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Gesundheitsfachberuf

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Gesundheitsfachberuf ist ein in Deutschland verwendeter Begriff für nichtärztliche, nichtpsychotherapeutische Berufe im Gesundheitswesen, die Tätigkeiten in der Gesundheitsförderung, in der medizinischen Therapie und Diagnostik sowie in der Rehabilitation beinhalten. Andere Bezeichnungen sind heute Medizinalfachberuf und Medizinische Assistenzberufe; Heilhilfsberuf dagegen ist ein veralteter Terminus.
Auch die Berufe, die neben dem des Apothekers im pharmazeutischen Bereich ausgeübt werden (→ Pharmazeutisches Personal), werden zu den Gesundheitsfachberufen gezählt.

Abgrenzung zu den heilkundlichen Berufen

Gesundheitsfachberufe sind neben den ärztlichen und psychotherapeutischen Berufen eigenständige Heilberufe. Die Angehörigen dieser Berufe üben ihre Tätigkeit nach den ihrer jeweiligen Profession zugrundeliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen selbständig und in eigener Verantwortung aus.

Soweit Angehörige eines Gesundheitsfachberufs jedoch im Rahmen ihrer Berufsausübung Tätigkeit ausführen, die einen heilkundlichen Charakter haben, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation, bedarf es dazu einer ärztlichen Anordnung, da die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten grundsätzlich einem Arzt, Heilpraktiker bzw. einem (approbierten) Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten ist. Die Abgrenzung der Tätigkeitsfelder erfolgt danach, ob für die Durchführung der jeweiligen Tätigkeit eine Approbation als Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorgeschrieben ist. Das ist der Fall, wenn ärztliche, psychotherapeutische oder heilkundliche Fachkenntnisse erforderlich sind.

Ärzte oder Zahnärzte können bestimmte, originär ärztliche Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen auf Angehörige von Gesundheitsfachberufen delegieren.[1] Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben mit einer gemeinsamen Bekanntmachung den Ärzten zum Thema „Delegation ärztlicher Leistungen an nicht ärztliche Gesundheitsfachberufe“ eine Richtschnur vorgegeben.[2] Ebenso hat die Bundeszahnärztekammer einen Delegationsrahmen für Zahnmedizinische Fachangestellte beschrieben.[3]

In den Fällen der Anordnung oder Delegation trägt der anordnende oder delegierende Arzt die Anordnungsverantwortung, unter Umständen auch die Verantwortung für die Auswahl und die Kontrolle des Ausführenden. Der Ausführende trägt die Verantwortung für die fachkundige Umsetzung. Zum Beispiel ist der Arzt dafür verantwortlich, welches Medikament verordnet werden soll und welche Wirkungen, Risiken und Nebenwirkungen das verordnete Medikament bei dem jeweiligen Patienten hat. Der Gesundheits- und Krankenpfleger trägt die Durchführungsverantwortung für die zeitgerechte und mengenmäßig richtige Abgabe und für Hilfen bei der Einnahme des Medikaments.

Auch in den Fällen einer angeordneten heilkundlichen Tätigkeit verbleibt vielfach ein Bereich, der nicht von der ärztlichen Anordnung umfasst ist, etwa bei der Auswahl der Methoden. Das Verfahren der "Anordnung ärztlicher Tätigkeiten" wird in manchen Fachbereichen kontrovers beurteilt.[4][5]

Pharmazeutisches Personal

Angehörige von Gesundheitsfachberufen, die zum pharmazeutischen Personal einer Apotheke gehören, wie zum Beispiel pharmazeutisch-technische Assistenten, können die dem approbierten Apotheker obliegende Information und Beratung über Arzneimittel übernehmen, wenn der Apothekenleiter dies zuvor gemäß § 20 Abs. 1 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) schriftlich festgelegt hat.

Akademisierung

Seit einigen Jahren gibt es Akademisierungsbestrebungen verschiedener Gesundheitsfachberufe in Form von Hochschulausbildungsgängen[6] wie etwa Pflegestudiengänge[7] oder die Ausbildung zum Orthoptisten.[8] Zudem gibt es Bestrebungen, den Abschluss eines Gesundheitsfachberufes als Voraussetzung für ein Hochschulstudium anzuerkennen.[9][10] Diese Studiengänge leiden jedoch unter der geringen Zahl von Aufstiegsstellen für Pflegepersonal in den Krankenhäusern, u.a. unter dem Wegfall vieler Positionen von Pflegedirektoren, so dass befürchtet wird, dass die Akademisierung berufliche Enttäuschungen und Abwanderung von qualifizierten Pflegekräften sogar fördern könnte. Wer ohne Praxiserfahrung in ein Studium der Pflege einsteigt, sammelt diese erst recht spät im Studium und wird dann oft feststellen, dass die praktische Arbeit doch nichts für ihn/sie ist. Andererseits ist die sog. „Flucht-Akademisierung“[11] oder Überakademisierung des Berufs oft ein Resultat vorhergehender beruflicher Enttäuschungen.

Berufsbilder

Zu den Gesundheitsfachberufen zählen:[12][13]

Pflegerische Berufe

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Altenpfleger/-in
Zahnmedizinische Fachangestellte

Assistenzberufe

Therapeutische Berufe

Diagnostisch/therapeutische Berufe

Medizinisch-Technische Berufe

Medizinisch-Technische Berufe im Handwerk

Internationale Situation

In vielen Ländern der Welt gibt es ebenfalls medizinische, nichtärztliche Berufe, deren Ausbildung und Ausübung durch die jeweiligen nationalen Gesetze und Berufsordnungen geregelt sind. Eine Vergleichbarkeit mit der Situation in Deutschland ist insofern nur bedingt möglich. In der Schweiz und in Österreich werden die Tätigkeiten unter dem Begriff Gesundheitsberufe zusammengefasst.[15][16]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. siehe z. B. § 1 Abs. 5, 6 Zahnheilkundegesetz
  2. BÄK, KBV, Richtlinien zum Arztvorbehalt und zur Delegation ärztlicher Leistungen
  3. BZÄK, Delegationsrahmen für Zahnmedizinische Fachangestellte (PDF; 145 kB)
  4. Müller, Helmut: Chirurgieassistenz: Kontraproduktive Entwicklung. Deutsches Ärzteblatt, 2013; 110(20): A-995 / B-867 / C-863
  5. Heilberger, Peter: Chirurgieassistenz: Ein Irrweg. Deutsches Ärzteblatt, 2013; 110(20): A-995 / B-867 / C-863
  6. Billig, Michael: Gesundheitsfachberufe: Drang zu akademischer Ausbildung. Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(1-2): A-30 / B-22 / C-22
  7. www.pflegestudium.de
  8. Information des Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands - BOD
  9. Bachelorstudiengang Management für Gesundheitsfachberufe, B.Sc. der DIU DRESDEN INTERNATIONAL UNIVERSITY GmbH
  10. http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Bachelor-Studiengang-Interprofessionelle-Gesundheitsversorgung.119664.0.html
  11. Eine Wortschöpfung der 2000er Jahre; vgl. http://www.pflegewiki.de/wiki/Flucht-Akademisierung
  12. Bundesärztekammer, Gesundheitsfachberufe: Gesamtübersicht nach Berufsgruppen und Berufsfeldern (PDF-Datei; 71 kB)
  13. Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe. (html) Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 22. November 2013.
  14. Gesundheitsfachberufe: Gesamt-Übersicht nach berufsrechtlichem Status
  15. Gesundheitsberufe in der Schweiz
  16. Bundesministerium für Gesundheit in Österreich - Nichtärztliche Gesundheitsberufe (PDF; 1,2 MB)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gesundheitsfachberuf aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.