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Regierungsbezirk

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BundBundesländer/FlächenländerBundesländer/Stadtstaaten(Regierungsbezirke)(Land-)KreiseGemeindeverbände(Gemeindeverbandsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden)(Gemeindeverbandsfreie) Kreisangehörige GemeindenKreisfreie Städte
Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands
Regierungsbezirke: Stand: 1. August 2008 (einschließlich der ehemaligen Regierungsbezirke in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt)

In Deutschland ist ein Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsident (historisch), Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg, Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen).

Die Landesmittelbehörde steht als Mittelinstanz zwischen oberen und obersten Landesbehörden (Ministerium) und dem Landrat als unterer Landesbehörde für den Bezirk eines Kreises.

Diese Verwaltungsebene ist nur in einigen größeren Flächenländern eingerichtet. Teilweise wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben landesweit zu bündeln (durch Ministerien oder Landesoberbehörden) bzw. auf die kommunale Ebene zu verlagern. Mehrere Bundesländer haben die Regierungsbezirke bereits abgeschafft.

In Baden-Württemberg allerdings wurden durch die Verwaltungsreform von 2005 die Regierungspräsidien gestärkt, indem ihnen viele Aufgaben bis dahin eigenständiger Landesbehörden übertragen wurden. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich in Nordrhein-Westfalen ab. Mit Beginn 2007 werden verschiedene Sonderbehörden (z. B. Staatliche Umweltämter, Ämter für Agrarordnung, Ämter für Arbeitsschutz) in die Bezirksregierungen eingegliedert. Ein Teil ihrer Tätigkeiten soll dann auch zu den Kommunen verlagert werden. Die Industrievertreter haben diesen Schritt ursprünglich als Bürokratieabbau befürwortet. Zunehmend werden jedoch Befürchtungen laut (BDI, VCI), dass die kommunalen Abhängigkeiten nicht mehr den bisherigen unabhängigen rechtlichen Standard gewährleisten können.

Werden Aufgaben der Mittelbehörden auf untere Instanzen verlagert, ist verwaltungsorganisatorisch der Grundsatz der Einräumigkeit zu beachten, wonach der örtliche Zuständigkeitsbereich der allgemeinen Behörden und der Sonderbehörden sowie der verschiedenen Sonderbehörden untereinander territorial deckungsgleich und diese unterschiedlichen Behörden für ein und dasselbe geographische Gebiet zuständig sein sollen („verwaltungsgeographische Kongruenz“).

Geschichte

Nach Bayern (1806) gliederte Preußen zwischen 1808 und 1816 sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Letztere gaben seit 1811 ein Amtsblatt für öffentliche Mitteilungen heraus.

Während der Zeit des Deutschen Reiches gab es in den größeren Bundesstaaten ebenfalls Regierungsbezirke als Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung, allerdings teilweise unter einer anderen Bezeichnung: Kreise in Bayern und Württemberg, Provinzen in Hessen, Landeskommissärbezirke in Baden, Kreishauptmannschaften in Sachsen. Die Bezeichnungen wurden in der NS-Zeit der preußischen Bezeichnung Regierungsbezirk angeglichen.

Nach 1945 wurden die Regierungsbezirke in den meisten Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanz eingerichtet. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder „Regierungspräsidium“, „Regierung“, „Der Regierungspräsident“ oder „Bezirksregierung“ genannt. Leiter dieser Behörde ist der Regierungspräsident.

In der Deutschen Demokratischen Republik wurden im Zuge der Abschaffung der Länder bei der Verwaltungsreform von 1952 so genannte Bezirke eingerichtet, deren Gebiete sich nur teilweise mit früheren Regierungsbezirken deckten. Bei der Wiedereinrichtung der Länder in der in Auflösung begriffenen DDR 1990 wurden nur in Sachsen-Anhalt und Sachsen erneut Regierungsbezirke geschaffen, die jedoch heute nicht mehr bestehen (siehe folgender Abschnitt).

Regierungsbezirke

In folgenden Ländern gibt es Regierungsbezirke:

Siehe auch: Liste der Regierungsbezirke Bayerns

In folgenden Ländern gibt es keine Einteilung in Regierungsbezirke mehr:

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben beim Beitritt zum Bundesgebiet 1990 keine Regierungsbezirke eingerichtet, in Schleswig-Holstein und im Saarland gab es nie Regierungsbezirke.

Ehemalige Regierungsbezirke

Historische Entwicklung der Regierungsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland

Datum Land (Bundesland) Veränderung Anzahl
23. Mai 1949 Bundesrepublik Deutschland 31
25. April 1952 Baden-Württemberg +2 33
6. Mai 1968 Hessen −1 (Wiesbaden) 32
9. Juli 1968 Rheinland-Pfalz −2 30
1. August 1972 Nordrhein-Westfalen −1 (Aachen) 29
1. Februar 1978 Niedersachsen −4 25
1. Januar 1981 Hessen +1 (Gießen) 26
3. Oktober 1990 Sachsen-Anhalt +3 29
1. Januar 1991 Sachsen +3 32
1. Januar 2000 Rheinland-Pfalz −3 29
1. Januar 2004 Sachsen-Anhalt −3 26
1. Januar 2005 Niedersachsen −4 22
1. März 2012 Sachsen −3 19

Anzahl der Länder mit Regierungsbezirken

Datum Maßnahme Veränderung Anzahl
23. Mai 1949 Gründung der Bundesrepublik Deutschland 6
3. Oktober 1990 Eingliederung der neuen Länder in die Bundesrepublik Deutschland (Sachsen-Anhalt) +1 7
1. Januar 1991 Bildung der Regierungsbezirke in Sachsen +1 8
1. Januar 2000 Auflösung der Regierungsbezirke in Rheinland-Pfalz −1 7
1. Januar 2004 Auflösung der Regierungsbezirke in Sachsen-Anhalt −1 6
1. Januar 2005 Auflösung der Regierungsbezirke in Niedersachsen −1 5
1. März 2012 Aufhebung der Landesdirektionen (vormals Regierungsbezirke) in Sachsen −1 4

Siehe auch

Literatur

  • Jörg Bogumil, Steffen Kottmann: Verwaltungsstrukturreform – die Abschaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen. Band 11, Ibbenbürener Vereinsdruckerei, Ibbenbüren 2006, ISBN 3-932959-48-5 (PDF).

Weblinks

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