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Racheporno

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Als Racheporno bzw. Rache-Porno bezeichnet man pornografische bzw. freizügige Videos oder Bilder von einer Person, die ohne deren Einwilligung, oftmals im Rahmen eines Racheaktes veröffentlicht werden.

Betroffene und Ablauf

Die Verbreitung intimer Bilder kann in Deutschland eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a Strafgesetzbuch darstellen.[1]

Häufige Betroffene sind zum Beispiel Ex-Partner, bekannte Persönlichkeiten, Streitfälle und Personen, die Mobbing ausgesetzt sind. Zudem wird dieses Material oft als Bestrafung für einen Seitensprung beziehungsweise Beendigung einer Beziehung oder als Drohmittel zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung einer Beziehung verwendet. Meistens davon betroffen sind Frauen im jungen und mittleren Alter. So ermittelte eine Studie der Monash University in Melbourne, dass jede fünfte im Alter zwischen 18 und 45 Jahren bereits Opfer von Rachepornos geworden sei.[2]

Diese Inhalte werden in sozialen Netzwerken, Pornoseiten oder im Darknet veröffentlicht. Aber auch eine gezielte Weitergabe an Personen aus dem privaten oder Arbeitsumfeld der Person über Instant Messaging sind eine Taktik. Die Opfer können dabei gezielt darauf aufmerksam gemacht werden, aber genauso kann dies auch verschwiegen werden, so dass diese nur schwer davon erfahren. Um an die Inhalte heranzukommen und diese zu veröffentlichen, können auch Hacking-Angriffe stattfinden, was häufiger bei Prominenten passiert.

Weiterhin könnten solche Dateien durch Bildbearbeitung oder Videobearbeitung sowie den Einsatz von Deepfake-Technik entstehen. Der erfolgreiche Einsatz von Deepfake zwecks Racheporno wurde allerdings noch nie dokumentiert. Hierbei können normale Bilder freizügig oder pornografisch verändert werden, was aber rechtlich nicht viel an der Situation ändert.[3]

Folgen

Bei Betroffenen können Scham, Schuldgefühle, Ängste und Depressionen auftreten. Die Täter können die Opfer zudem mit den Inhalten erpressen und sie öffentlich bloßstellen und erniedrigen. Durch eine Veröffentlichung können die Beziehungen des Opfers zu anderen leiden und das Opfer wird in ein schlechtes Licht gerückt. Sachverhalte können zudem falsch dargestellt werden und die Identität des Opfers wird damit falsch präsentiert, was zu einer Stigmatisierung führen kann und z. B. potenzielle Arbeitgeber oder Partner abschreckt oder zu Arbeitsplatzverlust führt. Auch können sich weitere Personen von der Darstellung sexuell erregt fühlen und das Opfer zusätzlich belästigen. Bei Minderjährigen stellt eine Veröffentlichung zudem Kinderpornografie dar.[4][5][6]

Maßnahmen gegen Rachepornos

Fast alle größeren Websites bieten die Möglichkeit an, Inhalte zu löschen und Nutzer zu sperren und blockieren. Will man rechtlich gegen den Täter vorgehen, kann es aufgrund der Anonymität und Pseudonymität im Internet sowie eines häufigen Hin- und Herreichens von Daten schwierig werden, den Täter zu identifizieren. Das Opfer hat das Recht, die Inhalte von Suchmaschinen und Websites entfernen zu lassen, auch wenn diese sich im Ausland befinden (Recht auf Vergessenwerden).[7] Die Täter können im Strafrecht und Sexualstrafrecht u. a. wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und des unautorisierten Veröffentlichens (Recht am eigenen Bild), psychischer und sexueller Gewalt, Cyber-Mobbings und gegebenenfalls Falschdarstellungen und Sexualbeleidigung belangt werden.[8][9] Allerdings kann die Entfernung der betreffenden Videos oder Fotos mit einem langwierigen Prozess verbunden sein, da diese zunächst kaum von Amateurpornografie zu unterscheiden sind. Bleibt trotz Unterlassungsanspruch eine Reaktion des Täters aus, sollte man sich mit einem Nachweis der eigenen Identität des Opfers an den Site-Betreiber wenden. Da die Betreiber der Pornoseiten ihren Firmensitz zumeist im Ausland haben, könnte eine Reaktion möglicherweise ausbleiben oder eher langsam erfolgen. Die Verbreitung lässt sich kaum noch aufhalten, wenn die betreffenden Inhalte bis dahin von weiteren Websites gespiegelt und damit auch außerhalb des Zugriffsbereichs des Zensors zugänglich gemacht werden.

Facebook startete 2017 ein Pilotprojekt zur Eindämmung sogenannter Rachepornos, welches man wieder einstellte. Um die Verbreitung von Nacktheit und Pornografie zu verhindern, wurden Algorithmen eingesetzt, die auf Bilderkennung spezialisiert sind.[10][11][12]

Bei Google wurden die Richtlinien und Suchergebnisse angepasst, um Rachepornografie zu unterbinden. Voraussetzung ist jedoch in vielen Fällen ein Gerichtsbeschluss, der über ein entsprechendes Formular eingereicht wird. Auf anderen Suchmaschinen könnten die betreffenden Videos dennoch gefunden werden.[13]

Ende 2020 setzte Pornhub neue Richtlinien für den Video-Upload um, die nur noch Inhalte von verifizierten Benutzern und Content-Partnern oder Teilnehmern des sogenannten Pornhub-Model-Programms zulassen. Zeitgleich wurden knapp 9 Millionen Videos aus unverifizierten Quellen geblockt.[14]

Statistik und Verbreitung

Allein auf Facebook werden im Jahr 2017 monatlich 54.000 gemeldete Racheporno-Fälle geprüft, wobei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.[15] Über die Hälfte der Rache-Pornos werden über Facebook und die dazugehörige Messenger-App weiterverbreitet und veröffentlicht. Danach folgten die Dienste Snapchat, Instagram, Textnachrichten und MMS.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Marion Lenke: Was Sie gegen „Rache-Pornos“ im Web tun können. In: Focus Online. 12. März 2014, abgerufen am 9. Februar 2020.
  2. 2,0 2,1 Blanker Horror für Opfer: Frauen massenhaft von Rache-Pornos betroffen. In: Focus Online. 18. Oktober 2017, abgerufen am 11. Februar 2020.
  3. Muzayen Al-Youssef: Gefälschte Rachepornos: Deepfakes werden ein richtiges Problem. In: derStandard.at. 31. Januar 2018, abgerufen am 17. Februar 2020.
  4. STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H.: Rachepornos im Netz: Wie man Fotos von sich löschen lassen kann. In: derStandard.at. (https://derstandard.at/1379293068662/Rachepornos-Wie-man-Fotos-von-sich-loeschen-lassen-kann).
  5. Danielle Keats Citron: ‘Revenge porn’ should be a crime in U.S. In: edition.cnn.com. 16. Januar 2014, abgerufen am 27. Juni 2020 (english).
  6. Oliver Jungen: Sat.1-Film: „Nackt“: Die verteidigte Ehre der Lara Wilms. In: FAZ.NET. 2017-04-04 ISSN 0174-4909 (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/das-cybermobbing-drama-nackt-auf-sat-1-14955662.html).
  7. STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H.: Rachepornos im Netz: Wie man Fotos von sich löschen lassen kann. In: derStandard.at. (https://derstandard.at/1379293068662/Rachepornos-Wie-man-Fotos-von-sich-loeschen-lassen-kann).
  8. FOCUS Online: Youtuberin konnte sich wehren - was Sie in Deutschland tun können. In: FOCUS Online. (https://www.focus.de/familie/depressionen-alkohol-angst-ex-freund-einer-jungen-frau-stellt-rachepornos-ins-netz-und-zerstoert-damit-fast-ihr-leben_id_8340628.html).
  9. Anke Evers: Schutz vor Rachepornos: Facebook sammelt Nacktfotos. (https://www.e-recht24.de/news/facebook/10624-facebook-nacktfotos-rache-posts.html).
  10. Patrick Beuth: Nacktfotos: Facebook verteidigt sein Projekt gegen "Rachepornos". In: Die Zeit. Hamburg 2017-11-10, ISSN 0044-2070 (https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-11/nacktfotos-facebook-rachepornos-hash-details).
  11. Demütigung im Netz: Facebook will gegen Rachepornos vorgehen. In: Spiegel Online. 2017-04-05 (https://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-will-rachepornos-vorgehen-a-1142053.html).
  12. Mark Zuckerberg: Facebook geht stärker gegen "Rachepornos" vor. In: Die Zeit. Hamburg 2017-04-06, ISSN 0044-2070 (https://www.zeit.de/digital/internet/2017-04/mark-zuckerberg-facebook-rachepornos-software-kontrolle).
  13. Christian Stöcker: Nacktbilder im Netz – Google will Racheporno-Links löschen. In: Spiegel Online. 20. Juni 2015, abgerufen am 11. Februar 2018.
  14. Oliver Bünte: Pornhub blockiert knapp 9 Millionen Videos aus unverifizierten Quellen. In: heise.de. 14. Dezember 2020, abgerufen am 15. Februar 2021.
  15. „Racheporno“-Opfer klagen Facebook vermehrt. In: derstandard.at. 14. Januar 2018, abgerufen am 17. Februar 2021.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Racheporno aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.