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Friedrich Jung (Jurist)

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Friedrich Jung (* 3. Dezember 1890 in Harpstedt; † 17. Dezember 1978 in Celle) war ein deutscher Jurist. In der NS-Zeit war er Generalstaatsanwalt am Kammergericht und Oberlandesgerichtspräsident in Breslau.

Leben

Als Pfarrersohn studierte Jung an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaft. Mit Ernst von Windheim wurde er 1911 im Corps Bremensia aktiv.[1] Nach den Examen und der Promotion wurde er 1921 Gerichtsassessor, 1926 Amtsgerichtsrat und 1933 Landgerichtsdirektor. Im November 1933 kam er als Generalstaatsanwalt an das Kammergericht. Am 8. Juni 1937 nahm er teil an der Ministerialkonferenz, die die Nichtverfolgung von „verschärften Verhören“ – Folter – durch die Geheime Staatspolizei beschloss.[2] Mitglied der NSDAP war er bereits seit 1931 und der SA ab 1933, beim NS-Rechtswahrerbund fungierte er als Gauführer.[3] Jung nahm an der Tagung der höchsten Juristen des Deutschen Reiches am 23. und 24. April 1941 in Berlin teil, bei der Viktor Brack und Werner Heyde über die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ in den Gaskammern der Aktion T4 informierten. In diesem Rahmen erhielt er auch Kenntnis über die „Scheinlegalisierung des Krankenmords“ durch Franz Schlegelberger.[3] Zum 1. Januar 1943 wurde er Präsident des Oberlandesgerichts Breslau.[4] Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges befand er sich in sowjetischer Kriegsgefangenschaft, aus der er 1955 entlassen wurde. Nach Westdeutschland zurückgekehrt, war er beratend für den Großhandelsbund Hannover tätig. Im Ruhestand erhielt er als Oberlandesgerichtspräsident a. D. eine Pension durch das Land Niedersachsen.[3]

Einzelnachweise

  1. Kösener Corpslisten 1971, 39, 1359
  2. Ilse Staff: Justiz im Dritten Reich (1979)
  3. 3,0 3,1 3,2 Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 291f.
  4. Hanno Lowey, Bettina Winter: NS-»Euthanasie« vor Gericht: Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung (1996)
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