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Landesbischof

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Landesbischof ist der Titel des klerikalen Leiters einiger evangelischer Landeskirchen in Deutschland. Der Begriff entstand durch die Einführung des landesherrlichen Kirchenregiments der Reformationszeit. Landesherren, die für ihr Land die Einführung des neuen Bekenntnisses durchsetzten, fungierten in der Folge als Bischof, daher der Begriff Landesbischof. Sie führten alle Rechte des bisherigen Bischofs als so genannter summus episcŏpus (lateinisch für: „oberster Bischof“) aus, bis nach dem Ersten Weltkrieg 1918 das „landesherrliche Kirchenregiment“ wegfiel. Seither fungiert in einigen Landeskirchen ein Theologe als Landesbischof. Andere Landeskirchen kennen als leitendes geistliches Amt den/die Bischof / Bischöfin bzw. den Präses (weibliche Form: die Präses), Kirchenpräsident oder Schriftführer.

In der evangelischen Theologie gilt ein anderes Verständnis von apostolischer Sukzession als in der römisch-katholischen Kirche. Beiden Kirchen gemein ist gemäß Reichskonkordat, Artikel 16 von 1933 die Ableistung eines Eides auf die Verfassung.[1] Er wird heute vor dem jeweiligen Ministerpräsidenten geleistet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Text des Reichskonkordates, abgerufen am 2. Januar 2012
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