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Spruchkörper

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Ein Spruchkörper eines Gerichts ist das rechtsprechende Organ, das im einzelnen Fall in Form eines Urteils oder Beschlusses entscheidet.

Die wesentlichen Stufen in Deutschland sind Einzelrichter, Kammer und Senat ; in Österreich am ordentlichen Gericht Einzelrichter, Schöffengericht (Einzelrichter/Senat mit Laienrichter als Beisitzer), Geschworenengericht (Einzelrichter/Senat mit einer Laienbank) und Senat (Gremium aus Berufsrichtern).

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Gericht und Spruchkörper

Jedes Gericht im organisatorischen Sinne (Beispiel: Landgericht) besteht aus mehreren Spruchkörpern (Beispiel: Zivilkammer).

Das Gesetz sieht verschiedene Arten von Spruchkörpern vor. Welcher von mehreren gleichartigen Spruchkörpern eines Gerichts zuständig ist, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. In Verfahrensgesetzen wird oft der Begriff „Gericht“ im prozessualen Sinne verwendet und meint dann den zuständigen Spruchkörper (Beispiel § 203 StPO: „Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn […]“). Der innerhalb des Spruchkörpers das Verfahren bearbeitende Richter ist der Berichterstatter.

Einteilung

In Deutschland kann man nach der Bezeichnung der Spruchkörper im Wesentlichen drei Stufen unterscheiden:

Bezogen auf die Zusammensetzung der Spruchkörper, gibt kann man wie folgt unterscheiden

  • Spruchkörper mit einem Berufsrichter
  • Spruchkörper mit einem Berufsrichter und mehreren ehrenamtlichen Richtern
  • Spruchkörper mit mehreren Berufsrichtern
  • Spruchkörper mit mehreren Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern.

Beim Bundespatentgericht bestehen ebenfalls Senate, die eine außergewöhnliche Breite in der Besetzung aufweisen (drei, vier oder fünf Berufsrichter), diese unterschiedlich aufgeteilt auf Richter mit normaler Qualifikation (rechtskundige Mitglieder) und technische Richter (nach der nur für dieses Gericht geltenden Sonderregelung in § 120 DRiG).

Grundrecht auf den gesetzlichen Richter

Eine Entscheidung durch den falschen Spruchkörper berührt das justizielle Grundrecht auf den gesetzlichen Richter. Innerhalb eines Gerichts wird ein Verfahren vom unzuständigen an den richtigen Spruchkörper formlos abgegeben oder verwiesen. Urteile, die vom falschen Spruchkörper gefällt werden, sind in der Regel reversibel; Beschlüsse können mit der (sofortigen) Beschwerde angefochten werden.

Einzelne Spruchkörper in den verschiedenen Gerichtszweigen

Ordentliche Gerichtsbarkeit

  • Oberlandesgericht
    • Zivilsenat – 3 Berufsrichter
    • Einzelrichter – in manchen Fällen in Zivilsachen
    • Strafsenat – 3 oder 5 Berufsrichter
  • Bundesgerichtshof
    • Zivilsenat – 5 Berufsrichter
    • Strafsenat – 5 Berufsrichter (bei Beschwerden gegen Maßnahmen der Ermittlungsrichter nur 3 Berufsrichter)

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Arbeitsgerichtsbarkeit

  • Arbeitsgericht
    • Kammer – 1 Berufsrichter, 2 ehrenamtliche Richter; in bestimmten Fällen kann Vorsitzender allein entscheiden

Finanzgerichtsbarkeit

  • Finanzgericht
    • Senat – 3 Berufsrichter, 2 ehrenamtliche Richter
    • Einzelrichter
  • Bundesfinanzhof
    • Senat – 5 Richter; außerhalb mündlicher Verhandlung 3 Richter

Sozialgerichtsbarkeit

Verfassungsgerichtsbarkeit

Einzelnachweise

  1. Daten und Fakten. bayern.de, 21. März 2016, abgerufen am 28. März 2016.
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