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Magister

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Magister (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Magister (weiblich Magistra) ist ein akademischer Grad.

Wortherkunft

Lateinisch magister steht frei übersetzt für Lehrer oder Meister. Von Magister leitet sich auch das englische Wort Master ab.

Die heute übliche deutsche Abkürzung lautet M. A. für Magister Artium/Magistra Artium oder einfach Mag.; sie wird in Deutschland zumeist nach dem Namen und in Österreich vor dem Namen geführt. Die Kürzel zu den Magistergraden mit mehreren Buchstaben werden teilweise auch ohne Punkte geschrieben. Andere frühere Abkürzungen waren, in Anlehnung an Dr. für Doktoren, das Mr., welches hauptsächlich von Pharmazeuten (Apotheker) verwendet wurde, sowie das M. bei Theologen.

Magister und andere Studienabschlüsse

Im Mittelalter waren Magisterium und Doktorat noch gleichrangig und unterschieden sich nur nach den Disziplinen, dafür war ihnen häufig das Lizentiat als akademischer Grad vorgeschaltet wie heute nur noch in der katholischen Theologie.

Deutschland

Das Magisterstudium zeichnet sich im Unterschied zum oft technisch ausgerichteten Diplomstudium durch eine breitere Orientierung aus.[1] Hierbei können die Studenten die Zusammenstellung der Fächer aus dem Angebot der Hochschule oft weitgehend selbst bestimmen. Das Magisterstudium eröffnet die Möglichkeit der Kombination künstlerischer Fächer z. B. mit Sprachen und geschichtswissenschaftlichen Fächern sowie auch Fächern anderer Fakultäten als weiterem Hauptfach bzw. als Nebenfächer. Somit ist den Studenten die Möglichkeit zur Beschäftigung mit einem breiten wissenschaftlichen Spektrum gegeben und eigene Interessen können weitgehend verwirklicht werden.

Die Studenten belegen entweder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer, z. B. Kunstpädagogik mit Erziehungswissenschaft und Psychologie (erwerben dadurch aber nicht die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Psychologe, diese ist Diplom-Psychologen vorbehalten[2]), oder zwei Hauptfächer, z. B. Geschichtswissenschaft und Germanistik oder Skandinavistik und Politikwissenschaft. Zumindest an der JLU Gießen ist noch eine dritte Variante bekannt, nach der ein Hauptfach, ein Nebenfach und zwei sogenannte Studienelemente studiert werden konnten, z. B. Neuere Geschichte (HF), Fachjournalistik (NF) sowie Spanisch (SE1) und Germanistik (SE2). Der Gesamtstudienaufwand ist bei allen Kombinationsmöglichkeiten im Wesentlichen gleich. Während beim Nebenfachstudium das Hauptaugenmerk auf dem Erwerb grundlegender Kenntnisse liegt, wird beim Hauptfachstudium neben den Grundlagen Wert auf die Beschäftigung mit speziellen Themenkreisen gelegt.

Das Magisterstudium bereitet auf keinen bestimmten Beruf vor. Die Studenten haben jedoch durch die Wahl der Fächer die Möglichkeit, auf ein angestrebtes Einsatzgebiet hinzuarbeiten. Neben einer Tätigkeit im Hochschulwesen sowie in der Kultur liegen typische Berufsziele im Verlags- und Bibliothekswesen, im Freizeit- und Medienbereich sowie der Erwachsenen- und Weiterbildung. Mit entsprechenden Praktika und anderen wirtschaftsnahen Erfahrungen sind M. A. jedoch auch in der Industrie, der Dienstleistung und in der Beratung durchaus gefragt. Magistern eröffnen sich somit verschiedene berufliche Perspektiven, nicht zuletzt dank der im Studium erworbenen Fähigkeit, komplexe Informationszusammenhänge unterschiedlichster Disziplinen zu verarbeiten, sowie wegen der breiten Themenfächerung und gegebenenfalls zusätzlich erworbener Sprachkenntnisse.

In Deutschland wurde der Grad 1960 wiedereingeführt, um die Universitäten zu entlasten, an denen die Studenten nach dem Studium oftmals promovierten, um überhaupt einen Grad zu erlangen.[3] Im Zuge des Bologna-Prozesses werden zurzeit viele Magister-Studiengänge (wie auch Diplom-Studiengänge) in entsprechende Bachelor- und Master-Studiengänge umgewandelt.

Die Abschlussbezeichnung Master kann die Hochschule alternativ in der Form Magister verleihen, siehe dazu den Artikel über Master. In diesem Falle gelten dann die Bestimmungen für Masterstudien. Diese Form wird jedoch seltener verliehen und kann nicht vom Absolventen gewählt oder wahlweise geführt werden.

Die häufigsten Magistergrade Magister Artium und Magister Scientiarum werden mit M. A. bzw. M. Sc. abgekürzt. Die entsprechenden akademischen Mastergrade werden identisch abgekürzt, beziehen sich aber auf postgraduales Studien nach dem Bologna-System. Den Hochschulen ist es freigestellt ihre Mastergrade (Stufe 2 der dreistufigen akademischen Ausbildung nach dem Bologna-Modell) „Magister“ zu nennen. Diese sind aber von den klassischen grundständigen Magisterstudien zu unterscheiden.

Nach einem in der Regel, zumindest in Deutschland, mit gut oder sehr gut bestandenen Magisterexamen ist eine Promotion möglich.

Magister Artium/Magistra Artium (M. A.)

Magister Artium bzw. Magistra Artium (M. A., Lehrer/in bzw. Meister der Freien Künste) ist ein akademischer Grad. Dieser Grad bezieht sich auf die in der Antike vorgebildete und durch das gesamte Mittelalter hindurch tradierte Auffassung von den Disziplinen der Grundlagen-Wissenschaften als den septem artes liberales, den sieben freien Künsten. Er bedeutet somit „(Lehr-)Meister der Wissenschaften“ und ist nicht auf künstlerische Gebiete beschränkt. In der Folgezeit übernahm man diesen Grad für alle sich weiter selbstständig etablierenden Fächer mit „philosophischer“ Grundlage, z. B. die Sprachen und geschichtswissenschaftlichen Fächer.

Bis zur Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse war es an vielen Universitäten zunehmend möglich, auch Fächer wie Informatik, Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaften, die nicht dem klassischen Bild eines Magisterstudiums entsprechen, als Magisterfach zu studieren. Wenn diese Fächer als erstes Hauptfach (also in dem die Magisterarbeit geschrieben wird) gewählt werden, nennt sich der Abschluss Magister/Magistra Scientiarum (M. Sc.), d. h. „Lehrer/in der (Natur-)Wissenschaften“.

Berufsmöglichkeiten

Der Abschluss Magister Artium eignet sich:

  1. als wissenschaftlich orientierter Abschluss in den Geisteswissenschaften,
  2. bei einer Studienentscheidung für Kombinationen aus Fachgebieten, bei denen der Abschluss mit einem Diplom oder mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien nicht möglich ist,
  3. als Zusatzqualifikation neben einem berufsqualifizierenden Abschluss,
  4. für ausländische Studenten.

Im allgemeinen bzw. auswärtigen Kultur- und Medienbereich, auf den der Abschluss Magister Artium bezogen ist, bestehen je nach gewähltem Hauptfach Beschäftigungsmöglichkeiten im Beratungs-, Bibliotheks-, Dokumentations-, Konzert-, Museen-, Theater- und Übersetzungswesen sowie im Bereich des auswärtigen (Kultur-) Dienstes. Außerdem eröffnet dieser Grad auch eine Referententätigkeit bei kirchlichen, kommunalen, pädagogischen, politischen und sozialwissenschaftlichen Einrichtungen, in Auslands-, Personal-, Stabs- und Werbungsabteilungen von Unternehmen sowie in Institutionen der Bildungs- bzw. Wissenschaftsverwaltung/-förderung. Für solche Referententätigkeiten wird jedoch in der Regel, für den höheren Archiv- bzw. Bibliotheksdienst zum Teil zwingend die Promotion vorausgesetzt. Über die genannten Beschäftigungsmöglichkeiten hinaus kämen auch Lektor- bzw. Fachredakteurstellen bei Rundfunk, Fernsehen sowie Zeitungs- und Buchverlagen in Betracht, wobei aber fast immer eine publizistische Zusatzausbildung oder zumindest eine journalistische Erfahrung aus freiberuflichen Tätigkeiten erforderlich ist.

Magister Legum Europae

Der Magister Legum Europae (MLE) ist ein europäischer Magisterabschluss.

Der Studiengang bereitet den Studenten auf eine internationale juristische Betätigung vor und vermittelt zusätzlich zu Kenntnissen des Europäischen Rechts auch solche des Rechts der verschiedenen europäischen Rechtsordnungen, unter Bezugnahme auf die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Für den Erwerb des MLE ist ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium der Rechtswissenschaften an einer Universität eines Landes der EU oder der EFTA erforderlich. Ausländische Studierende werden nach Auswahl durch die Partneruniversitäten zugelassen. In Deutschland müssen Studierende für das Fach Rechtswissenschaften an der Universität Hannover oder der Universität Göttingen immatrikuliert sein und studieren für ein akademisches Jahr – unterstützt durch ein ERASMUS-Stipendium – an einer der 30 Partneruniversitäten des Programms innerhalb der EU. Die Magisterprüfung beinhaltet eine schriftlich angefertigte Magisterarbeit und eine mündliche Prüfung.

Berufsmöglichkeiten

Der Magister Legum Europae eignet sich: Für sämtliche juristische Berufe, länderübergreifende Organisationen, Kanzleien mit Sozietäten in verschiedenen EU-Ländern, Firmen mit besonderen Auslandsbezügen im Feld der Europäischen Union und ebenfalls im öffentlichen Dienst.

Weitere Magister-Formen

Siehe auch für die Masterabschlüsse der evangelischen Theologie und katholischen Theologie: Magister der Theologie

Ähnliche Studiengänge

Ähnliche Studiengänge werden von den Universitäten Münster, Göttingen, Bremen und Leipzig angeboten, teilweise mit der Bezeichnung LL. M. Eur. etc. Die Universität Gießen bietet einen Abschluss als „Magister des internationalen Rechts“ (MJI, Magister Juris Internationalis) an.[6] Die von der Fernuni Hagen bisher angebotenen Magister-Studiengänge liefen mit dem Wintersemester 2013/2014 (31. März 2014) aus bzw. sind in Master-Studiengänge umgewandelt worden.

Österreich

In Österreich wurde der Magister-Grad erst in den letzten Jahrzehnten zum häufigsten Studienabschluss, als etwa bei Juristen für den Dr.iur. eigene Doktoratsstudien etabliert wurden. Auch andere Studiengänge (z. B. die meisten Naturwissenschaften, Kunststudien oder der frühere Diplomkaufmann an Wirtschaftsunis) schlossen seitdem (bis zur Bologna-Implementierung) mit dem Magistergrad ab (Mag. scient., Mag. art., Mag. phil., Mag. rer. nat., Mag. pharm., Mag. rer. soc. oec. und andere).

Bis 2006 war Magister (männlich) bzw. Magistra (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. Das gilt sowohl im System der Diplomstudien (vier bis sechs Jahre ab Matura), als auch im neuen System der Magisterstudien, die im Sinne der Zyklen des Bologna-Prozesses eingeführt wurden. Hierbei werden ein bis zwei Jahre an ein Bakkalaureatsstudium angehängt. Ausnahmen sind die technischen Studien (Abschluss mit dem Grad Diplom-Ingenieur), die Studien der Human- und Zahnmedizin (Abschluss mit Doktorgrad, obwohl sie als Diplomstudien gelten) sowie diverse Universitätslehrgänge, die englische Bezeichnungen (z. B. Master of Science) verleihen.

Ab 2006 ist jedoch für neu eingerichtete Studien statt des Magisters der Grad Master zu verleihen und die bisher als „Magisterstudien“ bezeichneten Studien heißen „Masterstudien“. Das Kürzel MA oder MSc wird jedoch im Gegensatz zum 'Mag.' dem Namen nachgestellt. Diese dienen „der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von Bakkalaureatsstudien“ (Universitätsgesetz 2002) und wurden mit dem Universitäts-Studiengesetz (UniStG) 1997 eingeführt.

Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist typischerweise ein Bakkalaureat im gleichen oder einem nahe verwandten Studienfach. Der im Studienplan festgelegte Arbeitsaufwand muss mindestens 120 ECTS-Punkten entsprechen, die sich aus Lehrveranstaltungen und einer Magisterarbeit zusammensetzen.

Mag.a (Magistra)

Die Abkürzung für die männliche und die weibliche Form des Grades lautet „Mag.“ (in den letzten Jahren hat sich für die weibliche Form immer stärker die Variante „Mag.a“ bzw. „Mag.a“ eingebürgert), die ungefähre Studienrichtung wird durch einen (Fakultäts-)Zusatz angezeigt, z. B.:

  • Mag. arch. (Magister/Magistra architecturae, Magister/Magistra der Architektur, wird von den Kunstuniversitäten für dieses Studium verliehen)
  • Mag. art. (Magister/Magistra artium, Magister/Magistra der Künste)
  • Mag. iur. (Magister/Magistra iuris, Magister/Magistra der Rechtswissenschaften)
  • Mag. med. vet. (Magister/Magistra medicinae veterinaeriae, Magister/Magistra der Veterinärmedizin)
  • Mag. pharm. (Magister/Magistra pharmaciae, Magister/Magistra der Pharmazie)
  • Mag. phil. (Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie, viele geistes- u. sozialwissenschaftliche Studien schließen mit diesem Titel ab)
  • Mag. phil. fac. theol. (Magister/Magistra philosophiae facultatis theologicae, Magister/Magistra der Philosophie der Theologischen Fakultät)
  • Mag. rer. nat. (Magister/Magistra rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
  • Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
  • Mag. theol. (Magister/Magistra theologiae, Magister/Magistra der Theologie)

Magistergrade von Fachhochschulen werden generell mit dem Zusatz „(FH)“ gekennzeichnet. Durch eine im Jahr 2006 verabschiedete Gesetzesnovelle entfiel dieser Zusatz bei den Master-Studiengängen, nicht aber bei den damals teilweise noch geführten Diplom-Studiengängen. Bisher verliehene Magistergrade bleiben von der Neuregelung unberührt, jedoch können Absolventinnen und Absolventen der Master-Studiengänge den verliehenen Grad gegebenenfalls auf einen neu eingeführten Mastergrad umschreiben lassen.

Schweiz

Auch an den zehn schweizerischen Universitäten (fünf deutschsprachig, drei französischsprachig, Freiburg beides, eine italienisch) und den zwei ETHs wurde das Studiensystem infolge des Bologna-Prozesses reformiert. Bislang sahen die Studienordnungen vielfach den traditionellen Studienabschluss mit Diplom, Lizentiat oder Staatsexamen vor, wobei das Lizentiat den deutschen Magister-Studiengängen entspricht. Nach Beschluss der schweizerischen Universitätskonferenz (2006) kann man es auf den Magister-Grad umschreiben lassen.

Die Restrukturierung nach dem sogenannten Bologna-Modell bzw. die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen wurde an den verschiedenen Universitäten um das Jahre 2010 vollzogen. Seither kann – ähnlich wie in Deutschland und Österreich – nach drei Jahren der erste berufsqualifizierende Grad (Bachelor) erworben werden. Im darauf aufbauenden 1- bis 2-jährigen Master-Studiengang erfolgt eine fachliche Vertiefung. Bei Lizentiat- oder Diplomstudien dauerte das Grundstudium hingegen meist zwei Jahre, das Hauptstudium zwei bis drei Jahre.[7]

Polen

Der polnische magister (Abkürzung mgr) entspricht dem deutschen Diplom, jedoch nicht exakt dem deutschen Magister mit Bezug auf die Studienstruktur, obwohl der Name identisch ist. Denn wie im deutschen Diplom- oder Masterstudium wird auch im polnischen Magister- oder Masterstudium oftmals eine Fachrichtung präferiert, beim deutschen Magisterabschluss hingegen mehrere Fachrichtungen.

Es gibt sowohl grundständige als auch auf Abschlüssen der Bakkalaureatsebene (licencjat bzw. inżynier in den Ingenieurwissenschaften) aufbauende Magisterstudiengänge. Der magister wird nach einer vier- bis fünfjährigen Regelstudienzeit vergeben, die mit einer magisterium genannten Abschlussarbeit beendet wird. In der Humanmedizin ersetzt der Abschluss lekarz medycyny den magister, in der Tiermedizin heißt der entsprechende Abschluss lekarz weterynarii. In technischen Studiengängen wird der Grad magister durch den Zusatz inżynier (Ingenieur, abgekürzt mgr inż.) ergänzt.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen besteht ein Äquivalenzabkommen über die gegenseitige Anerkennung der Hochschulabschlüsse. In Warschau wurde dieses Abkommen am 23. Juli 1997 unterzeichnet und am selben Tag durch zwei zusätzliche Protokolle ergänzt. Das Abkommen trat am 14. Januar 1998 in Kraft.[8] Aus diesem Regierungsabkommen geht u. a. hervor, dass der polnische Magister-Abschluss dem deutschen Diplom-Abschluss an Universitäten entspricht. Analog ist der polnische magister inżynier zum deutschen Diplom-Ingenieur an Universitäten, Technischen Hochschulen oder Gesamthochschulen gleichwertig.[9]

Skandinavien

In Dänemark und Norwegen ist magister/magistra artium (mag.art.) ein akademischer Grad, der in aller Regel eine 6-, bzw. 7-jährige Ausbildung erfordert, also höher als der Kandidat-Grad candidatus/candidata magisterii (cand.mag.) und der Master-Grad (MA) ist, die in der Regel nach 6 bzw. 5 Jahren zu erlangen sind und dem deutschen Magister, Diplom oder Staatsexamen entsprechen. Der Magister ist traditionell als Forschungsgrad angesehen. Er ist in etwa mit dem britischen M. Phil. (Master of Philosophy) vergleichbar und wird im internationalen Zusammenhang beizeiten auch mit der Umschreibung "Extended Research Master (degree)" vorgestellt. Akademiker, die den Magistergrad erhalten, werden öfter als Forscher (z. B. in Universitätspositionen) arbeiten. Der Magister qualifiziert formell für eine Universitätsprofessur, heute wird in der Regel aber nach dem Doktorgrad (ph.d./PhD) gefragt. Ein herkömmlicher skandinavischer Doktorgrad (dr. phil. (DK), dr. philos. (N), fil. dr. (S)) entspricht etwa der Habilitation in Deutschland (Dr. habil.). In Schweden heißt der akademische Grad filosofie magister (fil.mag.) und wird nach vier Jahren Studium verliehen. Ihm entspricht im weitesten Sinne der deutsche Magister Artium (M. A.).

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Magister – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. http://www.uni-due.de/kowi/Magisterstudiengang.shtml
  2. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4. Juli 1985 (BGH, Az.: I ZR 147/83), vgl. hierzu die Antwort des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP).
  3. Martha Meyer-Althoff: Geisteswissenschaften (Studium). In: Ludwig Huber (Hrsg.): Enzyklopädie Erziehungswissenschaft, Bd. 10. Ausbildung und Sozialisation in der Hochschule. Stuttgart: Ernst Klett 1983. S. 510–518, hier S. 514.
  4. Angebot der juristischen Bachelor-Studiengänge der Universität Hamburg.
  5. Vgl. Pressemeldung des Bistums Limburg; Konradsblatt Nr. 13 vom 30. März 2008.
  6. http://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/einrichtungen/pruefungsamt/mji_nebenfach/mji
  7. Vgl. Studieren in der Schweiz.
  8. BGBl. 1998 Teil II Nr. 20 vom 19. Juni 1998, S. 1011–1026. Die Ergänzung der Anlage 2 dieses Abkommens wurde im BGBl. 1999 Teil II Nr. 15 vom 25. Juni 1999, S. 471–472 veröffentlicht.
  9. Vgl. hierzu Deutsch-polnisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich vom 14. Januar 1998 (PDF; 731 kB) und – Ergänzung der Anlage 2 (PDF; 118 kB).
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