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Regierungsbezirk Köln

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Wappen Karte
Landeswappenzeichen des Landes Nordrhein-Westfalen Lage des Regierungsbezirkes Köln in Deutschland
Basisdaten
Verwaltungssitz: Köln
Einwohner: 4.392.747 (31. Dezember 2010) [1]
Bezirksgliederung: 95 Gemeinden
in 8 Kreisen und
4 kreisfreie Städte
Regierungspräsidium
Regierungspräsidentin: Gisela Walsken (SPD)[2]
Adresse des Regierungspräsidiums: Zeughausstraße 2–10
50667 Köln
Webpräsenz: www.bezreg-koeln.nrw.de
Lage des Regierungsbezirks Köln in Nordrhein-Westfalen
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Über dieses Bild
Logo Bezirksregierung Köln
Friedrich, Reichsgraf zu Solms-Laubach, wurde am 25. April 1816 erster Regierungspräsident in Köln. Das Denkmal ist ein Werk des Kölner Bildhauers Herbert Labusga
Verwaltungsgebäude des Regierungsbezirks Köln

Der Regierungsbezirk Köln ist einer von fünf Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen. Er bildet den Süden des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR).

Im Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union, ausgedrückt in Kaufkraftstandards, erreichte der Regierungsbezirk Köln im Jahr 2015 einen Index von 131 (EU-28: 100).[3]

Geographie

Der Regierungsbezirk Köln liegt im Südwesten von Nordrhein-Westfalen. Er ist einer der bevölkerungsreichsten und am dichtesten besiedelten in ganz Deutschland.

Den Kern des Bezirks bildet die vom Rhein durchflossene Kölner Bucht, ein Teil der Niederrheinischen Tieflandsbucht. Auf der westlichen und der östlichen Seite wird sie von den Höhen des Rheinischen Schiefergebirges flankiert; zwei dieser Flanken, das südliche Bergische Land und die Nordeifel, sind Teile des Regierungsbezirks. Der Regierungsbezirk erstreckt sich in West-Ost-Richtung auf eine Länge von 135 km und in Nord-Süd-Richtung auf 122 km. Mit einer Fläche von 7.365 km² ist er nach Arnsberg der zweitgrößte Regierungsbezirk Nordrhein-Westfalens.

Hinsichtlich der Einwohnerzahl ist der Regierungsbezirk Köln mit 4,41 Millionen Einwohnern (31. Dezember 2011) nach Düsseldorf der zweitgrößte in Nordrhein-Westfalen. Die Einwohnerdichte liegt mit 599 Einwohner je km² (31. Dezember 2011) erheblich über dem Bundesdurchschnitt von 229 (31. Dezember 2011) und über dem von Nordrhein-Westfalen mit 523 Einwohner je km² (31. Dezember 2011). Die Besiedlung konzentriert sich schwerpunktmäßig auf das Städteband längs des Rheins, den südlichen Teil der Rheinschiene. Die vier kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln (Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen) haben mit zusammen 1.766.717 Einwohnern (31. Dezember 2011) einen Anteil von ca. 40 % an den Einwohnern des Regierungsbezirks und von gut 9,9 % am Landeswert. Die Stadt Köln ist dabei mit 1.017.155 Einwohnern die mit Abstand größte Stadt in Nordrhein-Westfalen.

Nachbarbezirke und -länder

Der Regierungsbezirk Köln grenzt im Norden an den Regierungsbezirk Düsseldorf, im Osten an den Regierungsbezirk Arnsberg, im Süden an das Land Rheinland-Pfalz (bzw. an die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier) sowie im Westen an Belgien und die Niederlande.

Geschichte

Die Geschichte des Regierungsbezirks geht auf die preußische Verordnung über die verbesserte Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 zurück. Damals wurde Preußens Regierung und Verwaltung nach dem Wiener Kongress neu geordnet und die Provinzen in insgesamt 28 Regierungsbezirke eingeteilt, darunter der Regierungsbezirk Köln. Wie die übrigen, so nahm auch die Regierung in Köln mit dem 22. April 1816 ihre Tätigkeit auf.

Der Regierungsbezirk gehört ab Gründung 1815/1816 zur Provinz Jülich-Kleve-Berg, ab 1822 zur Rheinprovinz, 1945 zu Nordrhein und 1946 zu Nordrhein-Westfalen.

Die Organisation und Struktur der Behörde wurde immer angepasst an die sich ändernden administrativen und politischen Gegebenheiten. So wurden zum Beispiel 1972 die Regierungsbezirke Aachen und Köln vereinigt. Auch mit der Verwaltungsstrukturreform des Landes im Jahr 2008 wurden die Bezirksregierungen noch einmal grundlegend geändert. Allein in die Bezirksregierung Köln wurden noch 7 weitere – auch landesweit zuständige – Sonderbehörden integriert, darunter etwa das bisherige Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen oder die Fachaufsicht über das BAföG in Nordrhein-Westfalen.

Die Bezirksregierung ist eine Landesmittelbehörde.

Einwohnerentwicklung

Jahr Einwohner Quelle
1816 324.632 [4]
1828 377.335 [4]
1871 613.457 [5]
1880 702.934 [5]
1900 1.021.878 [6]
1910 1.249.540 [6]
1925 1.434.827 [7]
1939 1.595.677 [8]
1946 1.461.104 [9]
1950 1.668.813 [10]
1961 2.126.400 [11]
1970 2.412.200 [12]
1980 3.913.800 [13]
1990 4.025.300 [14]
2000 4.281.500 [15]
2010 4.392.747 [16]
2018 4.468.904 [16]

Stellung in der Landesverwaltung

Verwendete Form des Wappens im Schriftverkehr

Bezirksregierungen sind Mittelbehörden im dreistufigen Behördenaufbau in der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung.

Bei der Bezirksregierung Köln werden Verwaltungsaufgaben aus den Geschäftsbereichen aller nordrhein-westfälischen Landesministerien und der Staatskanzlei in einer Behörde zusammengefasst.

Die Regierungspräsidenten

Verwaltungsgliederung

Verzeichnis der Kreise und kreisfreien Städte

Kreise

  1. Städteregion Aachen (bis zum 20. Oktober 2009 Stadt und Kreis Aachen, Gebiet bis zum 31. Juli 1972 im Regierungsbezirk Aachen)
  2. Kreis Bergheim (Erft) (bis zum 31. Dezember 1974, anschließend im Erftkreis, jetzt im Rhein-Erft-Kreis)
  3. Kreis Bonn (bis zum 31. Juli 1969, anschließend im Rhein-Sieg-Kreis; etliche Gemeinden, so zum Beispiel Bad Godesberg, wurden in die Stadt Bonn eingemeindet)
  4. Kreis Düren (bis zum 31. Juli 1972 im Regierungsbezirk Aachen)
  5. Erftkreis (ab dem 1. Januar 1975 aus dem Kreis Bergheim (Erft) und großen Teilen des Landkreises Köln, ab dem 1. November 2003 Rhein-Erft-Kreis)
  6. Kreis Euskirchen (ab dem 1. Januar 1972 mit dem Kreis Schleiden aus dem Regierungsbezirk Aachen)
  7. Kreis Heinsberg (bis zum 31. Juli 1972 im Regierungsbezirk Aachen)
  8. Landkreis Köln (bis zum 31. Dezember 1974, anschließend im Erftkreis, jetzt im Rhein-Erft-Kreis, manche Gemeinden in der Stadt Köln)
  9. Oberbergischer Kreis (ab dem 1. Januar 1975 mit Teilen des Rhein-Wupper-Kreises)
  10. Rhein-Erft-Kreis (ab dem 1. November 2003, bisher Erftkreis)
  11. Rheinisch-Bergischer Kreis (ab dem 1. Januar 1975 mit Teilen des Rhein-Wupper-Kreises)
  12. Rhein-Sieg-Kreis (ab dem 1. August 1969 aus dem Siegkreis und dem Kreis Bonn)
  13. Siegkreis (bis zum 31. Juli 1969, anschließend im Rhein-Sieg-Kreis)

Kreisfreie Städte

  1. Aachen (bis zum 31. Juli 1972 im Regierungsbezirk Aachen, seit dem 21. Oktober 2009 eingeschränkt nach Maßgabe des Aachen-Gesetzes)
  2. Bonn (am 1. August 1969 durch Eingemeindungen, unter anderem von Bad Godesberg, stark vergrößert)
  3. Köln (am 1. Januar 1975 durch Eingemeindungen vergrößert)
  4. Leverkusen (bis zum 31. Dezember 1974 im Regierungsbezirk Düsseldorf, am 1. Januar 1975 durch Eingemeindungen unter anderem von Opladen stark vergrößert)

Historischer Rückblick

  1. Der Kreis Uckerath wurde 1820 in den Kreis Siegburg eingegliedert.
  2. Der Kreis Gummersbach entstand 1825 aus den Kreisen Gimborn und Homburg.
  3. Der Siegkreis entstand 1825 aus dem Kreis Siegburg.
  4. Der Kreis Euskirchen entstand 1827 aus dem Kreis Lechenich.
  5. Die Stadt Bonn wurde im Jahr 1887 kreisfrei, indem sie aus dem Kreis Bonn (nunmehr Landkreis) ausgegliedert wurde.
  6. Der Oberbergische Kreis entstand 1932 aus den Kreisen Gummersbach und Waldbröl.
  7. Der Kreis Rheinbach wurde 1932 in den Landkreis Bonn eingegliedert.
  8. Der Rheinisch-Bergische Kreis entstand 1932 aus den Kreisen Mülheim am Rhein und Wipperfürth.


Aktueller Stand

Der Regierungsbezirk besteht aus acht Kreisen (inkl. Städteregion Aachen) mit insgesamt 95 kreisangehörigen Gemeinden und vier Kreisfreien Städten.

Kreise Kreisfreie Städte

Regionalrat

Sitzverteilung im
Kölner Regionalrat 2014
        
zur Vorlage
Von 44 Sitzen entfallen auf:

Der Regionalrat wird nach jeder Kommunalwahl aufgrund der Kommunalwahlergebnisse (Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahl) der kreisangehörigen Gemeinden der Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis, der Städteregion Aachen sowie der kreisfreien Städte Bonn, Köln und Leverkusen gebildet.

Der Regionalrat trifft als Träger der Regionalplanung die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung des Regionalplanes und beschließt über dessen Aufstellung. Er legt damit die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks im Regionalplan fest.

Neben dieser Entscheidungskompetenz hat der Regionalrat Beteiligungs-, Informations- und Beratungsrechte im Bereich der regionalen Infrastrukturpolitik.

Die Bezirksregierung unterrichtet den Regionalrat über alle regional bedeutsamen und strukturwirksamen Entwicklungen. Das Gleiche gilt für Förderprogramme und -maßnahmen des Landes in vielen wichtigen Infrastrukturbereichen, wie z. B. in den Gebieten Städtebau, Freizeit- und Erholungswesen, Tourismus, Landschaftspflege, Wasserwirtschaft, Abfallbeseitigung und Altlasten sowie Kultur. Die Unterrichtungspflicht der Bezirksregierung ist die Basis für sachgerechte strukturpolitische Entscheidungen durch den Regionalrat.

Auf der Grundlage der Raumordnungspläne unterbreitet der Regionalrat Vorschläge für Förderprogramme und Fördermaßnahmen von regionaler Bedeutung. Er hat dabei die Vorschläge aus der Region zu berücksichtigen, zusammenzuführen und zu bewerten sowie eine Prioritätensetzung vorzunehmen. Das Vorschlagsrecht dient dazu, qualifizierte Entscheidungsvorschläge für die Landesregierung zu erarbeiten. Der Regionalrat soll im Verhältnis zur Landesregierung bei strukturpolitischen Entwicklungen als Sprecher der Region auftreten, die Wünsche der Region bündeln und sie nach Abgleich mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung an die Landesregierung herantragen.

In Verkehrsfragen ist der Regionalrat an der Planung der Verkehrsinfrastruktur beteiligt. Er beschließt über die Vorschläge der Region für die gesetzlichen Bedarfs-Ausbaupläne von Bund und Land, für die die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen und die Förderprogramme für den kommunalen Straßen- und Radwegebau. Der Regionalrat legt darüber hinaus die Prioritäten für Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis zu 3 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme fest. Ergänzt werden diese Kompetenzen dadurch, dass der Regionalrat bei Linienbestimmung für Landesstraßen durch die Bezirksregierung ebenso wie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen ist.

Aktuell gibt es im Regionalrat folgende Sitzverteilung nach Fraktionen (Stand September 2014):

CDU SPD GRÜNE FDP DIE LINKE Fraktionslos Gesamt
17 13 6 3 2 3 44
FW 1
AfD 1
PIRATEN 1

NUTS-Region

Der Regierungsbezirk Köln ist eine von 38 Regionen deutschen NUTS Regionen. Als Untergliederung der NUTS-1-Region NRW (DEA) hat sie das Kürzel DEA2.

Einzelnachweise

Weblinks

 Commons: Regierungsbezirk Köln – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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