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Kindergeld

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Dieser Artikel erläutert das deutsche Kindergeld, die österreichische Familienbeihilfe und die schweizerische Kinderzulage. Das umgangssprachlich als Kindergeld bezeichnete österreichische Kinderbetreuungsgeld wird unter Kinderbetreuungsgeld erläutert.

Kindergeld in Deutschland, Familienbeihilfe in Österreich und Kinderzulage in der Schweiz ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der Zahl und dem Alter der Kinder geleistet wird.

Kindergeld in Deutschland

In Deutschland wird Kindergeld gezahlt, dessen Höhe abhängig von der Anzahl der Kinder ist. Bei hohen Einkommen wird das Kindergeld mit der Steuerbefreiung für das Existenzminimum des Kindes verrechnet.

Familienbeihilfe in Österreich

Die vom Einkommen der Eltern unabhängige Familienbeihilfe, die in ihrer Höhe jedoch vom Alter des Kindes abhängt, wird an die Eltern ausbezahlt und steigt mit der Anzahl der Kinder um die sogenannte Geschwisterstaffel . Die Familienbeihilfe wird bis zur Berufstätigkeit des Kindes, höchstens jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, jeden zweiten Monat ausbezahlt. Leben beide Elternteile gemeinsam, so wird der Betrag an die Mutter ausbezahlt, sofern diese nicht eine Auszahlung an den Vater beantragt. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist derjenige anspruchsberechtigt, bei dem das Kind lebt. Nicht bezahlt wird die Familienbeihilfe für Kinder, die den Grundwehrdienst oder einen Zivildienst absolvieren.

Finanziert wird die Familienbeihilfe, die früher als Kinderbeihilfe bezeichnet wurde, aus dem Familienlastenausgleichsfond, in den die Unternehmen abhängig von der Lohnsumme als Lohnnebenkosten einzahlen.

Kinderzulagen in der Schweiz

Mit Kinderzulage bezeichnet man in der Schweiz eine von mehreren Familienzulagen. Die Kinderzulage ist eine monatliche Geldleistung pro Kind im Alter bis 16 Jahre.

Internationaler Vergleich

(*) Die folgenden Zahlen sind wegen unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht direkt vergleichbar. Denn familienpolitische Leistungen eines Staates lassen sich nur in der Gesamtschau mit anderen Maßnahmen sowie dem Steuer- und Sozialrecht beurteilen. Politisch werden mit den Zahlungen für Kinder auch unterschiedliche Ziele verfolgt.

(**) In Deutschland wird z.B. durch das Kindergeld die verfassungsrechtlich gebotene Steuerfreistellung des Existenzminimums für Kinder gewährleistet. Deshalb ist hier das Kindergeld nominell vergleichsweise hoch. Zieht man die (als Preis dafür) einbehaltenen Steuern ab, so ergibt sich ein Rest von durchschnittlich etwa 50 Euro pro Kind, den man als familienpolitische Leistung bezeichnen kann. Im Einzelfall variiert dieser Rest aber stark, denn er hängt vom Steuersatz der Eltern ab. Bei Geringverdienern liegt er erheblich über dem genannten Durchschnitt, ab einem zu versteuernden Einkommen von (je nach Kinderzahl) ca. 60.000 Euro (verheiratet, ein Kind) bis 70.000 Euro (verheiratet, 3 Kinder) verschwindet er ganz. Bei Alleinerziehenden liegt dieselbe Grenze bei ca. 33.500 Euro (Tarif 2010). Faktisch gewährt Deutschland also trotz des nominell festen Betrages pro Kind ein einkommensabhängiges Kindergeld, das je nach Einzelfall irgendwo zwischen Null und 215 Euro, im Durchschnitt bei ca. 50 Euro liegt (alle Zahlen Stand November 2010).

(***) Für Belgien ist anzumerken, dass es einen Aufschlag auf das Kindergeld je nach sozialem Status (pensionierter, arbeitsloser oder invalider Elternteil) gibt, so 84,40 Euro für das erste, 24,31 Euro für das zweite und 4,27 Euro ab dem dritten Kind, wenn der bezugsberechtigte Elternteil Invalide und angestellt ist.

Flagge von Belgien Belgien***           Flagge von Dänemark Dänemark*           Flagge von Deutschland Deutschland**
Kinderzahl Kindergeld     Alter des Kindes Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld
1 Kind 77,05 €   jedes Kind von 0 bis 3 Jahren 145 €   1 Kind 184 €
2 Kinder 219,63 €   jedes Kind von 3 bis 7 Jahren 131 €   2 Kinder 368 €
3 Kinder 432,50 €   jedes Kind ab 7 bis 18 Jahren 103 €   3 Kinder 558 €
jedes weitere Kind 212,87 €         jedes weitere Kind 215 €
Flagge von Griechenland Griechenland*           Flagge von Frankreich Frankreich*           Flagge von Irland Irland*
Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld
1 Kind 5,87 €   1 Kind                           --- €   1 Kind 140 €
2 Kinder 18 €   2 Kinder 120,32 €   2 Kinder 280 €
3 Kinder 40 €   3 Kinder 274,47 €   3 Kinder 428 €
4 Kinder 48 €   4 Kinder 428,62 €   Bei Zwillingen: 1,5-faches K.geld
jedes weitere Kind 8,07 €   5 Kinder 582,77 €   Bei Drillingen
und Vierlingen
2,0-faches K.geld
      jedes weitere Kind 154,15 €      
Flagge von Island Island***           Flagge von Italien Italien*           Flagge von Luxemburg Luxemburg*
Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld
1 Kind 115,25 €
verheiratete Eltern
  Jahreseinkommen der
Eltern bis 11.422,98 €
250,48 €   1 Kind 185,60 €
2 Kinder
und mehr
137,17 €
verheiratete Eltern
  Jahreseinkommen zwischen
27.693,04 und 30.403,39 €
38,73 €   2 Kinder 440,72 €
Alleinerziehende
Eltern:
191,92 € bzw.
196,83 €
  Jahreseinkommen
ab 43.962,05 €
keine Zahlungen
mehr
  3 Kinder 802,74 €
            4 Kinder und mehr 361,82 €
Flagge von Niederlande Niederlande*           Flagge von Norwegen Norwegen*           Flagge von Österreich Österreich*
Alter des Kindes Kindergeld     Kinderzahl Zahlbetrag
Geburt nach
1. Jan. 1995
    Kinderzahl Familienbeihilfe
Kinder unter
6 Jahren
58,11 €   für jedes Kind NOK 972 (129 €)   1 Kind 105,40 €
Kinder von
6–11 Jahren
70,57 €   in Gebieten im äußersten
Norden des Landes
zusätzlich
NOK 316 (42 €)
  ab 3.Lebensjahr 112,70 €
Kinder von
12–17 Jahren
82,02 €         ab 10.Lebensjahr 130,90 €
            ab 19.Lebensjahr 152,70 €
            bei 2 Kindern:
ab 3 Kindern:
+ 12,80 €
+ 25,50 € pro Kind
Flagge von Finnland Finnland*           Flagge von Schweden Schweden*           Flagge von Vereinigtes Königreich Verein. Kgr. (UK)*
Kinderzahl Kindergeld     Kinderzahl Kindergeld [1]     Kinderzahl gezahlter Betrag
für Kinder unter
10 Jahren
erstes Kind 100 €   1 Kind                               SEK 1050 (120 €)   erstes Kind 105 €
zweites Kind 110,50 €   2 Kinder SEK 2200 (251 €)   jedes weitere Kind 70 €
drittes Kind 131 €   3 Kinder SEK 3604 (411 €)      
viertes Kind 151,50 €   4 Kinder SEK 5514 (629 €)      
jedes weitere Kind 172 €   jedes weitere Kind SEK 1910 (218 €)      
Flagge Liechtensteins Liechtenstein*           Flagge von Spanien Spanien*           Flagge von Schweiz Schweiz*
Kinderzahl Kindergeld     Alter des Kindes Kindergeld     Alter des Kindes Familienzulage pro Kind
1 Kind CHF 260
(215 €)
  Kinder <18 Jahren 24,25 € Nicht-Behinderte
48,47 € Behinderte
  Kinderzulage bis 16 Jahre
(Je nach Kanton und Kinderzahl)
CHF 200 bis CHF 400
(165 € bis 330 €)
Zwillinge oder
über 3 Kinder
CHF 310
(260 €)
  Kinder >18 Jahren Behind.grad >65 %: 260,79 €
Behind.grad >75 %: 381,19 €
  Ausbildungszulage 16 bis 25 Jahre
(Je nach Kanton und Kinderzahl)
CHF 250 bis CHF 525
(210 € bis 440 €)
über 10 Jahre für alle CHF 310
(260 €)
           


Literatur

  • Bilsdorfer, Peter: Permanente und aktuelle Baustellen im Kindergeldrecht, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 40/2011, 2913
  • Felix, Dagmar: Paradigmenwechsel im Kindergeldrecht. Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder, NJW 2012, 22
  • Wüstenberg, Dirk: Kindergeld für die Zeit von der Geburt bis zur Einreise?, Familie Partnerschaft Recht (FPR) 2011, S. 162-166.

Verwandte Themen

Einzelnachweise

  1. barnbidrag_flerbarnstillagg_eng.pdf (100 SEK = etwa 9 €)
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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