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Evangelische Kirche in Deutschland

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EKD ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter EKD (Begriffsklärung) aufgeführt.
Evangelische Kirche in Deutschland
Logo der Evangelischen Kirche in Deutschland
Basisdaten
Ratsvorsitzender: Nikolaus Schneider
Präses der Synode: Irmgard Schwaetzer
Präsident des Kirchenamtes: Hans Ulrich Anke
Gründungsjahr: 1945
Mitgliedskirchen: 20
Mitglieder: 23,356 Mio. (29,0%)
(31. Dezember 2012)[1]
Mitglieder Vorjahr: 23,620 Mio. (28,9%)
(31. Dezember 2011)[2]
Sitz in Hannover
Anschrift: Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Website: www.ekd.de

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (siehe auch Parafiskus), gebildet durch die Gemeinschaft von 20 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland. Die selbstständigen Gliedkirchen haben ungeachtet ihres unterschiedlichen Bekenntnisstandes uneingeschränkte Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Das Kirchenamt der EKD befindet sich in Hannover-Herrenhausen.

Die EKD unterstützt die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), der sie mit anderen protestantischen, anglikanischen und orthodoxen Kirchen aus nahezu allen Ländern Europas angehört. Die EKD ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Außerdem gehören alle Gliedkirchen der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und dem Ökumenischen Rat der Kirchen an.

Bedeutung

Anzahl der Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland 1960–2003
Die Verteilung der Konfessionen in den deutschen Ländern im Jahr 2008.
  • Absolute Mehrheit (> 50 %) katholisch
  • Relative Mehrheit katholisch
  • Absolute Mehrheit (> 50 %) evangelisch
  • Relative Mehrheit evangelisch
  • Absolute Mehrheit (> 50 %) konfessionslos und mehr evangelisch als katholisch
  • Niedersachsen war bis 2008 mehrheitlich evangelisch; am 31. Dezember 2011 waren nur noch 48,5 % evangelisch
    Evangelischer Bevölkerungsanteil nach Landkreisen auf Basis des Zensus 2011

    Die EKD wurde 1945 gegründet und erhielt 1948 ihre Grundordnung. Die Gliedkirchen (heute 20) haben mit der EKD ihre übergreifende institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.

    Die EKD nimmt die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.

    Die EKD unterhält als Ansprechpartner gegenüber staatlichen Stellen das Amt eines Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

    Ende 2012 waren 23,356 Millionen Menschen oder 29,0 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands Mitglied der evangelischen Kirche (Stand: 31. Dezember 2012).[1] Ende 2011 waren 23,620 Millionen Menschen oder 28,9 % der Gesamtbevölkerung;[2] Ende 2010 waren es 23,896 Millionen Menschen oder 29,2 % der Gesamtbevölkerung;[3] Ende 2009 waren es 24,195 Millionen Menschen oder 29,6 % der Gesamtbevölkerung.[4] Auch in den Jahren 2007, 2008 und 2009 hat die Zahl jeweils um etwa 0,3 % der Bevölkerung abgenommen.[5][6]

    Ende 2012 lag die Zahl der Mitglieder der evangelischen Landeskirchen um ca. 1,0 Mio. unter der der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Überwiegend evangelisch geprägt ist vor allem der Norden Deutschlands: in Schleswig-Holstein mit 51,3 % und Niedersachsen mit 48,8 %;[1] bis 2008 war auch Niedersachsen mehrheitlich evangelisch.

    Für weitere statistische Informationen siehe Evangelische Kirche in Deutschland: Statistik.

    Geschichte

    Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der so genannten Eisenacher Kirchenkonferenz. Eine feste Institution wurde hieraus jedoch zunächst nicht. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten. 1933 wurde unter dem Einfluss der Nationalsozialisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) gegründet, mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische „Reichskirche“ zu schaffen. Die vorherrschende Kirchenpartei waren damals die „Deutschen Christen“ (DC), die offen mit dem Nationalsozialismus sympathisierten. Zahlreiche Landeskirchen wurden ab 1933 von DC-dominierten Kirchenleitungen verwaltet. Nur drei Landeskirchen konnten sich der Herrschaft der Deutschen Christen entziehen und blieben „intakt“: Württemberg, Bayern und Hannover. Reichsbischof wurde Ludwig Müller, ein überzeugter Nationalsozialist. 1934 formierte sich als Gegenpol zur DEK die Bekennende Kirche. Ihre bekanntesten Vertreter waren Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer.

    Nach Ende des Zweiten Weltkriegs unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen unter Führung des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So entstand 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden Kirchentagung die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Sie gab sich am 13. Juli 1948 in Eisenach eine Grundordnung. Die Kirchenkanzlei wurde zunächst provisorisch in Schwäbisch Gmünd untergebracht und im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Grundordnung und der Übernahme des Präsidentenamtes durch Oberlandeskirchenrat Heinz Brunotte 1949 nach Hannover-Herrenhausen verlegt. Hannover galt wegen seiner Verbindungen zu den Gliedkirchen in der DDR als der geeignete Standort.

    Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies zu großen organisatorischen Problemen, so dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrechterhalten konnte. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Tätigkeit unterschieden sich zunehmend. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.


    Im November 1979 wurde in der Bundesrepublik erstmals ein Tarifvertrag für die Mitarbeiter der EKD mit den Gewerkschaften abgeschlossen. Zuvor erfolgten mehrjährige Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

    1984 wurde nach Planungen der Berliner Architektengemeinschaft Bangert-Jansen-Scholz-Schultes der neue Hauptsitz in Hannover-Herrenhausen auf dem ehemaligen Gartengelände des Fürstenhauses bezogen.[7]

    Im Sommer 2006 veröffentlichte der Rat der EKD das Impulspapier „Kirche der Freiheit“[8], mit dem ein umfassender „Reformationsprozess“ der Evangelischen Kirche in Deutschland angestoßen werden soll. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen sollen sich demnach die EKD-Mitgliedskirchen auf das „Kerngeschäft“ beschränken. Über inhaltliche Schwerpunkte künftiger kirchlicher Arbeit und eine Definition des Kerngeschäftes wird seitdem innerhalb der EKD diskutiert.

    Theologische Haltungen der EKD

    In der EKD findet sich ein breites Spektrum theologischer Bewegungen mit liberalen und konservativen Anschauungen. Je nach Gliedkirche sind die Bekenntnisse lutherisch, reformiert oder uniert. Gemeinsam ist den Kirchen das Apostolische und das Nicänische Glaubensbekenntnis.

    Die Frauenordination und die Ordination homosexueller Pfarrer sind in allen Landeskirchen der EKD zugelassen. Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist gegenwärtig in elf von 20 Landeskirchen der EKD möglich, soweit der Ortspfarrer und die Kirchengemeindeleitung einverstanden sind.[9] Das Kirchenamt der EKD hat in einer für die Landeskirchen nicht verbindlichen Orientierungshilfe erklärt, dass in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Pfarrer mit ihrem Partner gemeinsam im Pfarrhaus leben können, falls dies kirchenrechtlich in der jeweiligen Landeskirche zulässig ist und die jeweilige Gemeinde zugestimmt hat.[10] Dem Kreationismus erteilte die EKD in einer Studie vom April 2008 eine Absage, betonte aber auch den Stellenwert des Schöpfungsglaubens im Schulunterricht.[11]

    In der im Frühjahr 2013 herausgegebenen Orientierungshilfe Zwischen Autonomie und Angewiesenheit fordert die EKD, alle Formen von Familie anzuerkennen und zu stärken.

    Organigramm der Evangelischen Kirche in Deutschland

    Synode der EKD

    Die Synode der EKD ist das kirchenleitende und gesetzgebende Gremium der EKD. Sie tagt einmal jährlich für eine knappe Woche, jeweils auf Einladung einer ihrer Gliedkirchen in einer anderen deutschen Stadt.

    Die Synode setzt sich aus insgesamt 126 Mitgliedern zusammen. Außerdem nehmen in jedem Jahr insgesamt acht Jugenddelegierte unter 30 Jahren an der Synode teil. Die Synode der EKD wird vom Präsidium geleitet, an dessen Spitze der bzw. die Präses steht.

    Präsides

    1949–1955: Gustav Heinemann
    1955–1961: Constantin von Dietze
    1961–1970: Hans Puttfarcken
    1970–1973: Ludwig Raiser
    1973–1985: Cornelius von Heyl
    1985–2003: Jürgen Schmude
    2003–2009: Barbara Rinke
    2009–2013: Katrin Göring-Eckardt
    2013–0000: Irmgard Schwaetzer

    Rat der EKD

    Der Rat der EKD ist das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er besteht aus 15 Mitgliedern: neben dem bzw. der Präses der Synode werden von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam 14 weitere gewählt. Aus seiner Mitte wählen Synode und Kirchenkonferenz einen Vorsitzenden auf Vorschlag der Ratsmitglieder.[12] Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.

    Mitglieder des Rates der EKD

    Dem Rat der EKD gehören als Mitglieder an:

    Heinrich Bedford-Strohm, München, Landesbischof
    Jochen Bohl, Dresden, Landesbischof
    Tabea Dölker, Holzgerlingen, Erzieherin
    Elke Eisenschmidt, Magdeburg, Mathematikerin
    Ulrich Fischer, Karlsruhe, Landesbischof
    Edeltraud Glänzer, Hannover, Hauptvorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
    Elisabeth Gräb-Schmidt, Tübingen, Theologieprofessorin
    Uwe Michelsen, Hamburg, Journalist
    Fidon Mwombeki, Wuppertal, Generalsekretär
    Jann Schmidt, Leer, Kirchenpräsident
    Nikolaus Schneider, Berlin, Vorsitzender
    Irmgard Schwaetzer, Berlin, Synodenpräses, Bundesministerin i.R.
    Marlehn Thieme, Bad Soden, Direktorin
    Gesine Weinmiller, Berlin, Architektin
    Klaus Winterhoff, Bielefeld, Juristischer Vizepräsident

    Der jeweilige Präses der Synode der EKD ist Ratsmitglied kraft Amtes.

    Der Rat für die Amtszeit 2009–2015 war am 28. Oktober 2009 neu gewählt worden.[13] Zu den Gewählten gehörte ebenfalls die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann, die aber am 24. Februar 2010 zurücktrat. Daneben war zunächst ein weiteres Ratsmandat unbesetzt, da es den Synodalen in Ulm erstmals in der Geschichte der EKD nicht gelang, einen kompletten Rat zu wählen. Im November 2010 wurden Edeltraud Glänzer und Christiane Tietz auf die beiden vakanten Ratsmandate gewählt.[14] Die nächste Veränderung fand dann auf der Synode im Herbst 2013 in Düsseldorf statt, wo Johannes Friedrich und Christiane Tietz den Rat verließen. Für sie wurden Elisabeth Gräb-Schmidt und Heinrich Bedford-Strohm nachgewählt. Ferner legte Katrin Göring-Eckardt ihr Amt als Präses der Synode nieder. Für sie rückte Irmgard Schwaetzer in den Rat der EKD nach.[15]

    Ratsvorsitzende der EKD

    Repräsentant der EKD ist der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, kurz Ratsvorsitzender der EKD. Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wählte einen Vorsitzenden.

    Ratsvorsitzender der EKD ist der rheinische Präses Nikolaus Schneider. Als vormaliger Stellvertreter übte er dieses Amt seit dem Rücktritt von Margot Käßmann seit 24. Februar 2010 kommissarisch aus, am 9. November 2010 wurde er offiziell zu ihrem Nachfolger gewählt. Zum Stellvertreter Schneiders wurde der sächsische Landesbischof Jochen Bohl gewählt.[16] Schneider erklärte am 30. Juni 2014 seinen Rücktritt vom Amt des Ratsvorsitzenden und sein Ausscheiden aus dem Rat der EKD aus familiären Gründen zum 10. November 2014.[17]

    Nikolaus Schneider, Ratsvorsitzender der EKD
    Amtsinhaber seit 1945
    1945–1949: Theophil Wurm, Landesbischof, Württemberg
    1949–1961: Otto Dibelius, Bischof, Berlin-Brandenburg
    1961–1967: Kurt Scharf, Präses, ab 1966 Bischof, Berlin-Brandenburg
    1967–1973: Hermann Dietzfelbinger, Landesbischof, Bayern
    1973–1979: Helmut Claß, Landesbischof, Württemberg
    1979–1985: Eduard Lohse, Landesbischof, Hannover
    1985–1991: Martin Kruse, Bischof, Berlin-Brandenburg
    1991–1997: Klaus Engelhardt, Landesbischof, Baden
    1997–2003: Manfred Kock, Präses, Rheinland
    2003–2009: Wolfgang Huber, Bischof, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
    2009–2010: Margot Käßmann, Landesbischöfin, Hannover
    2010–2014: Nikolaus Schneider, Präses, Rheinland
    Vorsitzende des Kirchenbundes der DDR (1969–1991)
    1969–1981: Albrecht Schönherr, Bischof von Berlin-Brandenburg
    1981–1982: Werner Krusche, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen
    1982–1986: Johannes Hempel, Landesbischof von Sachsen
    1986–1990: Werner Leich, Landesbischof von Thüringen
    1990–1991: Christoph Demke, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen

    Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union

    Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union bildet das diplomatische Bindeglied der Evangelischen Kirche zu den politischen Organen und Institutionen der Bundesrepublik und der EU. Er vermittelt einerseits Informationen an die EKD und vertritt andererseits kirchliche Interessen gegenüber den staatlichen Stellen. Dabei setzt er sich auch für Belange benachteiligter Gruppen ein, stellt Kontakte zu kirchlichen Stellen her und repräsentiert die evangelische Kirche auf den politischen Ebenen. Sein Dienstsitz ist das EKD-Gebäude am Berliner Gendarmenmarkt.

    Bevollmächtigter ist Martin Dutzmann, Leiterin der Dienststelle Brüssel des Bevollmächtigten des Rates der EKD ist Oberkirchenrätin Katrin Hatzinger.

    Als EKD-Bevollmächtigte amtierten bisher
    1950–1977: Bischof Hermann Kunst
    1977–1992: Bischof Heinz-Georg Binder
    1993–1999: Bischof Hartmut Löwe
    1999–2009: Prälat Stephan Reimers
    2009–2013: Prälat Bernhard Felmberg
    2013–0000: Prälat Martin Dutzmann

    Das Amt des Bevollmächtigten war häufig mit dem des evangelischen Militärbischofs verbunden. So waren Kunst von 1956 bis 1972, Binder von 1985 bis 1994 und Löwe von 1994 bis 2003 auch Militärbischof.

    Beauftragte des Rates der EKD

    • Bischof Hans-Jürgen Abromeit, Beauftragter für die deutsch-polnischen Beziehungen (seit 2010)
    • N.N., Kulturbeauftragte/r
    • Peter F. Barrenstein, Beauftragter für die inhaltliche Begleitung der Führungsakademie für Kirche und Diakonie (seit 2012)
    • Pastor Renke Brahms, Friedensbeauftragter (seit 2008)
    • Oberkirchenrat Markus Bräuer, Medienbeauftragter (seit 2010)
    • Hans Diefenbacher, Beauftragter für Umweltfragen (seit 1998)
    • Geschäftsführer Clemens Dirscherl, Beauftragter für agrarsoziale Fragen (seit 2005)
    • Oberkirchenrat Volker Faigle, Beauftragter für den Sudan
    • N.N., Sportbeauftragter
    • Bischof Jan Janssen, Beauftragter des Rates für evangelische Freiwilligendienste (seit 2011)
    • Landesbischof i.R. Jürgen Johannesdotter, Beauftragter für den Kontakt zu den Kommunitäten
    • Kirchenpräsident i.R. Helge Klassohn, Beauftragter für Fragen der Spätaussiedler und der Heimatvertriebenen (seit 2007)
    • Landesbischof Karl-Hinrich Manzke, Beauftragter für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei (seit 2011)
    • Christoph Markschies, Beauftragter für den Johanniterorden
    • Bischof i.R. Axel Noack, Beauftragter für den missionarischen Dienst in der Kirche (seit 2005)
    • Oberkirchenrat Michael Jacob, Datenschutzbeauftragter (seit 2014)
    • Curt Stauss, Beauftragter für Seelsorge und Beratung von Opfern der SED-Kirchenpolitik

    Botschafterin des Rates für das Reformationsjubiläum 2017

    • Margot Käßmann (seit April 2012)

    Kirchenkonferenz

    Die Kirchenkonferenz ist das föderative Leitungsgremium der EKD. Sie berät Vorhaben der Organe der EKD und der Gliedkirchen oder regt solche an. Die kleineren Gliedkirchen (unter zwei Millionen Mitglieder) haben eine, die größeren zwei Stimmen. Vorsitzender ist per Amt der amtierende Ratsvorsitzende der EKD, zzt. Nikolaus Schneider. Der Kirchenkonferenz gehört auch ein Vertreter der Europäisch-Festländischen Provinz der Brüderunität an.

    Kirchenamt der EKD

    Das Kirchenamt der EKD (bis 1983 Kirchenkanzlei) ist die zentrale Verwaltungsbehörde der EKD; es nimmt die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland wahr. Das Kirchenamt ist Sitz der Geschäftsstellen der Synode der EKD, der Vollkonferenz der UEK und der Generalsynode der VELKD.[18] Im Kirchenamt befindet sich das Büro des Ratsvorsitzenden der EKD.

    Gliederung

    Das Kirchenamt ist in 4 Hauptabteilungen, 7 Unterabteilungen und weitere (Sonder-)Bereiche gegliedert:

    Hauptabteilung I = Leitung, Recht und Finanzen, Leitung: Präsident Hans Ulrich Anke
    Abteilung Leitung des Kirchenamtes
    Abteilung Recht
    Abteilung Finanzen
    Hauptabteilung II = Kirchliche Handlungsfelder und Bildung, Leitung: Vizepräsident Thies Gundlach (seit 2010)
    Abteilung Kirchliche Handlungsfelder
    Abteilung Bildung
    Hauptabteilung III = Öffentliche Verantwortung, Leitung: Vizepräsident Friedrich Hauschildt (seit 2007, seit 2000 Leiter des Amtes der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD))
    Hauptabteilung IV = Ökumene und Auslandsarbeit, Leitung: Vizepräsidentin Bischöfin Petra Bosse-Huber (seit 2014, Auslandsbischöfin und Leiterin des Amtes der Union Evangelischer Kirchen (UEK))
    Abteilung Ökumene
    Abteilung Auslandsarbeit

    Der Präsident, die Vizepräsidenten und die weiteren Abteilungsleiter bilden das Kollegium des Kirchenamtes der EKD. Oberster Dienstvorgesetzter des Amtes ist der Rat der EKD.[19]

    Das Amt der VELKD ist mit der Hauptabteilung III und das Amt der UEK mit der Hauptabteilung IV des Kirchenamtes verbunden.

    Weitere Bereiche

    Stabsstelle Kommunikation mit Pressestelle des Kirchenamtes und der EKD (der Hauptabteilung I angegliedert)
    Referat für Chancengerechtigkeit (der Hauptabteilung I angegliedert)
    Projektbüro Reformprozess (verbunden im Referat 214 der Hauptabteilung II)

    Das Kirchenamt ist zudem Sitz der Kammern und Kommissionen der EKD. Im Kirchenamt haben auch die Evangelische Schulstiftung in der EKD, die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland und die Stiftung Orgelklang ihren Sitz, zudem sind die Bibliothek der EKD sowie weitere Geschäftsstellen von Arbeitsbereichen der EKD hier untergebracht.[20] Das Oberrechnungsamt der EKD hat seinen Dienstsitz in der Markgrafstraße in Hannover und gehört zum Geschäftsbereich des Kirchenamtes.

    Das Kirchenamt der EKD hat ca. 200 Mitarbeitende.

    Leiter/Präsidenten (seit 1946)

    Der Präsident des EKD-Kirchenamtes wird nach der Besoldungsgruppe B 6 besoldet.[21]

    Kirchengerichte

    Nach dem Selbstverständnis der evangelischen Kirche begründen die verschiedenen Ämter in der Kirche „keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes“. (4. These der Barmer Erklärung).

    Die Aufgabe der Streitschlichtung obliegt den Kirchengerichten der Evangelischen Kirche in Deutschland, die mit unabhängigen Richtern besetzt sind (Art. 32 Abs. 1 der Grundordnung der EKD). Daneben bestehen Gerichte der Landeskirchen und landeskirchlichen Zusammenschlüsse (vgl. etwa den Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen). Das heute geltende Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht geht zurück auf das „Kirchengesetz über die Errichtung, die Organisation und das Verfahren der Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland“, das die Synode am 6. November 2003 beschlossen hat. Kirchengerichte sind demnach (Art. 32 Abs. 2 der Grundordnung):

    Das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland ist Kirchengericht erster Instanz, der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland Kirchengericht zweiter Instanz.

    Grundsätzlich sind die Gerichte der EKD nur für den Bereich der EKD zuständig. Durch Kirchengesetz können aber – im Einvernehmen mit der jeweiligen Landeskirche – Kirchengerichte der Gliedkirchen im Bereich der EKD als erste Instanz zuständig sein oder umgekehrt Kirchengerichte der EKD für Streitigkeiten innerhalb der Gliedkirchen zuständig gemacht werden.

    Vor den Kirchengerichten der EKD werden Rechtsstreitigkeiten über kirchliches Verfassungsrecht, Disziplinarrecht und Mitarbeitervertretungsrecht ausgetragen. Einzelheiten regelt vor allem das Kirchengerichtsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (KiGG.EKD).

    Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit kennt die EKD dagegen nicht. Verwaltungsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis der Kirchenbeamten der EKD sind dagegen den Gerichten kirchlicher Zusammenschlüsse zugewiesen, nämlich in erster Instanz dem Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und in zweiter Instanz dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zuständig. Daneben haben die einzelnen Landeskirchen Verwaltungsgerichte errichtet.

    Gliedkirchen der EKD

    Die Grenzen der 20 Gliedkirchen der EKD beruhen im Wesentlichen auf den politischen Grenzen von 1815.

    Übersicht

    Landeskirche Leitender
    Geistlicher
    Bekenntnis Weitere Mitgliedschaften Fläche (km²) Mitglieder
    (31. Dezember 2007)
    Gemeinden Kirchenkreise
    oder Äquivalent[22]
    Verwaltungssitz
    Evang. Landeskirche Anhalts Kirchenpräsident
    Joachim Liebig
    uniert UEK, ÖRK 2.299 48.766 150 5 Dessau-Roßlau
    Evang. Landeskirche in Baden Landesbischof
    Jochen Cornelius-Bundschuh
    uniert UEK, ca. 15.000 1.291.357 630 29 Karlsruhe
    Evang.-Luth. Kirche in Bayern Landesbischof
    Heinrich Bedford-Strohm
    lutherisch VELKD, Lutherischer Weltbund, ÖRK 70.547 2.629.670 1.531 68 München
    Evang. Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Bischof
    Markus Dröge
    uniert UEK ? 1.139.665 1.504 35 Berlin
    Evang.-Luth. Landeskirche in Braunschweig Landesbischof
    Christoph Meyns
    lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, VELKD, Lutherischer Weltbund ? 400.362 414 13 Wolfenbüttel
    Bremische Evangelische Kirche Schriftführer:
    Renke Brahms
    uniert UEK ? 236.096 61 0 Bremen
    Evang.-luth. Landeskirche Hannovers Landesbischof
    Ralf Meister
    lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, VELKD, Lutherischer Weltbund 38.617 3.006.296 1.366 57 Hannover
    Evang. Kirche in Hessen und Nassau Kirchenpräsident
    Volker Jung
    uniert UEK 13.358,77 1.776.659 1.175 47 Darmstadt
    Evang. Kirche von Kurhessen-Waldeck Bischof
    Martin Hein
    uniert UEK ca. 10.000 939.014 894 26 Kassel
    Lippische Landeskirche Landessuperintendent
    Dietmar Arends[23]
    überwiegend reformiert, mit lutherischer Minderheit UEK, Reformierter Bund, Lutherischer Weltbund (Lutherische Klasse) 1.157,74 190.865 72 7 Detmold
    Evang. Kirche in Mitteldeutschland Bischöfin
    Ilse Junkermann
    uniert UEK, VELKD, Lutherischer Weltbund 37.000 910.527 3.315 38 Magdeburg, Erfurt
    Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland Landesbischof
    Gerhard Ulrich
    lutherisch VELKD, Lutherischer Weltbund 40.684 2.391.181 1.104 14 Kiel, Schwerin
    Evang.-Luth. Kirche in Oldenburg Bischof
    Jan Janssen
    lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, Lutherischer Weltbund,
    Gaststatus in VELKD und UEK,
    ca. 5.380 460.538 123 6 Oldenburg
    Evang. Kirche der Pfalz Kirchenpräsident
    Christian Schad
    uniert UEK 5.928 696.981 431 20 Speyer
    Evangelisch-reformierte Kirche Kirchenpräsident
    Martin Heimbucher
    reformiert UEK, Reformierter Bund Gemeinden in fast ganz Deutschland 185.340 142 11 Leer (Ostfriesland)
    Evangelische Kirche im Rheinland Präses
    Manfred Rekowski
    uniert UEK 12.704 2.888.736 755 38 Düsseldorf
    Evang.-Luth. Landeskirche Sachsens Landesbischof
    Jochen Bohl
    lutherisch VELKD, Lutherischer Weltbund 14.900 810.558 766 25 Dresden
    Evang.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe Landesbischof
    Karl-Hinrich Manzke
    lutherisch Konf.ev.Ki.Nds, VELKD, Lutherischer Weltbund 675 60.545 22 2 Bückeburg
    Evangelische Kirche von Westfalen Präses
    Annette Kurschus
    uniert UEK 22.200 2.582.070 623 31 Bielefeld
    Evang. Landeskirche in Württemberg Landesbischof
    Frank Otfried July
    lutherisch Lutherischer Weltbund,
    Gaststatus in VELKD und UEK
    ca. 20.000 2.286.893 1.373 48 Stuttgart
    Evangelische Landeskirchen in Deutschland

    Als assoziiertes Mitglied der EKD angeschlossen:

    Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig, die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-reformierte Kirche und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe sind Mitglied in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

    Bis 2003 war auch die Evangelische Kirche der Union Mitglied in der EKD. Diese ging 2003 in der Union Evangelischer Kirchen auf.

    Besondere Seelsorgebereiche

    Die kirchliche Leitung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr nimmt der Militärbischof wahr, derzeit ist dies Sigurd Rink.

    Das evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr in Berlin-Charlottenburg leitet der Militärgeneraldekan Matthias Heimer. Weitere Militärdekanate gibt es in Erfurt, Glücksburg (Marine), Kiel, Mainz und München.

    Mit der Seelsorge und Beratung von Soldatinnen und Soldaten, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen wollen oder gestellt haben, ist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden beauftragt.

    Der Beauftragte des Rates der EKD für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei ist Landesbischof Karl-Hinrich Manzke in Bückeburg, der 2011 Bischof i.R. Eduard Berger in dieser Funktion folgte. Außerdem gibt es einen evangelischen Dekan der Bundespolizei sowie Oberpfarrer der Bundespolizei bei den Bundespolizeipräsidien (BPOLP) Nord, Ost, West, Mitte und Süd.

    Mit der evangelischen Polizeiseelsorge der Landespolizeien befasst sich die Konferenz Evangelischer Polizeipfarrer (KEPP). Ihr gehören im Vorstand der Landespolizeipfarrer Kurt Grützner, Pfarrerin Thea Ilse, Pastorin Susanne Hansen und Landespolizeipfarrer Werner Schiewek an.

    Selbstständige Zusammenschlüsse von Mitgliedskirchen der EKD

    Werke, Institute und Arbeitsbereiche der EKD

    Die innerhalb der EKD bestehenden Werke haben sich in der Konferenz kirchlicher Werke und Verbände der EKD (KKWV) organisiert. Vorsitzende sind seit 2008 Brunhilde Raiser und Martin Rosowski.[24]

    Kammern und Kommissionen der EKD

    In den Kammern und Kommissionen der EKD sitzen Experten aus den Gliedkirchen, dem Kirchenamt und der Synode der EKD sowie Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Sie unterstützen und beraten die EKD und veröffentlichen Stellungnahmen und Texte (EKD-Texte).[25] (Stand 2012)

    • Gemeinsamer Ausschuss Kirche und Judentum der EKD, der VELKD und der UEK
    • Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte (EvAKiZ)
    • Dienstrechtliche Kommission
    • Grundstücks- und Baurechtskommission
    • Versicherungskommission
    • Steuerkommission der EKD
    • Kammer für nachhaltige Entwicklung
    • Kammer für Migration und Integration
    • Kammer für Theologie der EKD
    • Kammer für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend
    • Kammer für soziale Ordnung
    • Kammer für öffentliche Verantwortung
    • Kammer für weltweite Ökumene

    Literatur

    Weblinks

     Commons: Evangelische Kirche in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. 1,0 1,1 1,2 Kirchenmitgliederzahlen am 31.12.2012. (PDF 295 KB) Evangelische Kirche in Deutschland, , abgerufen am 20. Juli 2014.
    2. 2,0 2,1 Kirchenmitgliederzahlen am 31.12.2011. (PDF 295 KB) Evangelische Kirche in Deutschland, , abgerufen am 12. Februar 2013.
    3. Kirchenmitgliederzahlen am 31.12.2010. (PDF 444 KB) Evangelische Kirche in Deutschland, , abgerufen am 12. Februar 2013.
    4. Statistik 2011. (PDF 1.601 KB) Gemeinden und Pfarrstellen – Das kirchliche Leben im Spiegel der Zahlen. Datenbasis 2009. Evangelische Kirche in Westfalen, 15. November 2011, abgerufen am 12. Februar 2013.
    5. Bevölkerung und Kirchenzugehörigkeit nach Bundesländern. Datenbasis 2008. (PDF 56 KB) Evangelische Kirche im Rheinland, 1. Januar 2010, abgerufen am 12. Februar 2013.
    6. Kirchenmitgliederzahlen am 31.12.2009. (PDF 614 KB) Evangelische Kirche in Deutschland, , abgerufen am 12. Februar 2013.
    7. Hugo Thielen, Helmut Knocke: Alte Herrenhäuser Straße. In: Hannover Kunst- und Kultur-Lexikon, S. 144f.
    8. http://www.ekd.de/download/kirche-der-freiheit.pdf
    9. HuK Partnerschaftssegnung – Übersicht
    10. EKD:Theologische, staatskirchenrechtliche und dienstrechtliche Aspekte zum kirchlichen Umgang mit den rechtlichen Folgen der Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, September 2002
    11. EKD: Absage an den Kreationismus
    12. http://www.ekd.de/synode2009_ulm/presse/pm275_2009_ratsvorsitz.html
    13. http://ekd.de/synode2009_ulm/ratswahl/ratswahl.html
    14. Nachwahlen zum Rat der EKD am 9. November 2010. Abgerufen am 9. November 2010.
    15. Bischof Bedford-Strohm und Theologin Gräb-Schmidt neu im EKD-Rat. epd-Meldung vom 12. November 2013 auf der Website der Evangelischen Kirche in Deutschland
    16. Wahl Schneiders zum EKD-Ratsvorsitzenden. Abgerufen am 9. November 2010.
    17. Nikolaus Schneider kündigt Rückzug vom Amt als EKD-Ratsvorsitzender an. Pressemitteilung der EKD vom 30. Juni 2014.
    18. http://www.ekd.de/ekd_kirchen/synode_der_ekd.html
    19. http://www.kirchenrecht-ekd.de/showdocument/id/7956
    20. http://www.ekd.de/ekd_kirchen/bereiche/weitere_bereiche.html
    21. http://www.kirchenrecht-erk.de/showdocument/id/12114
    22. Kirchenkreise oder Äquivalent, aufgeführt sind für folgende Landeskirchen die Anzahl von:
    23. Landessuperintendent Dietmar Arends offiziell im Amt. Lippische Landes-Zeitung, 6. Mai 2014, abgerufen am 30. Juni 2014.
    24. http://www.ekd.de/kkwv/werke.html
    25. http://www.ekd.de/ekd_kirchen/gremien/kammern_kommissionen.html
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