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Beschluss (Gericht)

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Ein Beschluss ist eine Form, in der die Entscheidung eines einzelnen Richters, eines aus mehreren Richtern bestehenden Spruchkörpers oder eines Rechtspflegers ergehen kann. Andere Formen der gerichtlichen Entscheidung sind das Urteil und die Verfügung.

In welcher Form zu entscheiden ist, regelt die jeweilige Verfahrensordnung. Im Zivilprozess werden Beschlüsse in der Regel dann erlassen, wenn die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein nach Lage der Akten ergehen kann oder nach freigestellter mündlicher Verhandlung. Beschlüsse entscheiden häufig nur über einzelne Verfahrensfragen, während für Entscheidungen, die über den Klageantrag ganz oder teilweise abschließend entscheiden, in der Regel die Urteilsform vorgeschrieben ist. Es gibt aber auch verfahrensabschließende Beschlüsse.

Beschlüsse und Urteile unterscheiden sich auch in der Art und Möglichkeit ihrer Bekämpfung durch Rechtsmittel. So kann gegen Beschlüsse die (sofortige) Beschwerde, gegen Urteile dagegen die Berufung (Entscheidungen der Amts- oder Landgerichte) bzw. die Revision (Entscheidungen der Oberlandesgerichte) eingelegt werden.

In manchen Verfahrensarten wird generell durch Beschluss entschieden, so insbesondere in der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Siehe auch

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