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Nachrichtendienst

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Nachrichtendienst (Begriffsklärung) aufgeführt.

Ein Nachrichtendienst oder Geheimdienst ist eine Behörde, die zur Gewinnung von Erkenntnissen über die außen-, innen- und sicherheitspolitische Lage die erforderlichen Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln sammelt und auswertet. Zahlreiche Geheimdienste verfügen daneben über Abteilungen zur Durchführung verdeckter Operationen.

Die Nachrichtendienste sind in den verschiedenen Ländern, sowohl was ihre Organisation betrifft, wie auch was ihre Befugnisse angeht, recht unterschiedlich ausgestaltet. So können inlands- und auslandsnachrichtendienstliche Tätigkeiten, zivile und militärische Informationsgewinnung getrennt verfasst sein oder durch einen Nachrichtendienst wahrgenommen werden. Mitunter werden auch wirtschaftsbezogene Informationen gesammelt.

Von erheblicher Bedeutung ist, ob der Nachrichtendienst für seine Informationsgewinnung und -auswertung auf freiwillige, gegebenenfalls täuschungsbedingte, Angaben von Auskunftspersonen und auf die technische Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs beschränkt ist oder ob er zur Erforschung eines Sachverhalts gegenüber Personen Zwangsmaßnahmen anwenden darf (Geheimpolizei). Eine ähnliche Tragweite hat, ob ein Nachrichtendienst einer polizeilichen Dienststelle angegliedert werden kann.

Manche Geheimdienste verfügen – wie zum Beispiel die CIA zur Durchführung von Operationen – über paramilitärische Abteilungen.

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Mittel und Methoden

Mittel und Methoden sind das Handwerkzeug der Nachrichtendienste (ND). Sie sind bei allen ND nahezu gleich. Sie unterscheiden sich nur in der Schwerpunktsetzung, so z. B. in dem Vorzug von menschlichen Quellen, im Gegensatz zur technischen Aufklärung. Wichtig ist zu wissen, dass der Begriff „Mittel“ auch Menschen beinhaltet. Eine weitere mögliche Differenzierung liegt in der Wahl der Qualität von Agenten. So kann man einen Schwerpunkt auf die Quantität legen, was logischerweise zu einer Verminderung der Qualität führt, da die finanzielle Ausstattung immer begrenzt ist. Der Rahmen der Finanzen ist bei der CIA zum Beispiel weiter als beim BND. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Ergebnisse der Arbeit aus.

Aufklärungsarbeit

Die Aufklärungsarbeit eines ND umfasst sämtliche Aktivitäten, beginnend bei der Forderung nach Informationen (Aufklärungsforderung) durch den Bedarfsträger. Es folgen Zwischenschritte (Aufklärung und Beschaffung), bis zur Weitergabe der Ergebnisse an den Bedarfsträger.

Zyklus der Aufklärungsarbeit

Es kann folgende Hauptphasen in der Aufklärungsarbeit geben:

  • Auftrag (Planung, Weisung)
  • Bearbeitung (Sichtung, Registrierung, Bewertung, Zusammenstellung, Auswertung)
  • Beschaffung (Beschaffung, Übermittlung)
  • Verteilung (sofortige Verwendung, Verteilung an andere Verbraucher).

Diese Phasen sind nicht immer klar abgegrenzt und müssen nicht immer in der gegebenen Reihenfolge ablaufen.

Aufklärungsforderung

Es gibt die generelle und die spezielle Aufklärungsforderung. Ersteres legt den weiten Rahmen der Aufklärungskompetenz fest. Es wird ständig aktualisiert, erneuert und ergänzt. Spezielle Aufklärungsforderungen des Konsumenten decken ad hoc Lücken ab. Grundsätzlich werden auch Daten erhoben, die dem Nachrichtendienst selbst dienlich sind.

Beschaffung

Quellen können unterschieden werden in sachliche Quellen und menschliche Quellen. Quellen sind die Beschaffungsmittel, so z. B. Agenten, Gewährspersonen, Informanten oder Funkaufklärung. Quellen werden nach ihrer Eignung für Beschaffungsoperationen aufgeschlüsselt und katalogisiert. Übermittelnde Stellen werden nicht als Quellen bezeichnet, so leiten Zeitungen oft nur Agenturmeldungen weiter. Quellen sind oft schwer zu finden, und oft ist es noch schwerer, sie vollständig auszunutzen. Quellen können wie folgt eingeteilt werden:

  • Gelegentliche Quellen: Quellen, die gelegentlich oder sogar nur einmal Informationen liefern. Die Informationen sind manchmal wertvoll, aber schwieriger zu bearbeiten. Zu den beschafften Informationen gehören Konferenzen, Verträge, Handelsgespräche, große Manöver und die Entwicklung neuer Kriegswaffen.
  • Nicht offene Quellen: Werden genutzt ohne das Wissen oder gegen den Willen einer fremden Nation. Im Kriege sind sie die wichtigste Informationsquelle. Sie müssen durch Sicherheitsmaßnahmen gegen Enttarnung geschützt werden.
  • Offene Quellen: Hier bemüht sich die fremde Nation nicht, diese Informationen zu verbergen. Informationen, die ohne Vorbehalt gegeben werden, stammen aus offenen Quellen (Kontakte mit Organisationen und Einzelpersonen). Die meisten Informationen stammen aus offenen Quellen. Im Kriege ist der Zugang zu offenen Quellen meist stark eingeschränkt, und es muss auf nicht offene Quellen zugegriffen werden.
  • Primärquellen: Informationen werden davon direkt und im Original beschafft. Dazu gehören direkte Beobachtungen und Äußerungen verantwortlicher Personen (z. B. politischer Führer, Juristen, Intellektueller). In Kriegszeiten gehören dazu Beutepapiere, Zensurergebnisse, Befragungen von Kriegsgefangenen und die Fotoaufklärung.
  • Regelmäßige Quellen: Quellen, die regelmäßig oder wiederholt Informationen liefern. Die Nutzung des Informationsmaterials kann standardisiert werden. Sie haben den Vorteil, dass die Kenntnis der Zuverlässigkeit der Quelle gegeben ist.
  • Sekundärquellen: Informationen von Sekundärquellen sind teilweise bewertet, zusammengefasst, überarbeitet oder ausgearbeitet. Dazu gehören die meisten Bücher, Studien und Berichte. Sekundärquellen sind nicht geringwertiger als Primärquellen, insbesondere weil sie den größten Teil des Quellenmaterials darstellen, aber es soll trotzdem versucht werden, so viele Primärquellen wie möglich zu nutzen.

Hinsichtlich der Beschaffungsgrundsätze ist zu sagen, dass die Erfassung vollständig und, wenn geraten, ununterbrochen erfolgen soll. Alle Informationen sind hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Quelle und der Wahrscheinlichkeit des Inhalts zu bewerten. Alle Informationen sind in geeigneter Form und mit der nötigen Geschwindigkeit weiterzugeben.

Der BND unterscheidet zwischen:

  • Penetrierungsquellen (Agent gelangt ins Zielobjekt)
  • Reisequellen (Einsatz des Agenten überörtlich)
  • Überprüfungsquellen (militärische Objekte werden von außen kontrolliert).

Weiterhin unterscheidet der BND:

  1. Außenquelle: Es handelt sich um eine operative eingewiesene Quelle ohne Zugangsmöglichkeiten zu Geheimsachen. Methoden der Quelle sind Gesprächsaufklärung und Beobachtung.
  2. Innenquelle: Es handelt sich um eine operative eingewiesene Quelle. Sie hat unmittelbaren Zugang zum Entscheidungs- und Planungsbereich des Zielobjektes. Die Führung der Quelle erfolgt konspirativ.

Bei HUMINT handel es sich um menschliche Quellen. Dazu gehört zum Beispiel die Befragung von Kriegsgefangenen und Überläufern. Überläufer sind Personen, die den fremden Machtbereich verlassen haben, um geheime Informationen an die Bundesrepublik Deutschland zu liefern. Ziel des Dienstes ist es nun, den Überläufer wieder in das Zielland zu bringen, um ihn dort als Innenquelle zu nutzen.

Agentenwerbung erfolgt in Schritten. Zuerst wird getippt, also eine mögliche Eignung für die nachrichtendienstliche Arbeit festgestellt. Es erfolgt nun bei Interesse eine Umweltforschung. Es folgt die Kontaktforschung. Besteht danach immer noch Interesse, wird ein Plan für die eigentliche Werbung erstellt und dieser wird dann umgesetzt.

Bei den Agentenwerbungsarten kann man zwischen kalter Anwerbung und warmer Anwerbung unterscheiden. Bei der ersteren erfolgt die Ansprache direkt, ohne große Vorarbeiten. Bei letzteren erfolgt ein Heranspielen der eigenen Kontaktperson an die Zielperson, die langsam ein Vertrauensverhältnis aufbaut. Ist das geschehen, kann ein Werbungsversuch durchgeführt werden.

Agentenkategorien: Grundsätzlich kann zwischen Quelle und Beschaffunghelfer getrennt werden. Die Quelle liefert die Informationen, der Beschaffungshelfer ist zuständig für Hilfsaufgaben rund um die Werbung und Nutzung von Quellen. Wichtigste Aufgabe ist das Kurierwesen (Verbindungswesen).

Ausbildung Agenten werden konspirativ und im Einzeluntericht unterrichtet.

Inhalte sind:

  • Ausbildung an Handfeuerwaffen
  • Funkausbildung
  • Legendenbildung
  • Observation und Gegenobservation

SIGINT (Signals intelligence) bedeutet: Beschaffung von Informationen durch Zugriff auf fremde Kommunikationsverbindungen, Radar und Datenübertragung, aber auch Geräteausstrahlungen. SIGINT liefert zeitgerechte und akkurate Daten, über die der Gegner identifiziert und lokalisiert werden kann, und über die gegenwärtige und zukünftige Aktionen des Gegners erschlossen werden können. Mit SIGINT kann das C2-System des Gegners penetriert werden. Prinzipielle Einschränkungen von SIGINT sind, dass der Gegner erstmal Daten aussenden muss, und die eigenen Kräfte erstmal die Möglichkeit haben müssen, Zugriff auf die Sendungen zu erlangen. Dieser könnte z. B. durch Richtfunk und Verschlüsselung erschwert sein.

IMINT (Imagery Intelligence) bedeutet: Beschaffung von Informationen durch Bildsysteme (optisch, Radar, Infrarot). In der Verwendung wird IMINT beschränkt durch den Zeitaufwand, der benötigt wird, um die Ergebnisse zu beschaffen, zu bearbeiten und zu analysieren. Deshalb ist eine gute Organisation vonnöten, um die Ergebnisse zeitgerecht zu liefern. Eingeschränkt wird IMINT oft durch das Wetter, die Verteidigungsmaßnahmen und die Tarnungs- und Täuschungsmaßnahmen des Gegners. IMINT ist ein Oberbegriff für Photografic-Intelligence (PHOTINT) und Satellite-Intelligence (SATINT)

Auswertung

Die Auswertung teilt sich auf in Nachrichtenbewertung, Nachrichtenzerlegung, Nachrichtenauslegung, Darstellung der Erkenntnisse und schließlich Nachrichtenverteilung. Die Nachrichtenbewertung stuft Nachrichtenquelle und Nachrichteninhalt nach Zuverlässigkeit und Wahrheitsgehalt ein. Das Schema der Beurteilung wird normalerweise standardisiert sein. Sind trotzdem Rückschlüsse auf die Quelle möglich, kann das Schema aus Sicherheitsgründen ständig wechseln. Nachrichtenzerlegung beschäftigt sich mit der Sichtung, Sortierung und Analyse der Nachrichten. Die entstandenen Teilnachrichten werden bestimmten Aufklärungszielen zugeordnet. Nachrichtenauslegung befasst sich mit dem Vergleich der Nachrichten und stellt den ersten Schritt der Nachrichtendeutung (Interpretation) dar. Mit der Nachrichtenauslegung können dann vorhandenen Erkenntnisse bestätigt oder nicht bestätigt werden. Die Darstellung der Erkenntnisse dient der Lageführung. Lageführung hat eine Warnungsfunktion. Bei der Nachrichtenverteilung werden die Nachrichten an die Konsumenten weitergereicht. Da das Produkt oft geheim ist, kommt hier die Regel „need-to-know“ zum Einsatz.

Auswertung ist die Tätigkeit, die Informationen in Aufklärungsergebnisse (Erkenntnisse) wandelt.

Informationen werden:

  • nach Dauer der Gültigkeit, inhaltliche Reablität und Genauigkeit beurteilt
  • analysiert, um signifikante Elemente zu isolieren
  • mit anderen relevanten Informationen integriert
  • interpretiert, um zu logischen Schlussfolgerungen zu kommen, wobei gleichzeitig die aktuelle Situation berücksichtigt wird
  • angewendet, um mögliche Folgen abzuschätzen
  • in eine Form gebracht, die brauchbar für den Bedarfsträger ist.

Verteilung

Nachdem das Aufklärungsergebnis erstellt worden ist, muss es allen interessierten und befugten Stellen übermittelt werden. Zur Verteilung gehört die geeignete Form und Ausführlichkeit des Aufklärungsergebnisses. Es muss vollständig, genau und pünktlich sein. Jeder Bericht erhält den niedrigsten Geheimhaltungsgrad, der vertretbar ist. Bedarfsträger müssen auch regelmäßig unterrichtet werden, wenn sich auf einem Gebiet keine Veränderungen einstellen. Bei dem Verfassen eines Berichts ist auf Umfang, logische Anordnung, Klarheit, Stil und Tatsächlichkeit zu achten.

Geheimhaltung, Sicherheit

Es wird unterschieden in personaler und materielle Sicherheit. Bei Personen erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung, die immer mal wieder wiederholt wird. Gegenstände der materiellen Sicherheit sind Schlösser, sichere Registraturen und vieles andere.

Material

Offenes Material (Gegensatz: nicht offenes Material) ist einfach zugänglich (öffentlich) und leicht zu erschließen. Nützlich sind:

  • Adressbücher
  • Fahrpläne
  • Handbücher
  • Landkarten
  • Postkarten
  • Reisehandbücher
  • Rundfunk, Fernsehen
  • technische Literatur
  • Telefonbücher
  • Zeitschriften
  • Zeitungen.

Bestehen Informationslücken, muss auf nicht-offenes Material zurückgegriffen werden.

Nicht-offenes Material ist im Unterschied zum offenen Material schwerer zu erlangen. Nicht-offenes Material muss aber nicht geheim sein, wie das Beispiel vom Abhören von kommerziellen Kommunikationssatelliten zeigt. Grundsätze bei der Beschaffung von nicht-offenem Material sind Kapazitätsfragen und verbundenes Risiko.

Verschlusssacheneinstufung

Es gibt in Deutschland vier Geheimhaltungsstufen. Sie lauten: VS-NfD (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch), VS-Vertraulich, Geheim, Streng-Geheim. Je höher die Einstufung von Materialien, desto eingeschränkter ist der Umlauf.

Need to Know

Die Need-to-know-Regel besagt, dass an jede Person nur die Informationen weitergegeben werden, die sie auch wirklich nur für ihre Arbeit benötigt. Die Mitarbeiter erhalten Sicherheitsbescheide, die ihnen den Zugang zu bestimmten Verschlusssachengraden ermöglichen. Weiterhin kann mit Verteilerschlüsseln gearbeitet werden, die den Zugang noch weiter einschränken.

Wird die Need-to-know-Regel zu streng angewendet, kann dies zu folgenschwerem Informationsmangel führen. Wird sie zu leicht angewendet, wird das Geheimmaterial entwertet.

Das dazugehörige zweite Prinzip ist das der Kenntnisstreuung. Es herrscht eine strenge Arbeitsteilung, so dass den Mitarbeitern jeweils nur ein kleiner Teil der Gesamtaufgabe bekannt wird.

Verbindungswesen

Gesamtheit der Mittel, Methoden und Kräfte für eine sichere Verbindung zum Agenten.

Verbindungsarten sind:

  • Funkverbindung (ein- oder zweiseitig)
  • Kuriere
  • postalische Verbindung (meist mit Deckadressen)
  • Signalzeichen bzw. Zeichenstellen
  • telefonische Verbindung
  • Tote Briefkästen
  • Treffs.

Die risikoreichste, aber effizienteste Art der Verbindung ist der Treff. Hier sind die Sicherheitsmaßnahmen von höchster Wichtigkeit. Treffpunkte sind:

  • Fahrzeuge
  • Hotels
  • konspirative Wohnungen
  • Touristenattraktionen
  • Unterführungen
  • von Menschen nicht genutzte Waldstücke.

Für sogenannte Blitzkontakte eignen sich Örtlichkeiten mit viel Publikumsverkehr. Diese können deshalb schwer überwacht werden. So eignen sich Fußgängerunterführungen oder öffentliche Toiletten.

Organisation

Mögliche Organisationseinheiten sind (nicht vollständig):

  • Befragungswesen
  • Beschaffung und Auswertung (übergeordnete Ordnung)
  • fachspezifische Abteilungen (Wirtschaft, Rüstung, Politik, Technologie, Militärwesen)
  • Gegenspionage
  • Kryptographie
  • politische Intervention
  • regionale Abteilungen (z. B. Afrika)
  • Tarnung
  • technische Aufklärung
  • Verbringungsmittel (z. B. Container).

Nachrichtendienste verschiedener Länder

Nachrichtendienste unterliegen in Rechtsstaaten einer Fach- und Rechtsaufsicht durch die vorgesetzten Dienststellen, weil Nachrichtendienste, wie alle staatliche Gewalt, an Recht und Gesetz gebunden sind. Infolge ihrer verdeckten Arbeitsweise und des häufig regen Interesses von Regierungsstellen an der Informationsgewinnung wird eine Aufsicht durch Exekutivbehörden selbst oftmals nicht als hinreichend erachtet, so dass die Kontrolle häufig durch parlamentarische Gremien ergänzt wird. Diese sollen neben verfassungswidrigen Eingriffen in die Rechte der Bürger auch verhindern, dass allein die gerade im Amt befindliche Regierung sich die Möglichkeiten der Dienste zunutze machen kann.

Kritiker führen an, dass durch die Natur eines Nachrichtendienstes eine parlamentarische und gerichtliche Kontrolle nur sehr eingeschränkt möglich sei bzw. leicht umgangen werden könne. Ein exemplarisches Beispiel für das unkontrollierte Handeln von Nachrichtendiensten bei verdeckten Operationen lieferte die 1990 aufgedeckte, europaweite Operation Gladio von NATO und CIA.

Deutschsprachiger Raum

Deutschland

In Deutschland bestehen mit dem Auslandsnachrichtendienst Bundesnachrichtendienst (BND), dem Inlandsnachrichtendienst Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem bundeswehrzugehörigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) drei Nachrichtendienste des Bundes. Daneben sind in jedem Bundesland Verfassungsschutzbehörden der Länder als lokale Inlandsnachrichtendienste eingerichtet. In Deutschland werden die Dienste offiziell stets als Nachrichtendienst, nicht als Geheimdienst bezeichnet.

Im zivilen Bereich haben ferner das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie das IKTZ der Bundespolizei (bis zum 30. Juni 2005 hieß die Bundespolizei Bundesgrenzschutz) nachrichtendienstliche Aufgaben.

Ein ehemaliger Nachrichtendienst der Bundesrepublik ist der Friedrich-Wilhelm-Heinz-Dienst, der von 1950 bis 1956 bestand.

Weil Nachrichtendienste durch ihre verdeckte Informationsgewinnung und -auswertung in das Grundrecht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, bedarf ihre Tätigkeit wegen des Gesetzesvorbehalts einer formalgesetzlichen Grundlage. Es bestehen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst, das MAD-Gesetz und das Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Länder haben für die Landesämter für Verfassungsschutz eigene Rechtsgrundlagen geschaffen.

Um Geheimpolizeiapparaten wie denen im nationalsozialistischen Deutschen Reich oder der DDR vorzubeugen, dürfen heutige deutsche Nachrichtendienste weder exekutive Maßnahmen nach dem Polizeirecht gegenüber dem Bürger treffen, noch andere Behörden im Rahmen der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie gemäß dem eigenen Aufgabenkatalog rechtlich selbst nicht befugt sind (z. B. § 8 Abs. 3 BVerfSchG, § 2 Abs. 3 BNDG, § 4 MAD-Gesetz). Die allgemeinen Regelungen zur Amtshilfe bleiben hiervon unberührt (Art. 35 Abs. 1 GG i.V.m. § 4 ff. VwVfG). Die §§ 17 bis 26 BVerfSchG regeln den Erkenntnisaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und anderen Behörden, die für den BND und den MAD teilweise entsprechend gelten. Das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei erscheint erstmals im Polizeibrief der Alliierten Militärgouverneure vom 14. April 1949. Mit der Gründung des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde eine Aufteilung von Befugnissen zwischen Nachrichtendienst und Polizei vorgesehen, die im Trennungsgebot festgehalten ist.[1] Kritiker sehen in den Reformen des BKA-Gesetzes jedoch eine Aufweichung dieses Grundsatzes, da polizeiliche Maßnahmen zur Extremismus- und Gefahrenabwehr im Vorfeld exekutiver Maßnahmen immer stärker den präventiven Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörden tangieren. Hier kann sich das Legalitätsprinzip der Polizeibehörden teilweise in Richtung des Opportunitätsprinzips der Verfassungsschutzbehörden verschieben. Das klassisch verstandene Trennungsgebot wird nach h.M. jedoch nicht dadurch umgangen oder ausgehebelt.[2]

Dagegen bestand eine sachliche Trennung der Aufgaben von Nachrichtendiensten bzw. Geheimpolizeien auch schon früher. So waren z. B. im Dritten Reich sowohl als militärischer Geheimdienst das Amt Ausland/Abwehr und die Geheime Feldpolizei (GeFePo) im Geschäftsbereich des Oberkommandos der Wehrmacht wie auch das Reichssicherheitshauptamt im Bereich der SS angesiedelt. (Zur Vergangenheit im Dritten Reich siehe auch Fremde Heere Ost.)

In der Bundesrepublik unterliegen Nachrichtendienste der parlamentarischen Kontrolle.

Der größte Geheimdienstapparat der DDR war das Ministerium für Staatssicherheit mit seinen Untergliederungen für Inlands- und Auslandsspionage. Die Auslandsspionage betrieb die weitgehend eigenständige Hauptverwaltung Aufklärung (HVA).

Die Verwaltung Aufklärung war der nominell vom Ministerium für Staatssicherheit unabhängige militärische Nachrichtendienst der Nationalen Volksarmee. Sie berichtete direkt an den Hauptstab der NVA.

Österreich

In Österreich gibt es mehrere Behörden, die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten nachgehen:

  • Militärische Nachrichtendienste in Österreich:[3]

Europäische Union

Auch auf EU-Ebene gibt es die Keimzelle eines Geheimdienstes, die im Zuge der Erweiterung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und des Europäischen Auswärtigen Dienstes etabliert wurde. Diese zur supranationalen Organisation gehörende Behörde sammelt bislang noch Informationen aller EU-Mitgliedstaaten und ist noch auf die Quellen der Mitgliedstaaten angewiesen.

Sitz des Joint Situation Centers ist die Avenue Cortenbergh in Brüssel.

Schweiz

In der Schweiz existieren drei Nachrichtendienste:

  • Luftwaffennachrichtendienst (LWND)
  • Militärischer Nachrichtendienst (MND)
  • Nachrichtendienst des Bundes NDB (ehemals Strategischer Nachrichtendienst (SND) und Dienst für Analyse und Prävention (DAP))


Weitere Länder

Dänemark

Dänemarks Geheimdienste sind der Geheimdienst des Militärs Forsvarets Efterretningstjeneste (FE) sowie der im Inland tätige Geheimdienst der Polizei Politiets Efterretningstjeneste (PET). Der PET ist hauptsächlich zuständig für die Ermittlung bei Straftaten, die den Kapiteln 12 und 13 des dänischen Strafgesetzbuchs unterfallen, nämlich „Verbrechen gegen die staatliche Sicherheit und Souveränität“ sowie „Verbrechen gegen die Verfassung, die obersten Staatsorgane u. a.“. In der Praxis heißt das, dass die Hauptaufgaben des PET Gegenspionage sowie Terrorismus- und Extremismusbekämpfung sind. Im Januar 2010 deckte der PET die Hintergründe eines Anschlagsversuches gegen den Zeichner Kurt Westergaard auf. Westergaard zeichnete die Karikaturen des Propheten Mohammed, die von vielen Moslems als Gotteslästerung betrachtet werden. In 2012 wurde bekannt, dass der PET-Agent Morten Storm Al-Qaida infiltrierte und der CIA bei der Auffindung Anwar al-Awlakis behilflich war.[4][5]

Frankreich

Griechenland

Die Ethnikí Ypiresía Pliroforión (EYP), auch unter ihrer englischsprachingen Bezeichnung National Intelligence Service (NIS) bekannt, ist der zivile In- und Auslandsgeheimdienst Griechenlands.

Ferner gibt es die Diakladiki Dievthynsi Stratiotikon Pliroforion (DDPS) (engl. Joint Directorate of Military Intelligence) der griechischen Streitkräfte, die der griechische militärische Geheimdienst ist.

Israel

Israel verfügt über den Auslandsgeheimdienst Mossad, den Inlandsgeheimdienst Schin Bet und den militärischen Nachrichtendienst Agaf ha-Modi'in. Es existierte auch der Lakam (nicht mehr aktiv), dessen Aufgabe es war, das israelische Programm zum Bau von Nuklearwaffen zu unterstützen und zu schützen.

Italien

In Italien ist der Ministerpräsident seit 2007 unmittelbar für die Nachrichtendienste verantwortlich und legt in Zusammenarbeit mit einem interministeriellen Steuerungskomitee (CISR) deren operative Prioritäten fest. Das dem Regierungschef unterstellte

koordiniert die Arbeit der beiden Dienste:

Daneben gibt es noch den beim Generalstab angesiedelten militärischen Fachdienst (J2)

Die Nachrichtendienste werden seit 1977 von einem besonderen parlamentarischen Ausschuss kontrolliert.

Siehe auch: Nachrichtendienste Italiens (Hauptartikel), Liste der italienischen Nachrichtendienste

Japan

In Japan existieren mehrere nachrichtendienstliche Organisationen, die verschiedenen Behörden unterstehen. Das Naikaku Jōhō Chōsashitsu (engl. Cabinet Intelligence and Research Office) des Kabinettssekretariats, die Kōanchōsa-chō (engl. Public Security Intelligence Agency) des Justizministeriums zur Überwachung von „staatsfeindlichen“ Organisationen und die Jōhō-hombu (情報本部, engl. Defense Intelligence Headquarters) des Verteidigungsministeriums, agieren relativ eigenständig. Enger Teil der Bürokratie der jeweiligen Ministerien sind der Kokusai Jōhō Tōkatsukan (国際情報統括官組織, engl. Intelligence and Analysis Service) des Außenministeriums für das Ausland betreffende Informationen, die Gaiji-Jōhō-bu (外事情報部, engl. Foreign Affairs and Intelligence Division) der Nationalen Polizeibehörde für innere Angelegenheiten, sowie – jedoch keine nachrichtendienstliche Organisationen im engeren Sinn – die JETRO des Ministeriums für internationalen Handel und Industrie, der Wirtschaftsspionage nachgesagt wird.[6]

Kolumbien

Der Inlandsgeheimdienst Kolumbiens ist das Departamento Administrativo de Seguridad (DAS).

Luxemburg

In Luxemburg ist der Service de Renseignement de l’Etat (SREL), der Nachrichtendienst Luxemburgs.

Er wurde 2004 unter dem Eindruck der Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA umstrukturiert.

Er soll Informationen sammeln und auswerten, um einer Bedrohung des luxemburgischen Territoriums, seiner Verbündeten oder internationaler Einrichtungen, die ihren Sitz in Luxemburg haben, vorzubeugen. Dazu gehört auch die Gefährdung kritischer Infrastruktur, insbesondere der Energie- und Wasserversorgung, des Straßenverkehrs und der Informationstechnik.

Niederlande

In den Niederlanden besteht ein militärischer Nachrichtendienst Militaire Inlichtingen- en Veiligheidsdienst (MIVD) und ein ziviler Algemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst (AIVD), bis 2002: Binnenlandse Veiligheidsdienst (BVD). Die Umbenennung des zivilen Nachrichtendienstes ging einher mit einer Ausweitung seiner Aufgaben. Der AIVD ist betroffenen Bürgern gegenüber auskunftspflichtig, sofern diese nicht laufende Untersuchungen gefährdet. Unterstützt werden die beiden Geheimdienste durch den 2003 gegründeten Nationale Sigint Organisatie (NSO).

Pakistan

Siehe: Geheimdienste Pakistans

Portugal

Siehe: Serviço de Informações Estratégicas de Defesa und Sistema de Informações da República Portuguesa

Russland

Der russische Inlandsgeheimdienst ist der Federalnaja Sluschba Besopasnosti (FSB), der Auslandsgeheimdienst der Sluschba Wneschnei Raswedki (SWR). Beide gingen aus dem Komitet Gossudarstwennoy Besopasnosti (KGB) hervor. Der schon seit dem Ersten Weltkrieg existierende, aber weithin unbekannte Auslandsgeheimdienst und Militärische Aufklärung der Streitkräfte ist die Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (GRU).

Schweden

In Schweden bestehen neben dem Inlandsgeheimdienst Säkerhetspolisen (SÄPO, „Sicherheitspolizei“) mit dem Militära underrättelse- och säkerhetstjänsten (MUST, „Militärischer Nachrichten- und Sicherheitsdienst“) und der Försvarets radioanstalt (FRA, „Radioanstalt der Verteidigung“) noch zwei weitere, direkt dem Verteidigungsministerium unterstellte Nachrichtendienste.

Spanien

Centro Nacional de Inteligencia ist der im November 2002 ins Leben gerufene Nachfolger des Centro Superior de Información de la Defensa (CESID).

Tschechien

Der tschechische zivile Inlandsgeheimdienst ist die Bezpečnostní informační služba (BIS) und der zivile Auslandsgeheimdienst der Úřad pro zahraniční styky a informace (ÚZSI). Die Tschechischen Streitkräfte verfügen über den militärischen Nachrichtendienst Vojenské zpravodajství.

Türkei

Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT), ist der türkische Inlandsnachrichtendienst, der am 13. November 1913 gegründet wurde.

Zur Bewältigung seiner Aufgaben sind dem MIT neben dem Recht auf unbeschränkten Zugriff auf jede staatliche Information auch volle Polizeibefugnis eingeräumt, was seine Ermächtigungen grundlegend von den deutschen Nachrichtendiensten (BND, BfV), die keine Polizeirechte genießen, unterscheidet.

Außerdem darf der MIT mit Erlaubnis des Premierministers auch außerhalb seines Aufgabenbereiches liegende Straftaten verfolgen.

Ungarn

Ungarns Inlandsgeheimdienst ist das Nemzetbiztonsági Hivatal (NBH, deutsch: „Amt für Nationale Sicherheit“), der Auslandsnachrichtendienst das Magyar Köztársaság Információs Hivatala (MKIH, „Informationsamt der Republik Ungarn“). Beide wurden 1990 gegründet.

Vereinigte Staaten

Das Geheimdienstwesen der Vereinigten Staaten ist stark fragmentiert. Insgesamt teilen sich derzeit zehn Einzeldienste und fünf nachrichtendienstliche Abteilungen von Polizeikräften und Behörden die Zuständigkeiten.[7] Die zahlreichen Dienste bilden gemeinsam die United States Intelligence Community (dt. „US-Nachrichtendienstgemeinde“).

    1. Air Force Intelligence, Surveillance and Reconnaissance Agency (Air Force ISR Agency), der Nachrichtendienst der United States Air Force (Luftwaffe).
  1. Die Central Intelligence Agency (CIA) ist ein Nachrichtendienst für aktive, agentengestützte Spionage (Human Intelligence) im Ausland.
  2. Die Defense Intelligence Agency (DIA) untersteht direkt dem Verteidigungsministerium und koordiniert die Arbeit und wertet die Erkenntnisse von vier der fünf Nachrichtendienste der Streitkräfte aus:
    1. Marine Corps Intelligence Activity (MCIA), der Nachrichtendienst des United States Marine Corps (Marineinfanterie),
  3. Die National Geospatial-Intelligence Agency (NGA) erarbeitet Kartenmaterial und Bilder für die nachrichtendienstliche Nutzung und wertet diese auch für die verschiedenen Geheimdienste aus,
    1. Office of Naval Intelligence (ONI), der Nachrichtendienst der United States Navy (Marine),
    2. United States Army Intelligence (USAI), der Nachrichtendienst der United States Army (Heer),
  4. Das National Reconnaissance Office (NRO), verwaltet den Zugriff der einzelnen Nachrichtendienste auf die ihm unterstehenden Spionagesatelliten,
  5. Die National Security Agency (NSA) ist dem Budget nach der größte Geheimdienst der Welt. Ihre hauptsächlichen Aufgaben bestehen in der Signals Intelligence (dt. „elektronische Signalaufklärung“), in der Forschung und Umsetzung von Kryptografie und Kryptoanalyse, sowie in der Gewährleistung von Informationssicherheit,

Der United States Coast Guard Intelligence, der Nachrichtendienst der United States Coast Guard (Küstenwache), untersteht dem Ministerium für Innere Sicherheit, gehört aber zu den Teilstreitkräften.

Nachrichtendienstliche Abteilungen von Behörden sind:

  1. Das Bureau of Intelligence and Research (INR), das „Amt für Geheimdienstarbeit und Forschung“, ist die nachrichtendienstliche Abteilung des Außenministeriums. Wie die militärische DIA wertet diese nur Informationen aus, beschafft aber keine eigenen Informationen.
  2. Die Drug Enforcement Administrations (DEA) mittels ihres Office of National Security Intelligence (vormals Intelligence Division) beschäftigt sich mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, die zur Verfolgung von Verbrechen, die im Zusammenhang mit Drogen stehen, und zur Unterbindung der Einfuhr von Drogen in die Vereinigten Staaten nutzbar sind.
  3. Das Federal Bureau of Investigation (FBI) erfüllt auch spezifisch nachrichtendienstliche Aufgaben im Rahmen der neugeschaffenen Abteilung National Security Branch (NSB). Diese fasst die Counterterrorism Division (dt. „Abteilung Terrorismusabwehr“), die Counterintelligence Division (dt. „Abteilung für Gegenspionage“) und das alte Directorate of Intelligence (dt. „Abteilung für Nachrichtenbeschaffung“) zusammen.
  4. Das Office of Intelligence and Analysis (OIA), das „Amt für Nachrichten und Analyse“, ist die Nachrichtendienstabteilung des Finanzministeriums.
  5. Das Office of Intelligence and Counterintelligence ist die Nachrichtendienstabteilung des Energieministeriums.

Erstmals wurde 2010 der Etat der Geheimdienstbehörden der Vereinigten Staaten veröffentlicht. Zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 30. September 2010 standen allen Diensten zusammen etwa 80 Milliarden US-Dollar zur Verfügung.

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich gibt es den Secret Intelligence Service (SIS). Er ist der britische Auslandsgeheimdienst, welcher auch unter den Namen MI6 (Military Intelligence, Abteilung sechs) oder Secret Service firmiert.

Des Weiteren gibt es den Security Service oder MI5 (Military Intelligence, Abteilung fünf), welcher für das Inland zuständig ist.

Neben der klassischen Aufteilung in Auslands- und Inlandsgeheimdienst existiert zudem mit dem Government Communications Headquarters (GCHQ) in Cheltenham, Gloucestershire, England, ein Nachrichtendienst, der sich einzig um die elektronische Aufklärung (ELINT) kümmert.

Weiterhin gibt es einen militärischen Nachrichtendienst, den DI (Defence Intelligence). Er ist dem Verteidigungsministerium untergeordnet. Das Personal stammt größtenteils aus den drei Truppengattungen, Royal Navy, Royal Air Force und British Army. Seine Aufgabe ist es historische, geologische, politische, militärische und sozialstrukturelle sowie kulturelle Informationen möglicher Einsatzgebiete der Streitkräfte des Vereinigten Königreichs zu sammeln und aufzuarbeiten. Der DI arbeitet eng mit den anderen Geheimdiensten zusammen.

Weitere Nachrichtendienste in Kurzform

Land Kürzel ausgeschriebener Name
Afghanistan NDS Nationale Sicherheitsdirektion
Ägypten GIS Jihaz al-Mukhabarat al-Amma (General Intelligence Service)
Kanada CSIS Canadian Security Intelligence Service
Australien ASIS Australian Secret Intelligence Service
Belgien SGR Service General des Renseignements
Brasilien ABIN Agência Brasileira de Inteligência
Bulgarien NSS Natsionalna Sluzhba za Sigurnost
NIS Natsionalna Informatsionna Sluzhba Pri Ministerkiya Savet
Chile ANI Agencia Nacional de Inteligencia
Estland KAPO Kaitsepolitsei
Finnland SUPO Suojelupoliisi
Frankreich BRENS Brigade de renseignement
DCRI Direction centrale du renseignement intérieur
DRM Direction du Renseignement Militaire
DGSE Direction Générale de la Sécurité Extérieure
Indien RAW Research and Analysis Wing
IB Intelligence Bureau
CBI Central Bureau of Investigation
NIA "National Investigation Agency"
Iran VEVAK Vezarate Ettelaat Va Amniate Keshwar
Israel   Mossad Hamossad Lemodi'in Uletafkidim Meyuchadim („Institut für Aufklärung und besondere Aufgaben“)
Libyen JSO Amn Al-Jamahiriya, Jamahiriya Security Organisation
Litauen   Valstybės saugumo departamentas, Specialiųjų tyrimų tarnyba, KAM II Operatyvinių tyrimų departamentas (antrukai)
Namibia NCIS Namibia Central Intelligence Service
Norwegen PST Politiets Sikkerhets Tjeneste
Polen ABW Agencja Bezpieczeństwa Wewnetrznego
AW Agencja Wywiadu
SWW Służba Wywiadu Wojskowego
SKW Służba Kontrwywiadu Wojskowego
Portugal SIR Serviço de Informações de Segurança
Rumänien SIE Serviciul de Informații Externe
SRI Serviciul Român de Informații
Saudi-Arabien GID Al Mukhabarat Al A'amah As'Saudia bzw. General Intelligence Directorate
Slowakei SIS Slovenská informačná služba
VSS Vojenská spravodajská služba
Syrien DSS Idarat al-Amn al-Amm,Abteilung für Militärische Aufklärung,Direktion für politische Sicherheit,Direktion für den Luftwaffengeheimdienst
Spanien DSE Dirección de Seguridad del Estado
Tschechien BIS Bezpečnostní informační služba („Sicherheits-Informationsdienst“)
ÚZSI Úřad pro zahraniční styky a informace
VZ Vojenské zpravodajství
Vietnam TC2 Tổng cục 2 tình báo quân đội
Zypern K.Y.P. Kentriki Ypiresia Pliroforion (Κεντρική Υπηρεσία Πληροφοριών/Central Intelligence Service - Internal Intelligence Service)

Nachrichtendienste in Diktaturen

Insbesondere in Diktaturen sind Geheimdienste ein wichtiger Machtfaktor zur im Bedarfsfall auch un- bzw. übergesetzlichen Aufrechterhaltung der bestehenden grundlegenden Herrschafts-, Besitz- und Privilegienverhältnisse. Zu ihrer Aufgabe gehört das Aufspüren, die gezielte, sich zumindest am Rande der Legalität bewegende Beeinflussung im Sinne der Regierung / dem Regime genehmen Verhaltens und die Einschüchterung politischer bzw. System-Gegner bis hin zur Ermordung unliebsamer Kontrahenten und die gezielte Manipulation der Meinung. So wurden insbesondere in Südamerika Anschläge von Geheimdiensten verübt, die anschließend dem politischen Gegner zugeschoben wurden, um diesen zu diskreditieren; ein europäisches Beispiel hierfür ist Spanien, wo diverse vom Inlandsgeheimdienst verübte Bombenanschläge der baskischen Terror- und Befreiungsorganisation ETA zugeordnet wurden; auch in Großbritannien inszenierte der Inlandsgeheimdienst (MI5) mehrere Bombenexplosionen an markanten öffentlichen Orten und schrieb sie offiziell der nordirischen Terror- und Befreiungsorganisation IRA zu, um in der Bevölkerung eine größere Akzeptanz für die systematische Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte zugunsten der operativen Möglichkeiten der Staatsschutzorgane zu erzielen.

Intention

Die Existenz von Geheim- und Nachrichtendiensten ist eng verwandt mit der Idee der Staatsräson:

Der Begriff Staatsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der Staatsorgane, der inneren und äußeren Existenz des Staates und seiner Einrichtungen dienen.[8]

Kritik

Kritiker sind der Meinung, dass auch in Demokratien trotz der dort wirksamen parlamentarischen Kontrolle die Tätigkeit der Nachrichtendienste durch Intransparenz und Rechtsmittellosigkeit bestimmt sei; Ausnahmeregelungen für die Nachrichtendienste würden zudem die staatlichen Grundrechts-Garantien aufheben. Das Ausmaß nachrichtendienstlicher Operationen sei daher schwer abzuschätzen.

Umstritten ist, inwiefern nachrichtendienstlich arbeitenden Behörden ein Informationsaustausch mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft gestattet ist.

Die Geheimdienste mancher demokratischer Staaten benutzen auch Folter (wie z. B. Waterboarding[9]) zur Informationsbeschaffung.[10]

Siehe auch

Literatur

  • Dominic Hörauf: Die demokratische Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes - Ein Rechtsvergleich vor und nach 9/11, (Verfassungsrecht in Forschung in Praxis Band 88), Verlag Dr. Kovač, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8300-5729-1
  • Jürgen W. Schmidt (Hg.): Geheimdienste, Militär und Politik in Deutschland. 2. Auflage, Ludwigsfelde 2009.
  • Jürgen W. Schmidt: " Geheimdienste in Deutschland: Affären, Operationen, Personen" Ludwigsfelde 2013 ISBN 978-3-933022-78-3
  • Wolfgang Krieger: Geschichte der Geheimdienste. Von den Pharaonen bis zur CIA. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-58387-2 (= Beck’sche Reihe 1891).
  • Hans Born, Marina Caparini: Democratic control of intelligence services, Aldershot, Ashgate 2007, ISBN 0-7546-4273-9.
  • Andreas von Bülow: Im Namen des Staates: CIA, BND und die kriminellen Machenschaften der Geheimdienste. 3. Auflage, Piper, München 1999, ISBN 978-3-492-23050-6.
  • Łukasz Kamiński, Krzysztof Persak, Jens Gieseke (Hgg.): Handbuch der kommunistischen Geheimdienste in Osteuropa 1944–1991. Übersetzt von Jürgen Hensel, Norbert Juraschitz und Heike Schlatterer (= Analysen und Dokumente; Bd. 33), Göttingen 2009, Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN 978-3-525-35100-0. (Rezension)
  • Wolfgang Krieger (Hrsg.): Geheimdienste in der Weltgeschichte. Von der Antike bis heute, Köln 2007, ISBN 978-3-86647-133-7.
  • K. Lee Lerner, Brenda Wilmoth Lerner (Hrsg.): Encyclopedia of espionage, intelligence, and security. Gale, Detroit 2004.
  • Wolbert K. Smidt: Geheimhaltung und Transparenz – demokratische Kontrolle der Geheimdienste im internationalen Vergleich. Lit, Berlin 2007, ISBN 978-3-8258-8983-8.
  • Richard C. S. Trahair: Encyclopedia of Cold War espionage, spies, and secret operations. Greenwood Press, Westport Conn. 2004.
  • IBP USA (Hrsg.): Global National Security and Intelligence Agencies Handbook. International Business Publications, 2005, ISBN 978-0-7397-9140-0
  • Loch K. Johnson (Hrsg.): The Oxford Handbook of National Security Intelligence. Oxford University Press, Oxford, New York 2010, ISBN 978-0-19-537588-6
  • Нариси з історії розвідки суб'єктів державотворення на теренах України [Текст] / [В. В. Цибулькін, Л. М. Рожен, Д. В. Вєдєнєєв та ін.; заг. ред. П. Д. Морозов]; Фонд ветеранів зовніш. розвідки України. - К. : Преса України, 2011. - 534 с. : іл. - Авт. зазнач. на звороті тит. арк. - Бібліогр. : с. 502-532 (552 назви). - ISBN 978-966-472-099-8
  • Roewer, Helmut/ Schäfer, Stefan/ Uhl, Matthias: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert. Herbig, München 2003 ISBN 3-7766-2317-9

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BVerfGE 97, 198, 217; BVerfGE 100, 313, 369 f.
  2. Kai Biermann: Polizei im Anti-Terrorkampf. Zeit Online, 14. September 2007, abgerufen am 14. April 2014.
  3. Militärische Nachrichtendienste in Österreich. Abgerufen am 14. April 2013.
  4. Orla Borg,Carsten Ellegaard,Morten Pihl: Hvorfor står Morten Storm frem? Jyllands-Posten, 7. Oktober 2012, abgerufen am 16. April 2013 (dänisch).
  5. Orla Borg,Carsten Ellegaard,Morten Pihl: The Double Agent Who Infiltrated Al Qaeda. The Daily Beast, 10. Februar 2013, abgerufen am 16. April 2013 (englisch)..
  6. Andrew L. Oros: Japan’s Growing Intelligence Capability. In: International Journal of Intelligence and CounterIntelligence. Nr. 15, 2002, S. 4–16 (PDF).
  7. An overview of the United States intelligence community. Handbuch des Directors of National Intelligence PDF-Datei
  8. Offizielle Definition vom LKA. (Nicht mehr online verfügbar.) Ehemals im Original; abgerufen im August 2004. (Link nicht mehr abrufbar)
  9. Waterboarding. Spiegel Online, 16. April 2009, abgerufen am 17. April 2009 (deutsch).
  10. CIA-Folter. Spiegel Online, 17. April 2009, abgerufen am 17. April 2009 (deutsch).
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