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Pastor

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Dieser Artikel beschreibt den geistlichen Titel Pastor. Andere Bedeutungen siehe unter Pastor (Begriffsklärung)

Pastor (lat.: pastor = Hirte) ist die Bezeichnung für Geistliche im Dienst der Kirchengemeinde. In den meisten evangelischen Kirchen ist die Bezeichnung Pastor ein Titel für den Pfarrer.

Etymologie

Im engeren Sinne ist der Pastor der erste Prediger oder Seelsorger einer protestantischen Gemeinde.[1] Pastor wird vor allem in Norddeutschland und weiten Teilen des mitteldeutschen Raums verwendet, während in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz Pfarrer vorherrschend ist.

Die Bezeichnung Pastor wurde im 14. Jahrhundert aus dem kirchenlateinischen pastor („Seelenhirte“) als Titelbezeichnung für den Geistlichen einer Gemeinde eingeführt und wird seit der Reformation meist für evangelische Geistliche verwendet. Zum Teil werden auch katholische Pfarrer als Pastoren bezeichnet. In manchen Gegenden der Eifel, des Westerwaldes, des Sauerlandes und am Niederrhein wird im Dialekt zwischen dem auf der ersten Silbe betonten (evangelischen) P'astor und dem auf der zweiten Silbe betonten katholischen Past'or (mundartlich auch gesprochen: Past'ur) unterschieden.[2]

Pastor wird zumeist mit „P.“, Pastorin mit „Pn.“ abgekürzt.

Protestantismus

Norwegischer evangelischer Pastor bei der Konfirmation

In evangelischen Kirchen gibt es keine eigene Priesterweihe, da alle Gläubigen als Priester gelten (d. h. Person mit direktem Zugang zu Gott und insbesondere der Vollmacht, Vergebung der Sünden zuzusprechen; „Priestertum aller Gläubigen“). Anders verhält es sich in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und anderen lutherischen Bekenntniskirchen weltweit, in denen durchaus zum Priesteramt geweiht wird.

Die Amtsbezeichnung, die ordinierte Theologen mit zwei kirchlichen Examina im kirchlichen Dienst tragen, heißt Pfarrer (so z. B. § 26 des Pfarrergesetzes der VELKD), jedoch steht es den Landeskirchen kirchenrechtlich frei, eine andere Amtsbezeichnung (d. h. die Amtsbezeichnung „Pastor(in)“) festzulegen. In anderen Gegenden ist nur die amtliche Dienstbezeichnung Pfarrer üblich. Geistliche im Probedienst, denen keine Pfarrstelle, sondern nur die Verwaltung einer solchen übertragen werden kann, tragen in einigen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland die Amtsbezeichnung Pfarrverwalter oder Pfarrverwalterin, in anderen dieselbe Amtsbezeichnung wie Pfarrer auf Lebenszeit. Nicht verbeamtete (und damit zumeist auch nicht ordinierte) Geistliche mit voller Ausbildung werden als „Kandidaten des Predigtamtes“ (KdP) bezeichnet, auch wenn sie die Vertretung einer Pfarrstelle wahrnehmen. Ein ordinierter Geistlicher ohne Pfarrstelle im Gemeindedienst trägt, soweit er keine höherrangigen Amtsbezeichnungen (z. B. Superintendent, Propst, Landesbischof) führt, weiterhin seine vorherige Amtsbezeichnung.

Auch die meisten evangelischen Freikirchen in Deutschland nennen ihre Geistlichen Pastor/Pastorin, soweit sie nicht Bischof oder Superintendent sind. In der Schweiz werden in den evangelischen Freikirchen die Geistlichen ebenfalls Pastor bzw. Pastorin oder Pfarrer bzw. Pfarrerin genannt.

Katholizismus

In der katholischen Kirche bezeichnet Pastor einen selbständigen, vom Bischof beauftragten Priester, der – im Gegensatz zum Pfarrer – nicht mit der Leitung einer Pfarrei beauftragt ist.[3][4] Regional unterschiedlich (z. B. in Hamburg) werden auch Pfarrer als „Pastor“ angesprochen, um den seelsorglichen Aspekt (Hirte) gegenüber dem administrativen (Pfarrverwalter) hervorzuheben. Innerhalb eines pastoralen Raumes (Großpfarrei) können mehrere Priester als Pastoren tätig sein, jedoch nur einer als Pfarrer.

(Zur unterschiedlichen Betonung des Wortes Pastor siehe oben.)

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Pastor – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Pastors – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • [1] Pfarrergesetz der VELKD (PDF-Datei; 182 kB)
  • [2] Anwendungsgesetz der Landeskirche Mecklenburgs (PDF-Datei)
  • [3] Ergänzungsgesetz zum Pfarrergesetz der Landeskirche Hannovers

Einzelnachweise

  1. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 471. online auf zeno.org
  2. Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. 16 Bde. [in 32 Teilbänden]. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960. -- Quellenverzeichnis 1971.online
  3. Thomas Kellner: Pastor, in: Lexikon für Theologie und Kirche, begr. von Michael Buchberger, hrsg. von Walter Kasper, Bd. 7, 3. Aufl. Freiburg i. Br. 1998
  4. Thomas Kellner: Pfarrer, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 8, 3. Aufl. 1999
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Pastor aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.