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Oury Jalloh

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Oury Jalloh (* 2. Juni 1968 in Kabala;[1][2]7. Januar 2005 in Dessau) war ein in Deutschland lebender Sierra Leoner. Er kam in einer Gewahrsamszelle im Keller des Dienstgebäudes Wolfgangstraße 25 des Polizeireviers Dessau in Sachsen-Anhalt ums Leben.

Der in diesem Zusammenhang wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Dienstgruppenleiter des Polizeireviers und ein weiterer, wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Polizeibeamter wurden am 8. Dezember 2008 vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen.[3] Am 7. Januar 2010 wurde der Freispruch für den Dienstgruppenleiter vom Bundesgerichtshof aufgehoben.[4] Der Freispruch für den zweiten Polizisten war inzwischen rechtskräftig geworden. Am 12. Januar 2011 begann vor dem Landgericht Magdeburg die neue Hauptverhandlung. Am 13. Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen in Höhe von 90 Euro (10.800 Euro) verurteilt.[5]

Infolge eines erneuten Brandgutachtens, das ausschloss, dass Oury Jalloh sich und seine Matratze selbst angezündet habe, leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im April 2014 erneut ein Ermittlungsverfahren ein. Das ARD-Magazin Monitor berichtete im November 2017, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau mittlerweile eine Selbstverbrennung für unwahrscheinlich und stattdessen den Einsatz von Brandbeschleuniger und die Beteiligung Dritter für wahrscheinlich hält. Der Staatsanwaltschaft Dessau-Rosslau war das Verfahren jedoch entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben worden.[6] Diese hat das Verfahren im Oktober 2017 mangels Tatverdacht gegen Dritte und weil „eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten ist“ eingestellt. Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Kontext mit Festnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache Wolfgangstraße 25 bekannt.

Leben

Oury Jalloh war ein in Deutschland geduldeter Sierra Leoner, dessen Asylantrag abgelehnt worden war. Er lebte seit vier Jahren in Deutschland und hatte mit einer Deutschen ein gemeinsames Kind, das die Mutter zur Adoption freigab.[2]

Die ARD-Dokumentation Tod in der Zelle – Warum starb Oury Jalloh? zeigt seinen in Sierra Leone befindlichen Grabstein, auf dem als Geburtsjahr Jallohs 1968 angegeben wird. Der Kommentator berichtete nach einem Gespräch mit Jallohs Eltern, dass dieser in Deutschland gegenüber den Behörden das Geburtsjahr 1983 angegeben habe, um bei einem Asylverfahren bessere Chancen auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu haben.

Wenige Wochen vor seinem Tod war er wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.[7] Das Urteil war nicht rechtskräftig.[8]

Polizeiliche Darstellung

Jalloh wurde bei einer Personenkontrolle in Gewahrsam genommen, weil er gemeinsam mit anderen Afrikanern mehrere Frauen belästigt haben soll. Nach einem polizeilichen Gutachten soll er mehr als zwei Promille Alkohol und Spuren von Cannabis und Kokain im Blut gehabt haben.[9]

Jalloh soll sich geweigert haben, seine Ausweispapiere vorzuzeigen. Gewaltsam wurde er dann in den Polizeiwagen gebracht. Dagegen habe er Widerstand geleistet. Daraufhin wurden ihm Hand- und Fußfesseln angelegt.[10] Der Gefesselte verbrachte zweieinhalb Stunden in einer Zelle unter Kontrolle der Beamten. Laut Aussage der Polizei soll alle 30 Minuten ein Beamter vorbeigekommen sein, ein Dienststellenleiter soll die Gegensprechanlage kontrolliert haben. Die letzte Überprüfung der gefliesten Zelle sei etwa zehn Minuten vor Ausbruch des Feuers erfolgt. Danach sei es dem Gefesselten gelungen, aus seiner Tasche ein Feuerzeug zu nehmen und seine Kleidung oder die Matratze (deren feuerhemmender Überzug durch ihn beschädigt worden sei) zu entzünden. Nachdem die Matratze in Flammen aufgegangen war, verstarb der Gefangene an seinen Verbrennungen.[9]

Über eine Sprechanlage habe der Dienstgruppenleiter im ersten Stock die Zelle im Kellergeschoss abhören können. Wegen eines Telefonats habe der Beamte die Anlage zwischenzeitlich leise gestellt. Später hätten er und eine Kollegin „plätschernde Geräusche“ gehört, während gleichzeitig der Rauchmelder Alarm auslöste. Der Dienstgruppenleiter schaltete den Feueralarm vollständig ab, weil die Rauchmelder schon mehrfach falsch angeschlagen hätten. Als später der Lüftungsschalter anschlug und das „Plätschern“ lauter wurde, habe er sich auf den Weg zur Zelle gemacht. Wegen der Rauchentwicklung sei es nicht gelungen, den an den Zellenboden gefesselten Gefangenen zu retten.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

Am 6. Mai 2005 erhob die Staatsanwaltschaft Dessau Anklage gegen zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung, da Jallohs Tod bei zügigerem Eingreifen vermeidbar gewesen wäre. Die für die Untersuchung des Inhaftierten zuständigen Polizisten sagten zunächst aus, die Taschen Jallohs gründlich durchsucht und lediglich Taschentücher gefunden zu haben. Der schon mehrfach wegen Drogendelikten aufgefallene Jalloh habe sich mehrfach zur Wehr gesetzt und dabei mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen. Mit 2,98 Promille Alkohol, THC und Kokain im Blut sei er zunehmend aggressiv geworden.[11]

Gegen den Dienstgruppenleiter lief seit dem 6. Mai 2005 ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, weil dieser den Feueralarm mehrfach abgeschaltet habe, obwohl durch die Sprechanlage Schreie von Jalloh zu vernehmen gewesen seien. Laut dem damaligen innenpolitischen Sprecher der PDS-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Matthias Gärtner, sei die Brandmeldeanlage nach den Angaben einer Polizistin, die sich zum Tatzeitpunkt im Zimmer des Dienstgruppenleiters befunden habe, am 14. September 2004 repariert worden und seitdem fehlerfrei gelaufen. Die Polizistin widerrief diese Aussage jedoch später.

Feuerwehrleute bezeugten, die Leiche in ausgestrecktem Zustand gefunden zu haben. Die Polizeidirektion Dessau gab gegenüber dem Innenausschuss des Landtages an, dass der Gefangene an Händen und Füßen in der Schlichtzelle fixiert worden sei. Die polizeilichen Vorschriften erlauben eine solche Fixierung nur bei möglicher Selbstgefährdung des Inhaftierten. Im Prozess sagte der behandelnde Bereitschaftsarzt aus, dass er empfohlen habe, Jalloh zu fixieren, da dieser jede Gelegenheit genutzt habe, mit dem Kopf zu stoßen und sich zu verletzen.[12]

Die Obduktion ergab, dass der Gefangene in der auf über 350 Grad Celsius erhitzten Zelle an einem Hitzeschock gestorben war. Erst später tauchte ein wenig versehrtes Feuerzeug auf, welches bei der ersten Tatort-Untersuchung nicht gefunden worden war.[9] Mit der Begründung mangelnder Indizien für die vorsätzliche Tat eines Dritten ging die Staatsanwaltschaft Dessau davon aus, dass der Mann die Matratze selbst angezündet habe.

Die von der Rechtsanwältin der Nebenklage beantragte Röntgenuntersuchung lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Nach Rücksprache mit dem rechtsmedizinischen Institut bestand kein Anlass für weitere Untersuchungen. Unklar ist auch nach Aussagen der Anwältin die Herkunft des Feuerzeugs. Die Asservatenliste vom 10. Januar 2005 führt das Utensil nicht auf, sondern erst die Liste vom 11. Januar 2005.

Eine zweite Obduktion ergab einen Bruch des Nasenbeins und verletzte Trommelfelle.[13] Zum Zeitpunkt dieser Obduktion war jedoch aufgrund der Brandverletzungen sowie wegen der möglichen Einwirkung von Artefakten der ersten Untersuchung keine Aussage zum genauen Todeszeitpunkt oder einer eventuellen Verletzung innerer Organe mehr möglich. Nach Veröffentlichung der Ergebnisse in den Medien gaben Innenministerium und Generalstaatsanwaltschaft an, die Unterlagen nicht zu kennen. Die Naumburger Behörde wies am 6. Juni 2005 auch ausdrücklich darauf hin, es sei „ungesetzlich, wesentliche Teile der Anklageschrift oder anderer amtlicher Schriftstücke eines Strafverfahrens ihrem Wortlaut nach zu veröffentlichen, bevor sie in der Gerichtsverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist“. Im Oktober 2005 verwies das Landgericht Dessau-Roßlau das Verfahren mit der Forderung nach weiteren Ermittlungen zurück an die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (Saale) hatte am 6. Juni 2005 das Landgericht zur weiteren Entscheidung angerufen.

Eine Polizistin, die bislang als wichtige Zeugin aufgetreten war, zog inzwischen ohne weitere Begründung ihre Aussage zurück. Schon im Oktober 2002 war im Dessauer Polizeigewahrsam unter demselben Dienstgruppenleiter eine Person an einer Schädelfraktur verstorben, ein Erwerbsloser, der auf der Straße gelebt hatte.[14] Laut Polizeibericht war dieser Häftling inneren Verletzungen erlegen, die er schon vor der Festnahme erlitten hatte. Die Umstände blieben zum größten Teil ungeklärt. Der zuständige Arzt, der damals die inneren Verletzungen nicht bemerkt haben wollte, ordnete auch bei Oury Jalloh trotz des erheblichen Drogeneinflusses keine Einweisung ins Krankenhaus an.[15] Der Dienstgruppenleiter wurde nach dem zweiten Todesfall zunächst nach Wittenberg versetzt und dann vom Dienst suspendiert. Auch der andere Angeklagte wurde vorläufig in eine andere Dienststelle versetzt.[16]

Prozess

Am 27. März 2007 begann vor dem Landgericht Dessau-Roßlau der Prozess um den Tod von Oury Jalloh. Der zuständige Dienstgruppenleiter musste sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, der mitangeklagte Kollege wegen fahrlässiger Tötung.[17][18] Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff hatte ursprünglich den Prozess auf sechs Prozesstage terminiert, am Ende dauerte der Prozess 59 Tage.[19] Mariama Djombo Diallo († 23. Juli 2012), die Mutter Oury Jallohs, reiste aus Guinea an und nahm als Nebenklägerin am Prozess teil.[20][21]

Nach der Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es Jalloh trotz der Fesseln gelungen sein, ein Feuerzeug aus seiner Hose zu holen, ein Loch in die kunstlederne Matratze zu bohren und den darin befindlichen Schaumstoff zu entzünden. Gleichwohl trügen der durchsuchende Polizeibeamte und der Dienstgruppenleiter Mitschuld am Tod des Gefangenen. Der durchsuchende Beamte habe bei der Durchsuchung Jallohs dessen Feuerzeug übersehen. Der Dienstgruppenleiter soll den mehrfach ausgelösten Feueralarm minutenlang ignoriert haben. Bei einer sofortigen Reaktion, so die Anklageschrift, „hätte er Oury Jalloh das Leben retten können“.

Seitens der Nebenkläger, Jallohs Eltern und deren Anwälte, wurde dieser Darstellung widersprochen und diese als „reine Hypothese“ bezeichnet: Es seien auch „gänzlich andere Geschehensabläufe denkbar“. Sie hofften, das Gericht werde die „Kette von Unwahrscheinlichkeiten“ genau beleuchten.[18] Das Motiv von Oury Jalloh blieb auch nach der Gerichtsverhandlung unklar, da Zeugen ihn als fröhlichen und lebenslustigen Menschen schilderten.[22]

Am 8. Dezember 2008 wurden die Angeklagten freigesprochen. In seiner Begründung bekräftigte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff das Urteil als „einfach nur ein Ende, das formal sein musste“. Dabei warf Steinhoff der Dessauer Polizei „Schlamperei“ vor und kritisierte die „Falschaussagen der Beamten“, die jede Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren sowie die Aufklärung des Sachverhaltes verhindert hätten.[23] Die Verkündung führte zu Empörung bei den Zuschauern.[24]

„(Polizisten haben) ‚bedenkenlos und grottendämlich‘ falsch und unvollständig ausgesagt, sie haben dem Land Sachsen-Anhalt ‚aufs Übelste geschadet‘. Steinhoffs abschließende Worte könnten deutlicher nicht sein: ‚Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen.‘“

Die Süddeutsche Zeitung, Marlene Weiss, zitiert Schlussworte des Richters Steinhoff, 12. Januar 2011

Revision

Gegen das Urteil legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage Revision ein.[25] Am 7. Januar 2010 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf, soweit der Dienstgruppenleiter freigesprochen worden war. In der Begründung des aufhebenden und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die Strafkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverweisenden Revisionsurteils wird u. a. beanstandet, dass „sich die der Annahme, der Angeklagte habe auch bei sofortiger Reaktion die Gewahrsamszelle nicht rechtzeitig erreichen können, zugrunde liegende Beweiswürdigung in mehrfacher Hinsicht als lückenhaft erweist“.[4] Die Vorsitzende Richterin des BGH, Ingeborg Tepperwien, äußerte gegenüber der taz, dass bei der Dessauer Polizei mangelnde Aufklärungsbereitschaft in diesem Fall vorliege.[26] Der Fall wurde ab dem 12. Januar 2011 vor dem Landgericht Magdeburg hinsichtlich des Dienstgruppenleiters neu verhandelt.[27] Wie schon beim ersten Prozess konnte die Mutter Oury Jallohs, Mariama Djombo Jalloh, als Beobachterin am Prozess in Magdeburg teilnehmen, verstarb jedoch am 23. Juli 2012 kurz nach ihrer Rückkehr in Tourahol (Dalaba/Guinea).[28]

Am 13. Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen in Höhe von 90 Euro (10.800 Euro) verurteilt. Mit dem Urteil ging das Landgericht Magdeburg über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro plädiert hatte. Zuhörer unterbrachen die Urteilsbegründung der Richterin mehrfach mit höhnischem Gelächter und „Mord“-Rufen.[29] Dieses Urteil wurde am 4. September 2014 vom BGH[30] bestätigt.[31]

Zivilverfahren

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Im Juni 2009 reichten die Eltern und der Bruder von Oury Jalloh Klage beim Landgericht Dessau-Roßlau ein, in der sie 70.000 Euro Schmerzensgeld vom Land Sachsen-Anhalt fordern. Zunächst soll über einen darin enthaltenen Antrag auf Prozesskostenhilfe entschieden werden.[25] Das Urteil sollte von der Zivilkammer des Landgericht Dessau-Roßlau am 20. Mai 2014 verkündet werden.[32]

Brandgutachten

Der für die Prozesse von der Justiz Sachsen-Anhalts als Brandgutachter beauftragte Diplom-Chemiker Klaus Steinbach, bis 2010 Brandoberrat am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, gab nach einem Pressebericht vom 9. Januar 2012 an, nur den Auftrag bekommen zu haben, den Brandverlauf so zu rekonstruieren, als habe Jalloh sich selbst angezündet. Der Brandgutachter sagte demnach auch, dass diese Annahme den Zustand der Leiche nicht erklären könne.[33] Einen sich auf die Hinweise des Brandgutachters Steinbach stützenden und daher ein neues Brandgutachten fordernden Beweisantrag, den die Vertreterin der Nebenklage daraufhin am 13. Januar 2012 beim Landgericht Magdeburg eingereicht hatte, lehnte das Gericht am 16. Februar 2012 mit der Feststellung ab: „Die Kammer geht beim derzeitigen Stand der Beweisaufnahme davon aus, dass der Brand nicht durch Dritte erfolgte.“[34]

Ein im Auftrag der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh angefertigtes neues Brandgutachten kam zu dem Schluss, dass die schnelle und völlige Zerstörung der Matratze, das Ausmaß und die Intensität des Feuers sowie die Verkohlung des Körpers bis in tiefe Hautschichten nur durch den Einsatz von zwei bis fünf Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen wäre.[35] In den Versuchen ohne Brandbeschleuniger hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus wäre die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.[36] Der Gutachter erläuterte auch, dass die bei Obduktion in der Leiche Jallohs festgestellten Cyanide auf Blausäure hindeuten würden, welche sich beim Einsatz von Benzin oder Grillanzündern bildet.[37][38]

Nachdem das Gutachten vorgestellt worden war, kündigte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau neue Untersuchungen an.[39] Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach unmittelbar nach der Präsentation von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“.[40] Auf der Grundlage des neuen Brandgutachtens stellte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 11. November 2013 bei Generalbundesanwalt Harald Range Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes oder Totschlags.[41][42] Sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderten am 12. November 2013 eine gewissenhafte Überprüfung des neuen Gutachtens und neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.[43]

Neues Ermittlungsverfahren seit 2014

Im April 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache ein.[44] Ein neues Gutachten sieht die Beteiligung Dritter als wahrscheinlich an.[45] Im August 2016 ließ die Staatsanwaltschaft Dessau den Brand vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde simulieren, um den zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren und Transparenz im laufenden Verfahren zu schaffen.[46]

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog den Fall im Juni 2017 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und übergab ihn stattdessen der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Obwohl das Brandgutachten aus dem Brandversuch in Dippoldiswalde der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2016 vorliegt, war es bislang nicht veröffentlicht worden, weil keine Einigkeit über die Auswertung der Ergebnisse erzielt werden konnte.[47] Die Angehörigen können sich zur Aufklärung der Angelegenheit auf ihren Anspruch auf Strafverfolgung Dritter berufen.[48] Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Ermittlungsverfahren indes am 12. Oktober 2017 ein, weil die Gutachten kein hinreichend eindeutiges Ergebnis in Bezug auf eine Brandlegung durch Dritte lieferten.[49]

Das ARD-Magazin Monitor veröffentlichte am 16. November 2017 Informationen aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Aus ihnen geht hervor, dass Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit von Dritten getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Gutachten von mehreren Sachverständigen eingeholt, die die Bereiche Brandschutz, Medizin und Chemie abdecken und mehrheitlich zu dem Schluss kommen, dass der Tod Jallohs durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher ist als eine Selbstanzündung. Demnach hält es auch der ehemals leitende Staatsanwalt aus Dessau für wahrscheinlich, dass der Mann bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig war. Möglicherweise war er zu diesem Zeitpunkt auch schon tot. Die Situation in der Zelle lasse auf ein Besprühen mit geringen Mengen von Brandbeschleuniger schließen, so Oberstaatsanwalt Bittmann. Er benannte in einem Brief, der Monitor vorliegt, konkrete Verdächtige unter den Dessauer Polizeibeamten.[50]

Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag im November 2017 wurden diese Fakten genannt und es wurde klar, dass die nun verantwortliche Staatsanwaltschaft Halle auf Einstellung des Verfahrens beharrt. Daraufhin forderten die Fraktion Die Linke Akteneinsicht. Diese wurde nicht gewährt, weil die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen dies ablehnte. Die Linke forderte daraufhin einen Sonderermittler wie etwa im Fall des NSU, der nicht aus Sachsen-Anhalt komme[50]. Im Dezember 2017 wies Justizministerin Anne-Marie Keding die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, den Fall Oury Jalloh an sich zu ziehen und die Ermittlungen fortzuführen.[51][52]

Zwei weitere ungeklärte Todesfälle nach Festnahmen durch Polizisten der Wache Wolfgangstraße 25

Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Kontext mit Festnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache Wolfgangstraße 25 bekannt. Im Dezember 1997 wurde Hans-Jürgen Rose "nach einer Alkoholfahrt von Polizisten aufgegriffen"..."Kurz darauf wird der sterbende Mann wenige Häuser entfernt mit schweren inneren Verletzungen aufgefunden." 2002 wird der Obdachlose Mario Bichtemann in Zelle 5 eingesperrt. "Als die Zellentür aufgeschlossen wird, liegt er mit einem Schädelbasisbruch tot auf dem Boden."[53] Es ist die gleiche Zelle in der 2005 der auf einer brandfesten dünnen Matratze fixierte Oury Jalloh verbrannte.

Reaktionen in der Öffentlichkeit

  • Am 22. Januar 2005, zwei Wochen nach Oury Jallohs Tod, organisierte die Berliner Initiative Oury Jalloh eine Demonstration in Dessau und forderte eine schnelle Aufklärung.
  • Acht Wochen nach dem Todesfall, am 3. März 2005, bedauerte der Landtag Sachsen-Anhalt den Vorfall.
  • Am 26. März 2005 fand eine Trauerkundgebung statt.
  • Am 2. April 2005 wurde Oury Jalloh von der NPD verunglimpft. Unter der Überschrift „Ein Afrikaner zündet sich an und schuld ist mal wieder die Polizei“ erschien auf einer NPD-Webseite ein Artikel über den verbrannten Gefangenen. Der für die Veröffentlichung des Artikels verantwortliche Jens B., Mitglied des NPD-Kreisverbandes Magdeburg, wurde wegen dieser Äußerungen am 18. Mai 2006 wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit übler Nachrede vom Amtsgericht Oschersleben zu einer Geldstrafe verurteilt.[54]
  • Am 5. August 2005 fand eine Anhörung zum Fall in Dessau mit den Anwälten der Nebenklage statt.
  • Am 7. Januar 2006 fand in Dessau zum einjährigen Todestag von Oury Jalloh eine Mahnwache unter dem Motto „Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung!“ statt.
  • Am 1. April 2006 fand in Dessau unter dem Motto „Break the silence – Gegen rassistische Staatsgewalt, Vertuschung und Straflosigkeit“ eine Demonstration statt, an der sich ca. 1000 Menschen beteiligten.
  • Am 20. Dezember 2006 kam es bei Dessau und in Wolfen zu zwei Anschlägen, zu denen sich laut Bundesanwaltschaft die linksextremistische militante gruppe (mg) bekannte: Das Haus eines leitenden Polizeibeamten aus dem Polizeirevier, in dem Jalloh starb, wurde mit Farbe beschmiert und die Garage eines Arztes, der Jalloh untersucht haben soll, wurde in Brand gesetzt.[55][56]
  • Am 7. Januar 2012 demonstrierten rund 200 Personen in Dessau und forderten Aufklärung. Hierbei verwendeten sie Transparente mit der Aufschrift „Oury Jalloh – das war Mord“. Die Polizei beschlagnahmte während der Versammlung entsprechende Transparente, wobei mindestens zwei Demonstranten, darunter Carl-von-Ossietzky-Medaillenträger Mouctar Bah,[57] schwer verletzt wurden.[58]
  • Am 7. Februar 2012 besetzten etwa 30 friedliche Demonstranten das Rathaus in Dessau-Roßlau und forderten die Veröffentlichung der Videos des Polizeieinsatzes bei der Demo am 7. Januar 2012.[59]
  • Vertreter der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh gehen nach einem Brandgutachten von Maksim Smirnou davon aus, dass Oury Jalloh mit Benzin übergossen und dann angezündet wurde.[60][61]
  • Nach Vorstellung des Brandgutachtens von Maksim Smirnou berichtete die britische Tageszeitung The Guardian am 12. November 2013, dass Parallelen des Falls Oury Jalloh zum NSU-Prozess wahrscheinlich hohe internationale Aufmerksamkeit auf sich ziehen werde. In dem Bericht wurde Iyiola Solanke, eine mit racial integration befasste Professorin der Leeds School of Law, diesbezüglich mit folgenden Worten zitiert: „Taken together, the cover-up of the NSU-scandal and the superficial investigation into the death of Oury Jalloh raises the question about the conduct of German police towards black and minority ethnic victims of crime. The parallels are worrying and it would be hasty to brush them aside as mere conincidende.“ („Zusammengenommen werfen die Aufdeckung des NSU-Skandals und die oberflächlichen Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs die Frage auf, welche Verhaltensweise die deutsche Polizei gegenüber Kriminalitätsopfern schwarzer oder anderer ethnischen Minderheiten hat. Die Parallelen sind Besorgnis erregend, und es wäre voreilig, sie als bloßen Zufall abzutun.“)[62]
  • Unter Hinweis darauf, dass im Fall Oury Jalloh erst durch privat veranlasste Untersuchungen – zunächst durch eine zweite Obduktion und dann durch ein neues Brandgutachten – wichtige Sachverhalte ermittelt worden seien, deren Aufdeckung jedoch dem Rechtsstaat obliegt, sprach ein Kommentator der Tageszeitung taz von „Justizversagen“ und warf der Staatsanwaltschaft, deren Vertreter angesichts des neuen Brandgutachtens von „überraschenden“, „ernsten“ und „teilweise erschreckenden Informationen“ gesprochen hatte, „Heuchelei“ vor.[63]
  • Am 7. Januar 2015 wurde ein Polizeiposten im Leipziger Stadtteil Connewitz mit Pflastersteinen, Farbbeuteln und Feuerwerkskörpern angegriffen. Ein Bekennerschreiben bezieht sich auf den zehnten Todestag von Jalloh.[64]
Datei:Oury Jalloh Aktion 2017 03.jpg
Aktion zum Tod von Oury Jalloh 2017 in Sachsen durch Black Rose.
  • Am 7. Januar 2017 wurden in mehreren Städten in Sachsen Werbetafeln ausgetauscht. Die Gruppe Black Rose bekannte sich zu der Aktion. Die Plakate enthielten Slogans wie „Borders divide, Solidarity unites – Grenzen entzweien, Solidarität vereint“ oder Porträts von Oury Jalloh.
  • Am 13. Jahrestag des Todes von Oury Jalloh am 7. Januar 2018 versammelten sich laut Polizeiangaben ca. 3000 Menschen zum Gedenken an ihn in Dessau; die Veranstalter sprachen von über 4000 Teilnehmern. Die Demonstranten forderten weitere Ermittlungen.[65]

Veröffentlichungen

Film

Hörfunk

Musik

  • Funny van Dannen: Saharasand, 2009, Lied vom gleichnamigen Album.
  • Irie Révoltés: Des Fois, 2010, auf dem Album Mouvement Mondial.
  • K.I.Z : Ganz Oben Bonustrack, 2013, aus dem Ganz Oben Mixtape.
  • Carmel Zoum feat. Msoke & Mal Elevé: Oury Jalloh, Springstoff Feb. 2015
  • Enno Bunger: Wo bleiben die Beschwerden?, 2015, auf dem Album Flüssiges Glück.
  • Irie Révoltés: Jetzt ist Schluss, 2015, auf dem Album Ruhe vor dem Sturm
  • Matondo – Oury Jalloh #DasWarMord, 2015.
  • FrittenbudeOury, 2016, auf dem Sampler Refugees welcome – Gegen jeden Rassismus.
  • Refpolk feat. Kutlu (Microphone Mafia): "Niemand wird vergessen/Hiç unutmadik" (2015) auf dem Album Klippe.

Presse

Theater

Veröffentlicht 2015 als Band 4 der Reihe Witnessed in der edition assemblage / Münster, hrsg.von Sharon Dodua Otoo

Rechtswissenschaftliches

  • Jan Dehne-Niemann: Ausschluss der Erfolgszurechnung durch eine hypothetisch rechtfertigende richterliche Gewahrsamsanordnung?, HRRS 2017, 174-196[69]
  • Frauke Rostalski: Zur Irrelevanz hypothetischer Verläufe im (Straf-)Recht, JR 2015, 306

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Was geschah in Zelle Nr. 5? In: Der Tagesspiegel, 7. Januar 2011.
  2. 2,0 2,1 Wie starb Oury Jalloh? In: Der Tagesspiegel, 30. Juli 2007
  3. welt.de
  4. 4,0 4,1 BGH-Urteil vom 7. Januar 2010. (PDF; 102 kB) Abgerufen am 13. März 2012.
  5. Polizist muss Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung zahlen, Stern.de vom 13. Dezember 2012, abgerufen am 15. Oktober 2013
  6. Polizeiskandal: „Monitor“: Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich ermordet. In: Kölner Stadt-Anzeiger. (https://www.ksta.de/politik/polizeiskandal--monitor---asylbewerber-oury-jalloh-wurde-vermutlich-ermordet-28858096).
  7. Hans Holzhaider: Ein Skandal, aber kein Mord. Süddeutsche.de, ursprünglich erschienen am 8. Dezember 2008; erneut abgerufen am 2. Februar 2015
  8. Dokumentation des 26. Prozesstags, dem 1. Oktober 2007, abgerufen am 2. Februar 2015
  9. 9,0 9,1 9,2 Neues Gutachten stützt Mordthese. sueddeutsche.de, 12. November 2013
  10. Der Freiheit beraubt und verbrannt. nrhz.de, 19. Juni 2013
  11. BGH bestätigt Urteil: Strafe gegen Polizisten im Fall Jalloh. Frankfurter Rundschau Online, 4. September 2014; abgerufen 2. Februar 2015
  12. Neurologe entlastet angeklagte Polizisten. In: Spiegel Online vom 8. Mai 2007
  13. Das Schweigekartell der Polizei. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung
  14. heise.de
  15. Ein Skandal, aber kein Mord. In: Süddeutsche Zeitung, 8. Dezember 2008
  16. Neuer Prozess zum Feuertod von Asylbewerber Jalloh. rhein-zeitung.de, 7. Januar 2010
  17. Prozeß wegen fahrlässiger Tötung. In: Junge Welt, 24. März 2007
  18. 18,0 18,1 Verbrannt in einer Zelle. Prozess gegen Polizisten. In: Frankfurter Rundschau, 27. März 2007
  19. Ist Sachsen-Anhalt ein Schurkenstaat? Che’s Warlog, 7. Januar 2008
  20. Pressekonferenz der internationalen „Prozessbeobachter_innen“ vom 19. März 2007
  21. jungewelt.de
  22. Tiemo Rink: Tod auf der Wache. In: taz, 27. März 2007
  23. Freia Peters: Wutausbruch nach Polizistenfreispruch in Dessau. welt.de, 8. Dezember 2008
  24. Polizisten im Prozess um Tod von Oury Jalloh freigesprochen Associated Press, 7. Dezember 2008 auf google.com, abgerufen am 7. Januar 2010
  25. 25,0 25,1 Jallohs Familie will das Land verklagen. mz-web.de, 25. Juni 2009; abgerufen 7. Januar 2010
  26. taz, Ausgabe West, 8. Januar 2010, Titelgeschichte
  27. Oury Jalloh – Prozeßbeginn am 12. Januar in Magdeburg
  28. taz.de
  29. Geldstrafe gegen Jalloh-Bewacher. Frankfurter Rundschau, 13. Dezember 2012
  30. BGH, Urteil vom 4. September 2014 – 4 StR 473/13 = NJW 2015, S. 96–103.
  31. Tod von Asylbewerber: BGH bestätigt Urteil im Fall Ouri Jallow. Spiegel Online, 4. September 2014.
  32. Entscheidung Ende Mai Weiter Streit um Schmerzensgeld im Fall Jalloh. In: Mitteldeutsche Zeitung, 10. April 2014
  33. C. Jakob, M. Kaul: Polizeiübergriff auf Gedenkdemo. taz.de, 9. Januar 2012; abgerufen am 12. November 2013
  34. Feuer lügt nicht. (PDF) Direkte Aktion, Nr. 210, März/April 2012, S. 6; abgerufen am 12. November 2013
  35. Pagonis Pagonakis: Fehler ausgeschlossen? – Von der „Unantastbarkeit“ der Polizei. wdr5.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013
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