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Herr

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Dieser Artikel behandelt Herr als Ausdruck eines Über- oder Unterstellungsverhältnisses; zu weiteren Bedeutungen siehe Herr (Begriffsklärung).

Herr (althochd. heriro, hèrero, hèrro) ist die schon im 9. Jahrhundert substantivisch gebrauchte Komparativform von hehr (her) und bezeichnete zunächst nur den Höhergestellten gegenüber dem Geringeren, den Befehlenden gegenüber dem Knechte.

Das Wort fand bald Anwendung auf den himmlischen Herrscher (Gott oder Christus).

In der höfischen Periode wurde Herr Standesname für die Adligen, besonders die reichsunmittelbaren, die in der Würde nach den Fürsten und Grafen kamen und regierende Inhaber einer Herrschaft waren. Der unerwachsene Sohn solcher Herren hieß Junc-he:rre (Junker).

In den Städten ging der Name Herr auf die obrigkeitlichen Personen über; allgemeiner wurde er auch für Familienoberhäupter, für Geistliche, überhaupt für Personen, die Gewalt über etwas hatten, gebraucht. Der noch heute verwendete Begriff Dienstherr macht das Unterstellungsverhältnis eines Beamten deutlich.

Noch heute wird ein Angehöriger eines Chorherren-Ordens (z. B. Prämonstratenser, Augustiner-Chorherren) häufig als „Herr“ und nicht als „Patertituliert.

Die mit Herr verbundene Standesauszeichnung verwischte sich allmählich, und das Wort sank mit Beginn des 17. Jahrhundert zu einer bloßen Höflichkeitsbezeigung herab.

Bisweilen wird „Herr“ im Deutschen auch als Synonym für Gentleman verwendet. [1]

Anrede

Heute ist es die einfachste, allgemein übliche Anredeform für männliche Personen im Gegensatz zu Frau für weibliche Personen. "Herr" wird nur beim Siezen angewandt, oft in Verbindung mit dem Familiennamen.

Personen mit einer herausgehobenen Position in der Gesellschaft werden nicht mit "Herr", sondern mit ihrem Titel oder ihrer Position angeredet. Dies ist der Fall bei kirchlichen Würdenträgern, Akademikern und anderen. Ist ein ehemaliges Adelsprädikat Bestandteil des Namens, wird stattdessen oft von z. B. „Graf Lambsdorff“ gesprochen, mit „Herr Graf“ reden ihn nur seine Domestiken an. In Deutschland kann auch „Herr Graf Lambsdorff“[2] gesagt werden.

Beispiele für die Kombination von Herr und Funktion:

  • „Herr Richter“ oder „Herr Vorsitzender“ (mündlich zu einem Richter)
  • „Herrn Abteilungsleiter …“ als schriftliche Destination (= "DEM Herrn Abteilungsleiter")
  • „Herr Pfarrer“ zu einem Pfarrer

Des Weiteren ist es teilweise noch gängig, dass eine Person anstatt mit dem Familiennamen mit einem akademischen Grad oder Berufstitel (z. B. „Herr Doktor“), mit seiner Amtsbezeichnung (z. B. „Herr Inspektor“) oder Dienstgrad (z. B. „Herr General“) angeredet wird.

Im englischen Sprachgebrauch wird Sir im Mündlichen mitunter synonym als Höflichkeitsfloskel für einen Mann verwendet, ohne dass der Angesprochene ein wirklicher geadelter Sir ist.

Altertümlich steht „Herr“ sowohl für den Hausherrn, lateinisch dominus, wie auch für den Meister, magister, den Dienstherren. Im Kontext der Leibeigenschaft und Sklaverei kann die Anrede des Herrn dann im Englischen als Master übersetzt werden.

Begriffsumfeld

  • „Herr“ ist ein Synonym für Gott (z. B. im Gebet Herr, vergib mir meine Sünden).
  • „Herr der Finsternis“ wird synonym für den Teufel verwendet.
  • „Herr der Lage sein“ ist eine Bezeichnung für eine Person, die ein Ereignis unter Kontrolle hat.
  • „Herrchen“ ist ein ‚verniedlichendes‘ Synonym für einen männlichen Haustierbesitzer.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Der moderne Gentleman: Ein Herr sollte keine Plastiktüte tragen.
  2. Spiegel.de: Personalien Verschiedensten Formen der Anrede von Otto Graf Lambsdorff, 1978

Weblinks

Wiktionary: Herr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Herr aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.