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Podologie

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Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous (πούς) – Genitiv podos (ποδός) – für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Lehre/Kunde“ ab.

Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) – als bislang einzige Gruppe – von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können.

Podologen arbeiten als selbstständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen.

Eine zusätzliche Qualifikation zu dem Berufsbild der Podologie bietet der neueingerichtete Studiengang Podologie ab 2012. Dieser Studiengang Podologie verläuft über einen Zeitraum von drei Jahren und schließt mit dem Bachelor of Science in Podologie (B.Sc. Podologie) ab. Geplant und in der Vorbereitung ist ferner noch ein Master-Studiengang Podologie, welcher auch die Grundlagen einer möglichen späteren Promotion bietet. Dieses wissenschaftlich-medizinische Studium stellt somit in Deutschland die erste wissenschaftliche, akademisierte Ausbildung in der Podologie dar, und ist somit eine Weichenstellung in Richtung der internationalen Podologie. Angeboten wird diese Qualifikation über das Institut für körperbezogene Therapien (IKT), dies ist ein Institut der Steinbeis-Hochschule Berlin.[1]

Rechtlicher Rahmen

Deutschland

In Deutschland regeln das Podologengesetz (PodG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zum Podologen. Das Berufsbild ist das jüngste in der Gruppe der aufgrund von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz (GG) bundesgesetzlich geregelten sog. Gesundheitsfachberufe.

Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin“ gesetzlich geschützt: Nur mit einer behördlicher Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung darf sich eine als Podologe praktizierende Person auch tatsächlich so nennen.
Der Missbrauch ist grundsätzlich ein Vergehen nach § 132a StGB, wird jedoch aufgrund von § 9 PodG lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet und statt mit einer Geld- oder gar einer (geringen) Freiheitsstrafe „nur“ mit einer Geldbuße (bis 2500 €) geahndet.

Vor Inkrafttreten des PodG praktizierende Medizinische Fußpfleger konnten sich in einer von 2002 bis 2006 laufenden Übergangszeit mit einer Ergänzungsprüfung im Sinne einer Besitzstandswahrung zum Podologen qualifizieren.

Schweiz

In der Schweiz ist die Podologie eine sehr verbreitete Fachgruppe. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind allerdings in der Schweiz grundlegend anders als in Deutschland. Die Ausbildung zum Podologen EFZ ist eine dreijährige Vollzeit-Berufslehre, welche mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abschließt.

Für die selbständige Berufstätigkeit ist in den meisten Kantonen die Weiterbildung zum dipl. Podologen HF erforderlich.[2] In der Weiterbildung zum dipl. Podologen HF wird der Behandlung von Risikopatienten besonderes Gewicht beigemessen. Die Ausbildung dauert in der Deutschschweiz drei Jahre berufsbegleitend und umfasst insgesamt 3600 Lernstunden. Grundlage des Lehrgangs ist ein eidgenössisch genehmigter Rahmenlehrplan.

Die medizinische Fußpflege ist in den meisten kantonalen Gesundheitsverordnungen geregelt. Für die Berufsausübung benötigen die Podologen eine Berufsausübungsbewilligung der jeweiligen kantonalen Gesundheitsbehörde.

Frankreich

In Frankreich gibt es insgesamt elf Hochschulen für Podologie. Diese Hochschulen bereiten die Schüler zum Ablegen des staatlich anerkannten Podologie-Diplom vor. Nach dieser Hochschule kann einer weiterer Bachelor- oder Masterstudiengang und später auch eine Promotion erfolgen. Der Zugang zu diesen Hochschulen wird meist durch eine Qualifikationsprüfung gewährleistet. Als Voraussetzung gilt außerdem das Abitur. Es gibt neben den staatlichen Hochschulen auch private Schulen für Podologie. Die Ausbildung umfasst drei Jahre Theorie und Praxis.

Das Tätigkeitsfeld der Behandlungen am Fuß (Medizinische Fußpflege) ist mit dem deutschen Berufsfeld der Podologie vergleichbar. Auch hier kann nur im Rahmen einer ärztlichen Anweisung eine medizinische Therapie erfolgen. Operationen oder technische Diagnoseverfahren wie z. B. Röntgen, sind in Frankreich, wie auch in Deutschland, dem Podologen nicht erlaubt. Die Podologie in Frankreich fertigt zudem neben den französischen Orthopädieschuhmachern, orthopädische Einlagen nach Maß.

Spanien

In Spanien ist die Podologie ein Studienbereich, der teilweise zusammen mit dem Medizinstudium verläuft und daher auch mit einem akademischen Hochschulabschluss (Diplom) endet. Danach kann man ein Master-Studium oder auch eine Promotion der Podologie anstreben. Die Regelstudienzeit beträgt ca. 4 Jahre und in dieser Zeit sind 240 ECTS an Studienfachbereichen zu belegen. In Spanien gibt es 12 Universitäten für den Studiengang Podologie. Inhalt dieses podologischen Universitätsstudiums sind neben den schulmedizinischen Grundlagenfächern wie z. B. Anatomie, Physiologie, Biomechanik und Pathologie auch die Fächer Radiologie, Pharmakologie, Allgemeinmedizin sowie spezielle Chirurgie am Fuß. Die Podologie in Spanien führt somit eigene Untersuchungen durch, mit dem Ziel einer Diagnosestellung und einer folgenden Therapiewahl, welche auch mit kleineren, lokalen Operationen am Fuß einhergehen können.

Portugal

Die Tätigkeit der Podologie in der Republik Portugal ist vergleichbar mit dem des Nachbarlandes, Spanien. Auch hier werden kleinere Fußoperationen durch die Podologie durchgeführt. In Portugal konnte man zwar schon seit 1994 studieren, jedoch ab 1997 wird erst der akademische Grad (Diplom) Podologie verliehen. Portugal war eines er ersten Länder, welche mit Bachelor- und Masterstudiengängen, gemäß dem Bologna-Prozess der Podologie. Das Regelstudium in Portugal dauert drei Jahre (6 Semester) zwei weitere Jahre (8 Semester) für den Bachelor und wiederum zwei weitere Jahre (insgesamt 10 Semester) für den Master in Podologie (300 ECTS). Portugal kooperiert in puncto Podologie, sehr mit dem lateinamerikanischen Land, Brasilien. Regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen und Kongresse finden deshalb statt.

Griechenland

In Griechenland gibt es bis heute noch keine rechtlichen Vorschriften für die Berufsgruppe der Podologen. Somit gehört die Podologie noch nicht in die Gruppe der medizinisch geregelten Berufe. Viele der Podologen, welche in Griechenland niedergelassen und tätig sind, haben ihre Ausbildung im Ausland erworben. Aber auch aufgrund fehlender Regeln und Kontrollen, wird jegliche Tätigkeit der Fußpflege, in Griechenland als Podologie bezeichnet, auch wenn kosmetische Behandlungen im Vordergrund stehen. Dies fängt an, mit einer einfachen Fußpflegeausbildung bis hin zu einer hoch qualifizierten, staatlich geprüften Ausbildung von zwei bis vier Jahren. Idealistische Podologen fordern daher eine geregelte Ausbildung und die Schaffung eines Berufsbildes auf internationaler Basis. Dafür setzt sich der griechische Podologenverband ein.

Siehe auch

Einzelnachweise

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Podologie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.