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Teilzeitarbeit

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Teilzeitarbeit in Deutschland

Von Teilzeitarbeit (ugs. auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Verglichen wird in der Regel die Wochenarbeitszeit -- bei unregelmäßiger Arbeitszeit die Jahresarbeitszeit -- von Arbeitnehmern des gleichen Betriebs mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb, gilt als Vergleichsmaßstab ein anwendbarer Tarifvertrag oder Kollektivvertrag, ansonsten die branchenübliche Vollarbeitszeit (vgl. für das deutsche Arbeitsrecht: § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Teilzeitarbeit kommt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. In Deutschland gibt es im bestehenden Arbeitsverhältnis nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Im Arbeitsrecht mancher Staaten muss sie Müttern in Karenz auf Wunsch gewährt werden.

Durchführung

Verteilung

Teilzeitarbeit kann verschieden organisiert sein:

  • Es können fixe Arbeitszeiten vereinbart werden, die aber nicht die volle Arbeitszeit ausmachen.
  • Es können, je nach Arbeitsanfall, flexible Arbeitspläne erstellt werden. In Deutschland muss bei dieser sogenannten Arbeit auf Abruf die Mindeststundenzahl je Woche und Einsatz angegeben werden, andernfalls hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für zehn Stunden je Woche in Anspruch zu nehmen, wobei die Arbeitszeit je Einsatz drei Stunden nicht unterschreiten darf. Der Arbeitnehmer ist zur Arbeitsleistung nur verpflichtet, wenn ihm der Einsatz spätestens vier Tage vor dem geplanten Einsatz angekündigt wurde.[1]
  • An allen Arbeitstagen in der Woche wird im Vergleich zu Normalarbeitszeit in reduziertem Umfang gearbeitet.
  • Die Anzahl der Arbeitstage ist reduziert, es wird aber an den betreffenden Tagen im Umfang eines Normalarbeitsverhältnisses gearbeitet.

Eine (Weiter-)Beschäftigung in Teilzeit kann befristet (beispielsweise als Elternteilzeit) oder unbefristet vereinbart werden.

Umfang

Man unterscheidet ferner nach zeitlichem Umfang der Arbeit zwischen vollzeitnaher und vollzeitferner Teilzeit.

Arbeitsrecht

Auf Grund der Teilzeitrichtlinie 97/81/EG vom 15. Dezember 1997[3] wurden europaweit gesetzliche Regelungen eingeführt, die die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten verbieten und (unterschiedlich weitgehend) einen Anspruch von Arbeitnehmern auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit begründen.

In Deutschland ist diese Richtlinie nach einer entsprechenden Vorgängervorschrift im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 7. August 1972 (die sich allerdings nur auf das nach der Rechtsprechung ohnehin schon geltende Diskriminierungsverbot bezog) mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit Wirkung ab 1. Januar 2001 umgesetzt worden. Teilzeitbeschäftigte haben nach § 4 TzBfG grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte. Nach § 8 TzBfG haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern nach mindestens sechsmonatiger Beschäftigung einen vor dem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und auf eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, etwa wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können nach § 8 TzBfG durch Tarifvertrag festgelegt werden.

Ein Rückkehrrecht von unbefristeter Teilzeitarbeit auf eine Vollzeittätigkeit ist im deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetz, anders als etwa in der niederländischen Gesetzgebung, nicht vorgesehen. Falls jedoch neue oder freie Stellen zu besetzen sind, müssen nach dem bundesdeutschen Recht (§ 9 TzBfG) teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter vorrangig berücksichtigt werden, die den Wunsch nach Arbeitszeitverlängerung geäußert haben.

Nach dem Grundsatz des § 91 Abs. 2 S. 1 BBG dürfen teilzeitbeschäftigte Beamte in Deutschland Nebentätigkeiten neben ihrem Dienst nur in demjenigen Umfang ausüben, wie er auch für vollzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte zulässig ist. Bei Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen (§ 92 BBG) dürfen einschränkend „nur solche Nebentätigkeiten genehmigt werden, die dem Zweck der Freistellung nicht zuwiderlaufen“. Dem Zweck der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen nicht zuwiderzulaufen bedeutet, dass die Betreuung wegen des zeitlichen Umfangs der Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt sein darf.[4]

Bedeutung und Motive

In Deutschland arbeiteten nach den Erhebungen des Bundesamts für Statistik 1999 bei 32,5 Mio. abhängig Beschäftigten rund 6,3 Mio. in Teilzeit (= 19,4 %). Trotz Anstiegs des Anteils der teilzeitbeschäftigten Männer wurde Teilzeitarbeit mit 87 % aller Teilzeitbeschäftigten immer noch von Frauen durchgeführt. Hauptgrund für Teilzeitbeschäftigung waren in den alten Bundesländern mit 65 % familiäre oder persönliche Umstände (neue Bundesländer: 21 %). (Zu den Ergebnissen des Mikrozensus 2002 vgl. Neun von zehn Teilzeitkräften in Deutschland sind Frauen. Statistisches Bundesamt, 24. März 2003, archiviert vom Original am 26. September 2003; abgerufen am 16. Juni 2013.)

2012 arbeiten in Deutschland Frauen mit 45 % deutlich häufiger Teilzeit als im EU-Durchschnitt. Nur in den Niederlanden arbeiteten Frauen mit 76 % noch deutlich häufiger Teilzeit.[5] Dabei gilt, dass Frauen, die in Teilzeit arbeiten, das im Westen meist auf eigenen Wunsch tun, während dies im Osten auf weniger die Hälfte zutrifft.[6] Gemessen am Grad der Zustimmung zur Aussage “dass es für alle Beteiligten am besten wäre, wenn der Mann voll berufstätig ist und die Frau sich um den Haushalt und die Kinder kümmert” akzeptierten laut Datenreport des Statistischen Bundesamtes von 1997 knapp die Hälfte (47 %) des weiblichen Geschlechts althergebrachte Rollenmuster, in denen der Mann voll berufstätig ist und die Frau zu Hause bleibt;[7] in einer Umfrage von 2012 lag die volle Zustimmung zu dieser Aussage hingegen bei ungefähr einem Zehntel (10,4 %) aller Befragten.[8]

Bei der Frauen-Teilzeitquote liegt Österreich innerhalb der EU an dritter Stelle.[5] Jede zweite junge Frau wäre gerne Hausfrau, wenn der Lebensunterhalt durch den Partner gesichert wäre.[9][10][11]

In der Schweiz gehen mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen, aber nur rund einer von sieben Männern, einer Teilzeitarbeit nach.[12] Tendenziell reduziert die Person mit dem tieferen Lohn ihr Pensum.[13]

Vorteile der Teilzeitarbeit

  • Weniger zu arbeiten passt zum Lebensstil des Downshiftings („Freiwillige Einfachheit“).
  • Es bleibt genügend Zeit für andere Beschäftigungen (etwa Kinderbetreuung, Hobbys, Haushalt, Aus- und Weiterbildung, Doktorarbeit; Ehrenamt; siehe auch: Familienteilzeit).
  • Der Arbeitgeber kann die Mitarbeiter so einteilen, wie es der Betrieb erfordert.
  • Es kann steuerliche Vorteile bringen, nicht so viel zu arbeiten.
  • Durch das Aufteilen einer Stelle (Arbeitsplatzteilung) auf mehrere Personen bekommen alle Gelegenheit, sich zu bewähren.
  • Aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll belastbare Mitarbeiter bleiben im Arbeitsverhältnis (siehe auch: Altersteilzeit).
  • Höhere Leistung der Mitarbeiter durch mehr Erholung.

Nachteile der Teilzeitarbeit

  • Höhere Kosten durch Lohnnebenkosten und Investitionen in die Weiterbildung sowie höherer Koordinationsaufwand seitens des Unternehmens
  • Finanzielle Einbußen, Probleme bei Teilzeitformen mit verhältnismäßig kurzen Ankündigungsfristen sowie Befürchtung hinsichtlich eines Karrierehemmnisses bei den Mitarbeitern
  • Bei unbefristeter Teilzeit i.a. kein Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle
  • Meist nur unzureichende soziale Sicherung für Alter und Ausfallszeiten

Teilzeitarbeit erleichtert es, sich nach der Geburt eines Kindes sich sowohl um die Haus- und Familienarbeit zu kümmern, als auch weiterhin berufstätig zu sein bzw. nach einer Babypause wieder im Beruf Fuß zu fassen und somit Familie und Beruf zu vereinbaren. Überwiegend arbeiten Frauen in Teilzeit-Beschäftigungsverhältnissen. Während in Deutschland 69 % der Mütter mit minderjährigen Kindern teilzeitbeschäftigt sind, sind es nur 5 % der Männer mit minderjährigen Kindern. Von den Frauen ohne minderjährige Kinder sind 36 % teilzeitbeschäftigt, Männer ohne minderjährige Kinder jedoch nur zu 9 %[14]. Teilzeitarbeit verfestigt somit Kritikern zufolge das klassische Rollenverhalten und die Entstehung von Frauenarbeitsplätzen mit einem geringeren Sozialprestige.

In Teilzeitangeboten liegende Potenziale zur Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt werden bislang noch wenig beachtet. Förderung der Teilzeitarbeit wird jedoch ansatzweise als gesellschaftliche Notwendigkeit erkannt. In den Statistiken Deutschlands werden jedoch immer die Anzahl der Arbeitsplätze angegeben und nicht die Anzahl der geleisteten Stunden. So wird durch Unterlassung in der Berichterstattung das wahre Ausmaß der Unterbeschäftigung unzureichend dargestellt, weil dort kaum die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung Erwähnung findet.

Teilzeit zur Abfederung betrieblicher Auftragsschwankungen

Teilzeit wird auch zur Abfederung von Auftragsschwankungen verwendet. Das verbreitetste Modell hierfür ist in Deutschland die Kurzarbeit.

Alternativ wurde in einem Pilotprojekt die frei gewordene Arbeitszeit für gemeinnützige Arbeit aufgewendet. In dem von 2002 bis 2004 in Dresden von Kreishandwerkerschaft, Umweltzentrum und Bundesagentur für Arbeit mit 200 Mitarbeitern aus 38 Unternehmen in 48 Vereinen durchgeführten Modell „Teilzeit Plus“ arbeiteten Beschäftigte von Handwerksbetrieben, als die Auftragslage zurückging, verkürzt in ihrer Firma und arbeiteten die übrige Arbeitszeit für gemeinnützige Vereine ihrer Wahl. Den Lohn für die Zeit in den Vereinen und für die Koordination des Projekts finanzierte die Agentur für Arbeit.[15]

Situation in der Schweiz

In der Schweiz ist Teilzeitarbeit eine sehr weit verbreitete Arbeitsform, allerdings ebenfalls nur für Frauen: Fast drei Fünftel der erwerbstätigen Frauen sowie rund 14 % der erwerbstätigen Männer arbeiten teilzeitlich.[16] Bei den Frauen sind die Motive für die Teilzeitarbeit primär familienbedingt, bei den Männern sind neben der Familie andere Motive (Zeit für Hobbys, Politik, Weiterbildung) gleichwertig.

Für Teilzeitarbeit gibt es in der Schweiz kaum gesetzliche Sondervorschriften. Sie wird in Bezug auf Anstellungsbedingungen, Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung bei Krankheit usw. vom Gesetz her grundsätzlich gleich behandelt wie Vollzeitarbeit. Werden Teilzeitangestellte in einem Betrieb systematisch mit schlechteren Arbeitsbedingungen als Vollzeitangestellte beschäftigt, liegt eine indirekte Diskriminierung nach Gleichstellungsgesetz vor, weil die grosse Mehrheit der Teilzeitarbeitenden Frauen sind.[17] Bei der Altersvorsorge in der 2. Säule (Pensionskasse) sind Teilzeitarbeitende schlechter abgesichert, weil sie den für eine obligatorische Absicherung nötigen Mindestjahreslohn nicht immer erreichen und der obligatorisch versicherte Lohn (Betrag über dem sogenannten Koordinationsabzug) anteilsmäßig kleiner ist.[18]

Obwohl Teilzeitarbeit für Unternehmen mit Chancen bezüglich betrieblicher Flexibilität oder Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt verbunden ist und aufgezeigt werden kann, dass Teilzeitarbeitende bezüglich Leistung und Motivation Vollzeitarbeitenden oftmals überlegen sind, ist Teilzeitarbeit bis heute keine gleichwertige Arbeitsform und das Potenzial der verschiedenen Teilzeitmodelle wird noch zu wenig erkannt.[19]

Teilzeitarbeit hat für Beschäftigte im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und allgemein im Bemühen um eine Balance der Lebensbereiche eine große Bedeutung. Allerdings ist Teilzeitarbeit bis heute oft mit geringeren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und geringerer Arbeitsplatzsicherheit verbunden.

Bemühungen zur Förderung der Teilzeitarbeit fokussieren deshalb in der Schweiz auf status- und geschlechtsneutrale Modelle. Das bedeutet einerseits, dass Teilzeitarbeit mit geeigneten Modellen (z.B. Job-Sharing) auch in Führungspositionen ermöglicht werden soll.[20] Andererseits soll der Männeranteil bei Teilzeitarbeitenden erhöht und Teilzeitarbeit damit zu einer Arbeitsform für beide Geschlechter werden.[21] Instrumente wie die Tool-Box Teilzeit der Staatskanzlei des Kantons Bern[22] ermöglichen es Unternehmen, Vollzeitstellen auf ihr Teilzeitpotenzial hin zu prüfen.

Statistische Daten

Anteil der voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland 2007

Arbeitnehmer insgesamt
35.291.000
  • davon Vollzeitbeschäftigte: 23.452.000
    • davon Männer: 15.008.000
    • davon Frauen: 8.444.000
  • davon Teilzeitbeschäftigte: 11.839.000
    • davon Männer: 2.998.000
    • davon Frauen: 8.841.000

Quelle: Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den Erwerbstätigen 1989

  • 33 % Niederlande
  • 26 % Norwegen
  • 24 % Dänemark
  • 24 % Schweden
  • 22 % Großbritannien
  • 20 % USA
  • 18 % Japan
  • 13 % Bundesrepublik Deutschland
  • 12 % Frankreich
  • 10 % Belgien
  • 7 % Österreich
  • 6 % Italien
  • 5 % Spanien

Quelle: Bundesverband deutscher Banken

Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den Erwerbstätigen 2007

Land Männer Frauen
Europaische UnionEuropäische Union EU-27 6,9 % 30,7 %
Eurozone 6,9 % 34,8 %
BelgienBelgien Belgien 7,1 % 40,5 %
BulgarienBulgarien Bulgarien 1,1 % 1,9 %
TschechienTschechien Tschechien 1,7 % 7,9 %
DanemarkDänemark Dänemark 12,5 % 35,8 %
DeutschlandDeutschland Deutschland 8,5 % 45,3 %
EstlandEstland Estland 3,8 % 10,6 %
IrlandIrland Irland 6,5 % 31,9 %
GriechenlandGriechenland Griechenland 2,5 % 9,9 %
SpanienSpanien Spanien 3,9 % 22,7 %
FrankreichFrankreich Frankreich 5,5 % 30,2 %
ItalienItalien Italien 4,6 % 26,8 %
Zypern RepublikRepublik Zypern Zypern 3,0 % 10,4 %
LettlandLettland Lettland 4,4 % 6,9 %
LitauenLitauen Litauen 6,5 % 9,7 %
LuxemburgLuxemburg Luxemburg 2,6 % 37,1 %
UngarnUngarn Ungarn 2,5 % 5,5 %
MaltaMalta Malta 4,0 % 24,9 %
NiederlandeNiederlande Niederlande 22,5 % 74,8 %
OsterreichÖsterreich Österreich 6,2 % 40,7 %
PolenPolen Polen 5,8 % 11,7 %
PortugalPortugal Portugal 4,7 % 13,6 %
RumänienRumänien Rumänien 8,3 % 8,9 %
SlowenienSlowenien Slowenien 6,5 % 10,0 %
SlowakeiSlowakei Slowakei 1,0 % 4,3 %
FinnlandFinnland Finnland 8,3 % 18,8 %
SchwedenSchweden Schweden 10,5 % 39,5 %
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 9,4 % 41,6 %
NorwegenNorwegen Norwegen 12,8 % 43,6 %
SchweizSchweiz Schweiz 10,8 % 58,5 %

Quelle: Eurostat[23]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. § 12 §12 TzBfG
  2. Dagmar Terbeznik: Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Familie: flexibel – reduziert – zuverlässig, business-on.de, 11. April 2008
  3. Richtlinie 97/81/EG
  4. Teilzeit im öffentlichen Dienst. Info-Service Öffentlicher Dienst/Beamte, abgerufen am 5. Juli 2014.
  5. 5,0 5,1 EU-weit arbeiten Frauen nur in den Niederlanden häufiger Teilzeit als in Deutschland. Statistisches Bundesamt, 17. März 2013, abgerufen am 15. Juni 2013.
  6. Ulrike Herrmann: Freiwillig in die Teilzeit-Falle. taz, 23. Februar 2008, abgerufen am 28. November 2008.
  7. Das Rattenrennen nicht mitmachen. Der Spiegel, 2. März 1998, abgerufen am 10. Januar 2013: „Nach dem Datenreport des Statistischen Bundesamtes vom vergangenen Jahr stimmen 47 Prozent aller westdeutschen Frauen der Aussage zu, es sei „für alle Beteiligten besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert“.“
  8. Umfrage zur Befürwortung der klassischen Rollenverteilung in der Familie 2012. statista, abgerufen am 10. Januar 2013: „Im Jahr 2012 stimmten 10,4 Prozent der Befragten der Aussage “Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert” voll zu.“
  9. Jede zweite junge Frau wäre gerne Hausfrau, wenn der Mann genug verdient. Der Standard, 23. Mai 2011, abgerufen am 16. Juni 2013: „Sehr traditionelle Vorstellungen ortet Karmasin beim Thema Teilzeit: 85 Prozent der Frauen können sich vorstellen, für eine gewisse Zeit Teilzeit zu arbeiten, um sich um die Kinder zu kümmern, bei den Männern sind es nur 31 Prozent. Ein Ausgleich zwischen Familie und Beruf ist 76 Prozent der Frauen, aber nur 53 Prozent der Männer wichtiger als Karriere zu machen und viel Geld zu verdienen. Wenn der Partner gut verdient, wären 55 Prozent der jungen Frauen gerne Hausfrau. Umgekehrt könnten sich 34 Prozent der jungen Männer vorstellen, einmal "Hausmann" zu sein.“
  10. Thomas Pany: Kontakt mit der Realität. heise.de, 26. Mai 2011, abgerufen am 21. Januar 2012: „Eine österreichische Jugendstudie bringt an den Tag, dass 14-24Jährige mehrheitlich eine Familie gründen und Frauen zuhause bleiben wollen, wenn der Lebensunterhalt durch den Partner gesichert wäre“
  11. Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (Hrsg.): Der neue Jugendmonitor. 4. Welle: Meinungen und Einstellungen der Jugend zur Familie. Wien 23. Mai 2011 (PDF; 984 kB).
  12. Gleichstellung von Frau und Mann – Daten, Indikatoren: Teilzeitarbeit. Bundesamt für Statistik, 25. April 2013, abgerufen am 16. Juni 2013.
  13. Bundesamt für Sozialversicherungen (Hrsg.): Bern 18. Januar 2013 (Online, PDF; 39,2 kB, abgerufen am 16. Juni 2013).
  14. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 391 vom 14. Oktober 2009: "Mütter arbeiten immer häufiger in Teilzeit" (letzter Zugriff am 12. Januar 2013)
  15. Antrag. Innovative Arbeitsförderung ermöglichen – Projektförderung nach § 10 SGB III zulassen. (PDF; 56 kB) In: Drucksache 16/3889. Deutscher Bundestag, 14. Dezember 2006, abgerufen am 1. November 2010. S. 2
  16. Aktuelle Zahlen zur Verbreitung des Bundesamtes für Statistik
  17. Info-Schrift Nr. 5 „Teilzeitarbeit“ des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes
  18. Bundesamt für Sozialversicherungen - 2. Säule
  19. Teilzeitarbeit aus Unternehmenssicht vgl. Baillod (Hg.), 2002
  20. vgl. topsharing.ch
  21. vgl. teilzeitkarriere.ch
  22. vgl. Tool-Box Teilzeit
  23. Anteil der Teilzeitbeschäftigung bei Frauen viermal so hoch wie bei Männern. In: Arbeitskräfteerhebung - Abstand zwischen den Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen in der EU27 verringert. Eurostat, 13. November 2008, abgerufen am 22. Januar 2012: „In der EU27 hatten im Jahr 2007 30,7 % der erwerbstätigen Frauen und 6,9 % der erwerbstätigen Männer eine Teilzeitbeschäftigung. Die Anteile haben sich seit 2000 nur geringfügig geändert, damals arbeiteten 28,7 % der erwerbstätigen Frauen und 5,9 % der erwerbstätigen Männer Teilzeit.“

Weblinks

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