Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Ministerium

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel erläutert das Ministerium als Staatsbehörde; zum Geistlichen Ministerium siehe dort.

Ministerium (zu lat. minister), schweizerisch und auch im Englischen Departement (zu franz. ‚Abteilung‘), bezeichnet eine oberste Behörde eines Staates. Regelmäßig wird es von einem Minister geleitet, der der Regierung des Staates angehört.

Historisch bezeichnete der Begriff zur Zeit des Konstitutionalismus auch die Gesamtheit der Minister.

Aufgaben

Die Aufgaben des Ministeriums sind üblicherweise:

  • die Unterstützung des Ministers bei der Wahrnehmung seiner politischen Aufgaben;
  • die Aufsicht über nachgeordnete Dienststellen und Einrichtungen, mit denen zusammen es den Geschäftsbereich des Ministers bildet;
  • die eigenständige Erfüllung von Verwaltungsaufgaben.

Das Ministerium steht an der Schnittstelle von politischer Leitung (Gubernative) und als unpolitisch gedachter Verwaltung (Exekutive im engeren Sinne). Die Tätigkeit der Ministerialverwaltung unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen.

Ressorts (Portefeuilles)

Ministerien sind in der Geschichte immer weiter ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das deutlich z. B. an der preußischen Einrichtung des Staatsministeriums, das die gesamte Regierung beinhaltete.

Im 19. Jahrhundert sind die klassischen Ressorts (Portefeuilles) entstanden: Finanzen, auswärtige Angelegenheiten, Kriegs- oder Heerwesen bzw. später Landesverteidigung, innere Angelegenheiten, Justiz, Handel und Wirtschaft. Daneben findet sich auch der Minister ohne Portefeuille (Minister ohne Geschäftsbereich).

Später entwickeln sich die Spezialressorts einzelner wirtschaftlicher Aspekte, wie Industrie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Energieversorgung, Verkehr und Ähnliches sowie in den 1980ern auch für Angelegenheiten der Umwelt.

In Monarchien bestanden vielfach Ministerien des königlichen/herzoglichen/kaiserlichen etc. Hauses.

Im Zuge der Entwicklung des Wohlfahrtsstaats kamen neue Staatsaufgaben hinzu, deren Erledigung organisiert werden musste und die Gründung weiterer Ministerien nach sich zog, etwa für Arbeit, Gesundheit, soziale Angelegenheiten, Familie, Frauen, Jugend.

Weit verbreitet ist heute, mehrere einzelne Ressorts jeweils einem Minister als Kompetenzportefeuille zuzuweisen, sodass Sammelministerien entstehen, wie etwa das derzeitige österreichische "Lebensministerium" (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft). Weil die gesellschaftlichen Interessen und Schwerpunkte der politischen Parteien, wie auch der Personalbestand sich ändern, ändern sich auch die Namen vieler Ministerien mit einem Regierungswechsel oder einem Austausch der Minister.

In Deutschland erkennt man die klassischen Ministerien an dem bestimmten Artikel im Namen, also Ministerium der Finanzen, des Äußeren, des Inneren, der Justiz, der Verteidigung, die nichtklassischen Ministerien führen dagegen ein „für“ im Namen, z. B. Ministerium für Landwirtschaft und Forsten. In Österreich tragen alle Bundesministerien ein „für“ im Namen. Wie fremdsprachliche Bezeichnungen sich im Deutschen einbürgern, schwankt.

Ressorts (Verwaltungsbegriff)

Ministerien verfügen in den meisten Fällen über das Weisungsrecht gegenüber einer Anzahl nachgeordneter Behörden. Dies betrifft jene Behörden, die die Leistungen des Ministeriums gemäß dem verantworteten Kompetenzportefeuille erbringen. Aus verwaltungstechnischer Sicht wird der Begriff "Ressort" somit auch als Sammelbezeichnung für ein Ministerium und die diesem nachgeordneten Behörden verwendet.

Nationales

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland als föderal organisiertem Staat gibt es Ministerien sowohl in der Bundesregierung als auch in den Ländern.

  • Der Bund hat Bundesministerien. Bis in die 1980er Jahre traten sie als Bundesminister auf, selbst wenn ihnen Frauen vorstanden. Durch Organisationserlass wurde schließlich die neutrale Form eingeführt.
  • In den Ländern differieren die Bezeichnungen. Üblich sind Ministerium, Landesministerium oder Staatsministerium. Hamburg hat Behörden als oberste Landesbehörden, Berlin verfügt über Senatsverwaltungen und in Bremen heißen die Landesbehörden Der Senator für ... oder Die Senatorin für ...
Siehe auch: Kategorie:Reichsministerium (Deutschland)

Schweiz

In der Schweiz gibt es Departemente, auf Kantonsebene oft auch Direktionen genannt, die ungefähr dieselbe Rolle wie Ministerien übernehmen. Auf Bundesebene wie auch in den meisten Kantonen ist deren Einteilung Sache des Regierungsteams und in der Verfassung nicht festgelegt.

Weblinks

Vorlage:Navigationsleiste Ministerien in Afrika Vorlage:Navigationsleiste Ministerien in Amerika Vorlage:Navigationsleiste Ministerien in Asien Vorlage:Navigationsleiste Ministerien in Australien und Ozeanien

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ministerium aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.