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Römisch-deutscher König

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Unterer Stadtturm von Vöcklabruck aus dem Jahre 1508 mit der Inschrift: MAXIMILIANUS, DEI GRATIA REX ROMANORUM, darunter die Wappen seiner Besitzungen

Als römisch-deutscher König werden in der neueren historischen Fachliteratur die Herrscher des Heiligen Römischen Reiches für die Zeit zwischen ihrer Wahl zum König und ihrer Krönung zum Kaiser bezeichnet. Ihr eigentlicher Titel lautete während der Ottonenzeit König der Franken (lat. Rex Francorum), seit der späten Salierzeit Römischer König oder König der Römer (Rex Romanorum), am Ende des Heiligen Römischen Reiches König in Germanien (Germaniae Rex). Die moderne Terminologie römisch-deutscher König soll Verwechslungen mit den altrömischen Herrschern der Königszeit verhindern, ebenso wie die analog gebildete Bezeichnung römisch-deutscher Kaiser der Unterscheidung zwischen den mittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Herrschern des Heiligen Römischen Reiches und den Deutschen Kaisern des 1871 gegründeten Deutschen Reiches dient.

Der Titel Rex Romanorum tritt während der späten Ottonenzeit auf, verstärkt zur Zeit Kaiser Heinrichs II. Die nachfolgende Dynastie der Salier nutzte ihn bewusst und intensiv, um ihren Anspruch auf die römische Kaiserwürde zu verdeutlichen. Dies geschah im Gegensatz zu dem von den Päpsten teils in herabsetzender Absicht verwendeten Titel Rex Teutonicorum (König der Deutschen), der im Mittelalter keinen offiziellen Gebrauch fand. Da mit dem Königtum auch ein sakraler Anspruch verbunden war, wurde der Titel Rex Romanorum während des Investiturstreits mit dem Papst zur gängigen Titulatur.

Einen festen Ort für die Durchführung der Königswahl bzw. der nachfolgenden Krönung gab es zunächst nicht. Die meisten Königswahlen seit 1147 fanden in Frankfurt am Main statt. Traditioneller Krönungsort war hingegen Aachen, das als ehemalige Kaiserresidenz Karls des Großen besonderes Prestige besaß. Beide Orte wurden 1356 durch die Goldene Bulle als ständige Wahl- bzw. Krönungsstadt bestätigt. In der Bulle wurden außerdem die Kurfürsten benannt (im Mittelalter sieben) und die Wahlmodalitäten geregelt.

Im Spätmittelalter wurde er zum üblichen Titel für die gewählten Könige, die noch nicht zum Kaiser gekrönt waren. In der Frühen Neuzeit war Maximilian I. der erste, der sich als König der Römer im Jahre 1508 mit päpstlicher Erlaubnis zum „erwählten Römischen Kaiser“ (clementia electus) ernannte. Er führte dann den Titel offiziell:

„Wir Maximilian von Gots genaden erwelter Romischer kayser, zu allen zeiten merer des Reichs, in Germanien zu Hungern, Dalmatien, Croatien etc. kunig […]“[1]

König in Germanien bzw. Rex in Germania, also in „deutschen Landen“ oder „Deutschland“, hatte damit in die kaiserliche Titulatur Eingang gefunden.[2][3] Seit Maximilian ist auch keine Kaiserkrönung mehr durch den Papst in Rom vollzogen worden. Mit Zustimmung Julius’ II. durften ab 1508 der Kaiser und seine Nachfolger auch ohne Krönung in Rom den Titel „erwählter Kaiser“ und „in Germanien König“ führen.[4]

Die Bezeichnung Römischer König wurde danach zu einer Art Kronprinzentitel. Er wurde dem designierten Nachfolger des Kaisers verliehen, wenn er zu dessen Lebzeiten gewählt und zum König gekrönt worden war. In der mittleren Neuzeit ging das verloren, und Königs- und Kaiserwahl fielen zusammen. Der Königstitel wurde zunehmend zu dem in den Deutschen Landen, der Kaisertitel zu dem zu Rom, und die Titulatur lautete gegen Ende des Reiches nur mehr „Romanorum Imperator, Germaniae Rex“, deutsch im Wortlaut „Römischer Kaiser, König in Germanien“: Joseph II. etwa führte als (mittleren) Titel:

„Wir Joseph der Zweyte von Gottes Gnaden erwählter Römischer Keyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Jerusalem, Ungarn, Böheim, […]“[5]

Der Titel war auch noch Teil des Großen Titels des Kaisers von Österreich. Franz II. nannte sich ab 1804:

„Wir, Franz der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, erblicher Kaiser von Österreich, König in Germanien, zu Jerusalem zu Hungarn, zu Böheim, […]“[6]

In Anlehnung an diese Tradition verlieh Napoléon I., selbst jüngst „Kaiser der Franzosen“ geworden, seinem Sohn Napoleon Franz Bonaparte den Titel Roi de Rome (‚König von Rom‘).

Siehe auch

Literatur

Anmerkungen

  1. Ernest Troger, Georg Zwanowetz (Hrsg.): Neue Beiträge zur geschichtlichen Landeskunde Tirols. Festschrift für Univ. Prof. Dr. Franz Huter anlässlich der Vollendung des 70. Lebensjahres. Wagner, Innsbruck 1969, S. 269.
  2. Elisabeth Rothmund: Heinrich Schütz (1585–1672). Kulturpatriotismus und deutsche weltliche Vokalmusik: „zum Auffnehmen der Music, auch Vermehrung unserer Nation Ruhm“, Verlag Peter Lang, 2004, ISBN 3-03910-042-4, S. 79.
  3. H. Weisert: Der Reichstitel bis 1806. In: Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde. Band 40. Böhlau, Wien 1994, S. 441–513, hier S. 449.
  4. Benedict Jacob Römer-Büchner: Die Wahl und Krönung der deutschen Kaiser zu Frankfurt am Main. Verlag Heinrich Keller, Frankfurt am Main 1858, S. 4.
  5. Karl Vocelka, Lynne Heller: Die Lebenswelt der Habsburger. Kultur- und Mentalitätsgeschichte einer Familie. Styria, Graz/Wien 1997, ISBN 3-222-12424-8, S. 149.
  6. Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. 2. Aufl., Böhlau, Wien 1992, S. 63; so auch zitiert in Austria-Hungary: Apostolic King (Hungary), Habsburg Titles. In: Royal Styles. heraldica.org, 18. Januar 2007, abgerufen am 16. Oktober 2011 (englisch, originaltexte, deutsch, und, latein).
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