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Deutscher Caritasverband

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Caritas
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Gründer Lorenz Werthmann
Gründung 9. November 1897
Sitz Freiburg im Breisgau
Personen

Peter Neher (Präsident),
Georg Cremer (Generalsekretär)[1]

Aktionsraum weltweit
Angestellte etwa 590.000 in Deutschland
Website www.caritas.de

Der Deutsche Caritasverband ist Dachverband der organisierten Caritas (lateinisch für Nächstenliebe, Hochschätzung) und Wohlfahrtsverband der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Er ist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e. V.) und Spitzenverband von über 900 einzelnen Organisationseinheiten – die meisten davon als selbstständig eingetragene Vereine. Er ist Teil der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland.

Als Zusammenschluss von über 8000 rechtlich eigenständigen Trägern mit rund 590.000 Mitarbeitern gilt der Deutsche Caritasverband als der größte privatrechtliche Arbeitgeber Deutschlands.[2][3] Zusätzlich engagieren sich rund 500.000 ehrenamtliche Helfer in den Einrichtungen der Caritas. Die Entsprechung der evangelischen Kirche ist die Diakonie Deutschland.

Geschichte

Briefmarke zum 100. Geburtstag des Deutschen Caritasverbandes 1997

Prälat Lorenz Werthmann gründete am 9. November 1897 in Köln den Deutschen Caritasverband als Charitasverband für das katholische Deutschland; der Sitz des Verbandes liegt heute in Freiburg im Breisgau. Bald entstanden weitere nationale Caritas-Organisationen in der Schweiz (1901), in Österreich (1903) und in den USA (Catholic Charities, 1910). 1916 erkannte die Deutsche Bischofskonferenz den Caritasverband als Zusammenfassung der Diözesan-Caritasverbände zu einer einheitlichen Organisation an. Im Jahre 1922 hatten alle deutschen Diözesen einen eigenen Diözesan-Caritasverband.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Arbeit des Caritasverbandes politisch und rechtlich stark eingeengt, obwohl das Reichskonkordat von 1933 sie formal absicherte.

In der Nachkriegszeit betätigte sich der Caritasverband überwiegend in der Verteilung ausländischer Spenden an die deutsche Bevölkerung, in der Sorge für Flüchtlinge sowie in der Zusammenführung auseinander gerissener Familien.

Caritas in der Bundesrepublik bis 1990

In den 1960er Jahren kam zu der Arbeit mit benachteiligten Menschen in Westdeutschland der Aufbau der internationalen Hilfe, etwa bei Naturkatastrophen oder Kriegen.

1982 gehörten zum Deutschen Caritas-Verband (DCV) in der Bundesrepublik 22 Diözesan-Caritasverbände, 260 karitative Genossenschaften (Männer- und Frauenordern mit sozialer Aufgabenstellung) und 36 Fachverbände (darunter Malteser-Hilfsdienst, Raphaelswerk, Vinzenz-Verein, Bahnhofsmission, IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit Deutscher Verband).

Insgesamt unterhielt die Caritas bis zum Jahr 1990 25.860 Einrichtungen, darunter 950 Krankenhäuser, 1.410 Altenheime und 1.200 Jugendheime, Tagesstätten und Hilfsstationen. Dem Verband gehörten 263.000 hauptberufliche Mitarbeiter an.

Caritas in der DDR

Unter dem Schutz der Bischöfe entging die Caritas der DDR der Auflösung. Die Caritas wurde in die Strukturen der Bistümer eingegliedert, was eine sehr enge Bindung an die örtlichen Pfarrgemeinden begründete. Die örtliche Arbeit der Caritas wurde mit der Bildung von Caritassekretariaten organisiert.

Das staatliche Monopol bei Erziehung und Sozialfürsorge ließ die Arbeit in diesen Bereichen zur Zerreißprobe werden. Nur noch wenige Kinder lebten in katholischen Heimen, da deren Einweisung in konfessionelle Einrichtungen zunehmend unterbunden worden war. Neugründungen von Kindergärten waren nicht möglich. Die bestehenden Kindergärten durften jedoch weiter betrieben werden. Sie leisteten in den Jahren der DDR einen unverzichtbaren Beitrag für die christliche Erziehung der Kinder. Ein Schwerpunkt in diesen Jahren war die Schaffung von Einrichtungen für geistig behinderte und der Aufbau von Diensten für körper- und sinnesbehinderte Menschen.

Nach dem Bau der Mauer 1961 musste in der Abgeschlossenheit der Grenzen caritatives Leben neu gestaltet werden. Große Bedeutung erhielt in dieser Zeit die Schaffung eigener kirchlicher Ausbildungsgänge zur kirchlichen Erzieherin, zur Fürsorgerin, zum Fürsorger (Sozialarbeiter) oder zur Jugendleiterin (Sozialpädagogin) in Leisnig, Karl-Marx-Stadt, Magdeburg und Berlin-Prenzlauer Berg. Hunderte junger Menschen nahmen diese Möglichkeiten trotz fehlender staatlicher Anerkennung wahr. Staatlich anerkannt waren nur die Ausbildungen zur Krankenschwester bzw. zum Krankenpfleger. Mit einer regen Bautätigkeit in diesen Jahren versuchte die Caritas, dem wachsenden Bedarf an Altenheimplätzen gerecht zu werden.[4]

Nach der Wiedervereinigung

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten erfolgte bei den in der DDR vorhandenen Caritasverbänden 1990 die Neu- oder Wiedergründung als Vereine nach bürgerlichem Recht, die sich zu den Zielen des Deutschen Caritasverbandes bekannten. 1993 beschloss der Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes erstmals ein „Leitbild des Deutschen Caritasverbandes“; nach einem langen Reformprozess beschloss die Vertreterversammlung im Oktober 2003 eine neue Satzung.[5]

Präsident des Deutschen Caritasverbandes e. V. ist seit 2003 Peter Neher. Vor seiner Wahl war der aus dem Allgäu stammende Pfarrer und Theologe im Bistum Augsburg Caritasdirektor. Er reformierte hier die Struktur des Diözesanverbandes und der 17 Kreisverbände neu.

Struktur

Gebäude des Hauptsitzes in Freiburg

Der Deutsche Caritasverband (DCV) mit Sitz in Freiburg i. Brsg. ist Dachverband der 27 Diözesan-Caritasverbände und der anerkannten zentralen Fachverbände. Er wird vertreten vom Präsidenten, den die Delegiertenversammlung auf sechs Jahre wählt. Die Geschäftsführung nimmt ein drei- bis fünfköpfiger hauptamtlicher Vorstand unter Vorsitz des Präsidenten wahr. Die Diözesan-Caritasverbände sind dezentral organisiert, d. h. rechtlich eigenständig. Sie unterliegen innerkirchlich der diözesanen Struktur. Hierzu gehören 636 Orts-, Kreis- und Bezirks-Caritasverbände sowie 262 karitative Ordensgemeinschaften.

Der Caritasverband ist föderal aufgebaut. Der Deutsche Caritasverband, die Landescaritasverbände und die Diözesancaritasverbände sowie die Kreiscaritasverbände sind als Dachverbände jeweils selbstständige Rechtsträger, deren Mitglieder dann die Kreis- und Stadtverbände sowie die Fachverbände sind. Diese örtlichen Verbände nehmen verschiedene Rechtsformen an, zum Beispiel e. V. (eingetragene Vereine) oder gGmbH (gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung), und können zum Teil ihrerseits über erheblichen wirtschaftlichen Einfluss verfügen (zum Beispiel Caritas Trägergesellschaft Trier).

Zum DCV gehört Caritas International (Ci) als internationales Hilfswerk der deutschen Caritas, nicht zu verwechseln mit Caritas Internationalis, der Konföderation der weltweiten Caritasorganisationen.

Im dreiköpfigen Vorstand verantwortet Präsident Peter Neher (Theologe) besonders den Geschäftsbereich Verbandsleitung, Verbandsentwicklung und Internationales. Der stellvertretende Vorsitzende und Generalsekretär ist Georg Cremer mit dem weiten Bereich Sozial- und Fachpolitik. Hans Jörg Millies ist seit Juli 2012 als Finanz- und Personalvorstand zuständig für Finanzen, Personal und weitere unternehmerische Belange.

Ziele

Caritas versteht sich neben Liturgie und Verkündigung als Wesensäußerung von Kirche in der Welt. Der Verband organisiert sowohl national die Soziale Arbeit der katholischen Kirche für Menschen, unabhängig von Weltanschauung und Religion, tritt aber auch als eine in vielen Ländern tätige soziale Hilfsorganisation in Erscheinung.

Die Ziele des Caritas-Verbandes leiten sich von der Lehre der römisch-katholischen Kirche ab. Im Leitbild von 1997 legt der Deutsche Caritasverband als Ziele für die Arbeit den Schutz der Menschenwürde, die Solidarität in einer pluralen Welt sowie die Verpflichtung hierzu über Grenzen hinweg fest. Hinsichtlich seiner Aufgaben sieht sich der Caritasverband zur Hilfe für Menschen in Not sowie als Anwalt und Partner Benachteiligter verpflichtet. Er möchte Sozial- und Gesellschaftspolitik mitgestalten und zur Qualifizierung sozialer Arbeit beitragen. Über das Leitbild hinaus gibt es auch andere Ziele, die der Caritas-Verband verfolgt, und genauere Vorgaben, in welche Richtung die Gesellschaftspolitik mitgestaltet werden soll. Das christliche Grundverständnis des Verbands unterscheidet ihn von einem staatlichen oder einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber sowohl im wirtschaftlichen Bereich, wo die Gewinnmaximierung weniger im Vordergrund steht (auch wenn Verluste ebenfalls nicht erwünscht seien), als auch im arbeitsrechtlichen Bereich, was die Anforderungen an Gewissensentscheidungen der Mitarbeiter betrifft.

Kritiker dieser Ausdehnung des Arbeitgeberinteresses auf das Privatleben der Mitarbeiter bemängeln, dass Kündigungen aus solchen Gründen oder ein Verbot der gewerkschaftlichen Organisation dem allgemeinen Arbeitsrecht, dem Grundgesetz und auch dem Leitbild des Caritasverbandes widersprechen, das den Schutz der Menschenwürde und die Solidarität in einer pluralen Welt vertritt. Statt leitbildgemäß Not zu lindern, würden Kündigungen, etwa nach Eingehen einer homosexuellen Lebenspartnerschaft, Ausgrenzung und neue Not schaffen.

Caritas als Arbeitgeber

Die rechtlich eigenständigen Träger des Deutschen Caritasverbandes beschäftigen bundesweit 590.401 hauptamtliche Mitarbeiter mit einem Äquivalent von 406.801 Vollzeitstellen.[6] Unter den 354.921 in Teilzeit Beschäftigten sind 17 Prozent geringfügig beschäftigt. Der Anteil der Frauen liegt bei 81,5 Prozent. Hinzu kommen rund eine halbe Million ehrenamtliche Mitarbeiter und Freiwillige. Die Caritasverbände gehören in vielen Regionen und Bundesländern zu den größten Arbeitgebern. Der Deutsche Caritasverband ist der größte Wohlfahrtsverband in Deutschland.

Die Mitarbeiter werden nach einem eigenen Tarifwerk, den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR = Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes) eingestellt und entlohnt, das an das Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes (BAT) angelehnt ist. Es wird derzeit daran gearbeitet, sich entweder dem neuen TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) anzuschließen oder sich wieder ein eigenes Vertragswerk zu geben. Sicher ist jedoch, dass es wieder Abgrenzungen zum TVöD haben wird. Es handelt sich jedoch nicht um einen Tarifvertrag.

Der Caritasverband unterliegt als Teil der römisch-katholischen Kirche dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, welches bereits durch Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (heute in Verbindung mit Artikel 140 des Grundgesetzes) gewährt wird.[7] Dies bringt über den Status der Tendenzbetriebe hinaus einige Besonderheiten im Arbeitsrecht für die Mitarbeiter mit sich, da sie zur kirchlichen Dienstgemeinschaft gezählt werden, selbst dann, wenn sie lediglich zuarbeitende Funktionen ohne direkten Verkündigungscharakter haben.

Bei den EU-Richtlinien, die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf verbieten (2000/78/EG), erhielten Religionsgemeinschaften großzügige Ausnahmeregelungen. So wird statt EU-Recht die Grundordnung des kirchlichen Dienstes angewandt.

Diese Abweichungen von den sonst geltenden arbeitsrechtlichen Normen haben vielfältige Konsequenzen:

  • Weder die gewerkschaftliche Organisation noch das Streikrecht sind zulässig
  • Stattdessen werden die Interessen der Arbeitnehmer von frei gewählten Mitarbeitervertretungen (MAV) wahrgenommen bzw. vertreten.
  • Tarifveränderungen werden von einer paritätisch besetzten Kommission (Arbeitsrechtliche Kommission) verhandelt.
  • Das Betriebsverfassungsgesetz gilt nicht; stattdessen gilt eine vom jeweiligen Ortsbischof erlassene MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung), die dem Personalvertretungsgesetz nachgebildet ist.
  • In bestimmten Funktionen wird eine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen wenigstens aber einer anderen christlichen Kirche vorausgesetzt. Konfessionslose oder Mitglieder bestimmter Glaubensgemeinschaften (zum Beispiel Neuapostolische Kirche) müssen zumindest die christliche Intention des Trägerns respektieren.
  • Es werden Anforderungen an die persönliche Lebensweise der Mitarbeiter gestellt, die im römisch-katholischen Sinne christlich sein sollen. Offenkundige Abweichungen von diesen Vorstellungen können zur Kündigung durch den Dienstgeber führen. Die Wiederverheiratung nach Scheidung oder das Eingehen einer homosexuellen Lebenspartnerschaft am Standesamt war bis Ende Juli 2015 ein arbeitsrechtlicher Kündigungsgrund. Mit der Reform des katholischen Kirchenarbeitsrechts werden wiederverheiratete[8] oder verpartnerte[9][10] Mitarbeiter nicht mehr gekündigt.
  • Streitigkeiten über Geltung und Auslegung des jeweiligen Arbeitsvertrages werden vor den staatlichen Arbeitsgerichten ausgetragen. Kollektivrechtlicher Rechtsstreit (zum Beispiel über die kirchliche Mitbestimmung – MAVO) wird von eigenen kirchlichen Arbeitsgerichten entschieden; kollektivrechtlicher Regelungsstreit wird von kirchlichen diözesanen Einigungsstellen geschlichtet.

Finanzierung

Wie die finanzielle Situation jedes einzelnen Dienstes genau aussieht, ist recht unterschiedlich, sodass es keine allgemeingültigen Statistiken geben kann.

Die von der deutschen Caritas erbrachten sozialen Dienste werden hinsichtlich der Sach- und Personalkosten zu einem Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. So tragen die bayerischen Bezirke oder die Landeswohlfahrtsverbände Baden-Württembergs einen Teil der Kosten der Suchtberatungsstellen, und die Sozialversicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherung diejenigen der Sozialstationen. In einigen Fällen, wie bspw. bei den Sozialpsychiatrischen Diensten (SPDi) in Bayern, wo die Bezirke Mittel gekürzt und die Krankenkassen sich gänzlich aus der Finanzierung verabschiedet haben, muss die Kirche für Defizite von 20 bis 30 Prozent aufkommen. Andere Dienste, wie beispielsweise in einigen Bundesländern die Schwangerschaftsberatungsstellen, oder auch die Sozialberatung werden komplett von der Caritas bzw. indirekt der römisch-katholischen Kirche finanziert. Diese Eigenmittel kommen unter anderem aus Mitteln der Kirchensteuer, aus Spenden, Caritassammlungen, Vermögensverwaltung und Mitgliederbeiträgen.

Der jeweilige Caritasverband tritt dabei als freier Träger, etwa der Jugend-, Behinderten- oder Altenhilfe auf. Sparmaßnahmen bei öffentlichen Mitteln sowie ein Rückgang des Kirchensteueraufkommens haben in der Arbeit der Caritas vielerorts zu einer erheblichen Verengung der finanziellen Spielräume geführt und Konsolidierungsmaßnahmen notwendig gemacht. Die meisten Einrichtungen arbeiten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, werden betriebswirtschaftlich beraten und streben die Kostendeckung im Rahmen der vorher beschriebenen Kriterien an. Verglichen mit anderen Hilfsorganisationen ist der Anteil der Verwaltungskosten relativ gering.

Der Anteil von Kirchengeldern in der Finanzierung aller Tätigkeiten von Caritas und Diakonie beträgt insgesamt etwa zwei Prozent. Die beiden Kirchen finanzierten von den rund 37 Milliarden Euro Kosten der Einrichtungen in der Trägerschaft von Caritas und Diakonie im Jahr 2003 insgesamt etwa 830 Millionen Euro.[11]

Informationen zu ihrer Finanzierung veröffentlicht die Caritas inzwischen selbst.[12]

Einrichtungen

Dem Caritasverband zugehörig sind Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, der Suchtkrankenhilfe, der Sozialpsychiatrischen Beratungsdienste, der Behindertenhilfe sowie viele weitere soziale Einrichtungen. Mit über 25.000 Einrichtungen und über 1,5 Millionen Plätzen/Betten ist er unter den Wohlfahrtsverbänden in Deutschland hinsichtlich der Größenordnung der größte Wohlfahrtsverband, gefolgt von dem Diakonischen Werk (evangelische Kirche), dem Deutschen Roten Kreuz, der AWO – Arbeiterwohlfahrt (SPD-nahe Organisation), dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und anderen.

Nahezu jeder Kreis-, Regional- oder Bezirksverband – zugehörig zu den jeweiligen Diözesanverbänden – unterhält neben den spezialisierteren Fachdiensten und -einrichtungen auch einen sogenannten Grunddienst der Allgemeinen Sozialberatung, unter alternativer Bezeichnung auch Allgemeine Soziale Beratung (ASB), Allgemeiner Sozialer Dienst – nicht zu verwechseln mit den gleichnamigen Diensten (ASD) der Jugendämter – oder auch Allgemeine Lebensberatung genannt, der neben einem eigenen Beratungs- und Unterstützungsprofil für Jedermann, also Menschen mit unterschiedlichsten Fragestellungen oder in schwierigen Lebenssituationen, auch als erste Anlauf-, Informations- bzw. sogenannte Clearingstelle zur Verfügung steht.

In strukturschwachen Gebieten oder solchen in Diasporasituation arbeitet die Caritas auch mit anderen Trägern, vorzugsweise mit der evangelischen Diakonie, zusammen und bildet Dienste in gemeinsamer christlicher Trägerschaft.

Beispiele für Arbeitsfelder der Caritas sind:

  • Allgemeine soziale Beratungsdienste (zum Beispiel Allgemeine Sozialberatung als Beratungs-Grunddienst der Caritas)
  • Altenhilfe (zum Beispiel Altenpflegeheime, Begegnungsstätten). Die Caritas Trägergesellschaft Trier von 1987 [ctt e. V.] als ein Gesundheitskonzern unter dem Dach der Muttergesellschaft
  • Arbeit und Arbeitslosigkeit (zum Beispiel Beschäftigungsunternehmen, Jugendarbeitshilfe)
  • Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern, überregional durch die Caritas Akademien [13], durch regionale Caritas Akademien [14] und berufsspezifische Angebote [15]
  • Begleitung und Förderung junger Menschen in Zivildienst und Freiwilligem Sozialem Jahr
  • Behindertenhilfe (zum Beispiel Beratungsstellen, OBA – Offene Behindertenarbeit, Schulen, Ausbildung und Eingliederung, Wohnangebote, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), begleitetes ambulantes Wohnen usw.)
  • CARIsatt-Läden oder Tafeln – zusammen mit Tafel (Organisation) – (Lebensmittelausgabe- und -sammlungsstellen für Bedürftige)
  • Caritas Secondhand-Läden („Carla“)
  • Familienhilfe (zum Beispiel Mutter-Kind-Kuren, auch Vater-Kind-Kuren, zusammen mit dem Müttergenesungswerk, Frauenhäuser, Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen und Schwangerschaftskonflikte)
  • Gemeindeorientierte Soziale Arbeit (Caritas der Gemeinde – Dienste für/mit den katholischen Pfarrgemeinden)
  • Gemeinwesenarbeit in Sozialen Brennpunkten
  • Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten (zum Beispiel Suchtberatung, Sozialpsychiatrische Dienste, Wohnungslosenhilfe, Strafentlassenenbetreuung, Bahnhofsmission, Beratung für Prostituierte (Mitternachtsmission))
  • Gesundheit (zum Beispiel Kindererholungen), Krankenhäuser, Hospizarbeit
  • Invita Österreich (Betreuung psychisch kranker Menschen in Wohngemeinschaften oder Mobile Begleitung)[16]
  • Jugendhilfe (zum Beispiel Erziehungsberatungsstellen, Heimerziehung, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendsozialarbeit)
  • Kleiderkammern und -börsen, Möbel- und Hausratlager
  • Krankenpflege (Caritas-Sozialstationen, Pflegekurse für Angehörige)
  • Migration (zum Beispiel Beratung für Migranten – Migrationserstberatung, Asylbewerber, Flüchtlinge, Aussiedler, Auswanderer)
  • Psychiatrie (SpDi – Sozialpsychiatrische Dienste)
  • Telefonseelsorge (meistens ökumenisch zusammen mit dem Diakonischen Werk)

Schwangerschaftskonfliktberatung

Ehemalige Beratungsstellen

Bis ins Jahr 1999 führten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Caritasverbände Beratungen nach dem § 219 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) durch. Um den rechtlichen Anforderungen dieser ergebnisoffenen Beratungen zu genügen, stellten sie Frauen auch eine Bescheinigung über den Besuch der Beratungsstelle aus, die für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch genutzt werden konnten. Diese Praxis untersagte Papst Johannes Paul II. unter Berufung auf sein Jurisdiktionsprimat den katholischen Verbänden Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen, weil er sie als Beihilfe zu einer im katholisch-christlichen Sinne verwerflichen Abtreibung wertete. Die Entscheidung war in Deutschland gesellschaftlich und innerkirchlich sehr umstritten.

Gegner der Anordnung, zu denen mehr oder weniger offen auch einige Mitglieder der deutschen Bischofskonferenz zählten, bemängelten, die katholische Kirche verschließe Frauen im Schwangerschaftskonflikt die Tür. Diese könnten nun katholische Beratungsstellen nicht mehr besuchen, wenn sie eine Abtreibung als Option in Betracht zögen oder müssten unter Umständen nach einer katholischen Beratung eine weitere Beratungsstelle aufsuchen, um die notwendige Bescheinigung zu erhalten. Da auch die staatliche Finanzierung der Beratungsstellen nach § 219 StGB von der Akzeptanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen abhing, mussten in Folge zahlreiche katholische Konfliktberatungsstellen schließen.

Heutige Beratungsstellen

Katholische Laien gründeten daraufhin verschiedene Vereine (wie zum Beispiel donum vitae oder Frauenwürde) und bauten, teilweise mit ehemaligen Caritas- und SKF-Mitarbeiterinnen, ein eigenes Netz von Konfliktberatungsstellen auf. Der Vatikan hat die Arbeit dieser von der Amtskirche unabhängigen Organisation mehrfach scharf verurteilt, weil sie das päpstliche Verbot umgeht, an das kirchliche Einrichtungen sich halten mussten.

Fachverbände des Deutschen Caritasverbandes

Dem Deutschen Caritasverband sind 17 Fachverbände angeschlossen:[17]

Fachverbände auf Bundesebene

Fachverbände

Mitgliedschaften

Der Grafiker (Bert Jäger) entwarf 1962 das „Flammenkreuz“ der Caritas, ein Kreuz, aus dem in vier Richtungen stilisierte Flammen schlagen. Die senkrechte Linie des Kreuzes soll die Verbindung zwischen Gott und den Menschen symbolisieren, die waagerechte die „Verantwortung der Menschen untereinander und für einander“, die Flammen stehen für Wärme, Beistand und Hilfe, die die Caritas erfahrbar machen sollen, so die Darstellung beim Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V.[19]

Literatur

  • Catherine Maurer: Le modèle allemand de la charité. La Caritas de Guillaume II à Hitler. Strasbourg 1999, ISBN 2-86820-097-4.
  • Catherine Maurer: Caritas. Un siècle de charité organisée en Alsace. La Fédération de Charité-Caritas d’Alsace 1903–2003. Strasbourg 2003, ISBN 2-7468-1167-7.
  • Christian Heidrich: Carlo Bayer. Ein Römer aus Schlesien und Pionier der Caritas Internationalis. Jan Thorbecke Verlag, Sigmaringen 1992, ISBN 3-7995-6456-X.
  • Friedhelm Schwarz: Wirtschaftsimperium Kirche – der mächtigste Konzern Deutschlands. Campus-Verlag, Frankfurt/Main, New York 2005, ISBN 3-593-37444-7. Rezension in der WELT vom 18. August 2005
  • Carsten Frerk: Caritas und Diakonie in Deutschland. Alibri Verlag, Aschaffenburg 2005, ISBN 3-86569-000-9.
  • Wolfgang Becker-Freyseng: Arbeitsplatz Caritas – Survival-Handbuch für Caritas-MitarbeiterInnen, Lambertus-Verlag, Freiburg 2007, ISBN 978-3-7841-1682-2.
  • Karl Gabriel: Caritas und Sozialstaat unter Veränderungsdruck. Analysen und Perspektiven, Münster 2006 (Reihe Diakonik Band 1).

Weblinks

 Commons: Deutscher Caritasverband – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

48.004187.85667
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