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Bayerischer Landtag

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Bayerischen Landtag seit 1946. Für den Landtag im Königreich Bayern siehe die Kammer der Abgeordneten (Bayern), für die Zeit der Weimarer Republik Bayerischer Landtag (Weimarer Republik).
Bayerischer Landtag
Logo Das Landtagsgebäude Maximilianeum
Logo Das Landtagsgebäude Maximilianeum
Basisdaten
Sitz: Maximilianeum in München
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1946 (1819)
Abgeordnete: 180
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 15. September 2013
Nächste Wahl: 14. Oktober 2018
Vorsitz: Landtagspräsidentin
Barbara Stamm (CSU)
     
Sitzverteilung:
  • CSU 101
  • SPD 42
  • FW 17
  • Grüne 17
  • Fraktionslose 3 (FDP, parteilos, mut)
  • Website
    www.bayern.landtag.de

    Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament des Freistaates Bayern. Bis 1999 gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.

    Verfassungsrechtliche Grundlagen

    Wahl

    Die Bestimmungen zum Landtag sind im 2. Abschnitt der Bayerischen Verfassung geregelt. Seit 2013 sitzen im Landtag 180 Abgeordnete (vorher: 187).

    Das Plenum (neuer Plenarsaal)
    Sitzung im neuen Plenarsaal

    Die Wahlen finden alle 5 Jahre (vor 1998: alle vier Jahre) statt und sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. Das Wahlsystem unterscheidet sich erheblich von dem anderer Länder. Die Sitzverteilung findet innerhalb der sieben Wahlkreise statt, die den Regierungsbezirken entsprechen. Es gibt keine landesweiten Listen der Parteien. Bei der Zweitstimme gibt es Unterschiede zum Bundestagswahlrecht. Die Wähler können nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so die Abfolge der Listenkandidaten erheblich verändern. Außerdem bestimmen sich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag nicht aus den Zweitstimmen alleine, sondern aus der Addition von Erst- und Zweitstimmen.

    Die Wahlperiode endet vorzeitig, wenn der Landtag mit Mehrheit seiner Mitglieder seine Auflösung beschließt oder auf Antrag von einer Millionen Stimmberechtigten durch einen Volksentscheid abberufen wird. Dies ist noch nie geschehen.

    Aufgaben

    Dem Landtag obliegt der Beschluss von Gesetzen und die Abstimmung über den Haushalt des Freistaates. Gesetze können durch Volksentscheid auch gegen den Willen der Landtagsmehrheit beschlossen werden. Der Landtag kann Verfassungsänderungen mit Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, worüber ein Volksentscheid stattfinden muss.

    Er wählt den Bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigt die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung.

    Die Kontrolle der Staatsregierung übt er durch das Zitierungsrecht und die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen aus. Ein Misstrauensvotum ist in der Bayerischen Verfassung nicht vorgesehen, jedoch muss der Ministerpräsident zurücktreten, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist. Tut er das nicht, kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.

    Des Weiteren obliegt dem Landtag die Wahlprüfung und die Wahl des bayerischen Datenschutzbeauftragten.

    Landtagspräsidenten

    Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt den Staat in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.

    Der Präsident leitet die Sitzungen der Vollversammlung, des Präsidiums und des Ältestenrats. Er übt die Dienstaufsicht über die Angehörigen des Landtagsamtes und die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Der Landtagspräsident nimmt protokollarisch nach dem Ministerpräsidenten den zweithöchsten Rang im Staat ein.

    Gegenwärtige Präsidentin des Landtags ist Barbara Stamm (CSU).

    Hauptgebäude des Bayerischen Landtages in München


    Präsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Michael Horlacher CSU 16. Dezember 1946 8. Februar 1950
    Georg Stang CSU 8. Februar 1950 10. Mai 1951
    Alois Hundhammer CSU 19. Juni 1951 12. Dezember 1954
    Hans Ehard CSU 13. Dezember 1954 26. Januar 1960
    Rudolf Hanauer CSU 27. Januar 1960 29. Oktober 1978
    Franz Heubl CSU 30. Oktober 1978 23. Oktober 1990
    Wilhelm Vorndran CSU 24. Oktober 1990 19. Oktober 1994
    Johann Böhm CSU 20. Oktober 1994 5. Oktober 2003
    Alois Glück CSU 6. Oktober 2003 19. Oktober 2008
    Barbara Stamm CSU 20. Oktober 2008 amtierend

    I. Vizepräsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Georg Hagen SPD 16. Dezember 1946 3. Dezember 1950
    Hans Högn SPD 4. Dezember 1950 6. Dezember 1962
    Wilhelm Hoegner SPD 7. Dezember 1962 2. Dezember 1970
    Helmut Rothemund SPD 3. Dezember 1970 11. November 1974
    Heinz Rosenbauer CSU 12. November 1974 29. Oktober 1978
    Bertold Kamm SPD 30. Oktober 1978 21. Oktober 1986
    Siegfried Möslein CSU 22. Oktober 1986 19. Oktober 1994
    Karl-Heinz Hiersemann SPD 20. Oktober 1994 15. Juli 1998
    Helmut Ritzer SPD 28. September 1998 5. Oktober 2003
    Barbara Stamm CSU 6. Oktober 2003 19. Oktober 2008
    Reinhold Bocklet CSU 20. Oktober 2008 amtierend

    II. Vizepräsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Konrad Kübler CSU 16. Dezember 1946 10. Dezember 1950
    Jakob Fischbacher BP 11. Dezember 1950 27. November 1953
    Georg Bachmann CSU 27. November 1953 12. Dezember 1954
    Georg Bantele BP 13. Dezember 1954 3. Dezember 1958
    Ernst Riediger GDP 4. Dezember 1958 6. Dezember 1962
    Otto Bezold FDP 7. Dezember 1962 1. Dezember 1966
    Simon Nüssel CSU 2. Dezember 1966 8. Dezember 1970
    Konrad Pöhner CSU 8. Dezember 1970 11. November 1974
    Helmut Rothemund SPD 12. November 1974 26. Oktober 1976
    Volkmar Gabert SPD 26. Oktober 1976 29. Oktober 1978
    Ernst Lechner CSU 30. Oktober 1978 21. Oktober 1986
    Helmut Rothemund SPD 22. Oktober 1986 6. Oktober 1992
    Karl-Heinz Hiersemann SPD 6. Oktober 1992 19. Oktober 1994
    Anneliese Fischer CSU 20. Oktober 1994 27. September 1998
    Roswitha Riess CSU 28. September 1998 5. Oktober 2003
    Peter Paul Gantzer SPD 6. Oktober 2003 15. Dezember 2009
    Franz Maget SPD 16. Dezember 2009 6. Oktober 2013
    Inge Aures SPD 7. Oktober 2013 amtierend


    III. Vizepräsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Peter Meyer FW 20. Oktober 2008 amtierend

    IV. Vizepräsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Christine Stahl Grüne 20. Oktober 2008 6. Oktober 2013
    Ulrike Gote Grüne 7. Oktober 2013 amtierend

    V. Vizepräsidenten

    Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
    Jörg Rohde FDP 20. Oktober 2008 6. Oktober 2013


    Vorlage:Navigationsleiste Bayerische Landtagspräsidenten

    Landtagswahlen

    In Bayern stellt jeder Regierungsbezirk (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben) einen Wahlkreis dar. Es gibt in Bayern also insgesamt sieben Wahlkreise. Bezogen auf die Wahlkreise entfallen 61 Sitze im Landtag auf Oberbayern (2013: 60, 2008: 58, 2003: 57), 18 Sitze auf Niederbayern, jeweils 16 Sitze auf die Oberpfalz und auf Oberfranken (2008: 17), 24 Sitze auf Mittelfranken (2003: 25), 19 Sitze auf Unterfranken (2013: 20) und 26 Sitze auf Schwaben. Die Wahlkreise wiederum sind in Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind die Landkreise und kreisfreien Städte bzw., davon abweichend, „räumlich zusammenhängende Stimmkreise“.[1] Ein Stimmkreis umfasste zur Landtagswahl 2013 rund 125.000 Einwohner[2] (2008: 102.000)[1].

    Landtagswahl 2018

    Die nächste Landtagswahl findet voraussichtlich am 14. Oktober 2018 statt. Damit beginnt die 18. Wahlperiode des Bayerischen Landtags. Die Abgeordneten werden (wie seit 1998) für fünf Jahre gewählt (2018–2023).

    Landtagswahl 2013

    Bayern wählte am 15. September 2013 ein neues Landesparlament. In der Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (17. Wahlperiode) findet man die Zusammensetzung. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre (2013–2018).

    Je die Hälfte der 180 Abgeordneten wird direkt in Stimmkreisen und über Listen in den Wahlkreisen gewählt. Im Herbst 2013 wurden 90 Stimmkreisabgeordnete nach dem Mehrheitswahlrecht und 90 Abgeordnete über offene Listen der Parteien nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt.

    Vergangene Landtagswahlen

    1962 bis 2008 hatte die CSU die absolute Mehrheit im Bayerischen Landtag inne, seit 2013 ist dies wieder der Fall; bei den Landtagswahlen von 1970 bis 2003 erhielt die CSU stets auch mehr als 50 % der Wählerstimmen – neun Landtagswahlen in Folge, was in der Bundesrepublik keiner Partei in einem anderen Bundesland gelang.


    Vorlage:Navigationsleiste Landtagswahl in Bayern

    Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag

    Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag
    Fraktion Name Im Amt seit
    CSU Thomas Kreuzer 2013
    SPD Markus Rinderspacher 2009
    FW Hubert Aiwanger 2008
    Grüne Katharina Schulze
    Ludwig Hartmann
    2017
    2013

    Gremien

    Präsidium

    Das Präsidium des Bayerischen Landtags setzt sich zusammen aus dem Landtagspräsidenten, vier Vizepräsidenten sowie sieben Schriftführern. Der dritte bis fünfte Vizepräsident nimmt gleichzeitig die Funktion des Schriftführers wahr. Das Präsidium befasst sich im Rahmen seiner Funktion als Beratungs-, Kontroll- und Beschlussorgan vor allem mit Verwaltungsangelegenheiten, führt die laufenden Geschäfte des Landtags zwischen dessen Tagung und trifft Vorbereitungen zum Haushaltsplan des Landtags.

    Derzeit besteht das Präsidium des Landtags aus zehn Mitgliedern:

    Funktion Partei
    Barbara Stamm Landtagspräsidentin CSU
    Reinhold Bocklet I. Vizepräsident CSU
    Inge Aures II. Vizepräsidentin SPD
    Peter Meyer III. Vizepräsident, Schriftführer FW
    Ulrike Gote IV. Vizepräsidentin, Schriftführerin Grüne

    Zum Präsidium zählen daneben die Schriftführer Peter Paul Gantzer (SPD), Hans Herold, Angelika Schorer, Reserl Sem und Sylvia Stierstorfer, alle CSU.

    Ständige Ausschüsse

    Im Folgenden sind die ständigen Ausschüsse des 17. Bayerischen Landtags (seit 2013) aufgeführt:

    Ausschuss Vorsitz Mitglieder CSU SPD FW Grüne
    Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Peter Winter 21: 12 5 2 2
    Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen Franz Schindler 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport Florian Herrmann 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie Erwin Huber 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Angelika Schorer 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration Joachim Unterländer 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Wissenschaft und Kunst Michael Piazolo 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Bildung und Kultus Martin Güll 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes Tobias Reiß 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Sylvia Stierstorfer 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Franz Rieger 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Christian Magerl 18: 10 4 2 2
    Ausschuss für Gesundheit und Pflege Kathrin Sonnenholzner 18: 10 4 2 2

    Farbig markiert sind die Fraktionen, die im jeweiligen Ausschuss den Vorsitz stellen.

    Weitere Ausschüsse und Gremien

    Geschlechterspezifische Aufteilung

    Der Gesamtanteil der weiblichen Abgeordneten des Bayerischen Landtags betrug zu Beginn der 17. Wahlperiode 28,3 Prozent, der Männeranteil 71,7 Prozent. Die Anteile bei den einzelnen Landtagsfraktionen sind sehr unterschiedlich: Die Freien Wähler hatten nach der Wahl 2013 mit 15,8 Prozent den niedrigsten Frauenanteil in ihrer Fraktion, die Grünen mit 50 Prozent den höchsten.

    Dem Bayerischen Landtag steht seit Oktober 2008 mit Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) eine Frau vor. Bis auf die Fraktion von Grünen, die von einem Mann und einer Frau gemeinsam geführt wird, sind in allen Fraktionen die Vorsitzenden männlich.

    Fraktion Abgeordnete Frauen Frauenanteil Männer Männeranteil
    CSU 101 21 20,8 % 80 79,2 %
    SPD 42 18 42,9 % 24 57,1 %
    FW 19 3 15,8 % 16 84,2 %
    Grüne 18 9 50 % 9 50 %
    Gesamt 180 51 28,3 % 129 71,7 %

    (Wo nicht weiter gekennzeichnet, wurden die Zahlen den Veröffentlichungen der Internetseite des Bayerischen Landtages entnommen,[3]
    die prozentualen Anteile der Fraktionen wurden berechnet.[4])

    Bayerischer Landtag bei der Europäischen Union

    Im Oktober 2010 wurde in der Bayerischen Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel ein Verbindungsbüro des Bayerischen Landtags eingerichtet.[5]

    Kooperationen und Partnerschaften

    Der Bayerische Landtag pflegt Kooperationen und Partnerschaften mit den Parlamenten von Kanada, Russland, China, Guangdong (China), Westkap (Südafrika), São Paulo (Brasilien) und mit dem Südtiroler Landtag. Des Weiteren bestehen Partnerschaften und Kooperationen mit National Conference of State Legislatures NCSL, Partnerschaft der Parlamente (PdP), CALRE (Conférence des assemblées législatives régionales d’union européenne) und der Parlamentarier-Konferenz Bodensee.[6]

    Geschichte

    Auf Grundlage der Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 existierte in Bayern seit 1819 ein Parlament. Es bestand in der Zeit des Königreichs Bayern als Bayerische Ständeversammlung zunächst aus zwei Kammern: der ersten Kammer, Kammer der Reichsräte, und der zweiten Kammer, Kammer der Abgeordneten. Letztere ist die Vorläuferin des heutigen Landtags.

    Das bayerische Parlament tagte seit 1819 in der Prannerstraße in München. Im 19. Jahrhundert wurden die Räumlichkeiten dort immer wieder erweitert und umgebaut.

    Das Plenum (alter Plenarsaal)

    Nach der Novemberrevolution wurde der Provisorische Nationalrat (1918–1919) eingerichtet. Am 12. Januar (bzw. in der Pfalz am 2. Februar) 1919 fanden dann Landtagswahlen statt. Das gewählte Parlament musste wegen der Räterevolution in München 1919 vorübergehend nach Bamberg ausweichen (Bamberger Verfassung). Von 1919 bis 1933 bestand in der Weimarer Republik der erste demokratisch legitimierte Landtag in der Geschichte Bayerns. Am 30. Januar 1934 wurde dieser Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 75) aufgehoben.

    Das Parlamentsgebäude in der Prannerstraße wurde 1944 bei einem Bombenangriff zerstört. Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft kam es 1946 zum Versuch der Neugründung. Der Bayerische Beratende Landesausschuss mündete in die am 30. Juni 1946 gewählte Bayerische Verfassunggebende Landesversammlung. Am 1. Dezember 1946 wurde die neue Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen; gleichzeitig wurde der erste Landtag gewählt. Er tagte zunächst wie zuvor schon die Verfassunggebende Versammlung in der Großen Aula der Universität[7] und ab dem 28. Mai 1947 im Sophiensaal im Gebäude der Oberfinanzdirektion München in der Sophienstraße 6[8] bis er schließlich im Januar 1949 das Maximilianeum bezog, wo er sich noch heute befindet.[9] Auch das Archiv des Bayerischen Landtags und die Landtagsbibliothek wurden dort untergebracht.

    In einer Sitzung in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 1949 stimmte der Bayerische Landtag mit 101 zu 63 Stimmen bei neun Enthaltungen gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.[10] Die über die Mehrheit im bayerischen Landtag verfügende CSU lehnte im Unterschied zur SPD und FDP das Grundgesetz ab. Ministerpräsident Hans Ehard selbst hatte eindringlich vor den zentralistischen Tendenzen des Grundgesetzes gewarnt. Bayern stimmte damit als einziges Bundesland gegen das Grundgesetz, wobei der Bayerische Landtag noch in der gleichen Sitzung dessen Rechtsverbindlichkeit für den Fall anerkannte, dass in den anderen Parlamenten die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande komme, was schließlich der Fall war.[10]

    Siehe auch

    Literatur

    Weblinks

     Commons: Bayerischer Landtag – Sammlung von Bildern

    Geschichte des Bayerischen Parlaments:

    Einzelnachweise

    1. 1,0 1,1 Stimmkreise. Website des Bayerischen Landtags, abgerufen am 28. Mai 2013.
    2. Landeswahlleiter des Freistaates Bayern: Vorläufiges Ergebnis mit 90 von 90 Stimmkreisen
    3. Bayerischer Landtag: Frauen im Landtag (2013) S 307. (Memento vom 29. Mai 2014 im Internet Archive)
    4. Prozentsatz: Anzahl der Frauen in einem Bereich geteilt durch die jeweilige Gesamtzahl von Abgeordneten, multipliziert mit 100. Vgl. auch Prozent
    5. "Horchposten" des Landtags in Brüssel. Webseite des Online-Magazins des Bayerischen Landtags, Maximilianeum. Abgerufen am 25. März 2011.
    6. Kooperationen und Partnerschaften des Bayerischen Landtags mit anderen Parlamenten und Organisationen auf der Internetseite des Bayerischen Landtags. Abgerufen am 19. August 2014.
    7. Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/3778751255 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.
    8. Sophiensaal in München. Geschichte. Bayerisches Landesamt für Steuern, abgerufen am 8. Februar 2017.
    9. Peter Jakob Kock: Der Bayerische Landtag - Eine Chronik (Seite 18) (als pdf online bei www.bayern.landtag.de)
    10. 10,0 10,1 Peter Jakob Kock: Der Bayerische Landtag - Eine Chronik (Seite 20) (als pdf online bei www.bayern.landtag.de)
    48.13633333333311.594388888889
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