Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Ehrenmord

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Ehrenmord bezeichnet die Tötung bzw. Ermordung (siehe vorsätzliches Tötungsdelikt) eines Mitglieds der Familie des Täters zur Abwendung einer ihm oder seiner Familie drohenden oder bereits zugefügten, als solche aufgefassten gesellschaftlichen Herabsetzung aufgrund der Verletzung gesellschaftlicher Verhaltensregeln vonseiten der ermordeten bzw. zu ermordenden Person.

Ehrbegriff

Im Wertesystem vieler streng traditionalistischer Gesellschaften hängt die „gesellschaftliche Ehre“ der gesamten Familie auch vom normgerechten Verhalten aller Angehörigen ab. Hierbei ist die sittliche Moral von besonderer Bedeutung und Tragweite.

Insbesondere in streng patriarchalischen Gesellschaften sind derartige Vorstellungen bis heute noch vorhanden und beziehen in besonderem Maße Stellung in allen Bereichen, wo es um die Aufrechterhaltung der Sexualmoral geht. Deshalb können bereits geringere ‚Vergehen‘, wie etwa das Schreiben von Liebesbriefen, Händchenhalten, oder auch nur Blickkontakte als Makel angesehen werden. Der Zweck besteht darin, durch außergewöhnlich harte und kompromisslose Entscheidungen auf diesem Gebiet Einschüchterung zu verursachen und so die Familie zu beherrschen. Die Männer in diesen Familien sind dabei nicht weniger Opfer ihrer Kultur als die Frauen - wenn sie auch seltener persönlich darunter zu leiden haben.

Diese Vorstellung einer gesellschaftlichen „Ehre“ hat nichts mit einem persönlichen Ehrbegriff zu tun. Sie überschneiden sich allenfalls da, wo der Täter eines Ehrenmordes seine persönliche Ehre darin sieht, den Anweisungen der Familie zu gehorchen, wie er es als gutes Mitglied dieser Familie versprochen hat.

Ehrverletzung

Je nachdem, wie streng der Ehrbegriff ausgelegt wird, verletzt ein Familienmitglied die Familienehre sehr schnell. In manchen patriarchalischen Kulturen reicht es beispielsweise, wenn eine Frau die von der UNO garantierten Menschenrechte wahrnimmt und beispielsweise einen für sie auserwählten Ehemann ablehnt (siehe Zwangsheirat) oder ihren Ehemann verlässt. Teilweise reicht bereits der bloße Wunsch dazu - oder gar nur der Verdacht, sie würde diesen Wunsch hegen. Der soziale Druck in derartigen Gesellschaften ist daher extrem hoch - entsprechend die daraus resultierende Angst.

Da Homophobie in vielen traditionellen patriarchalischen Kulturen fest verankert ist, gilt dort auch Homosexualität als Ehrverletzung. In solchen Fällen besitzen die Betroffenen nicht mehr den bevorzugten Status, den Männer sonst in einer patriarchalischen Gesellschaft genießen.

In Jordanien zeigen Autopsien, dass bei 80 % der Verdächtigten gar keine unerlaubte sexuelle Beziehung bestanden hatte, die als Mord-Begründung angeführt wurde.[1] Zuweilen werden Ehrenmorde an geraubten Frauen verübt, da eine alleinstehende geraubte Frau bei der Heirat keinen Brautpreis bringt und folglich der Familie „wertlos“ erscheint. Die afghanische Frauenrechtsorganisation RAWA machte Fälle von Ehrenmorden infolge eines zufälligen Blickes einer Frau auf einen Mann bekannt.

In anderen Kulturen, die nicht einseitig geschlechterspezifisch urteilen, können alle Mitglieder einer Familie die Familienehre beflecken. Etwa dann, wenn ein Familienmitglied in Gegenwart von Mitgliedern einer höher gestellten Familie ungebührlich handelt, so dass diese darin eine Beleidigung erkennt. Ebenfalls als Ehrenbefleckung kann gelten, wenn Befehle des Familienoberhaupts ignoriert oder kritisiert werden (Ex 21,17 EU). Wenn eine Familie solches Verhalten duldet, gilt sie nach außen hin als schwach - und wird dadurch angreifbar.

Eine Familie kann in diesem kulturellen Verständnis auch dann „entehrt“ sein, wenn der/die Betreffende keine „Schuld“ an den Vorkommnissen trägt: zum Beispiel, wenn sie vergewaltigt wird. Bezeichnend ist, dass oftmals der Aspekt der Ehrverletzung höhere Aufmerksamkeit bekommt, als die Umstände, die dazu geführt haben. So kann eine Frau, die vergewaltigt wurde, ebenso einen Familienmakel darstellen wie eine, deren Mann sie bezichtigt, ihn verlassen zu wollen; für die Entscheidung, ob ein Ehrenmord begangen werden soll oder nicht, ist die Vorgeschichte, die zur Verletzung der Familienehre geführt hat, von untergeordneter Bedeutung - in erster Linie zählt hier, dass die Ehre verletzt wurde und wie man sie wiederherstellt.

Wiederherstellung der Familienehre

Aufgrund der sozialen Struktur in den von Ehrenmorden betroffenen Ländern werden Ehrverletzungen vom sozialen Umfeld sehr streng sanktioniert und nach diesen Vorstellungen kann nur der Tod dessen, der den Makel in die Familie getragen hat, diese wieder vom Makel befreien. Es handelt sich dabei um eine „Familiensache“.

In patriarchalischen Gesellschaften wird üblicherweise die gesamte erweiterte Familie über die Angelegenheit informiert und entscheidet gemeinsam über das weitere Vorgehen. In anderen Kulturen, in denen die Familienhierarchie absolut ist, kann auch das Familienoberhaupt allein entscheiden.

Zwar sind meist nahe männliche Verwandte (Väter, Brüder, Ehemänner) die Täter; an der Tatvorbereitung sind jedoch auch Frauen beteiligt. Da die Anstiftung zum Mord in den meisten Ländern ebenfalls als schwere Straftat gilt, sind juristisch gesehen häufig auch Frauen Täterinnen, auch wenn bei Ehrenmorden die Schuld oft nicht zweifelsfrei den Familienoberen zugeordnet werden kann.

Die Befürworter dieser Praxis sehen darin kein Verbrechen, sondern eine soziale Notwendigkeit, die dem höheren Zweck diene, die Familie zu erhalten. Im Verständnis dieser Kulturen geht es weniger darum, die Person, die Schande über die Familie gebracht hat, zu bestrafen, sondern eher darum, den „Fleck“, den „Schmutz“ aus der Familie zu entfernen. Die Zielsetzung eines Ehrenmordes ähnelt also der einer Verstoßung.

Verbreitung

Weltweit

Nach Schätzungen des Weltbevölkerungsberichts der UNO werden alljährlich weltweit 5000 Mädchen und Frauen wegen „sittlicher Ehre“ ermordet.[2] Über die Zahl ermordeter Jungen und Männer liegen keine Angaben vor. Die soziale Rechtfertigung dieser Morde erfahren sie durch einen traditionellen Ehrenkodex, der bestimmte Verhaltensregeln festlegt. Die Ehre einer Person oder der Familie, einer Gruppe oder sogar eines Landes werden dabei als besonders hohes und schützenswertes Gut eingestuft, das es zu wahren und zu verteidigen gilt. Insbesondere stark traditionsbewusst verwurzelte Menschen, Gruppen oder Gesellschaften, wie häufig in islamisch geprägten Ländern – dort ebenfalls bei nicht-muslimischen Minderheiten, wie beispielsweise der Fall der Jesidin Du’a Khalil Aswad zeigt – orientieren sich stark an alten Sitten, Bräuchen und Ritualen. Bei Gesichtsverlust, das heißt Verstoß gegen einen Ehrenkodex, werden zur angeblichen „Wiederherstellung der Ehre“ in bestimmten Fällen auch Mordtaten ausgeübt.

Ehrenmorde kommen gehäuft in armen Ländern und hier in Gemeinschaften, die besonders von Exklusion bedroht sind, vor. Eine Umfrage unter türkischen Studenten zeigte allerdings 2006, dass sie auch in gebildeteren Kreisen nicht selten als legitim angesehen werden.[3] In allen betroffenen Kulturen und Religionen sind die Opfer überwiegend Mädchen und Frauen. Einem Bericht der pakistanischen Menschenrechtskommission zufolge waren 28 von 36 (78 %) in einem Monat registrierten (Ehren-)Mordopfern weiblich.[4]

Ehrenmorde sind im Wesentlichen ein Phänomen der Gesellschaften Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens und Zentralasiens. Viele dieser Gesellschaften besitzen eine islamische Bevölkerungsmehrheit, allerdings verfügt der „Ehrenmord“ in der islamischen Gesetzgebung, der Schari'a, über keinerlei Basis. Er fällt somit nach islamischer Erkenntnis in die Kategorie des Mordes, welcher laut Schari'a die Todesstrafe zur Folge hat. Schätzungen zufolge finden weltweit etwa 90 % aller Ehrenmorde in islamischen Familien oder Gemeinschaften statt.[5]

In islamkritischen Kreisen wird das Fehlen einer dezidierten Frontstellung bei Einwanderern islamischen Glaubens gegen Ehrenmorde beklagt. Zum Beispiel bemängelte die in Berlin beruflich tätige türkisch-kurdische Anwältin Seyran Ateş: „Migranten tun zu wenig gegen Ehrenmorde.“[6]

Laut einer Studie der iranischen und kurdischen Frauenrechtsorganisation ("IKWRO") wurden im Jahr 2010 in Großbritannien mehr als 2800 Ehrenverbrechen begangen, die von Schlägen und Säureangriffen bis hin zu Entführungen und Morden gereicht haben.[7]

Auch in nicht-moslemischen Kulturkreisen kommen Ehrenmorde vor, allerdings sehr viel seltener. Aus Indien wurden wiederholt entsprechende Vorfälle berichtet.[8][9][10]

Ehrenmorde in westlichen Ländern

In westlichen (Industrie-)Ländern geschehen heutzutage Ehrenmorde vorwiegend in Großstädten und Ballungszentren mit relativ hohem Anteil von Ausländern bzw. Migranten aus besonders traditionsbewußten Kulturkreisen. Zudem leben diese Menschen segregiert, was das Problem verstärkt. Manchmal geschehen diese als Folge eines Konflikts von Immigranten der dritten oder vierten Generation. In Großbritannien beispielsweise liefen im Sommer 2007 Mordermittlungen in rund 100 Fällen sogenannter Ehrenmorde.[11]

Politik, Polizei und Justiz westlicher Staaten wird oft vorgeworfen, die Gefahr von Ehrenmorden nicht ernst genug zu nehmen.[12][13] Im Fall der von ihrem Ex-Ehemann Kazim Mahmud Raschid auf offener Straße in München lebendig verbrannten 24-jährigen Sazan Bajez-Abdullah wurden Verstöße gegen das seit einem Jahr bestehende Kontaktverbot erst nach der Gewalttat geahndet. Das Verwaltungsgericht München musste aufgrund der Gesetzeslage einen Antrag der Asylbewerberin auf Prozesskostenhilfe postum ablehnen, weil „Gefährdungen wegen Familienehre“ lediglich „Probleme [seien], die in den allgemeinen Regeln des Iraks und den gesellschaftlichen Gepflogenheiten und religiösen Normen wurzeln“.[14] Auch bei der von ihrem getrennt lebenden jordanischen Ehemann getöteten Deutsch-Jordanierin Hanna H. (29),[15] Mutter von drei kleinen Kindern, waren vorausgegangene Verstöße des Täters gegen ein Annäherungsverbot nicht geahndet worden.[16] Ganz ähnlich ist im Fall der von ihrer Familie ermordeten 20-jährigen Kurdin Banaz Mahmod die Polizei in Birmingham trotz konkreter Hinweise auf die Gefährdung und Hilfeersuchen der Bedrohten gänzlich untätig geblieben.[11][17] In jüngster Zeit haben einzelne deutsche Gerichte den Familien der Täter zumindest das Sorgerecht für hinterbliebene Kleinkinder der Opfer verweigert.[18][19]

Ehrenmorde in Deutschland

Im Jahr 2011 führte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (MPICC) in Freiburg im Breisgau im Auftrag des Bundesministerium des Innern eine Studie zu Ehrenmorden in Deutschland durch. Das Ziel dieser Studie bestand in der Identifizierung (Feststellung) aller Fälle von Ehrenmorden in Deutschland im Zeitraum von 1996 bis 2005 auf der Basis von Prozessakten sowie Medienberichten. Es wurden 78 Taten untersucht, darunter zahlreiche Grenzfälle zur Blutrache und zur Partnertötung. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass von 122 Tätern 113 (93 %) männlichen und 9 (7 %) weiblichen Geschlechts waren. Von den 109 Opfern waren 47 (43 %) männlich sowie 62 (57 %) weiblich. Der Anteil der männlichen Opfer war damit den Autoren der Studie zufolge erheblich größer, als es in der Öffentlichkeit und teils auch in der Fachdiskussion wahrgenommen wird.[20][21][22]

Die Auswertung des ethnischen und Migrationshintergrunds ergab den eindeutigen Befund, dass fast alle Täter außerhalb Deutschlands geboren wurden (91 %) und keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen (92 %). 9,2 Prozent der Täter waren Migranten der zweiten Generation, d. h. sie wurden in Deutschland geboren. Die Täter waren zu 63 % in der Türkei geboren, es folgten arabische Länder (14 %), Albanien und Länder des ehemaligen Jugoslawien (8 %) sowie Pakistan und Afghanistan mit 6 %. Ein einziger Täter war ethnischer Deutscher: ein Auftragsmörder, der von einem jesidischen Kurden bezahlt wurde.[23]

Eine rechtssoziologische Studie von Dietrich Oberwittler und Julia Kasselt widerlegte 2011 die verbreitete ausschließliche Assoziation des Phänomens der Ehrenmorde mit dem Islam. Es hängt vielmehr mit bestimmten Traditionen in den Herkunftsgebieten der Familien zusammen. Eine Mehrzahl der türkischen Täter stammte aus Ostanatolien.[24] Darunter waren sowohl ethnische Türken, als auch Kurden, darunter Jesiden, sowie syrisch-orthodoxe Aramäer.[25] Die Auswertung der Geburtsorte der Täter ergab eine auffällige Häufung westlich des Vansees.[26]

Im Jahr 2005 erregte die Ermordung von Hatun Sürücü in Berlin großes Aufsehen.

Auch durch Polizeifahndungen mittels der Fernsehsendung 'Aktenzeichen XY' ist das Phänomen in der deutschsprachigen Öffentlichkeit bekannt. Z.B. wurde Ende 2011 der Fall der 18-jährigen jesidischen Kurdin Arzu Özmen ausgestrahlt, die in ein Frauenhaus gezogen war und nach einem Besuch bei ihrem Freund verschleppt worden war.[27] Später wurde bekannt, dass ihre fünf Geschwister - im Alter von 21 bis 27 Jahren - sie verschleppt hatten; ihr 22-jähriger Bruder Osman erschoss sie.[28] Osman Özmen wurde am 16. Mai 2012 zu lebenslanger Haft wegen Mordes, die weiteren an der Tat beteiligten Geschwister zu langjährigen Haftstrafen wegen Geiselnahme und Beihilfe zum Mord verurteilt. [29]

Im Mai 2012 wurde ein 58-jähriger Mann aus Pakistan - er lebte seit 1985 in Deutschland - (Mahmood A.) wegen zweifachen Mordes zur Höchststrafe - lebenslange Haft plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld - verurteilt. Seine Tochter (20) hatte heimlich geheiratet; er hatte das junge Paar 2003 zu sich nach Hause eingeladen und die beiden heimtückisch - im Schlaf - erstochen.[30]

Am 15. Juli 2013 verurteilte das Schwurgericht in Hagen (Nordrhein-Westfalen) einen Onkel zu lebenslänglich und einen Bruder des Opfers (er war zur Tatzeit 16) zu einer 6,5-jährigen Jugendstrafe.[31]

Am 15. Februar 2013 erstach der 23jährige Deutsch-Afghane Isa Sh. (in Deutschland aufgewachsen und Student) seine von ihm schwangere Ex-Freundin Jolin S. hinterrücks. Im März 2014 verurteilte das Landgericht Wiesbaden ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft forderte, eine „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen (auch um eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren unmöglich zu machen); dies tat der Richter nicht.[32] [33]

Ehrenmorde in der Türkei

In der Türkei fallen alljährlich zahlreiche Menschen sogenannten Ehrenmorden zum Opfer.[34] So wurden, nach Polizeiangaben aus Ankara, zwischen 2000 bis einschließlich 2005 um die 500 Frauen und 700 Männer ermordet.[35] Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Metropol hielten im Jahr 2006 bis zu 30 Prozent aller türkischen Studenten „Ehrenmorde“ für eine legitime Reaktion auf eine Verletzung der Familienehre. Besonders hoch war die Zustimmung an osttürkischen Universitäten.[36]

Die 2008 veröffentlichte Untersuchung Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action des United Nations Development Programme kam zu dem Schluss, dass befragte Türken unterscheiden zwischen Morden um der Ehre Willen und Morden aufgrund von Tradition (Töre), denen ein Beschluss von Familiengremien zugrunde liegt. In Großstädten wie Istanbul und unter befragten Migranten wurden derartige Traditionsmorde als „das Problem anderer“ betrachtet, insbesondere als eines der östlichen und südöstlichen Regionen des Landes. Als Gründe hierfür wurden die dortige Unterentwicklung bzw. Rückständigkeit, die bestehenden Sozialstrukturen und andere Defizite angeführt. Morde um der Ehre Willen wurde hingegen von den Befragten überwiegend als unvermeidlich beschrieben, da sie auf dem Handeln Einzelner beruhen.[37]

Befragte in den genannten ländlichen Regionen äußerten hingegen zumeist die Auffassung, dass zwischen Morden um der Ehre Willen und Traditionsmorden kein Unterschied bestehe. Die Studie kommt an dieser Stelle zu der Schlussfolgerung, dass in diesen Gebieten Tradition eine wichtige Rolle darin spielt, welche Werte mit dem Begriff der Ehre in Verbindung gebracht werden. Vor allem wenn Ehre als der einzige Lebenszweck betrachtet oder durch die Kontrolle über den Körper der Frau konstruiert wurde, wurden Ehrenmorde mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als „verständliche“ oder „akzeptable“ Handlungen betrachtet.[38]

Die Kontrolle von Männern über die Sexualität von Frauen, die Keuschheit von Mädchen, eheliche Untreue und Scheidungen werden in der Studie mit dem Ehrbegriff wiederholt in direkten Zusammenhang gebracht. Weitere Faktoren sind „angemessenes Verhalten“, „angemessene Kleidung“ und die Erfüllung der Erwartungen bezüglich der vorausgesetzten Pflichten, die Zulässigkeit des Schulbesuchs und der gewählte Freundeskreis der Frauen. Wiederholt wurden von den Befragten Zusammenhänge zwischen ihren Traditionen und den Regeln des Islam genannt. Insbesondere junge Männer zwischen 18 und 25 nahmen laut Studie harte und intolerante Standpunkte bezüglich Fragen der Jungfräulichkeit und Scheidungen ein und stellten zwischen dem Verhalten ihrer Familienmitglieder und ihrer eigenen Ehre einen direkten Zusammenhang her, während sich ältere Männer im Vergleich gemäßigter äußerten. Frauen - abgesehen von solchen mit geringer Bildung, aus abgelegenen traditionellen Gebieten oder mit starker religiöser Bildung - äußerten sich häufig weniger streng als Männer.[39]

Im Jahr 2008 stellte die UNDP Studie Human Development Report – Youth in Turkey erneut fest, dass vor allem in den ländlichen Gebieten der Türkei jedes Jahr Hunderte von Frauen ermordet werden, um die angeblich verletzte Ehre ihrer Familien zu rekonstituieren. Die Furcht, dass die Ehre eines Mädchens in irgendeiner Weise „berührt“ wurde, ist hierbei nicht nur die Grundlage für Kinderheirat, sondern gerade auch für Ehrenmorde.[40]

Nach Angaben des Professors Ahsen Şirin an der Ege-Universität in Izmir hat die türkische Polizei innerhalb von fünf Jahren 1091 Ehrenmorde registriert; viele Fälle landeten jedoch gar nicht bei der Polizei, sondern würden als Suizid oder Ähnliches verschleiert (siehe Dunkelziffer).[40]

Rechtliche Situation

Deutschland

Die Strafgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten u. a. zwischen Totschlag und Mord. Als Totschlag gemäß § 212 StGB wird die vorsätzliche Tötung bezeichnet; sie ist mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Eine vorsätzliche Tötung ist dann als Mord gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen, wenn ein so genanntes Mordmerkmal (etwa Tatbegehung aus niedrigen Beweggründen) vorliegt. Ehrenmorde werden häufig als Tötung aus niedrigen Beweggründen eingestuft und damit als Mord bestraft. Die Bewertung als „niedriger Beweggrund“ kann bei Tätern entfallen, die außer Stande sind, ihre Taten zu kontrollieren. Der Wunsch, „alte Besitzrechte“ nicht aufzugeben oder ein unbeschränktes Herrschaftsrecht über Frauen und Mädchen zu demonstrieren, sowie ein egozentrisches Beharren auf einer überholten oder auch im Heimatland nicht mehr mehrheitsfähigen Sexualmoral wird in der Regel als niedriger Beweggrund einzustufen sein, insbesondere bei Tätern, die schon länger in der Bundesrepublik leben.[41]

Rechtslage in anderen Ländern

Obwohl in allen Staaten der Welt bei vorsätzlichen Tötungsdelikten in der Regel hohe Strafen verhängt werden, gibt es auch Staaten, in denen Ehrenmorde ungesühnt bleiben. Dies ist besonders der Fall in besonders streng archaisch organisierten oder streng islamisch geprägten Gesellschaften. Richter tolerieren oftmals entgegen den Strafgesetzen kulturell-traditionell-motivierte Verbrechen.

Das im Jahr 2005 in Kraft getretene neue türkische Strafgesetzbuch sieht für vorsätzliche Tötungen aus Gründen der Tradition erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe vor (Art. 82 lit. k) türk. StGB). Hierunter können auch Ehrenmorde fallen. Ergänzend führte der Gesetzgeber Vorschriften für eine strenge Bestrafung von Personen ein, die sich zur Tatbegehung eines Minderjährigen oder Schuldunfähigen bedienen (Art. 37 Abs. 2 türk StGB). Daneben existiert in Art. 38 Abs. 2 türk. StGB eine allgemeine Strafschärfungsvorschrift für Anstiftung unter Verwandten beziehungsweise die Anstiftung eines nicht mit dem Anstifter verwandten Kindes. Mit diesen Regelungen soll dem Umstand begegnet werden, dass oft ein Familienrat einen Minderjährigen zur Begehung eines Ehrenmordes bestimmt, da diesem eine vergleichsweise milde Strafe droht.[42]

In anderen islamischen Ländern wie etwa Jordanien oder Pakistan gilt die milde oder sogar ausbleibende Strafe für Ehrenmorde als Garant der Aufrechterhaltung der Sexualmoral. Die gelegentlich angestrebte Gleichstellung von Ehrenmorden mit anderen Morden wird aus diesem Grunde gerade von Islamisten bekämpft. Im Jahre 2003 lehnte das Parlament in Jordanien eine vom Senat vorgeschlagene Verschärfung der Strafen für Ehrenmord ab, weil dies „religiöse Traditionen verletze“.[43] In Pakistan wiederum wird die „abschreckende Wirkung“ betont, welche angeblich Ehrenmorde bezüglich „sexuell unmoralischen“ Verhaltens, besonders von Frauen, hätten.[44]

Menschenrechtsorganisationen, Vereinte Nationen und NGOs

Bis weit in die 1990er Jahre wurden Ehrenmorde nicht als Menschenrechtsverletzungen behandelt, sondern als in die jeweilige staatliche Gesetzgebung fallende „normale Verbrechen“. Erst auf Druck von Frauenrechtsorganisationen, wie beispielsweise Terre des Femmes, haben in den letzten Jahren nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch angefangen, diese Problematik aus einer Menschenrechtsperspektive zu betrachten. Terre des Femmes Deutschland hat am 25. November 2004 eine zweijährige Kampagne NEIN zu Verbrechen im Namen der Ehre begonnen. In Schweden hat die Organisation Kvinnoforum[45] mit Unterstützung der EU das europaweite Projekt Shehrazad - Combating violence in the name of honour[46] ins Leben gerufen, um Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen in patriarchalen Familien vorzubeugen.

2006 rief das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit Migrantenselbstorganisationen die Kampagne ihre Freiheit – seine Ehre. ins Leben.[47][48]

Siehe auch

Literatur

  • Carina Agel: (Ehren-)Mord in Deutschland – Eine empirische Untersuchung zu Phänomenologie und Ursachen von »Ehrenmorden« sowie deren Erledigung durch die Justiz. Lengerich: Pabst 2013, 372 Seiten, ISBN 978-3-89967-861-1
  • Serap Cileli: Eure Ehre - unser Leid. Ich kämpfe gegen Zwangsehe und Ehrenmord. Blanvalet, München 2008, ISBN 978-3-7645-0301-7
  • Serap Cileli: Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre. Blanvalet, München 2006, ISBN 978-3-442-36521-0
  • Nourig Apfeld: Ich bin Zeugin des Ehrenmords an meiner Schwester., Wunderlich Verlag, 2010[49]
  • Hülya Ateş und Fabian Fatih Goldbach: Verstoß = Liebe. Tagebuch einer türkisch-deutschen Liebesbeziehung. BoD, Norderstedt 2002, ISBN 3-8311-3603-3
  • Fatma B.: Hennamond. Hammer, Wuppertal 2001, ISBN 3-87294-815-6
  • Dagmar Burkhart: Eine Geschichte der Ehre. WBG, Darmstadt 2006, ISBN 3-534-18304-5 (darin: Transkultureller Kontext. „Honour-and-Shame“-Gesellschaften)
  • Esma Cakir-Ceylan: „Gewalt im Namen der Ehre. Eine Untersuchung über Gewalttaten in Deutschland und in der Türkei unter besonderer Betrachtung der Rechtsentwicklung in der Türkei.“ Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-631-61356-6
  • Anna Caroline Cöster: Ehrenmord in Deutschland. Marburg 2009, ISBN 978-3-8288-2040-1
  • Bahar Erbil: Toleranz für Ehrenmörder? Soziokulturelle Motive im Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung des türkischen Ehrbegriffs. Logos, Berlin 2008, ISBN 978-3-8325-2029-8
  • Hanife Gashi: Mein Schmerz trägt Deinen Namen. Ein Ehrenmord in Deutschland. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-02499-X
  • Anette Grünewald: Tötungen aus Gründen der Ehre. Neue Zeitschrift für Strafrecht, 2010, S. 1–9
  • Franziska Harnisch und Anja Bruhn: Ehrenmorde als mutierte Blutrache in der globalisierten Welt; In: Jonas Grutzpalk u. a. (Hrsg.): Beiträge zu einer vergleichenden Soziologie der Polizei; Potsdam: Universitätsverlag 2009; S. 33-54 (online)
  • Ilhan Kizilhan: „Ehrenmorde“ Der unmögliche Versuch einer Erklärung. Hintergründe – Analysen – Fallbeispiele. Regener, Berlin 2006, ISBN 3-936014-08-6
  • Zülfü Livaneli: Glückseligkeit, 2008
  • Dietrich Oberwittler und Julia Kasselt: Ehrenmorde in Deutschland. 1996-2005. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten. (Polizei und Forschung, Bd. 42, hrsg. vom Bundeskriminalamt), Wolters Kluwer Deutschland, Köln 2011, ISBN 978-3-472-08045-9 (online)
  • Hülya Özaktürk: Ehrenmorde in der Türkei / Türkiye’de Namus Cinayetleri (=Pera-Blätter 22). Orient-Institut Istanbul / Max Weber Stiftung, Bonn 2012 (online auf Deutsch und Türkisch).
  • Erol Rudolf Pohlreich: „Ehrenmorde“ im Wandel des Strafrechts. Eine vergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung des römischen, französischen, türkischen und deutschen Rechts. Duncker & Humblot Berlin 2009, ISBN 978-3-428-13165-5
  • Werner Schiffauer: Die Gewalt der Ehre. Erklärungen zu einem türkisch-deutschen Sexualkonflikt. Suhrkamp, Frankfurt 1983, ISBN 3-518-37394-3
  • Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann: Frauen und die Scharia. Die Menschenrechte im Islam. Hugendubel, Kreuzlingen 2004, ISBN 3-7205-2527-9
  • Souad: Bei lebendigem Leib. Blanvalet, München 2005, ISBN 3-442-36268-7
  • Winfried Speitkamp: Ohrfeige, Duell und Ehrenmord. Eine Geschichte der Ehre, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-15-010780-5
  • TERRE DES FEMMES e.V. (Hrsg.): Tatmotiv Ehre. Tübingen 2004, ISBN 978-3-936823-05-9
  • Ahmet Toprak: Das schwache Geschlecht – Die türkischen Männer. Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre. Lambertus, Freiburg 2005, ISBN 3-7841-1609-4
  • Rahel Volz: Verliebt, verlobt, verheiratet. in: Menschenrechte für die Frau. Zeitschrift für Frauenrechte. Nr. 4, 2002, S. 4–7
  • Matthias Deiß, Jo Goll: Ehrenmord: Ein deutsches Schicksal. Hoffmann und Campe 2011, 978-3455502374.
  • Ayse: Scheherazades Tochter: Von meinen eigenen Eltern zum Tode verurteilt. Ullstein Tb 2004, 978-3548364841.

Filme

Weblinks

Wiktionary: Ehrenmord – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Der Ehrenmord (PDF; 151 kB), Institut für Islamfragen der Evangelischen Allianz in Deutschland, Österreich, Schweiz
  2. UNFPA: Ending Violence against Women and Girls. In: The State of World Population, 2000, Chapter 3
  3. Türkische Studenten halten Ehrenmorde für legitim, Artikel von Mariam Lau in der Welt, 27. Oktober 2006
  4. Daily Times (Pakistan): Corpses found in a box: Dead couple victim of honour-killing: police (Memento vom 14. Juli 2007 im Internet Archive), 26. Mai 2007
  5. Phyllis Chesler: Worldwide Trends in Honor Killing. Middle East Quarterly, 2010, abgerufen am 10. Juli 2013 (english).
  6. Der Tagesspiegel: Ateş: Migranten tun zu wenig gegen Ehrenmorde, 6. Februar 2007
  7. Stern.de: Mehr als 2800 "Ehrenverbrechen" an Frauen in Großbritannien
  8. Techie's parents arrested for murdering her. The Financial Express, 24. März 2014, abgerufen am 24. März 2014 (english).
  9. India 'honour killings': Paying the price for falling in love. BBC News, 13. September 2014, abgerufen am 24. März 2014 (english).
  10. Man hacked to death in India 'honour killing'. BBC News, 4. Februar 2014, abgerufen am 11. April 2014 (english).
  11. 11,0 11,1 Die Welt: Banaz musste sterben, weil sie „zu westlich“ lebte, 12. Juni 2007
  12. WDR: Familienrichter ließ mutmaßlichen Mörder trotz Haftbefehl laufen – Zwei Morde, weil Justiz langsam war?, 12. März 2007
  13. Spiegel Online: Doppelmord-Prozess: Seine Blicke waren fürchterlich, 14. November 2007
  14. Stern: Münchner „Ehrenmord“-Prozess: Ein gespenstisches Bekenntnis, 4. Oktober 2007
  15. Oliver Meyer: Polizei schnappt Hannas (†29) Ehemann (Memento vom 16. Oktober 2009 im Internet Archive), Express, 14. Oktober 2009
  16. Thorsten Moeck: Flucht endet am Flughafen, KStA, 14. Oktober 2009
  17. Tamara Hardingham-Gill: 'If anything happens to me, it's them': Chilling previously unseen video of young honour killing victim warning police her life is in danger. Mail Online, 24. September 2012, abgerufen am 10. Juli 2013 (english).
  18. Frankfurter Allgemeine Zeitung: Prozesse: Kein Sorgerecht für Vater nach „Ehrenmord“, 8. Januar 2008
  19. Der Tagesspiegel: Sürücü-Familie erhält kein Sorgerecht, 17. August 2007
  20. BKA-Untersuchung: Polizei analysiert Dutzende "Ehrenmord"-Fälle, Spiegel Online, 2. August 2011
  21. Dietrich Oberwittler, Julia Kasselt, 2011: Ehrenmorde in Deutschland. Eine systematische Untersuchung ehrbezogener Tötungsdelikte in Familien und Partnerschaften zwischen 1996 und 2005. In: Polizei und Forschung, Bd. 42, Hrsg. Bundeskriminalamt Köln, S. 77: Wolters, Kluwer: Deutschland. In: bka.de, Online Version als .pdf
  22. Sebastian Stoll (epd): Studie: Mehr sogenannte Ehrenmorde. In: badische-zeitung.de, Nachrichten, Deutschland, 29. Dezember 2011 (2. Januar 2012)
  23. Oberwittler/Kasselt (2011), S.85f
  24. Oberwittler/Kasselt (2011), S. 151
  25. Oberwittler/Kasselt (2011), passim
  26. Oberwittler/Kasselt (2011), S. 100
  27. Rheinische Post vom 18. Januar 2012, Seite A3
  28. www.morgenpost.de 30. April 2012: Wie ihre Geschwister Arzu Özmen verschleppten und töteten
  29. nw-news.de: Arzu-Prozess: Lebenslang für Osman Ö.
  30. spiegel.de: "Ich habe die Beute im Haus, ich behalte sie da"
  31. FAZ: Tumult im Gerichtssaal nach „Ehrenmord“-Urteil
  32. FAZ.net 25. März 2014: Empörung über Urteil - Kultureller Rabatt für „Ehrenmord“
  33. Wiesbadener Kurier: Urteil im Mordprozess Jolin in Wiesbaden: Lebenslänglich für Isa Sh.
  34. Familie schneidet Türkin Ohren und Nase ab. welt.de, abgerufen am 17. Mai 2009.
  35. Neue Statistik über „Ehrenmorde“ in der Türkei. Deutschlandfunk, abgerufen am 11. Oktober 2009.
  36. vgl. z.B. Türkische Studenten halten Ehrenmorde für legitim, welt.de, 27. Oktober 2006..
  37. siehe United Nations Development Programme: “Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action”, Human Development Report (HDR), 2008, S.62ff. Online unter unfpa.org
  38. siehe United Nations Development Programme: “Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action”, Human Development Report (HDR), 2008, S.66. Online unter unfpa.org
  39. siehe United Nations Development Programme: “Dynamics of honor killings in Turkey: Prospects for Action”, Human Development Report (HDR), 2008, S.17 ff.
  40. 40,0 40,1 siehe United Nations Development Programme: “Human Development Report – Youth in Turkey”, Human Development Report (HDR), 2008, S.45. Online unter unfpa.org (PDF; 1,7 MB)
  41. Fischer: Strafgesetzbuch und Nebengesetze. 55. Auflage. C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56599-1, § 211 Rn. 29f.
  42. Eingehend zur früheren und aktuellen Rechtslage in der Türkei Pohlreich: „Ehrenmorde“ im Wandel des Strafrechts. Duncker & Humblot, Berlin 2009, ISBN 978-3-428-13165-5, S. 132 ff.
  43. Al Jazeera: Jordan quashes “honour crimes” law, 7. September 2003
  44. BBC: Licence To Kill
  45. Website des Kvinnoforums (engl.)
  46. Shehrazad – Combating violence in the name of honour, Informationen auf der Website von Terre des Femmes
  47. Website von ihre Freiheit – seine Ehre.
  48. Spiegel Online: Kampagne gegen Ehrenmorde: „Für die Freiheit seiner Schwester kämpfen“, 24. November 2006
  49. Ein Ehrenmord. - Nourig Apfeld musste dabei zusehen, wie ihre Schwester vom Vater getötet wurde. Jetzt hat sie ein Buch darüber geschrieben – und beklagt darin auch deutsche Multikulti-Romantik und Vorurteile FR-online.de vom 20. September 2010
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ehrenmord aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.