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Vertrag von Verdun

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Die Gebietsaufteilung im Vertrag von Verdun 843

Der Vertrag von Verdun wurde am 10. August 843 zwischen den drei überlebenden Söhnen Ludwigs des Frommen geschlossen. Diese waren sich uneinig, wer welchen Anspruch auf das Erbe ihres Vaters hatte. Die Vorverhandlungen zu diesem Vertrag wurden vom 19. bis 24. Oktober 842 in der Basilika St. Kastor in Koblenz von 110 Gesandten der betroffenen Herrscher geführt. Ergebnis der Verhandlungen, das nicht als Vertragstext niedergeschrieben wurde (bzw. vermisst wird), war die Teilung der Macht im Fränkischen Reich (Karolingerreich) und dessen Aufspaltung in drei Teile:

Kurzer Bestand, Wirkung

Diese Dreiteilung hatte jedoch nur kurzen Bestand. Bereits 855 wurde nach dem Tod Lothars das Mittelreich in der Teilung von Prüm unter seinen Söhnen aufgeteilt. 870 wurde der nördliche Teil, Lotharingien, Ursprung des späteren Lothringen im Vertrag von Meerssen zwischen Ost- und Westfrankenreich aufgeteilt, bevor er 880 im Vertrag von Ribemont ganz an das Ostfrankenreich fiel.

Nominell und ideell wurde bei der Teilung die Reichseinheit gewahrt, nominell durch das Bemühen um eine gemeinsame Politik, ideell durch die Brüdergemeinschaft. Das Reich wurde immer noch in seiner Gesamtheit als gemeinsames karolingisches Herrschaftsgebiet angesehen. Primär ist die Teilung nicht als Reichsteilung, sondern als Herrschaftsteilung innerhalb der Königsfamilie zu betrachten. Zu einer dauerhaften Wiedervereinigung der Reichsteile sollte es jedoch nicht mehr kommen.

Dem Vertrag gingen lang andauernde, von gegenseitigem Misstrauen begleitete Verhandlungen voraus. In diesem Zusammenhang wurde das Reich inventarisiert (Descriptio regni). Die Teilung wurde unter dem Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit der geographisch-politischen Lage und des wirtschaftlichen Ertrages vorgenommen.

In den westfränkischen Reichsannalen, den Annales Bertiniani, heißt es in Bezug auf den Vertrag von Verdun:

„Karl begab sich zur Zusammenkunft mit den Brüdern und traf sie in Verdun. Hier erhielt Ludwig, nachdem die Teilung ausgeführt war, alles jenseits des Rheins, dazu diesseits die Städte und Gaue von Speyer, Worms und Mainz; Lothar das Land zwischen Rhein und Schelde bis zu ihrer Mündung und dann das Land um Cambrai, den Hennegau, das Lomensische (zwischen Maas und Sombre) und Castricische (südlich davon) Gebiet, und die Grafschaften links der Maas und weiter bis zum Einfluss der Saône in die Rhone, und der Rhone entlang bis zum Meer mit den Grafschaften auf beiden Seiten. Außerhalb dieser Grenzen erhielt er bloß Arras durch die Güte seines Bruders Karl. Der Rest bis Spanien fiel Karl zu. Und nachdem sie gegenseitige Eide geschworen schied man zuletzt voneinander.“

In den ostfränkischen offiziösen Annales Fuldenses heißt es:

„Als von den Edlen das Reich aufgenommen und in drei Teile geteilt war, kamen in Verdun in Gallien die drei Könige im August zusammen und teilten das Reich: Ludwig erhielt den östlichen Teil, Karl den westlichen, Lothar als der älteste den dazwischen gelegenen Anteil. Als sie so Frieden gemacht und durch Eidschwur bekräftigt hatten, zogen sie heim, um jeder seinen Teil zu sichern und zu ordnen. Karl, der Anspruch auf Aquitanien erhob, da es von Rechts wegen zu seinem Reiche gehöre, wurde seinem Neffen Pippin lästig, indem er ihn durch zahlreiche Einfälle heimsuchte, öfters aber große Verluste im eigenen Heere erlitt.“

Bedeutung

Der Vertrag von Verdun besiegelte das endgültige Scheitern der Staatsidee der in Person und Amt des Kaisers repräsentierten Reichseinheit, auch wenn unter Karl III. das Frankenreich für wenige Jahre seine äußere Einheit wiedererlangte.

Der Vertragsschluss von Verdun gilt als Anfangspunkt einer Entwicklung, die schließlich im hohen Mittelalter zur Entstehung Deutschlands und Frankreichs führte. Den Vertrag von Verdun sehen entgegen der älteren Vorstellung jedoch nur noch einzelne Historiker als „Anfangspunkt der deutschen Geschichte“.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Vertrag von Verdun – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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