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Heise online

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heise online
Website-Logo
Nachrichtenticker
Sprachen Deutsch
Betreiber Verlag Heinz Heise
Registrierung Nein
Online 1996
http://www.heise.de/

Heise online (Eigenschreibweise heise online; auch Heise-Newsticker oder heise.de) ist ein Nachrichtenticker des Heise-Zeitschriften-Verlags im Web. Die Website ist seit 1996 präsent und seitdem ein wichtiger Bestandteil der deutschen Online-Gemeinschaft.

Themenschwerpunkt des Nachrichtentickers ist die Informations- und Telekommunikationstechnik, darüber hinaus jedoch auch angrenzende Gebiete und gesellschaftliche Auswirkungen dieser Techniken. Er ist mit über 26 Millionen Besuchen (im Oktober 2011)[1] der meistbesuchte deutschsprachige IT-Nachrichtenticker und gehört zu den erfolgreichsten deutschsprachigen Nachrichten-Portalen.

Geschichte und Inhalt

Im Jahr 1996 erfolgte der Webauftritt des Verlags. Der erste Beitrag, der allerdings nur einen Querverweis auf einen c’t-Artikel enthielt, erschien am 17. April 1996.[2]

Der Heise-Nachrichtenticker hatte in den Monaten Juli bis Oktober 2011 monatlich durchschnittlich 24,9 Millionen Einzelbesuche (davon etwa 3,6 Millionen aus dem Ausland) und etwa 143,3 Millionen Einzelseitenabrufe (gemäß IVW). Die „7-Tage-News“ sind ein Überblick der in den letzten sieben Tagen veröffentlichten „Heise News – Meldungen des Tages“.

Weiterhin werden noch die Onlineauftritte der praxisorientierten Printmedien des Heise-Verlags gebündelt, wie zum Beispiel c’t - „Magazin für Computertechnik“, iX, Technology Review, Mac & i – Magazin rund um Apple, Heise mobil - Magazin für Mobile Endgeräte und Anwendungen, Heise Autos, Heise Netze, Heise open, Heise resale - Magazin für Vermarktung und Wirtschaft, Heise Security, Heisetreff, Gateway und Linux Computing sowie das Online-Magazin Telepolis.

Die – durch die Vielzahl der von Heise kommenden Internetnutzer verursachte – zeitweilige Nichterreichbarkeit einer in einer Nachrichtenmeldung verlinkten externen Webseite wird analog dem Slashdot-Effekt als Heise-Effekt oder auch Heise-DoS bezeichnet.[3][4]

Urteil zur Forenhaftung

Aus der Community sind auch verschiedene Organisationen hervorgegangen, wie etwa Stop1984. Im englischsprachigen Raum spielt Slashdot eine ähnliche Rolle.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Heise online und dem Internetforum sind einige grundlegende Gerichtsentscheidungen ergangen. Sie betrafen unter anderem folgende Rechtsfragen:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Online-Nutzungsdaten Oktober 2011. Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.. Abgerufen am 24. November 2011.
  2. Sicherheit: Probleme mit Java und JavaScript (Erste Newsticker-Meldung). 17. April 1996. Abgerufen am 24. November 2011.
  3. Heise Online: „Ungluablich“: 10 Jahre Newsticker bei heise online, 17. April 2006, Zitat: „Nehmen wir nur die kleine Nachricht über einen Beschwerdebrief, die zu einer der ersten ‚geheisten‘ Sites wegen allzu vieler Zugriffe führte.“
  4. Accessblog: Neues aus der Browserecke, Herausgeber: Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V., 19. April 2005, Zitat: „Da die ftp- und Webserver aber entweder noch nicht auf dem neuesten Stand waren oder unter dem /. bzw. heise-Effekt litten hatten wir in der täglichen Wasserstandsmeldung noch nichts dazu gesagt.“
  5. Bundesgerichtshof Volltext
  6. Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge bei Heise online; Volltext
  7. LG Düsseldorf: Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers bei Heise online; Volltext
  8. Urteil: Virtuelles Hausrecht für Forenbetreiber bei e-recht24.de; Volltext
  9. Urteil: Link zu Foto kann Persönlichkeitsrechte verletzen bei Heise online; Volltext
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Heise online aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.