Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Vertrag von Verdun
Der Vertrag von Verdun wurde am 10. August 843 zwischen den drei überlebenden Söhnen Ludwigs des Frommen geschlossen. Diese waren sich uneinig, wer welchen Anspruch auf das Erbe ihres Vaters hatte. Die Vorverhandlungen zu diesem Vertrag wurden vom 19. bis 24. Oktober 842 in der Basilika St. Kastor in Koblenz von 110 Gesandten der betroffenen Herrscher geführt. Ergebnis der Verhandlungen, das nicht als Vertragstext niedergeschrieben wurde (bzw. vermisst wird), war die Teilung der Macht im Fränkischen Reich (Karolingerreich) und dessen Aufspaltung in drei Teile:
- das Westfrankenreich Karls des Kahlen, Ursprung des späteren Frankreichs
- das Ostfrankenreich Ludwigs des Deutschen, Ursprung des späteren Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation)
- das sich von der Nordsee bis nach Italien erstreckende Lotharii Regnum („Mittelreich“) Lothars I. Lothar wurde zudem als Kaiser anerkannt.
Kurzer Bestand, Wirkung
Diese Dreiteilung hatte jedoch nur kurzen Bestand. Bereits 855 wurde nach dem Tod Lothars das Mittelreich in der Teilung von Prüm unter seinen Söhnen aufgeteilt. 870 wurde der nördliche Teil, Lotharingien, Ursprung des späteren Lothringen im Vertrag von Meerssen zwischen Ost- und Westfrankenreich aufgeteilt, bevor er 880 im Vertrag von Ribemont ganz an das Ostfrankenreich fiel.
Nominell und ideell wurde bei der Teilung die Reichseinheit gewahrt, nominell durch das Bemühen um eine gemeinsame Politik, ideell durch die Brüdergemeinschaft. Das Reich wurde immer noch in seiner Gesamtheit als gemeinsames karolingisches Herrschaftsgebiet angesehen. Primär ist die Teilung nicht als Reichsteilung, sondern als Herrschaftsteilung innerhalb der Königsfamilie zu betrachten. Zu einer dauerhaften Wiedervereinigung der Reichsteile sollte es jedoch nicht mehr kommen.
Dem Vertrag gingen lang andauernde, von gegenseitigem Misstrauen begleitete Verhandlungen voraus. In diesem Zusammenhang wurde das Reich inventarisiert (Descriptio regni). Die Teilung wurde unter dem Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit der geographisch-politischen Lage und des wirtschaftlichen Ertrages vorgenommen.
In den westfränkischen Reichsannalen, den Annales Bertiniani, heißt es in Bezug auf den Vertrag von Verdun:
„Karl begab sich zur Zusammenkunft mit den Brüdern und traf sie in Verdun. Hier erhielt Ludwig, nachdem die Teilung ausgeführt war, alles jenseits des Rheins, dazu diesseits die Städte und Gaue von Speyer, Worms und Mainz; Lothar das Land zwischen Rhein und Schelde bis zu ihrer Mündung und dann das Land um Cambrai, den Hennegau, das Lomensische (zwischen Maas und Sombre) und Castricische (südlich davon) Gebiet, und die Grafschaften links der Maas und weiter bis zum Einfluss der Saône in die Rhone, und der Rhone entlang bis zum Meer mit den Grafschaften auf beiden Seiten. Außerhalb dieser Grenzen erhielt er bloß Arras durch die Güte seines Bruders Karl. Der Rest bis Spanien fiel Karl zu. Und nachdem sie gegenseitige Eide geschworen schied man zuletzt voneinander.“
In den ostfränkischen offiziösen Annales Fuldenses heißt es:
„Als von den Edlen das Reich aufgenommen und in drei Teile geteilt war, kamen in Verdun in Gallien die drei Könige im August zusammen und teilten das Reich: Ludwig erhielt den östlichen Teil, Karl den westlichen, Lothar als der älteste den dazwischen gelegenen Anteil. Als sie so Frieden gemacht und durch Eidschwur bekräftigt hatten, zogen sie heim, um jeder seinen Teil zu sichern und zu ordnen. Karl, der Anspruch auf Aquitanien erhob, da es von Rechts wegen zu seinem Reiche gehöre, wurde seinem Neffen Pippin lästig, indem er ihn durch zahlreiche Einfälle heimsuchte, öfters aber große Verluste im eigenen Heere erlitt.“
Bedeutung
Der Vertrag von Verdun besiegelte das endgültige Scheitern der Staatsidee der in Person und Amt des Kaisers repräsentierten Reichseinheit, auch wenn unter Karl III. das Frankenreich für wenige Jahre seine äußere Einheit wiedererlangte.
Der Vertragsschluss von Verdun gilt als Anfangspunkt einer Entwicklung, die schließlich im hohen Mittelalter zur Entstehung Deutschlands und Frankreichs führte. Den Vertrag von Verdun sehen entgegen der älteren Vorstellung jedoch nur noch einzelne Historiker als „Anfangspunkt der deutschen Geschichte“.
Siehe auch
Literatur
- Carlrichard Brühl: Deutschland – Frankreich. Die Geburt zweier Völker. 2. verbesserte Auflage. Böhlau, Köln u. a. 1995, ISBN 3-412-08295-3, bes. Kap. 6, S. 353–410.
- Joachim Ehlers: Die Entstehung des Deutschen Reiches. 2. Auflage. Oldenbourg, München 1998, ISBN 3-486-56364-5 (Enzyklopädie Deutscher Geschichte 31).
- Johannes Fried: Die Formierung Europas. 840–1046. 3. überarbeitete Auflage. Oldenbourg, München 2008, ISBN 978-3-486-49703-8 (Oldenbourg Grundriss der Geschichte 6).
- Eduard Hlawitschka: Vom Frankenreich zur Formierung der europäischen Staaten- und Völkergemeinschaft 840–1046. Ein Studienbuch zur Zeit der späten Karolinger, der Ottonen und der frühen Salier in der Geschichte Mitteleuropas. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1986, ISBN 3-534-03566-6.
Weblinks
- Ursachen der fränkischen Reichsteilung (Memento vom 28. Januar 2001 im Internet Archive)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Vertrag von Verdun aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |