die Kundenbetreuung zu konzentrieren.
    • Einführung der SAP Business Suite (Vollanbindung ab 1. Januar 2011)
    • Einführung der elektronischen Akte (eAkte)

Reform der BA durch Gesetz

Die im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingesetzte Hartz-Kommission stellte zahlreiche Konzepte zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt vor. Das erste und zweite Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten sich mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen. Durch Unterstützung der privaten Arbeitsvermittler und Verschärfung der Bedingungen, unter denen Lohnersatzleistungen durch die BA gezahlt werden, sollte das soziale Sicherungssystem entlastet werden. Da private Arbeitsvermittler ausschließlich auf Honorarbasis arbeiten, konnte auf diese Art eine zusätzliche Hilfe am Arbeitsmarkt etabliert werden. Die Vergütung der privaten Arbeitsvermittler wird unter bestimmten Voraussetzungen von der BA durch Vermittlungsgutscheine übernommen.

Das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz-III) brachte einige strukturelle Änderungen innerhalb der BA, welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll.

  • Inhalte des Hartz-III-Gesetzes, die die Struktur der BA betreffen:
    • Umbenennung der BA in Bundesagentur für Arbeit
    • Umbenennung der Dienststellen in Zentrale, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
    • Selbstverwaltung:
      • Auflösung der Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen
      • Selbstverwaltungsorgane blieben nur in der Zentrale (Verwaltungsrat) und in den Agenturen für Arbeit (Verwaltungsausschüsse) bestehen.
      • die Selbstverwaltungsorgane können sich per Satzung einen Zustimmungsvorbehalt zu bestimmten Entscheidungen der Geschäftsführung einräumen.
  • Haushalt der BA:
    • Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit dürfen keine Vorschläge mehr zum Haushalt der BA machen, dieser wird vom Vorstand in eigener Verantwortung erstellt.
    • Ausgabereste, die von einer Agentur für Arbeit erwirtschaftet werden, kommen im kommenden Jahr dieser Agentur wieder zugute.
    • Haushaltsausgleiche zwischen den Agenturen für Arbeit sind nicht mehr möglich.
  • Kontraktmanagement:
    • Ersetzung des bisherigen Weisungsverhältnisses zwischen Bundesregierung und BA durch ein „Agency-Modell“.
    • Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen und nicht mehr durch Weisungen.
    • Dasselbe Steuerungsmodell soll auf allen Ebenen der BA konsequent eingesetzt werden.
  • Die BA darf sich für die Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten eines nicht-öffentlichen Dritten bedienen (zum Beispiel Call-Center).
  • Die Vorprüfungsämter der BA werden mit dem 1. Januar 2004 aufgelöst.

Des Weiteren enthält das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ eine Reihe von rechtlichen Vereinfachungen im SGB III, durch welche unter anderem eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erwartet wird.

Kritik an der Bundesagentur für Arbeit

Bereits nach der Affäre um angeblich gefälschte Vermittlungsstatistiken war der Ruf nach Abschaffung der Bundesanstalt für Arbeit laut geworden. Auch nach der Entlassung des Vorstandsvorsitzenden, Florian Gerster, erhoben einige Politiker wie z. B. Guido Westerwelle, Dirk Niebel (FDP) die Forderung, die Bundesanstalt für Arbeit aufzulösen.

Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage, ob eine zentrale (wie die Bundesagentur für Arbeit) oder eine dezentrale (wie kommunale Träger) Organisationsstruktur besser geeignet sei, um auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Zum Teil wurde auch die völlige Privatisierung des Vermittlungsbetriebes gefordert. Diese Option hatte aber durch die geringen Vermittlungserfolge privater Träger zunächst einen Dämpfer erhalten.

Auch unter dem neuen Namen Arbeitsagentur und der laufenden Reform im Jahre 2004 stand die Vermittlungsquote in der Kritik; die Zahlen der von der Bundesagentur erfolgreich vermittelten Bewerber waren sogar rückläufig. Als dies bekannt wurde, stellte Peter Clever, der Vertreter der Arbeitgeber im Aufsichtsrat, öffentlich die große Bedeutung erfolgreicher Vermittlung Arbeitsloser für die Existenzberechtigung der BA heraus und bezeichnete die noch immer zu schlechte Vermittlungsleistung als die Achillesferse der BA, woraufhin er von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement indirekt und später auch direkt zum Rücktritt aufgefordert wurde. Die BA kann selbst keine Arbeitsplätze schaffen, wohl aber den Vermittlungsprozess am Arbeitsmarkt beschleunigen und passgenauer organisieren.

Weiterhin wird diskutiert, ob durch eine Regionalisierung bzw. eine Übernahme der Aufgaben durch die Kommunen nicht eine höhere Schlagkraft entwickelt werden könnte.

Auch die Tatsache, dass ein direkter Kontakt zwischen Arbeitgebern und Sachbearbeitern aus der Betreuung der Arbeitssuchenden grundsätzlich nicht möglich ist, erschwert eine Vermittlung nachhaltig. Oft würde nämlich der persönliche Eindruck von der Lernbereitschaft und dem Engagement der Arbeitssuchenden einen Arbeitgeber überzeugen, ihm auch bei mangelnder fachlicher Qualifikation eine Chance zu geben bzw. eigenständig fortzubilden. Dies ist aber ausdrücklich nicht vorgesehen und kann nur auf dem informellen Wege erfolgen.

2004 wurde die Bundesagentur für Arbeit bei der Verleihung des Datenschutz-Negativpreises Big Brother Awards[14] in der Kategorie Behörden und Verwaltung ausgezeichnet

„wegen a) der inquisitorischen Fragebögen zu ALG2, b) der Unwilligkeit, die Fragebögen vor 2005 datenschutzgerecht zu überarbeiten, sowie c) der vermuteten Zugriffsmöglichkeit auf die Daten der Arbeitssuchenden ("Kunden" ist ein Euphemismus) von sämtlichen Arbeitsagenturen.“

Der Unternehmensberater, Philosoph und Philologe Reinhard K. Sprenger‎ vermerkte 2005 in seinem Buch Der dressierte Bürger, die Arbeitsagentur würde laut internen Weisungen Termine von Aufstockern absichtlich unpassend legen, um die Sanktionsquote zu erhöhen, und die Arbeitslosigkeit lediglich verwalten. Sie spekuliere durch die von ihr geschaffenen Notlagen von Arbeitslosen auf deren Mittellosigkeit die Ansprüche geltend zu machen, was zudem von Diakonie und Caritas beanstandetet wird. Indirekt wirft Sprenger die Frage auf, warum die Behörde als Agentur bezeichnet wird, und empfiehlt deren Schließung.[15]

Das ARD-Fernsehmagazin Monitor kritisierte in der Sendung vom 13. August 2009, dass eine steigende Anzahl von Arbeitssuchenden nach einem schriftlichen Testverfahren als „dauerhaft geistig behindert“ eingestuft würde, um dann an eine Werkstatt für behinderte Menschen vermittelt zu werden. Sie fallen somit aus der Arbeitslosenstatistik, zudem wird die Bundesagentur finanziell entlastet. Eine fachärztliche Untersuchung zur Feststellung der geistigen Behinderung findet nicht statt. Die Zahl der jährlich auf Behindertenwerkstätten verwiesenen Arbeitssuchenden stieg von 22.678 im Jahr 2004 auf 27.350 im Jahr 2008.[16]

Weiter kritisierte das ARD-Fernsehmagazin Monitor in der Sendung „Ausgetrickste Leiharbeiter: Das Totalversagen der Bundesagentur für Arbeit“ vom 4. Juli 2013 die unzureichende Prüfung von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung. Auf 18.500 Leiharbeitsfirmen kämen 55 Prüfer der Bundesagentur für Arbeit. Sanktionen oder Auflagen würden nicht erteilt, auch nicht bei mehrfachen Verstößen.

Auch die von der Stadt Hamburg freigestellte Mitarbeiterin des Jobcenters Hamburg Inge Hannemann kritisierte den Umgang mit Arbeitslosen. So würden neben Sanktionen auf Versäumnisse der Leistungsbezieher auch Sanktionsquoten je Mitarbeiter im Jobcenter hin durchgesetzt werden.[17][18] Die Fürsprecherin eines bedingungslosen Grundeinkommens stellt fest, wenn den Leuten das Geld gestrichen würde, werden diese obdachlos, und könnten sich ihre Medikamente nicht kaufen und gar nichts mehr machen.[19][18] Ferner würde den Arbeitsvermittlern nahegelegt werden, die Arbeitssuchenden als Leistungsmissbraucher anzusehen.[18]

Sozialpädagoge Dirk Kratz von der Universität Hildesheim, kommt in seiner Studie „Entfremdete Hilfe“ zum Ergebnis, der Umgang mit Arbeitslosen verlaufe grundlegend falsch. Arbeitssuchende würden „behandelt wie kleine Jungs“ und deren Biographie nicht wahrgenommen, statt deren Bedarfe und Potentiale festzustellen. So betreibe die BA gezielte Schwächung der Marktposition des Arbeitssuchenden und Qualifikationsmaßnahmen, die sich auf das von der BA vorgegebene Muster eines defizitären Menschen angepasst sind und den Arbeitssuchenden vorgeschrieben werden. Ferner würde versucht, dem Arbeitssuchenden psychische und medizinische Defizite nachzusagen, worauf sich die BA wiederum berechtigt sehe, in pädagogischer Weise auf Arbeitssuchende herab zusehen. Selbst Probleme in Betrieben würden den Vermittelten angelastet und auf deren Ausscheiden aus den Betrieben erfolgten Maßnahmen der BA, die für Suchtkranke geeignet sind.[20][21][22]

Die BA war 2009 mit 108.781 Bediensteten[23]einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Ähnlich viele Mitarbeiter haben BASF (104.779) und BMW (96.230).

Manipulation der Vermittlungsstatistik

Laut einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs konzentrieren sich die Agenturen auf die Kunden, die am ehesten auch ohne Hilfe auf dem Arbeitsmarkt unterkämen. Teilweise wurden sogar Lehrlinge, die ohnehin von ihrer Firma übernommen werden sollten, als erfolgreich vermittelt gezählt.[24]

Geschichte der Arbeitsverwaltung

Hauptartikel: Arbeitsamt

Siehe auch

Vergleichbare Ämter in anderen Ländern:

Weblinks

 Commons: Bundesagentur für Arbeit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Arbeitsamt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Medienberichte

Einzelnachweise

  1. Geschäftsbericht 2013, Seite 50
  2. Geschäftsbericht 2012 der Bundesagentur für Arbeit (BA). (PDF-Datei, 6659 KB, Seite 51) Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 21. Mai 2013.
  3. Pressemitteilung: Haushalt der BA für 2012 setzt wichtige Schwerpunkte. Bundesagentur für Arbeit, 11. November 2011, abgerufen am 2. Februar 2013.
  4. Berufsinformationszentren BiZ der Arbeitsagenturen
  5. Aufbau und Organisation
  6. „Wegen der Staatsnähe werden alle Mitglieder der Selbstverwaltung ernannt. Eine Wahl findet damit nicht statt.“, Fragen und Antworten zu den Sozialwahlen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aufgerufen am 25. Februar 2011
  7. Bundesagentur für Arbeit: Selbstverwaltung, bundesagentur.de, aufgerufen am 27. Februar 2011
  8. Haushaltsbegleitgesetz 2013 vom 20. Dezember 2012, BGBl. I S. 2781
  9. Geschäftsbericht 2010 der Bundesagentur für Arbeit (BA). (PDF-Datei, 4985 KB, Seite 59) Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 2. Februar 2013.
  10. Geschäftsbericht der Bundesagentur für Arbeit 2011, S. 54
  11. Agentur für Arbeit: BA erwartet mehr Überschuss als gedacht. In: Handelsblatt, Online-Ausgabe. 18. Oktober 2012, abgerufen am 2. Februar 2013.
  12. Dank "gezielterer Ausgaben": Arbeitsagentur erwirtschaftet überraschenden Überschuss. In: Spiegel Online, Online-Ausgabe. 26. Dezember 2013, abgerufen am 26. Dezember 2013.
  13. Haushaltspläne der BA
  14. BigBrotherAwards Laudatio. URL: http://www.bigbrotherawards.de/2004/.gov/
  15. Reinhard K. Sprenger: Der dressierte Bürger. 1. Auflage. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-593-37759-4, S. 86–87.
  16. wdr.de, Monitor, 13. August 2009: Behindert nach Aktenlage: Wie Langzeitarbeitslose aus der Statistik verschwinden (Memento vom 7. Februar 2013 im Internet Archive) 27. Februar 2011: link tot, Beitrag nur noch als Thema in der Übersicht: wdr.de, Monitor, Rückschau, 2009: Sendung vom 13. August 2009, Sendung bei YouTube abrufbar, abgerufen am 2. Februar 2012
  17. Rainer Schwochow: „Betriebsstörung“ – Eine Angestellte der Arbeitsagentur kämpft gegen Hartz IV in SWR2 Tandem vom 7. Oktober 2013
  18. 18,0 18,1 18,2 Thomas Koch: „Gerechtigkeit“ - das Thema unserer Zeit mit Inge Hannemann, Whistleblowerin in der Arbeitsverwaltung auf YouTube in WDR5 Redezeit vom 27. August 2013
  19. Daniel Bakir: Hartz-IV-Rebellin Inge Hannemann "Hartz IV gehört abgeschafft", Stern vom 27. Februar 2014
  20. Sina Rosenkranz: Experte: Jobcenter betreuen Langzeitarbeitslose komplett falsch, in SWR1 „Arbeitsplatz“ vom 1. März 2014
  21. Dirk Kratz: Entfremdete Hilfe – Biographien Langzeitarbeitsloser zwischen entgrenzter Lebensbewältigung und professioneller Beschäftigungsförderung, Hildesheim, 8. September 2012
  22. Alexandra Endres interviewt mit Dirk Kratz: LANGZEITARBEITSLOSE – „Die Jobcenter richten großen Schaden an“, Die Welt vom 24. Februar 2014
  23. Geschäftsbericht 2011 der Bundesagentur für Arbeit (BA). (PDF-Datei, 4,9 MB, Seite 53) Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 2. Februar 2013.
  24. Spiegel Online vom 23. Juni 2013
  25. Pôle emploi website
  26. Antwort auf Anfrage von Mme Brigitte Gonthier-Maurin im französischen Senat (fr.)
  27. Gesetzestext zur Schaffung von Pôle emploi (fr.)
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