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Rehabilitation

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Rehabilitation oder Rehabilitierung (mittellat.: rehabilitatio, „Wiederherstellung“) bezeichnet die Bestrebung oder ihren Erfolg, einen Menschen wieder in seinen vormals existierenden körperlichen Zustand zu versetzen (medizinische Rehabilitation, zur beruflichen Rehabilitation vgl. Berufsförderungswerk), beziehungsweise in seine frühere soziale oder juristische Position (z. B. Wiederherstellung der Ehre).

In der Suchttherapie und bei technischen Vorgängen spricht man hingegen von Rekuperation.

Begriffsklärung und Differenzierung

Der Begriff Rehabilitation wird in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet:

Medizin und Arbeitsleben

  • In der Medizin bezeichnet er den Einsatz und die Wirkung von Maßnahmen, die darauf zielen, die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einer Behinderung bzw. Aktivitätseinschränkung (engl. früher: Disability, jetzt: Activity) und Störung der Teilhabe (früher: Handicap, jetzt: Participation) auf ein Minimum zu beschränken.
Hauptartikel: Medizinische Rehabilitation
  • Im Sozial- und Arbeitsleben bedeutet Rehabilitation heute die Wiedereingliederung in den Alltag oder das berufliche Leben.

Die Definition der Rehabilitation findet sich im Technical Report 668/1981 der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dort heißt es: „Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.“[1]

Die rehabilitative Medizin unterscheidet sich daher prinzipiell von der kurativen Medizin, deren Aufgabe die Heilung von Krankheiten ist. Diese wird auch durch die unterschiedliche Systematik der jeweiligen Klassifikationen deutlich. Die krankheitsdiagnostische Klassifikation: International Classification of Diseases (ICD) aus dem Jahr 1903[2] und die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) aus dem Jahr 2001[3].

Politischer Kontext

Im politischen Kontext bezeichnet eine Rehabilitation jene Aktionen, die gesetzt werden, um das Ansehen und den Ruf einer Person gezielt oder Personengruppe pauschal wiederherzustellen, nachdem sie durch eine vorhergehende Aktion in Verruf geraten ist. Dazu gibt es beispielsweise in der Parteigerichtsbarkeit der politischen Parteien besondere Verfahrensarten vor den Parteigerichten, die als Schiedsgerichte in Rehabilitationssachen auf Antrag des Betroffenen entscheiden.

Rehabilitation im politischen Sinne

Mit einer politischen Rehabilitation gehen mehrere Schritte einher. Erstens müssen die in der Vergangenheit getätigten Urteile, Gesetze oder Verfahren aufgehoben werden; der erste Schritt ist eine juristische Rehabilitation, die einen klaren politischen Willen voraussetzt. Im zweiten Schritt ist eine politische und soziale Rehabilitation notwendig, denn „[e]ine Rehabilitierung, von welcher weder die entehrten, bestraften und verfemten Personen wissen, noch das für die Rehabilitation zuständige Bundesministerium (…) und schon gar nicht die Öffentlichkeit, ist keine Rehabilitierung!“[4] Eine zufrieden stellende politische Rehabilitation bedarf eines längeren Prozesses, der in der Öffentlichkeit stattzufinden hat und allen betroffenen staatlichen Stellen mit Weisungen zur Kenntnis gebracht werden muss.

Opfer der NS-Militärjustiz

Beispiele für eine solche politische Rehabilitation ist die Rehabilitierung von Deserteuren und generell Opfern der NS-Militärjustiz. Diese begann in Deutschland mit einer schrittweisen juristischen Rehabilitierung 1991 und 1995 und einer politischen 1997 im Bundestag, in Österreich 2005 durch eine gleichzeitig juristische wie politische 2005 im Nationalrat. Maßgeblich war in Deutschland das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege.

Opfer der SED-Diktatur

Die Wiedergutmachung von staatlichem Unrecht, das in der Sowjetischen Besatzungszone oder der DDR verübt wurde, wird als Rehabilitierung bezeichnet und ist in drei Gesetzen geregelt:

Opfer des Stalinismus

Beginnend 1953/1954 wurden in der UdSSR im Rahmen der Entstalinisierung zu Unrecht verurteilte Opfer des Stalinismus rehabilitiert.

Rehabilitation im internationalen Kontext

Seit 1922 gibt es Rehabilitation International ein Netzwerk von Experten und Fachleuten der Rehabilitation mit dem Ziel eine behindertengerechte und offenere Gesellschaft zu schaffen. Auf der Ebene der EU kooperieren unter anderem die großen Sozialversicherungen in sogenannten "Euroforen", darunter das "Euroforum Soziale Rentenversicherung"[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. WHO: Disability prevention and rehabilitation (PDF; 1,6 MB). Technical Report Series 668. Genf. 1981. Seite 9.
  2. Bertillon J. Nomenclatures des maladies. Montevrain. Imprimerie typographique de l’école d’alembert, 1903
  3. ICF: International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF), WHO, Geneva, 2001, Original ICF: who.int/icf
  4. Kohlhoher, Reinhard: Vorwort. In: Ders. und Moos, Reinhard (Hg.): Österreichische Opfer der NS-Militärgerichtsbarkeit – Rehabilitierung und Entschädigung. Wien, 2003. S. 9–12, hier S. 10.
  5. R.Diehl, C.M.Diehl, C.Kreiner. "Rehabilitation im internationalen Kontext" in Rainer Diehl, Erika Gebauer, Alfred Groner "Kursbuch Sozialmedizin", deutscher Ärzteverlag 2011, S.318 ff.
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