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Kultusministerkonferenz

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KMK ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter KMK (Begriffsklärung) aufgeführt.

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz, Abk. KMK) ist ein gemeinschaftliches politisches Organ, das die Bildungs- und Kultuspolitik der Länder koordinieren soll.[1] Sie wurde 1948 gegründet und ging aus der „Konferenz der deutschen Erziehungsminister“ hervor. Die KMK ist ein freiwilliger Zusammenschluss der für Bildung, Erziehung und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder und hat einen Sitz in Berlin und Bonn. Sie hat keine Rechtssetzungsbefugnis, ihre Entscheidungen sind daher keine Rechtssätze, sie müssen vielmehr erst von dem jeweiligen Land als landesrechtliche Rechtsvorschriften erlassen werden. Wichtige Beschlüsse betreffen zum Beispiel die Regelung der gymnasialen Oberstufe oder die Rechtsstellung des Schülers in der Schule.[1]

Überblick

Nach dem Grundgesetz sind dem Bund (fast) keine Gesetzgebungs-[2] oder Verwaltungszuständigkeiten[3] im Bereich des Bildungswesen und der Kultur übertragen, so dass es bei Zuständigkeit der Länder (Kulturhoheit) verbleibt. Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung „Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“.[4] Da die Länder als Inhaber originärer Staatlichkeit ihre Zusammenarbeit untereinander regeln können wie es ihnen beliebt, kommt die KMK im Grundgesetz nicht vor.

Der Jahresetat der KMK beträgt zurzeit 60 Millionen Euro.

Organisation

Organe der KMK sind das Plenum, in dem sich die Minister viermal jährlich treffen, das Präsidium sowie der Präsident bzw. die Präsidentin.[5] Die Plenartagungen werden von den Amtschefs der Ministerien (Vertreter der Minister, meist Staatssekretäre) in sogenannten Amtschefskonferenzen vorbereitet. Vorarbeiten für die Entscheidungen von Plenum und Amtschefskonferenzen leisten die drei ständigen Hauptausschüsse (Schulausschuss, Hochschulausschuss, Kulturausschuss) mit ihren 16 Unterausschüssen und Arbeitsgruppen sowie die für die Behandlung einzelner wichtiger Bereiche eingesetzten Kommissionen. Es gibt fünf ständige Kommissionen (Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Schulen“, Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Hochschulen“, Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten, Kommission für Statistik, Kommission „Sport“). Außerdem können die Ausschüsse und Kommissionen anlass- oder projektbezogene Arbeitsgruppen oder Beauftragte sowie Berichterstatter ernennen.[6]

Zur Erledigung der laufenden Geschäfte, insbesondere die Vorbereitung der Plenar- und Ausschusssitzungen sowie die Auswertung und Durchführung der Beschlüsse, unterhält die KMK ein Sekretariat mit Standorten in Bonn und Berlin, das von einem Generalsekretär geleitet wird. Tätigkeit und Finanzierung des Sekretariats beruhen auf einem Abkommen der Bundesländer aus dem Jahre 1959, dem die neuen Länder 1991 beigetreten sind.[7] Laut § 3 dieses Abkommens ist das Sekretariat eine Dienststelle des Landes Berlin und untersteht formal der Dienstaufsicht des für Bildung zuständigen Senators; die Finanzierung erfolgt anteilig durch alle Bundesländer. Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Jahr 2007 sind ca. zwei Drittel der rund 200 Beschäftigten dauerhaft in Bonn eingesetzt, ein Drittel am Berliner Standort. Das Sekretariat gliedert sich in Abteilungen für allgemeine Dienste, Schulen, Hochschulen, Forschung und Kunst, Qualitätssicherung, Internationales und Statistik; angegliedert sind außerdem der Pädagogische Austauschdienst und die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.[8]

Präsidium 2014

Vorsitzende bzw. Präsidenten seit 1948

Generalsekretäre seit 1955

Wichtige Beschlüsse

Diskussionen

Die Rechtschreibreform und die Debatte um eine notwendige Bildungsreform in der Folge des schlechten Abschneidens deutscher Schüler in der PISA-Studie brachte in den letzten Jahren die Kultusministerkonferenz verstärkt ins öffentliche Bewusstsein. Da für deren Beschlüsse Einstimmigkeit erforderlich war, wurde sie von Kritikern als behäbig und unflexibel angesehen.

Ende September 2004 kündigte Niedersachsens damaliger Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) in einem Zeitungsinterview an, den Staatsvertrag über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz zu kündigen. Aufgrund eines von der Kultusministerkonferenz vorgelegten Reformpapiers hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 15. und 16. Dezember 2004 einvernehmlich beschlossen, das Sekretariat über den 31. Dezember 2005 hinaus mit einem um 20 Prozent reduzierten Personalbestand fortzuführen. Die Kündigung Niedersachsens ist damit aufgehoben.

Am 20. Oktober 2006 erhielt die Kultusministerkonferenz den Negativpreis Big Brother Award verliehen für das Vorhaben, für Schüler und Lehrer länderübergreifend schulstatistische Daten zentral zusammenzufassen und personenbezogen zu erheben, ohne die individuellen Bildungsdaten an feste Zwecke zu binden und vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff zu schützen.[10]

Siehe auch

Literatur

  • Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (Hrsg.): Sammlung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Loseblatt). ISBN 978-3-472-50020-9
  • Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), Einheit in der Vielfalt: 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948-1998, Neuwied/Kriftel/Berlin 1998.
  • Schmidt, Thorsten Ingo: Die Zukunft der Kultusministerkonferenz nach Niedersachsens Kündigung. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens 2005. S. 335–346.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Bernhard Gayer und Stefan Reip: Schul- und Beamtenrecht für die Lehramtsausbildung und Schulpraxis in Baden-Württemberg. Europa-Lehrmittel Nourney, Vollmer, Haan-Gruiten 2012, ISBN 978-3-8085-7954-1, S. 22.
  2. außer: dem Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland, Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 a GG, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html; der Hochschulzulassung und den Hochschulabschlüssen, Art. 74 Abs. 1 Nr. 33 GG, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_74.html
  3. außer einem Zusammenwirken von Bund und Ländern: bei 1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen; 2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen; 3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten, Art. 91 b Abs. 1 GG, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91b.html; bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen, Art. 91 b Abs. 2 GG, URL: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91b.html
  4. Geschäftsordnung der KMK (PDF; 43 kB)
  5. Geschäftsordnung, Abschnitt A (PDF; 43 kB)
  6. Richtlinien für die Einsetzung und Arbeitsweise von Gremien der Kultusministerkonferenz, vgl. Anhang zur Geschäftsordnung (PDF; 43 kB), S. 5 ff.
  7. Volltext des KMK-Abkommens vom 20. Juni 1959 (PDF; 604 kB), zuletzt abgerufen am 24. April 2013.
  8. http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2012/OrgaPlan.pdf
  9. http://www.kmk.org/wir-ueber-uns/sekretariat-der-staendigen-konferenz-der-kultusminister-der-laender-in-der-bundesrepublik-deutschland/generalsekretaer/generalsekretaere-seit-1949.html
  10. Big Brother Awards 2006 - Kultus- und Innenminister räumen ab Spiegel Online vom 20. Oktober 2006
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kultusministerkonferenz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.