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Gutsherr

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Gutsherr ist die Bezeichnung für den Eigentümer einer dörflichen Herrschaftsform, die vom 15. Jahrhundert bis Anfang des 20. Jahrhunderts in Mittel- und Osteuropa zu finden war. Der Gutsherr verfügte nicht nur über weiträumigen Landbesitz (Gutsbezirk, Rittergut), sondern hatte, bedingt durch seine beherrschende Stellung im Dorfverband, in vollem Umfang politische Obrigkeit inne (Gutsherrschaft).

Erst um die Jahrhundertwende erlosch diese Funktionsweise allmählich und wurde in Deutschland und Österreich in den 1920er Jahren gesetzlich abgeschafft. Die deutschen Gutsbezirke wurden 1927 endgültig aufgelöst. In Hessen bestehen bis in die Gegenwart gemeindefreie moderne Gutsbezirke fort.

Redewendung

Die Redewendung „etwas nach Gutsherrenart tun“ bedeutet, nach eigenem Gutdünken zu handeln.

Der Ausdruck nimmt Bezug auf die Stellung der Gutsherren im 19. Jahrhundert, welche – auch noch nach der Bauernbefreiung – aufgrund des Landrechts die polizeiliche und gerichtliche Herrschaft über ihre Untergebenen hatten. Der Gutsherr durfte nach eigenem Ermessen entscheiden, was nicht selten den Charakter von Willkür und Arroganz annahm.

Im deutschen Sprachraum findet die Formulierung vor allem im politischen Journalismus Verwendung, ist aber stilistisch umstritten. In der Werbung findet eine weitere Bedeutung Anwendung, hier sind häufig Lebensmittel und Gerichte gemeint, die mit kräftigen Gewürzen, Speck u. a. zubereitet sind, wie es in der gehobenen ländlichen Küche üblich ist. Diese Redewendung weist darauf hin, dass der Gutsherr von allem, was er von seinem Gut erntete, das Beste für sich nahm.

Siehe auch

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gutsherr aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.