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Guillotine

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Dieser Artikel erläutert das Enthauptungsgerät. Zur schwedischen Band siehe Guillotine (Band). Zudem ist Guillotine ein Titel für den Film Dämon von Paris.
Hinrichtung Olympe de Gouges' mit der Guillotine. Tuschezeichnung von Lavis de Mettais, 1793
Französische Guillotinen
Links: Modell 1792, rechts: Modell 1872 (Bauzustand von 1907) – Modellnachbauten Maßstab 1:6
Die badische Guillotine (Nachbau, Städtisches Museum im Schloss Bruchsal)

Die Guillotine [gijo'tiːn(ə)] (auch Fallbeil, historisch auch Fallschwertmaschine oder Köpfmaschine) ist ein nach dem französischen Arzt Joseph-Ignace Guillotin benanntes Gerät zur Vollstreckung der Todesstrafe durch Enthauptung, das in der Französischen Revolution das Köpfen erleichtern und beschleunigen sollte. Bereits früher kamen im Strafvollzug vereinzelt ähnliche Instrumente zum Einsatz, wie zum Beispiel die „Schottische Jungfrau“ (englisch Scottish Maiden, 1661), das Fallbeil von Halifax (engl. the Halifax-Gibbet „Galgen“, 1280), die italienische „Mannaia“ (italienisch mannaia „Hackbeil“) und die in Deutschland entwickelte „Wellsche Falle“; bereits 1268 wurde bei der Enthauptung von Konradin, dem letzten Staufer, ein guillotineähnliches Gerät verwendet. All diese Vorrichtungen gerieten allerdings bis zum 18. Jahrhundert vollständig außer Gebrauch.

Guillotin beantragte am 10. Oktober 1789 die Einführung eines mechanischen Enthauptungsgeräts, um grausame und entehrende Hinrichtungsarten abzuschaffen. Unterstützt wurde er dabei durch den Henker von Paris, Charles Henri Sanson, der die Nachteile der Enthauptung mit dem Schwert plastisch beschrieb. Die Nationalversammlung beauftragte den königlichen Leibarzt Antoine Louis, ein Gutachten darüber zu erstellen. Am 17. März 1792 legte Louis einen Entwurf vor, der das Fallbeil von Halifax zum Vorbild hatte. Im Gutachten hieß es: „Eine solche, niemals versagende Maschine wird sich leicht herstellen lassen.“ Am 20. März 1792 wurde dem Antrag stattgegeben. Die Debatte um die später so genannte Guillotine war von einem leidenschaftlichen Streit um die Todesstrafe begleitet. Guillotin litt unter der Verwendung seines Namens für dieses Instrument. Er hatte weder dieses erfunden noch dessen Anwendung bei Kapitalverbrechen beigewohnt, sondern dessen Einführung und Gebrauch aus humanitären Gründen lediglich empfohlen. Seine Nachfahren nahmen einen anderen Namen an.

Die erste „Guillotine“ wurde im Auftrag von Sanson von dem deutschen Klavierbauer Tobias Schmidt aus der Rue Saint-André-des-Arts konstruiert. Schmidt hatte zunächst die halbmondförmige Schneide aus Louis’ Entwurf an Schafen ausprobiert, was einwandfrei funktionierte. Als er dann jedoch die Versuche mit Leichen fortsetzte, wurde der Hals nicht immer vollständig durchtrennt. Erst durch Erhöhung des Gewichts und die Einführung der abgeschrägten Schneide, die der Guillotine ihre charakteristische Form gibt und den Trennvorgang zum Schneidevorgang macht, arbeitete das Gerät einwandfrei. Schon bei den ersten Modellen gab es auch den Tisch oder die Wippe (französisch bascule), ein Brett, auf das der Hinzurichtende festgeschnallt wurde und das dann nach vorn in die Waagerechte geklappt wurde. Somit wurde der Kopf zwischen die Pfosten der Guillotine auf die Halsauflage (untere Lünette) gebracht, die dann mit dem nach unten verschiebbaren Gegenstück verriegelt wurde.

Nach Antoine Louis hieß die Guillotine zunächst Louison oder Louisette, durch den Sprachgebrauch der Presse setzte sich jedoch der Name Guillotine durch. Volkstümliche Spitznamen waren le rasoir national (das nationale Rasiermesser) und la raccourcisseuse (die Kurzmacherin).

Medizinische Aspekte der Tötung

Der Tod tritt ein als Folge der Durchtrennung des höchsten Teils des Rückenmarks (Halswirbelsäule) und damit der Unterbrechung der Erregungsausbreitung. Während überwiegend davon ausgegangen wird, es trete binnen Zehntelsekunden Bewusstlosigkeit ein – der Hingerichtete nehme es also beispielsweise nicht mehr wahr, wenn er dem Publikum präsentiert wird –, waren nach vereinzelten Überlieferungen noch Reaktionen des abgetrennten Hauptes zu erkennen. So sind aus der Zeit der Französischen Revolution Aussagen zum Beispiel über mutmaßliche Sprechversuche abgetrennter Köpfe überliefert. Der deutsche Arzt Johannes Wendt und der Franzose Séguret stellten Versuche an, um die Reaktionen der Köpfe zu erforschen. Danach sollten sie beispielsweise noch reflexartig die Augen schließen, wenn eine Hand schnell auf das Gesicht zubewegt oder der Kopf hellem Licht ausgesetzt wurde. Nach einem Bericht des französischen Arztes Beaurieux von 1905 habe der Kopf eines guillotinierten Verbrechers sogar noch etwa 30 Sekunden auf Zurufe reagiert. Ähnliches wird über Hamida Djandoubi berichtet, die letzte in Frankreich enthauptete Person. [1]

Auch ist strittig, ob der Tod schmerzfrei ist, denn durch die großflächige Schnittverletzung, bei der Muskeln, Sehnen und Knochen durchtrennt werden, ist theoretisch kurzzeitig ein Schmerzreiz gegeben. Da aber durch die Enthauptung jegliche Informationsübermittlung vom Rumpf unterbunden wird, bleiben nur die nicht durchtrennten Anteile des Plexus cervicalis für eine Informationsübermittlung übrig. Bei allen anderen Nervenbahnen tritt in Bruchteilen von Sekunden ein Informationsmangel im Zentralnervensystem ein, ein kurzzeitig auftretendes Taubheitsgefühl, wie beim neuralgischen Schmerz beschrieben. Die weiteren Schmerzformen haben andere Abläufe wie der zentrale Schmerz, oder es fehlt wiederum an der nötigen Zeit, siehe psychosomatischer Schmerz.

Geschichte

„The Scottish Maiden“, schottischer Vorläufer der Guillotine (Museum of Scotland, Edinburgh)
Guillotin, der Namensgeber der Guillotine

Während der Französischen Revolution wurde die Guillotine per Dekret der Französischen Nationalversammlung vom 20. März 1792 als einziges Hinrichtungswerkzeug eingeführt.

Die Hintergründe sind verschiedener Natur. Zum einen sollte die Maschine die zahlreichen Hinrichtungen rationalisieren. Ferner sollte die Hinrichtung für die Betroffenen schmerzfrei gemacht werden, denn zuvor brauchte ein Henker mit einem von Hand geführten Beil unter Umständen mehrere Schläge. Für den Namensgeber Guillotin waren humanitäre Gründe ausschlaggebend. Er meinte, dass man den Verurteilten die Angst vor dem Sterben nicht nehmen könne, wohl aber die Qualen der Hinrichtung selbst begrenzen. Die Folter und besonders grausame Hinrichtungsmethoden wie das Rädern sollten mit der Guillotine abgeschafft werden. Tatsächlich gibt es jedoch Berichte, nach denen bei den während der Französischen Revolution benutzten Modellen bisweilen erst nach mehreren Durchgängen der Kopf vollständig abgetrennt werden konnte – so auch bei der Hinrichtung Ludwigs XVI., angeblich aufgrund seines dicken Nackens.

Die Hinrichtung Ludwigs XVI. von Frankreich und die Wirkung der Guillotine

Zudem sollte aber der Gleichheitsanspruch der Revolution auch bei der Hinrichtung gelten: Vorher war das Enthaupten den Adeligen als „edle“ Todesart vorbehalten, einfache Leute wurden am Galgen gehängt. Mit der Guillotine wurden alle Hinrichtungen vereinheitlicht.

Als erster Mensch wurde am 25. April 1792 der Straßenräuber Nicolas Jacques Pelletier mit der neuen Guillotine öffentlich hingerichtet. Um 15:30 Uhr nachmittags wurde das Todesurteil gegen ihn von dem Scharfrichter Charles Henri Sanson auf dem Place de Grève öffentlich vollzogen. Die Chronique de Paris schrieb darüber am folgenden Tag:

„Gestern, um halb vier Uhr nachmittags, wurde zum ersten Mal die Maschine zum Einsatz gebracht, die dazu bestimmt ist, den zum Tode verurteilten Kriminellen den Kopf abzuschneiden. Der Hinzurichtende war ein gewisser Nicolas-Jacques Pelletier, von der Justiz mehrfach verurteilt und zuletzt überführt, eine Privatperson mit mehreren Stockhieben geschlagen und ihr eine Brieftasche gestohlen zu haben, in der sich Assignate im Gegenwert von 800 Livres und weitere Effekten befanden.

Die Neuartigkeit der Bestrafung hatte dazu geführt, dass die Menge derjenigen beträchtlich angeschwollen war, die ein barbarisches Mitleid zu solchen traurigen Schauspielen führt.

Diese Maschine ist den anderen Bestrafungsarten zu Recht vorgezogen worden: Sie befleckt nicht die Hand des Menschen mit einem Mord an Seinesgleichen, und die Geschwindigkeit, mit der sie den Schuldigen trifft, entspricht eher dem Geist des Gesetzes, das oft streng sein kann, aber niemals grausam sein darf.“[2]

Hingerichtet auf der Guillotine wurden u. a. der französische König Ludwig XVI., Marie Antoinette, Georges Danton, Lavoisier sowie Maximilien de Robespierre und Friedrich Freiherr von der Trenck. Die Hinrichtung von Ludwig XVI. und Marie Antoinette hatte in der deutschen Aufklärung ein derartiges Echo, dass man sich mit der vorher begrüßten Revolution in Frankreich gegenüber den sich dort abzeichnenden Vorgängen zunehmend kritisch auseinandersetzte.

Bis zur Untersagung der Todesstrafe 1981 wurden in Frankreich Todesurteile durch die Guillotine vollstreckt. Bis 1870 geschah dies auf dem so genannten Schafott, einer erhöhten Plattform. Danach wurde die Guillotine weiterhin öffentlich, aber auf normalem Bodenniveau aufgestellt, um den Zurschaustellungscharakter der Hinrichtungen zu mindern. Bei der letzten öffentlichen Hinrichtung in Frankreich wurde am 17. Juni 1939 in Versailles Eugen Weidmann, ein sechsfacher Mörder, gerichtet. Danach wurden die Hinrichtungen in den jeweiligen Gefängnishöfen durchgeführt. Die letzte Hinrichtung durch die Guillotine fand in Frankreich am 10. September 1977 an Hamida Djandoubi statt. Am 19. Februar 2007 wurde das Verbot der Todesstrafe in die französische Verfassung aufgenommen.

Verwendung in Frankreich

Das 1792-Modell

Die ersten Ausführungen der französischen Guillotine bestanden aus den beiden etwa drei Meter hohen Pfosten, die am oberen Ende durch den Querbalken zusammengehalten wurde. Im Querbalken befanden sich zwei Rollen, über die das Seil lief, welches den etwa 40 kg schweren Eisenblock, den sogenannten Mouton, mitsamt Messer in Position brachte. Die Pfosten wurden am unteren Ende an die Basis geschraubt und durch stählerne Streben verstärkt. Am vorderen Ende der Bank befand sich ein vertikal gestelltes Brett, welches, sobald der Delinquent darauf festgeschnallt war, horizontal gestellt und nach vorne geschoben wurde. Nun legte man den Hals auf das untere Halsbrett, genannt Lunette, und schob das Gegenstück nach unten. Sodann löste der Scharfrichter den Auslösemechanismus aus. Dieses Modell gilt als sehr störanfällig, da keine Stoßdämpfung zum Abbremsen des Moutons vorhanden war. Diese Ausführung ist jene, die bei der ersten Hinrichtung 1792 verwendet wurde, und wird deshalb 1792-Modell genannt.

Das Berger-Modell

1868 legte der Scharfrichterassistent Alphonse Léon Berger der französischen Regierung den Konstruktionsplan für eine neue, verbesserte Guillotine vor. Er wurde beauftragt, diese neue Guillotine umgehend zu bauen. Von da an wurden sämtliche Maschinen durch das Berger-Modell ersetzt. Die wesentlichen Verbesserungen bestanden im Querbalken, der nun den deutlich komplizierteren Auslösemechanismus enthielt. Auf dem Querbalken, der auch Chapiteau genannt wird, befand sich die Seilrolle für den Flaschenzug, um den Mouton mit Messer nach oben zu ziehen. Ausgelöst wurde das Messer jetzt statt mit einer Klemmsperre mit einem Hebel. Um Verziehen der Maschine zu verhindern, das durch Schäden vom Aufprall des schweren Schlittens verursacht wurde, wurden nun große Druckfedern angebracht, die eine Stoßdämpfung bewirken. Die Seite der Lunette, auf welcher der Kopf vom Rumpf getrennt wurde, wurde mit Blech beschlagen, um Schäden am Holz durch das Blut zu verhindern. Außerdem wurden der Basis links und rechts des Gestells weitere Holzstreben hinzugefügt.

Verwendung in der Schweiz

Die Guillotine des Kantons Luzern wurde ab 1879 bis zur Abschaffung der Todesstrafe für alle zivilen Hinrichtungen in der Schweiz verwendet.

Im zivilen Strafrecht war seit der frühen Neuzeit die Enthauptung durch das Schwert die übliche Hinrichtungsmethode für zum Tod Verurteilte. 1835 trat die Guillotine dazu, wobei einzelne Kantone den Verurteilten die Wahl zwischen ihr und dem Schwert gewährten. Hans Vollenweider (* 11. Februar 1908 in Zürich; † 18. Oktober 1940 in Sarnen) ist der letzte in der Schweiz nach einem zivilen Strafprozess zum Tode verurteilte und exekutierte Straftäter. Am Morgen des 18. Oktober 1940 wurde Vollenweider in der Werkstatt der Strafanstalt in Sarnen mit der Guillotine hingerichtet.

Im Schweizer Militärstrafrecht war die Erschiessung als Hinrichtungsmethode vorgesehen. Auf diese Weise wurden im Zweiten Weltkrieg 30 Personen zum Tode verurteilt, von denen bis Kriegsende 17 hingerichtet wurden. Die militärische Todesstrafe in Kriegszeiten wurde in der Schweiz 1992 abgeschafft.

Verwendung in Deutschland

Münchner Fallbeil von 1854
Modell-Nachbau Maßstab 1:6

In den napoleonischen Kriegen kam die Guillotine unter dem Namen Fallbeil in die besetzten deutschen Gebiete. So wurde im Jahre 1803 in Mainz der als „Schinderhannes“ bekannte Räuber Johannes Bückler guillotiniert. Carl Zuckmayer brachte diesen Fall in eine literarische Gestalt.

In der Folgezeit blieb die Guillotine in Teilen Deutschlands in Gebrauch. Während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland wurden die meisten zivilen Todesurteile mit der Guillotine vollstreckt. Insgesamt wurden in dieser Periode etwa 12.000 Menschen mit dem Fallbeil getötet, nahezu 3000 davon im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee, seit 1937 die zentrale Hinrichtungsstätte für das weiträumige Einzugsgebiet der Stadt Berlin.

Das „Mannhardt-Fallbeil“

In Deutschland war neben „Guillotine“ und „Fallbeil“ die Bezeichnung „Fallschwertmaschine“ im Gebrauch.[3] Im Lauf des 19. Jahrhunderts wurde dabei eine von der französischen Bauart abweichende Konstruktion üblich. Typisch hierfür ist die 1854 von der Firma J. Mannhardt & Co München gebaute bayerische Guillotine: Hauptmaterial für die gesamte Maschine ist Eisen statt Holz; das Messer ist hier an einen etwa 200 kg schweren Schlitten geschraubt, dessen Enden in zwei mit Stoff gefüllte Stoßdämpfer fallen. Es durchfällt bis zum Genick eineinhalb Meter. Der Auslösemechanismus besteht aus einer einzelnen Stahlstange, die nur in eine Richtung, zum Einrasten des Schlittens und zum Lösen der Sperre, beweglich ist. Der Schlitten wird, im Gegensatz zum französischen Modell, nicht allein mit einem Seil nach oben gezogen, sondern mithilfe einer Handwinde mit Rücklaufsperre und einem Stahldrahtseil in Position gebracht. Zusätzlich zur anmontierten Richtbank hat das Fallbeil ein bewegliches Anschnallbrett. Es wurde erst später durch den Scharfrichter Johann Reichhart entfernt, was, nach dessen Aussage, die Hinrichtung von drei bis vier Minuten auf drei bis vier Sekunden verkürzte.

Das „Tegel-Fallbeil“

Ab 1937 wurden auf Hitlers Befehl hin die 20 zentralen Hinrichtungsstätten des Reiches mit einer Maschine ausgerüstet, die von der Physikalisch-technischen Reichsanstalt serienmäßig in den Arbeitsbetrieben der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel gefertigt wurde – daher der Name des Modells. Die größten Änderungen erfuhr das Fallbeil zum Mannhardt-Modell, indem die Gesamthöhe der Maschine von etwa zweieinhalb Metern auf etwas weniger als zwei Meter reduziert wurde. Der Auslösemechanismus wurde von einem einfachen Hebel zu einer Federzugmechanik abgeändert, welche sich im oberen Querbalken befindet. Die Handwinde wurde statt nur mit einer Rücklaufsperre außerdem mit einem Zahnradsystem ausgestattet, das die benötigte Kraft verringert, um den Schlitten mitsamt Messerblatt in Position zu bringen. Weitere Änderungen waren außerdem die flachen, engen Bänke, die zudem auch unbeweglich waren.

Neben der Guillotine wurde in Deutschland bis zur Vereinheitlichung 1938 auch mit dem Handbeil hingerichtet.[4]

Im Dritten Reich war man sehr darauf bedacht, nicht die französische Bezeichnung zu verwenden. Zu den bekanntesten Opfern des Fallbeils gehören die Mitglieder der Weißen Rose, darunter Sophie und Hans Scholl.

Johann Reichhart gilt als der deutsche Scharfrichter, der die meisten Hinrichtungen (etwa 3000) aller Zeiten vollzog. Sein Scharfrichterkollege Wilhelm Röttger, der von 1942 bis 1945 zentrale Hinrichtungsstätten in Berlin-Plötzensee und Brandenburg-Görden zu betreuen hatte, brachte es auf eine ähnliche Zahl.

Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Fallbeil weiterhin in Gebrauch. Der letzte in West-Berlin mit der Guillotine Hingerichtete war am 11. Mai 1949 der Raubmörder Berthold Wehmeyer. Etwa drei Monate vorher, am 18. Februar, wurde in Tübingen als letzter Verurteilter der Todesstrafe in Westdeutschland Richard Schuh – ebenfalls wegen Raubmordes – enthauptet.

Von 1950 bis 1960 wurde in der DDR in Dresden und dann bis 1968 in Leipzig mit dem Fallbeil die Todesstrafe vollstreckt. Man sprach weiterhin von „Fallschwertmaschine“.[5] Ab 1966 wurde diese Vollstreckung durch den „unerwarteten Nahschuss in das Hinterhaupt“ (Variante des Genickschusses) mit der Pistole ersetzt. Bei der Einführung der neuen Methode nach sowjetischem Vorbild waren nicht unbedingt humanitäre Gründe ausschlaggebend, sondern vielmehr die Tatsache, dass gelegentlich das Beil nicht den Kopf abschlug, sondern auf halbem Wege steckenblieb. Der unerwartete Nahschuss in den Hinterkopf erwies sich als weit zuverlässiger. Die Hinrichtungspraxis der DDR wurde vom Historiker Falco Werkentin erforscht.[6]

Die badische Guillotine

Ein Vorläufer der Guillotine. Stich von Heinrich Aldegrever, 1553

In Baden wurde zwischen 1848 und 1932 an 37 Männern und zwei Frauen das Todesurteil vollstreckt. Seit 1856 wurde die Vollstreckung mittels der von der Firma Johann Mannhardt in München für 1000 Gulden hergestellten Guillotine durchgeführt. Der Standort der Guillotine war in Bruchsal, wobei die Messer stets getrennt aufbewahrt wurden. Zum Transport der Guillotine (mit der Eisenbahn) an die verschiedenen Hinrichtungsorte in Baden wurde die Guillotine zerlegt und in Kisten verpackt. Die badische Guillotine gelangte, da seit 1937 die badischen Hinrichtungen in Stuttgart – also in Württemberg – vollzogen wurden, im Februar 1937 nach Berlin zur Strafanstalt Berlin-Plötzensee.

Verwendung in Österreich

In Österreich wurde traditionellerweise keine Guillotine verwendet; als Hinrichtungsinstrument diente der Würgegalgen. Nach dem „Anschluss“ an das Deutsche Reich 1938 wurde eine für den Transport als „Maschinenteile des Gerätes F“ getarnte Guillotine vom Berliner Gefängnis Plötzensee an das Wiener Landesgericht gesandt und bis zur Befreiung Österreichs 1945 dazu verwendet, eine große Anzahl von Verurteilten hinzurichten, darunter viele Opfer des Nationalsozialismus. Diese Guillotine ist heute im Wiener Kriminalmuseum als Exponat zu sehen.[7] Auch im Landesgericht in Graz wurden ab Ende 1942 von der NS-Justiz zum Tode Verurteilte mit einem Fallbeil ermordet.[8]

Historische Vorläufer

  • Verschiedene Vorläufer existierten schon im 12. und 13. Jahrhundert in Neapel und Holland.
  • In England existierte ein ähnliches Instrument unter dem Namen „Halifax-Galgen“ (engl. „Halifax gibbet“, 13. Jahrhundert, auch „Halifax Machine“).
  • In Italien kannte man seit dem 15. Jahrhundert die „Mannaia“ (ital. für Hackbeil) für Adelige (siehe Hinrichtung von Beatrice Cenci).
  • In Deutschland existierte ein vergleichbares Instrument unter dem Namen „Dille“ oder „Diele“.
  • In Genua starb 1507 Demetrio Giustiniani unter dem Fallbeil.
  • Heinrich Aldegrever skizziert 1553 in einer fiktiven Radierung, wie Titus Manlius Imperiosus Torquatus seinen Sohn mit einer Guillotine enthauptet.
  • Die „Scottish Maiden“ (engl. für schottische Jungfrau) war eine frühe und primitive Form der Guillotine, die in Schottland zwischen 1564 und 1708 verwendet wurde.
  • In Toulouse wurde 1632 Henri II. de Montmorency mit einem Fallbeil hingerichtet.

Literatur

  • Stefan Amberg: Vollstreckt. Johann Reichhart, der letzte deutsche Henker. Goldmann, München 1984, ISBN 3-442-06765-0.
  • Daniel Arasse: Die Guillotine. Die Macht der Maschine und das Schauspiel der Gerechtigkeit. Rowohlt, Reinbek 1988, ISBN 3-499-55496-8.
  • Johann Dachs: Tod durch das Fallbeil. Der deutsche Scharfrichter Johann Reichhart (1893–1972). Ullstein, München 2001, ISBN 3-548-36243-5.
  • Alister Kershaw: Die Guillotine. Eine Geschichte des mechanischen Fallbeils. Verlag Kriminalistik, Hamburg 1959.
  • Gotthold Leistner: Sachsen und die Guillotine. Ein Beitrag zur Geschichte eines Tötungsmonstrums. In: Sächsische Heimatblätter 48, 2002, S. 130–149, ISSN 0486-8234.
  • Guy Lenôtre: Die Guillotine und die Scharfrichter zur Zeit der französischen Revolution. Kadmos-Verlag, Berlin 1996, ISBN 3-931659-03-8.
  • Michel Ferracci-Porri: Beaux Ténèbres. La pulsion du mal d'Eugène Weidmann. Normant, Frankreich 2008, ISBN 978-2-915685-34-3 (der letzte in Frankreich in der Öffentlichkeit Guillotinierte – „ein Deutscher“: Eugen Weidmann).
  • Andreas Schlieper: Das aufgeklärte Töten. Die Geschichte der Guillotine. Osburg Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-940731-13-5.
  • Thomas Waltenbacher: Zentrale Hinrichtungsstätten. Der Vollzug der Todesstrafe in Deutschland von 1937–1945. Scharfrichter im Dritten Reich. Zwilling-Berlin, Berlin 2008, ISBN 978-3-00-024265-6.

Film, Musik und Literatur

Weblinks

Wiktionary: Guillotine – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Guillotine – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. www.20min.ch, aufgerufen am 14. November 2007.
  2. Eugène Hatin: Histoire politique et littéraire de la presse en France, Paris: Poulet-Malassis & De Broise, 1861, S. 53 f.
  3. Ausführlich: Blazek, Matthias: Mit der Herrschaft der Franzosen wurde auch in Deutschland die Guillotine eingeführt – Neue Art der Hinrichtung galt als human und sollte bei allen zum Tode Verurteilten angewandt werden, Sachsenspiegel 42, Cellesche Zeitung vom 19. Oktober 2013.
  4. So in Berlin-Plötzensee, Breslau, Hamburg-Stadt (vgl. hierzu: Heinrich Jauch (1894–1945), Erster Staatsanwalt zu Hamburg – betreffend den „Rote-Marine-Prozess“ und die Hinrichtungen) und Königsberg durch den Scharfrichter Carl Gröpler und dessen Nachfolger Ernst Reindel.
  5. Spiegel.de, 8. Dezember 1997: Hinrichtung von Paul Rebenstock.
  6. einestages.spiegel.de
  7. [1] Bundesministerium für Inneres.
  8. Willi Weinert: „Mich könnt ihr löschen, aber nicht das Feuer“ - Biografien der im Wiener Landesgericht hingerichteten WiderstandskämpferInnen: Ein Führer durch die Gruppe 40 am Wiener Zentralfriedhof und zu Opfergräbern auf Wiens Friedhöfen, 3. verb. u. erw. Aufl, Wiener Stern-Verlag, Wien 2011, ISBN 978-3-9502478-2-4.
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