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Inspektor

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Dieser Artikel behandelt den Beamten. Zur Cartoonreihe siehe Der Inspektor.

Der Titel Inspektor (lat. inspector = Beschauer) ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland und für einen Exekutivbeamten in Österreich.

Deutschland

Inspektor ist in Deutschland − abgesehen von einem älteren und allgemeineren Gebrauch, etwa für „Gutsverwalter“ (s. bei Fritz Reuter) − eine Dienst- oder abstrakte Amtsbezeichnung in der öffentlichen Verwaltung für Beamte. Sie gehört zur Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes,[1] beginnend mit der Besoldungsgruppe A 9. Es handelt sich um das Eingangsamt des gehobenes Dienstes. Im alten, bis April 2009 geltenden Beamtenrecht, führte der Beamte auf Probe vor der erstmaligen Amtsverleihung (Anstellung) die Dienstbezeichnung „Inspektor zur Anstellung“, diese Regelung existiert jedoch nicht mehr, da die Anstellung sofort bei Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt. Im Vorbereitungsdienst lautet die Amtsbezeichnung „Inspektoranwärter“; jeweils mit einem Zusatz der Fachrichtung oder der Bezeichnung des Dienstherrn.

Bei der Amtsbezeichnung handelt es sich nach der Bundesbesoldungsordnung um eine so genannte Grundamtsbezeichnung. Das bedeutet, dass hier ein entweder den Dienstherrn oder die Laufbahn kennzeichnender Zusatz vorangestellt wird, etwa Regierungsinspektor (bei staatlichen Behörden und bei Verfassungsorganen eines Landes oder des Bundes im Verwaltungsdienst), Gemeinde(verwaltungs)inspektor (bei Gemeinden, in Städten stattdessen Stadt(verwaltungs)inspektor), Kreis(verwaltungs)inspektor (bei Landkreisen), Regierungsbauinspektor (bei der staatlichen Bauverwaltung im Baudienst, bei Gemeinden, Städten und Kreisen, anstelle Regierungs-, Gemeinde-, Stadt- oder Kreisbauinspektor), Brandinspektor (im gehobenen Feuerwehrdienst), Steuerinspektor (im gehobenen Finanzdienst). Welche Zusätze verwendet werden dürfen, ist von den einzelnen Dienstherren unterschiedlich geregelt, siehe hierzu den Artikel Amtsbezeichnung.

Beförderungsämter sind:

  • Oberinspektor (Besoldungsgruppe A 10),
  • Amtmann (Besoldungsgruppe A 11),
  • Amtsrat (früher Oberamtmann) (Besoldungsgruppe A 12) und
  • Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13, Endamt des gehobenen Dienstes oder auch Verzahnungsamt, weil das Eingangsamt mit der Grundamtsbezeichnung „Rat“ des höheren Dienstes ebenfalls der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet ist)

Die Ausbildung besteht entweder aus einem dreijährigen Fachhochschulstudium (mit jeweils halbjährlich wechselnden Praxis- und Theoriephasen) mit Diplom- oder neuerdings Bachelorabschluss (etwa Diplom-Verwaltungswirt (Fachhochschule), Diplom-Finanzwirt (Fachhochschule)) an einer Verwaltungsfachhochschule oder aus einem vorher absolvierten Hochschulstudium mit verkürztem Vorbereitungsdienst oder, nur in den Laufbahnen besonderer Fachrichtung, aus einem Hochschulstudium ohne Vorbereitungsdienst. Die beiden letzteren Fachhochschulstudien können an einer beliebigen Fachhochschule absolviert werden.

Die entsprechende Amtsbezeichnung bei der Polizei lautet Polizei- bzw. Kriminalkommissar.

Analog entspricht der Inspektor dem Dienstgrad des Leutnant bei der Bundeswehr (Heer und Luftwaffe) oder dem Leutnant zur See (Deutsche Marine), es sind bei diesen Ämtern aber nicht vergleichbare Posten, da es sich zum einen um ein Dienstverhältnis als Soldat handelt und zum anderen kein Fachhochschulstudium Voraussetzung ist; es wird lediglich die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verlangt. Allerdings absolvieren viele Offiziere nach ihrer Ernennung ein Studium an einer Universität der Bundeswehr oder auch in bestimmten Fächern an einer zivilen Universität. Zum anderen entspricht die Offiziersausbildung inhaltlich einer Ausbildung an einer Verwaltungshochschule. Zudem umfasst die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr die beiden zivilen Laufbahnen des Gehobenen und des Höheren Dienstes.

Nicht zum gehobenen Dienst gehört das Amt des Amts- oder Betriebsinspektors. Dies sind die höchsten Ämter des mittleren Dienstes einiger Dienstherrn.

Der Begriff Inspektor wurde auch im Bereich der Kirchenhierarchie für einen Dekan verwendet.

Österreich

Exekutive

Innerhalb der Exekutive Österreichs (Bundespolizei, Justizwache und Gemeindewachkörper) findet der Begriff Inspektor die breiteste Verwendung. Der Amtstitel dieser Bediensteten lautet Exekutivbediensteter. Die alleinige Verwendungsbezeichnung Inspektor wird nach Absolvierung der exekutiven Grundausbildung erlangt. In der Hierarchie aufsteigend gibt es in den Reihen der Exekutive weiters noch die Verwendungsbezeichnungen Revierinspektor, Gruppeninspektor, Bezirksinspektor, Abteilungsinspektor, Kontrollinspektor und Chefinspektor. Bis zum Ende des Bundessicherheitswachekorps gab es bei diesem auch noch die Verwendungsbezeichnungen Generalinspektor (Wien) und Zentralinspektor (übrige BPD) für leitende Beamte. Siehe auch: Dienstgrade der österreichischen Sicherheitsexekutive.

Allgemeine Verwaltung

Hier sind folgende, relevante Amtstitel in Gebrauch: Fachinspektor, Fachoberinspektor

Schulverwaltung

Hier sind folgende, relevante Amtstitel in Gebrauch: Landesschulinspektor, Bezirksschulinspektor, Berufsschulinspektor

Post- und Fernmeldeverwaltung

Soweit im Bereich der Post- und Fernmeldeverwaltung noch Beamte in Verwendung stehen, sind folgende, relevante Amtstitel in Gebrauch: Inspektor, Oberinspektor, Fachinspektor, Fachoberinspektor, Zentralinspektor

Krankenpflegedienst

Hier sind folgende, relevante Amtstitel in Gebrauch: Fachinspektor, Fachoberinspektor

Sonstiges

Auch die Feuerwehr in Österreich kennt den Inspektor. So gibt es etwa den Brandinspektor oder auch den Inspektionsoffizier.

Siehe auch

Literatur

  • Hans-Walter Scheerbarth, Heinz Höffken, Lutz Schmidt und Hans Joachim Bauschke: Beamtenrecht. Verlag W. Reckinger GmbH & Co. KG, Siegburg, 6., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, 1992, ISBN 978-3-7922-0057-5
  • Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171), § 23 BBesG Eingangsämter für Beamte

Fußnoten, Einzelnachweise

  1. gemeinhin „Inspektorenlaufbahn“, bei der Polizei jedoch „Kommissarslaufbahn“, bei der Bundeswehr unschaft Offizierslaufbahn (wobei die Generalität/Admiralität auch Offiziere sind, jedoch im höheren Dienst). Hinweis: Die Soldaten der Bundeswehr sind keine Beamten, für sie gilt jedoch das Beamtenrecht analog.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Inspektor aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.