Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Herrschaft (Territorium)

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Herrschaft oder Herrlichkeit wurde im Bereich des Heiligen Römischen Reichs Territorien oder Lehen des Reichs bezeichnet, die diesem Gebiet quasi-souveräne Herrschaftsrechte ausübten. Es handelt sich dabei um eine Sonderform der Beteiligung an Herrschaft, die sich zum Beispiel in England und Frankreich nicht ausgebildet hat..

„Das Werden von Landesherrschaft ist als Prozess der allmählichen Bündelung älterer Einzelrechte aufzufassen, die zu verschiedener Zeit in der Hand eines Herrn vereint, mehr aufgrund von strenger Auslese im Kampf der Nachbarn untereinander als gegen das Königtum. Die Unterlegenen wurden ganz langsam, zumal in der frühen Neuzeit, als private Grundherren aufgefasst, die Sieger klärten ihre Rechte juristisch zur Landeshoheit ab.“[1]

Lehen, die vom König oder Kaiser vergeben wurden, sogenannte reichsunmittelbare oder Immediatherrschaften, konnten im Heiligen Römischen Reich die sog. Reichsstandschaft erlangen, die eine Teilnahme am Reichstag erlaubte. Waren sie durch Kauf oder Vererbung an Grafen oder Fürsten gelangt, so konnten diese – anders als die Reichsritter – nach dem positiven Admissionsvotum der Reichsfürsten oder der Aufnahme in eines der vier Reichgrafenkollegien in der zweiten Kurie des Reichstags entweder auf der Fürstenbank oder auf einer der vier Grafenbänke Sitz- und Stimmrecht ausüben..

Die "allzeit neueste Matrikel“ von 1521 ist die erste Reichsmatrikel, die mit der Aufzählung der Immediatherrschaften des Reichs als relativ (zu den früheren Reichsmatrikeln) genau gilt. Sie enthält die "Anschläge" (Veranschlagung) dieser Territorien zum "Reichskontingent": eine direkte Steuer zur Finanzierung von Türkenhilfe, Romzügen, anderen Sonderbelastungen des Rechs, wie zum Beispiel die an Schweden zu zahlenden Reparationen nach Ende des Dreissigjährigen Krieges 1648.

Die Reichsmatrikeln (und die zur Unterhaltung des Reichskammergerichts geführten Usualmatrikeln) erlauben keinen Rückschluss auf die möglicherweise gegebene Reichsstandschaft eines Territoriums. Auch umfassen sie nicht den Immediatbesitz der Reichsritter-schaft, die eigene Matrikeln führt.

Weil oft behauptet wird, der Kaiser habe jemanden per Diplom zum "Reichsgrafen" (Standeserhöhung) erhoben, sei darauf hinge-wiesen, dass der Kaiser ausschliesslich Grafen- und Fürstendiplome ausstellt. Bei ausreichend bedeutsamen Territorien des Ausge-zeichneten hat dieser danach die Möglichkeit, die Reichsstandschaft anzustreben. Ist kein entsprechendes Territorium vorhanden. kann der Ausgezeichnete als "Personalist" (im Gegensatz zu den "Realisten") die Reichsstandschaft auch ohne ein adäquates Territorium erlangen, allerdings "ad personam", solange ein solches Territorium noch nicht erworben oder erheiratet oder ererbt worden ist. Die Reichsstandschaft wird im negativen Fall dann wieder aufgehoben

Siehe auch

Literatur

  • Hanns Hubert Hofmann (Hrsg.): Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. 1495–1815 (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit. Bd. 13). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1976, ISBN 3-534-01959-8.

Einzelnachweise

  1. Peter Moraw: Herrschaft. In: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 3: H–Me. Klett-Cotta, Stuttgart 1982, ISBN 3-12-903870-1, S. 1–102.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Herrschaft (Territorium) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.