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Kurfürstentum Bayern

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Territorium im Heiligen Römischen Reich

Kurfürstentum Bayern
Wappen
Wappen des Kurfürstentums Bayern
Karte
Kurfürstentum Bayern (rot)
Lage des Kurfürstentums Bayern (rot) im Heiligen Römischen Reich im Jahr 1648
Entstanden aus Herzogtum Bayern
Herrschaftsform Herzogtum, Kurfürstentum
Herrscher/Regierung Kurfürst
Hauptstädte/Residenzen München
Dynastien Wittelsbacher
Aufgegangen in 1777: Personalunion mit Kurpfalz (Kurpfalz-Bayern)

1806: Erhebung zum Königreich Bayern

Flagge des Kurfürstentums Bayern

Kurfürstentum Bayern ist die rechtlich ungenaue Bezeichnung für das Herzogtum Bayern seit der Erlangung der Kurwürde für die Herzöge von Bayern im Jahr 1623 bis zur Ausrufung des Königreichs Bayern 1806. Nach Zusammenschluss mit der Kurpfalz 1777 wurde das Doppel-Kurfürstentum Pfalz-Baiern genannt.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Bayerns

Mit der Goldenen Bulle von 1356 wurden nur die pfälzischen Wittelsbacher mit der Kurwürde bedacht, während die bayerische Linie leer ausging. Ursprünglich sollte die Kurwürde nach dem Hausvertrag von Pavia zwischen der pfälzischen und der bayerischen Linie abwechseln. Seither versuchten bayerischen Herzöge mehrfach vergeblich wieder Kurfürst zu werden. So nahm Wilhelm IV. aufseiten Karls V. 1546–47 am Schmalkaldischen Krieg teil, es gelang ihm jedoch nicht, die pfälzische Kurwürde an sich zu bringen.

1620 besiegten die Truppen der Katholischen Liga unter Führung des bayerischen Feldherrn Tilly in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag die Protestanten. Als Dank erhielt Herzog Maximilian I. von Bayern 1623 die persönliche Kurfürstenwürde und 1628 die erbliche Kurwürde sowie die von ihm besetzte Oberpfalz als Kriegsentschädigung. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurden die Kurfürstenwürde und die Gebietsgewinne Bayerns bestätigt.

Im 17. Jahrhundert begann durch den Dreißigjährigen Krieg und mit der wachsenden Macht des Landesfürstentums (gemäß den Vorstellungen des Absolutismus) auch in Bayern der Niedergang der Landstände. 1669 wurde letztmals der ständische Landtag einberufen.

Während Maximilians Nachfolger Kurfürst Ferdinand Maria auf Grund seiner zurückhaltenden Politik gegenüber den Habsburgern noch 1657 auf die Kaiserkrone verzichtete, strebte sein Sohn Maximilian II. Emanuel zunächst als Verbündeter Habsburgs, später durch ein Bündnis mit Ludwig XIV. nach Rangerhöhung. Dies führte 1704 zur österreichischen Besetzung Bayerns im Spanischen Erbfolgekrieg und zum vorübergehenden Verlust der bayerischen Kurwürde und der Oberpfalz an den Pfälzer Wittelsbacher Johann Wilhelm. Die Kaiserliche Administration in Bayern übte für zehn Jahre die Regierungsgewalt aus. Erst nachdem sich Frankreich mit den siegreichen Seemächten England und Holland verständigt hatte, konnte es auch die Wiederherstellung Bayerns im Interesse des Gleichgewichts im Reich durchsetzen. 1715 konnte Max Emanuel als Kurfürst nach Bayern zurückkehren. Sein Sohn und Nachfolger Karl Albrecht erlangte zwar 1741 die böhmische Königskrone und 1742 die Kaiserkrone, aber um den Preis einer erneuten habsburgischen Besetzung Bayerns im Zuge des Österreichischen Erbfolgekriegs. Kurfürst Maximilian III. Joseph gab 1745 die Großmachtambitionen seiner Vorgänger auf und widmete sich inneren Reformen.

Pfalz-Baiern 1779

Im Jahre 1778 kam es nach dem Aussterben der bayerischen Linie der Wittelsbacher zum Bayerischen Erbfolgekrieg, und Bayern wurde unter Kurfürst Karl Theodor mit der Kurpfalz vereint, zu der in Personalunion auch die rheinischen Herzogtümer Jülich und Berg gehörten. Nach dem Zusammenschluss wurde das Gebiet als Pfalz-Baiern bezeichnet. Nachdem Bayern durch diese Erbschaft an Karl Theodor gefallen war, erlosch die pfälzische Kurwürde, während die bayerische weiter bestehen blieb.

Das Kurfürstentum bestand bis 1806, als Bayern zum Königreich ausgerufen wurde. Herzog und Kurfürst Maximilian IV. Joseph wurde als Maximilian I. Joseph am 5. Januar 1806 in Bamberg zum ersten bayerischen König proklamiert. Der formelle Austritt Bayerns aus dem Reichsverband unter Verzicht auf die Kurwürde erfolgte erst im Juli 1806 mit der Rheinbundakte.

Stellung der bayerischen Kurfürsten im Reich

Mit der pfälzischen Kurwürde war das Erztruchsessamt verbunden.[1] Als Friedrich V. von der Pfalz 1623 die Kur verlor, fiel das Erztruchsessamt an Bayern und 1706 infolge der Ächtung des Kurfürsten von Bayern wieder an die Kurpfalz, 1744 erneut an Bayern, das das Amt bis zur Auflösung des Reiches 1806 ausübte.[2] Aufgrund seiner kurfürstlichen Titel war der Kurfürst von Bayern ein Mitglied des Rates der Kurfürsten im Reichstag; er hielt auch die Würde des kaiserlichen Vikars zusammen mit dem Kurfürsten von Sachsen, die er in Zeiten der Vakanz nach dem Tode des Kaisers 1657–1658, 1740–1742, 1745, 1790 und 1792 ausübte. Im Rat der Fürsten im Reichstag vor der Personalunion von 1777 hielt er die Stimmen als Herzog von Bayern und (nach 1770) des Fürstlichen Landgrafen von Leuchtenberg. Im bayerischen Reichskreis war er, zusammen mit dem Erzbischof von Salzburg, Oberhaupt des Bayerischen Kreises, ein Kreis, der territorial durch das Kurfürstentum Bayern dominiert wurde. Der bayerische Kurfürst hielt auch Ländereien im Schwäbischen Kreis. Nach 1777 beherrschte der Kurfürst von Bayern auch Pfalz-Neuburg, sowie weite Gebiete in rheinischen Reichskreisen, darunter das Kurfürstentum von der Pfalz, die Herzogtümer Jülich und Berg, Pfalz-Sulzbach, Pfalz-Veldenz und andere kleinere Gebiete.

Gliederung

Bereits nach der Wiedervereinigung der Teilherzogtümer Bayern-München und Bayern-Landshut und nach Erlass des Primogeniturgesetzes kam es 1507 zu Verwaltungszwecken zu einer Neugliederung des Herzogtums in die vier Rentämter Landshut, Straubing, München und Burghausen, die bis 1799/1802 Bestand hatte, wobei München und Burghausen das "Oberland", Landshut und Straubing das "Unterland" bildeten. Später kam mit dem Gewinn der Oberpfalz das Rentamt Amberg hinzu. 1779 ging das Innviertel (Innbaiern), das Bestandteil des Rentamts Burghausen gewesen war, an Österreich verloren. Als Verwaltungseinheit der untersten Ebene bestanden im Kurfürstentum die Obmannschaften.

Im Zuge der napoleonischen Kriege wurden umfangreiche Gebiete an Bayern angeschlossen. Der damit verbundene Machtzuwachs war einer der Gründe für die Ausrufung Bayerns zum Königreich. Im Frieden von Lunéville 1801 musste Kurpfalzbayern wie andere deutsche Staaten auf seine linksrheinischen Gebiete verzichten. Damit verlor es die Rheinpfalz. Auch musste es das Herzogtum Jülich und 1806 auch das rechtsrheinische Herzogtum Berg abgeben. Als Ausgleich konnte Bayern jedoch sein Staatsgebiet durch die im Reichsdeputationshauptschluss 1803 verfügte Mediatisierung und Säkularisation erheblich erweitern. 1805 band sich Bayern durch den Bogenhausener Vertrag an das Frankreich Napoleons. Der Niederlage Österreichs in der Dreikaiserschlacht von Austerlitz folgte der Friede von Pressburg, der u. a. die Abtretung von Tirol und Vorarlberg an Bayern beinhaltete.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Mittelalter Lexikon: Truchsess. Bilder-Conversations-Lexikon, S. 15347 (vgl. BC-Lexikon Bd. 4, S. 486)
  2. Mittelalter Lexikon: Truchsess. Bilder-Conversations-Lexikon, S. 15347 (vgl. BC-Lexikon Bd. 4, S. 486)
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