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Schwurhand

Aus Jewiki
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Volker Bouffier bei seiner Vereidigung als Ministerpräsident des Landes Hessen (Wiesbaden, 18. Januar 2014)
Barack Obama bei der Ablegung des Amtseides zum US-Präsidenten. Die linke Hand liegt (hier nicht sichtbar) auf der Lincoln-Bibel (20. Januar 2009)

Als Schwurhand wird eine Geste der rechten Hand bezeichnet, welche die beim Ablegen eines Schwurs bzw. Eids (z. B. Amtseid) gesprochene Worte bekräftigen soll.

Bei der typischen Stellung wird die rechte Hand erhoben, die Handinnenfläche dem Betrachter zugewandt, der Daumen, Zeige- und Mittelfinger (die Schwurfinger) parallel zueinander gestreckt sowie der Ringfinger und kleine Finger gebeugt.

Bei einer anderen häufigen Stellungen der Schwurhand werden nicht nur die drei Schwurfinger, sondern alle Finger der erhobenen rechten Hand parallel zueinander gestreckt. In einigen Fällen wird bei dieser Handstellung gleichzeitig die linke Hand auf eine Bibel gelegt.

Manchmal wird bei einer Eidesleistung auch ganz auf die Schwurhand verzichtet.[1]

Bedeutung

Päpstlicher Schweizergardist leistet mit erhobener Schwurhand den Fahneneid (2013)

Die Verwendung der Schwurhand mit den drei gestreckten Schwurfingern bei der Eidesleistung symbolisiert die Unterwerfung des Menschen unter den dreifaltigen Gott und seine Anrufung als Eideshelfer, mit allen Konsequenzen für das Seelenheil im Jenseits bei einem Meineid. Im Mittelalter konnte ein Meineid mit dem Abschlagen der Schwurhand bestraft werden (Spiegelstrafe).[2]

Die Schwurfinger symbolisieren die Dreifaltigkeit, in der christlichen Theologie die Wesenseinheit von Gottvater, Gottessohn (Jesus Christus) und Heiligem Geist. Nach der Luzerner Eidesermahnung von 1671 steht dabei der Daumen für Gottvater, der Zeigefinger für den Gottessohn und der Mittelfinger für den Heiligen Geist. Des Weiteren symbolisiert der gebeugte Ringfinger die Seele, der gebeugte kleine Finger den Körper und die Handinnenfläche die Gerechtigkeit.[3][4]

Verwendung

Gestik

Im deutschen Strafrecht soll beispielsweise ein Zeuge bei der Vereidigung die rechte Hand heben (§ 64 Abs. 4 StPO). Dies ist jedoch kein wesentlicher Bestandteil der Eidesleistung.[5]

Beim Militär wird die Schwurhand beim Fahneneid bzw. der Vereidigung von Rekruten gezeigt.

Heraldik

Schwurhand im Wappen der Gemeinde Gempen (Schweiz)

Die Schwurhand findet sich in Wappen als gemeine Figur oder Beizeichen.

Hauptartikel: Hand (Heraldik)

Sonstiges

Denkmal mit Schwurhand in Berlin-Marzahn

Der Gedenkstein für die Opfer des Zweiten Weltkriegs in Berlin-Marzahn zeigt eine überlebensgroße Schwurhand. Der Gedenkstein neben der Feierhalle des Parkfriedhof Marzahn, wurde 1952 vom Bildhauer Erwin Kobbert geschaffen und erinnert an Bombenopfer des Zweiten Weltkriegs.

Die Gedenkmünze der Weimarer Republik aus dem Jahr 1929, zeigt anlässlich des 10. Jahrestages der Annahme der Weimarer Verfassung auf der Bildseite eine Schwurhand.[6]

Dem deutschen CSU-Politiker Friedrich Zimmermann (1925–2012) brachte sein Meineid im Zusammenhang mit der bayerischen Spielbankenaffäre, den Spitznamen „Old Schwurhand“ (Verballhornung von Old Surehand) ein.[7]

Dem Gegenkönig Rudolf von Rheinfelden (um 1025–1080) wurde in der entscheidenden Schlacht bei Hohenmölsen gegen den amtierenden römisch-deutschen König Heinrich IV. im Kampf die Schwurhand abgeschlagen. Dies wurde als Gottesurteil propagiert, da Rudolf mit dieser Hand König Heinrich IV. den Lehnseid geleistet hatte. Die Rudolf zugeschriebene mumifizierte Schwurhand ist im Merseburger Kapitelhaus am Merseburger Dom zu besichtigen.[8] Eine 2013 angefertigte Replik dieser Schwurhand befindet sich im Fricktaler Museum in Rudolfs Herkunftsort Rheinfelden (Baden).[9]

Medizinisches Symptom

Als „Schwurhand“ wird in der Medizin auch das Symptom einer Erkrankung, die Nervenlähmung des Nervus medianus bezeichnet. Diese kann sowohl an der rechten als auch linken Hand auftreten.

Literatur

  • Uwe Fleckner, Martin Warnke, Hendrik Ziegler (Hrsg.): Handbuch der politischen Ikonographie. Bd. 1, C.H.Beck, 2011, ISBN 978-3-406-57765-9, S. 421 ff.
  • Eberhard von Künßberg: Schwurgebärde und Schwurfingerdeutung. Herder, Freiburg im Breisgau 1941.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Merkel irritiert das Parlament : Die Hand beim Eid blieb unten. In: RP online vom 28. Oktober 2009. Abgerufen am 27. März 2014.
  2. Kurt Ranke (Hrsg.): Enzyklopädie des Märchens : Handwörterbuch zur historischen und vergleichenden Erzählforschung. Band 11: Prüfung – Schimäremärchen, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 978-3-11-089606-0, S. 427 f.
  3. André Holenstein: Rituale der Vergewisserung : Der Eid als Mittel der Wahrheitsfindung und Erwartungsstabilisierung im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. In: Edgar Bierende, Sven Bretfeld, Klaus Oschema (Hrsg.): Riten, Gesten, Zeremonien: Gesellschaftliche Symbolik in Mittelalter und Früher Neuzeit. Walter de Gruyter, 2008, ISBN 978-3-11-021089-7, S. 236 (http://books.google.de/books?id=xmn4x3aZGU4C&pg=PA236&dq=schwurhand+geste&hl=de&sa=X&ei=yzozU7LNLoPXtQb58IHgAg&ved=0CDMQ6AEwAQ#v=onepage&q=schwurhand%20geste&f=false).
  4. Eine schöne Auslegung des Eydschwures : Was ein jeder Finger bedeut und ausweist : allen frommen Christen vor Augen gestellt und beschrieben. Augsburg 1798 (mit Holzschnittillustration einer Schwurhand).
  5. Karl-Peter Julius, Heiko Ahlbrecht u. a.; Björn Gercke, Dieter Temming, Mark Alexander Zöller (Hrsg.): Strafprozessordnung. Heidelberger Kommentar. Hüthig Jehle Rehm, 2012, ISBN 978-3-8114-5710-2, Randnummer 5, S. 268.
  6. Dietrich O. A. Klose: Die Mark – ein deutsches Schicksal : Geschichte der Mark bis 1945. Staatliche Münzsammlung, 2002, ISBN 978-3-922840-18-3, S. 118.
  7. Jens Bauszus: Politiker-Lügen : Die Erben Walter Ulbrichts. In: Focus Online vom 15. Juni 2011. Abgerufen am 27. März 2014.
  8. Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz (Stiftung): Rudolf von Schwaben. Abgerufen am 27. März 2014.
  9. Nadine Böni: Rudolfs Schwurhand liegt jetzt auch in der Museums-Vitrine. In: Aargauer Zeitung vom 24. September 2013. Abgerufen am 27. März 2014.
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