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Ordination
Ordination (lateinisch: ordinatio: „Bestellung, Weihe“) ist eine gottesdienstliche Handlung in christlichen Kirchen und im Judentum, durch die Gläubige (in römisch-katholischen, orthodoxen und vielen Freikirchen nur Männer) zum geistlichen Amt gesegnet, geordnet und gesandt werden. Das zentrale Segenszeichen in allen Ordinationsliturgien ist die Handauflegung. Sie wird schon im Neuen Testament (2 Tim 1,6 EU; 1 Tim 4,14 EU) als Geste der Vollmachtsübertragung erwähnt.
Kirchen katholischer und orthodoxer Tradition
In den Kirchen katholischer und orthodoxer Tradition (römisch-katholische Kirche, orthodoxe Kirchen, altkatholische Kirche und anglikanischen Kirchen) ist mit der Ordination die Weihe zum dreifachen apostolischen Amt von Diakon, Presbyter (Priester) und Bischof gemeint; dies wird auch mit den Begriffen Diakonatsweihe, Priesterweihe und Bischofsweihe bezeichnet. In den meisten dieser Kirchen ist diese Handlung ein Sakrament. Der Begriff Ordination kommt von lateinisch ordinatio. Keine Ordination hingegen ist die Bestellung zu den Diensten des Lektors und des Akolythen, die institutio, im Deutschen wiedergegeben mit „Beauftragung“.
Die Priesterweihe als Sakrament kann in der römisch-katholischen Kirche und in allen orthodoxen Kirchen nur Männern gespendet werden. In der altkatholischen und anglikanischen Kirche werden auch Frauen geweiht.
Evangelische Kirchen
In noch stärkerem Maß ist der Fachausdruck Ordination (lat.: Aufnahme eines Kandidaten [m/w] in die Dienstgemeinschaft der Geistlichen mit allen Rechten und Pflichten) in den evangelischen Kirchen gebräuchlich. Trotz der Namensgleichheit wird die Ordination in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland von der sakramentalen Weihe der Kirchen katholischer und orthodoxer Tradition sowie der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche streng unterschieden, da sie nicht die Zugehörigkeit zu einem besonderen Priesterstand begründen soll. Obwohl Martin Luthers Rede vom „allgemeinen Priestertum aller Getauften“ nur an einer Stelle in den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche aufgegriffen ist, ist dieser Gedanke für die evangelischen Kirchen landeskirchlicher Prägung in Deutschland sehr wichtig und eine Trennung zwischen Priestern und Laien ihrem Verständnis des kirchlichen Amtes fremd. Die Ordination ist Segnung und Sendung zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung. Seit einigen Jahren ist auch die Ordination ins Ehrenamt für einen unbezahlten Dienst zur Sakramentenverwaltung möglich.
Evangelische Landeskirchen
Die Praxis der Ordination ist in den einzelnen evangelischen Landeskirchen der EKD und Bekenntnistraditionen unterschiedlich. Teils ist sie verbunden (und fast identisch) mit der Einführung in die erste Pfarrstelle, teils wird sie am Ende der letzten Ausbildungsphase (in der schon eine vorläufige Verkündigungs- und Sakramentsbeauftragung bestand) einzelnen Kandidaten oder auch einer ganzen Jahrgangsgruppe gemeinsam gespendet. In manchen lutherischen Kirchen können nur Ordinierte die Abendmahlsfeier leiten, vorläufige oder befristete Beauftragungen gibt es dort nicht.
Eine besondere Ordinationspraxis hat die Evangelische Kirche im Rheinland: Sie versteht das Priestertum aller Gläubigen in der Weise, dass auch theologisch fortgebildete Prädikanten und nicht-theologische Mitarbeiter (z. B. Jugendreferenten) ordiniert werden können.
Ähnlich ist es auch bei der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Auch dort können theologisch geschulte Laien ordiniert werden. In der Regel ist hier die erfolgreiche Teilnahme am kirchlichen Fernunterricht (KFU), der ein theologisches Fernstudium beinhaltet, und die Absolvierung von Aufbaukursen oder das erste theologische Examen Voraussetzung.
Auch die Evangelische Kirche der Pfalz ordiniert Prädikanten sowie Gemeindediakone und Jugendreferenten. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Prädikantenkurs (für Menschen, die nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche stehen) bzw. Ordinationskurs (für kirchliche Mitarbeiter). Die Ordination gilt auf Dauer und ist nicht auf Arbeitsfelder oder örtlich begrenzt.
Der evangelische Ordinationsgottesdienst wird vom Dekan/in, Superintendenten, Regional- oder Landesbischof gehalten. Nach Schriftlesung und Predigt folgen in der Regel weitere Schriftworte, die sich auf das Hirten- und Predigtamt beziehen, darauf die Befragung des Kandidaten nach seiner Bereitschaft, schließlich das Ordinationsgebet mit der Handauflegung. Oft schließt sich die Feier des Abendmahls an.
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) wird ebenfalls von Weihe gesprochen (altlutherisches Ordinationsformular). Abgeleitet wird das geistliche Amt in der SELK aus dem Apostolat und nicht aus dem Priestertum aller Getauften. Der Geistliche steht der Gemeinde gegenüber, weil er im Vollzug der Verkündigung und der Sakramentsspendung Christus repräsentiert in persona Christi (vgl. die Lutherische Bekenntnisschrift Apologie der CA, Artikel 13). Die Weihe wird entweder durch den Bischof oder einen Propst oder einen Superintendenten unter Handauflegung gespendet. Nach altkirchlichem Brauch assistieren mindestens zwei weitere Ordinierte. Weiteres zum Amtsverständnis und Ordinationsritus hier.
Die Christengemeinschaft
In der Christengemeinschaft ist die Priesterweihe ein Sakrament, durch das alle Priester die gleiche Weihevollmacht haben. Es werden sowohl Männer als auch Frauen zu Priestern geweiht.
Judentum
Die formelle Ordination wird im Judentum als Semicha bezeichnet. Im deutschen Judentum werden Rabbiner durch eine Ordination nach einer wissenschaftlichen Ausbildung oder einem Studium an einer Talmudhochschule in ihr Amt berufen. Diese Ausbildung erfolgt für das liberale Judentum am Abraham-Geiger-Kolleg in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam. Am 13. und 14. September 2006 wurden in der Neuen Synagoge in Dresden zum ersten Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wieder Rabbiner in Deutschland ordiniert. Die erste Ordinationsfeier in Deutschland fand für das orthodoxe Judentum am 2. Juni 2009 in München in der Synagoge der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern statt. Ausbildungsort für orthodoxe Rabbiner ist das 2009 gegründete Rabbinerseminar zu Berlin.
Literatur
- „Ordnungsgemäß berufen“. Eine Empfehlung der Bischofskonferenz der VELKD zur Berufung zu Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung nach evangelischem Verständnis, Texte aus der VELKD 136, Hannover 2006 (online als PDF).
- Theologische Kommission der SELK (Hrsg.): Das Amt der Kirche. Eine Wegweisung. 2. Aufl., Hannover 1999 (online als PDF)
- Joachim Heubach: Die Ordination zum Amt der Kirche, Arbeiten zur Geschichte und Theologie des Luthertums 2, Lutherisches Verlagshaus, Berlin 1956.
- Jörg Winter: Zum Amtsverständnis der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. In: Stefan Muckel (Hrsg.): Kirche und Religion im sozialen Rechtsstaat. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 978-3-428-10931-9, S. 975–985.
- Marcel Schütz: Verkündigung und Reformprozess - Ordination, Berufung und Beauftragung zu Wort und Sakrament im Ehrenamt. In: Deutsches Pfarrerblatt 6/2007, S. 308-312.
- Harald Goertz: Allgemeines Priestertum und ordiniertes Amt bei Luther, Marburger theologische Studien 46, Marburg 1997, ISBN 3-7708-1091-0.
- Martin Krarup: Ordination in Wittenberg. Die Einsetzung in das kirchliche Amt in Kursachsen zur Zeit der Reformation, Beiträge zur historischen Theologie 141, Tübingen 2007, ISBN 3-16-149256-0.
- Matthias Freudenberg u.a. (Hrsg.): Amt und Ordination aus reformierter Sicht (reformierte akzente 8), Wuppertal 2005, ISBN 3-932735-96-X.
Weblinks
Siehe auch
Einzelnachweise
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