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Arbeitslosengeld
Als Arbeitslosengeld bezeichnet man eine Unterstützungsleistung für Arbeitssuchende. Zu unterscheiden ist zwischen Versicherungsleistungen aus einer Arbeitslosenversicherung und staatlich mit Steuergeldern finanzierten Mindestsicherungssystemen in Sozialstaaten. Die Leistungen ermöglichen Arbeitslosen eine angemessene Lebenshaltung in Form einer Entgeltersatzleistung, einer Sicherstellung des individuellen Lebensstandards auf niedrigem Niveau oder eines armutsvermeidenden Existenzminimums.
Deutschland
In Deutschland gibt es Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung in Form einer Entgeltersatzleistung. Das Arbeitslosengeld wird zur Unterscheidung von dem durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II teilweise auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet, was jedoch nicht der amtlichen Terminologie entspricht.
Nach dem Ende des zeitlich befristeten Anspruchs auf Arbeitslosengeld wurde bis 2004 Arbeitslosenhilfe gewährt, deren Höhe sich an der Höhe des Arbeitsentgelts vor Eintritt der Arbeitslosigkeit orientierte. Die Arbeitslosenhilfe wurde im Zuge der Hartz-4-Gesetzgebung[1] abgeschafft. Stattdessen wurde das Arbeitslosengeld II als Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende zur Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums eingeführt. Seine Höhe orientiert sich nicht an dem früheren Lebensstandard des Leistungsberechtigten, sondern an dem Bedarf, dessen Deckung für ein menschwürdiges Dasein erforderlich ist. Ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld ist im Unterschied zur früheren Arbeitslosenhilfe keine Voraussetzung für den Bezug des Arbeitslosengeld II. Dadurch sollen Arbeitssuchende, die früher Sozialhilfe erhielten, in die Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit eingegliedert werden. Dies wurde im Bericht der Hartz-Kommission als „Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ bezeichnet[2].
Österreich
Im Anschluss an die Leistung Arbeitslosengeld kann die bedürftigkeitsgeprüfte staatliche Notstandshilfe gezahlt werden.
Schweiz
Die Schweizer Arbeitslosenversicherung leistet in berechtigen Fällen Arbeitslosenentschädigung in Form von Taggeldern.
Europa
In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union existieren entsprechende Versicherungssysteme, die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch erheblich; im Regelfall ist die Arbeitslosenversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitnehmer implementiert, deren Beiträge anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden. Lediglich in Dänemark und Schweden besteht eine freiwillige Versicherung.
Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist meistens eine bestimmte Mindestdauer, in der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden; in Deutschland, Italien und Österreich müssen für mindestens 12 der letzten 24 Monate Beiträge gezahlt worden sein; in Frankreich müssen dagegen nur für mindestens 6 der letzten 22 Monate Beiträge geleistet worden sein. In Spanien beträgt die Mindestdauer für Einzahlungen 12 Monate.
In vielen Ländern ist die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld begrenzt; meist schließen sich dann staatlich finanzierte ergänzende Unterstützungssysteme an, z. B. in Schweden seit 1998 ähnlich wie in Deutschland ab 2005 eine Grundsicherung.
In praktisch allen EU-Staaten setzt der Bezug von Arbeitslosengeld die Arbeitsfähigkeit und die Meldung als Arbeitssuchender voraus; nur in einigen Ländern ist der Bezug von Versicherungsleistungen an den Wohnsitz im jeweiligen Land gekoppelt (Finnland, Großbritannien), in den anderen Ländern reicht es aus, Bürger eines EU- oder EWR-Landes zu sein. Staatliche Leistungen erhalten bei Zuzug alle EU-Bürger nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes, ein Transfer beispielsweise von deutschen „Hartz-IV“-Leistungen ins Ausland ist daher nicht möglich.
In den meisten EU-Ländern gilt für Bezieher der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ein Berufs- und Qualifikationsschutz; nur in Luxemburg, Deutschland und den Niederlanden müssen jegliche „angemessene“ oder „zumutbare“ Tätigkeiten angenommen werden.
Zur Finanzierung des Arbeitslosengeldes siehe Arbeitslosenversicherung.
Vereinigte Staaten
2002 haben nur 42 % aller Arbeitslosen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen. Dieser Prozentsatz ist noch geringer in den unteren Lohngruppen.[3]
Literatur
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Sozial-Kompass EUROPA. Soziale Sicherheit in Europa im Vergleich. Bonn: Oktober 2006.
Weblinks
- Wiktionary: Arbeitslosengeld – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Arbeitslosigkeit, aus: Zahlen und Fakten: Die soziale Situation in Deutschland, umfangreiches Online-Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (2008)
Einzelnachweise
- ↑ Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, BGBl. I, S. 2954
- ↑ Hartz, P.; et al. (2002) Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit, Broschüre Nr. A 306, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin, Seite 125 ff
- ↑ Roger Bybee: Cast Adrift: America’s Jobless Cope With Shredded Safety Net. In These Times, 20. März 2010.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Arbeitslosengeld aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |