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Absolutismus

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Inszenierung des absoluten Herrschers im Staatsporträt Ludwigs XIV. von Hyacinthe Rigaud (um 1700). Die selbstbewusste Pose des mit allen Insignien seiner Macht dargestellten französischen Königs versinnbildlicht seinen durch göttlichen Auftrag legitimierten Herrschaftsanspruch. Das Ölgemälde wurde zum Vorbild für die Porträts absolutistischer Herrscher in ganz Europa.

Mit Absolutismus (auch absolute Monarchie genannt) wird eine Staatsform in Monarchien bezeichnet, die von der Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit handelnden Herrschers ohne politische Mitwirkung ständischer oder demokratischer Institutionen bestimmt war. Zugleich bezeichnet der Begriff auch eine von dieser Regierungsart geprägte frühneuzeitliche Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts verwendet. Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff als Beschreibung eines Zeitalters in Frage gestellt, weil neben absolutistischen Fürstentümern auch Republiken wie die Niederlande oder konstitutionelle Monarchien wie England eine Blütezeit erlebten. Aus diesem Grund wird als Epochenbezeichnung mittlerweile häufig der Begriff „Zeitalter des Barock“ gewählt, der neben den politischen Unterschieden auch zeitgenössische religiöse, philosophische und ästhetische Erscheinungen mit einbezieht.

Typisierungversuche: Kennzeichen eines „Absolutismus“

Als Kennzeichen für den „Absolutismus“ wird der Verstaatlichungsprozess, der sich unter anderem in der Aufstellung stehender Heere, dem Aufbau eines allein vom Herrscher abhängigen Beamtenapparats, der Einbindung der Kirche in das Staatswesen und einem merkantilistischen Wirtschaftssystem manifestierte. Darüber hinaus hätte ein Wandel im Selbstverständnis des barocken Fürsten zu einer Intensivierung des höfischen Lebens stattgefunden, das seine Hochblüte am Versailler Hof Ludwigs XIV. fand.

In der zumeist als „aufgeklärter Absolutismus“ bezeichneten Spätphase „absolutistischer Herrschaft“ hätte sich der Fürst als „erster Diener des Staates“ verstanden und eine am Gemeinwohl orientierte Reformpolitik verfolgt, die sich unter anderem in religiöser Toleranz, Reformen des Erziehungs- und Schulwesens und Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtspflege widerspiegelte.

Immer noch landläufig wird der „Absolutismus“ als weit verbreitete Herrschaftsform in Europa beschrieben, die im Zeitalter des Barocks zur höchsten Blüte gelangte. Diese Form der Typisierung begann mit dem Historiker Wilhelm Roscher, der im 19. Jahrhundert erstmals den Versuch unternahm, das „absolutistische Zeitalter“ zu periodisieren und der aufgeklärten Epoche eine gesonderte historische Stellung zuzuweisen. Er stellte die These einer Stufenfolge, die mit einem „konfessionellem Absolutismus“ beginnt, in einen „höfischen Absolutismus“ übergeht und schließlich im aufgeklärten Absolutismus mündet.[1] Das Musterbeispiel für den „höfischen Absolutismus“ ist die Herrschaft des französischen Königs Ludwig XIV. Später habe sich aus dem reinen „Absolutismus“ der so genannte „aufgeklärte Absolutismus“ entwickelt, in dem das allgemeine Wohlergehen zum Primärziel des ansonsten absolut regierenden Monarchen wurde.[2]

Neben dieser traditionellen Epocheneinteilung wurde seit dem 19. Jahrhundert das Roschersche Modell zunehmend auf Teilgebiete der Geschichte der Frühen Neuzeit bezogen. So sprach man vom praktischen, bürokratischen, germanischen und dem romanischen „Absolutismus“, ohne den Begriff zu hinterfragen beziehungsweise die komplexen Unterschiede aufzuzeigen.[3]

Während der Begriff „Zeitalter des Absolutismus“ als Epochenbezeichnung für die Phase europäischer Geschichte vom Westfälischen Frieden (1648) bis zum Ausbruch der Französischen Revolution (1789) lange Zeit unumstritten war, hat man am Ende des 20. Jahrhunderts die Vorstellung von einer unumschränkten Machtausübung des „absoluten Herrschers“ unter Ausschaltung aller der Zentralisierung entgegenstehenden Kräfte vielfach relativiert und zunehmend nach dem „Nichtabsolutistischen im Absolutismus“ (Gerhard Oestreich) gefragt.[4] Als Gegenströmung zum „Zeitalter des Absolutismus“ gilt die Epoche der Aufklärung.

Inzwischen wird sogar vom „Mythos Absolutismus“ gesprochen.[5] Hauptthese ist, dass auch im Frankreich eines Ludwigs XIV. ohne Klientelwirtschaft und traditionelle Eliten und ohne dezentrale regionale und lokale Strukturen politische Macht niemals durchsetzbar gewesen wäre. Gleichzeitig wird der „Sonderweg“ Englands – in Abgrenzung zum sonstigen „absolutistischen“ Europa – in Frage gestellt.[6]

Demgegenüber monieren einige Wissenschaftler einen Revisionismus, mit einer verbreiten „Neigung zur fast vollständigen Demontage des früheren Absolutismus-Bildes“[7]

Friedrich II. von Preußen als Vertreter des „aufgeklärten Absolutismus“

Insgesamt scheint sich aber eine Abkehr vom Begriff des „Absolutismus“ in der Geschichtswissenschaft durchzusetzen. So wurde Band 11 Das Zeitalter des Absolutismus des Standardwerks Oldenbourg Grundriss der Geschichte in seiner 4. Auflage in Barock und Aufklärung umbenannt.[8]

„Höfischer Absolutismus"

Im Begriff des „höfischen Absolutismus“ wird dem König eine absolute Herrschaft über seinen Staat durch Gottes Gnade zugesprochen. Danach lebt er an einem prunkvollen Hof und bestimmt die Religion seiner Untertanen. Er bemüht sich, die Adligen seines Landes an seinen Hof zu ziehen und sie dadurch nicht nur unter seine Kontrolle zu bringen, sondern auch durch das kostspielige Hofleben, das sich die meisten nur durch großzügige Schenkungen des Monarchen leisten konnten, in eine Abhängigkeit von ihm zu treiben. Das Strafsystem sieht strenge Strafen – inklusive Tortur – vor. Es gibt die Leibeigenschaft und Fronarbeit. Adel und Kirche genießen Privilegien wie zum Beispiel Steuerfreiheit, der Besitz des Staates besteht aus Geld und Edelmetallen (Merkantilismus).

Als größte Ausprägungsform des höfischen „Absolutismus“ wird der Hof Ludwigs XIV. in Versailles angesehen. Der Adel wurde durch ein prunkvolles Hofleben abhängig vom König, da dieser die Kosten für die Feste übernahm und dem Adel Geld lieh. Dadurch konnte der König losgelöst vom Adel regieren. Den Klerus beeinflusste er durch zahlreiche Unterstützungen der Kirche. Zudem berief er sich darauf, ein „Herrscher von Gottes Gnaden“ zu sein. Den dritten Stand kontrollierte Ludwig durch die Fürsten und durch die Gunst der höheren Bürgerschaft, wodurch er die Macht über die untere Arbeiterschaft gewann. Zudem wurde jedweder Zweifel an der Autorität des Monarchen mit äußerster Härte bestraft.

Diesem Bild des Hofes als ein „Disziplinierungs- und Sakralisierungselement“ wird aber selbst für Frankreich in Frage gestellt. So sprechen einige Historiker davon, dass selbst Ludwig XIV. eine absolute Macht nur als Lichtgestalt in der Repräsentation erreicht habe.[9] Die Abhängigkeit und Vernetzung der „absolutistischen“ Fürsten von Ständen, Kreditgebern, Künstlern und Kirchen ließen aber vor allem außerhalb Frankreichs kein geschlossenes System entstehen. Insbesondere in kleineren Fürstentümern und vor allem in geistlichen Staaten kann keineswegs von einer „absolutistischen“ Herrschaft gesprochen werden.[10]

„Aufgeklärter Absolutismus"

Im „aufgeklärten Absolutismus“ sieht sich der König als der „erste Diener des Staates“ an (Zitat Friedrichs II. von Preußen). Sein Hof wird einfach und nüchtern gehalten, um die Effizienz des Staatsapparates zu erhöhen. Der Einfluss von Adel und Kirche ist geringer, das Volk hat eine freie Religionswahl. Die Leibeigenschaft wird verboten, die Fronarbeit gemildert und das Strafsystem sieht weniger strenge Strafen vor. Der Reichtum des Staates ist sein Grund und Boden (Physiokratismus). Die praktische Umsetzung wird vor allem in der österreichischen Habsburgermonarchie durch Maria Theresia sowie deren Sohn Josef II., und in Preußen durch Friedrich II. zugeschrieben.

Machtsäulen

Der Herrscher stützt sich auf fünf Machtsäulen: auf sein stehendes Heer, Justiz und Polizei, Verwaltung mit dem König an der Spitze, auf den Adel am Hof, die Staatskirche (Klerus) und den Merkantilismus, eine eigene Wirtschaftspolitik und -theorie des Absolutismus, deren Ziel das Wohl der Staatsfinanzen ist. Dabei waren fast alle Mittel recht.

Die Armee

Das stehende Heer sollte die Macht des Monarchen im Inland und zusammen mit der Kriegsflotte dessen Einfluss im Ausland sichern. Frankreich hatte 1664 ~45.000, bis 1703 schon fast ~400.000 Mann unter Waffen und war damit die stärkste Militärmacht Europas geworden. Um Aufstände von Untertanen oder sich auflehnende Adelige sofort im Keime zu ersticken und so dauerhaft die Macht zu sichern, brauchte Ludwig XIV. von Frankreich ein schlagkräftiges, ständig verfügbares Heer nicht nur in Kriegszeiten, sondern auch im Frieden. Dessen oberste Befehlsgewalt lag beim König. Vor allem wollte Ludwig XIV. Frankreich zur Hegemonialmacht in Europa machen. Die Armee wurde mit modernen Waffen und, als Novum in der damaligen Zeit, mit einheitlichen Uniformen ausgerüstet sowie einem harten, streng geregelten Drill unterzogen. Die Kosten des umfangreichen Militärapparates und die vom König häufig geführten Kriege bedeuteten eine große Belastung für den Staatshaushalt, was zum späteren Staatsbankrott führte.

Staatsaufbau

Gesetzgebung und Judikative

Der König konzentriert alle Macht in seiner Person. Er führt die Regierungsgeschäfte, erlässt die Gesetze und ist zugleich oberster Richter. Allerdings hatte er in seiner ganzen Amtszeit ungefähr 17 vertraute Minister zur Hand, die später meist aus bürgerlichen Familien abstammten, da Ludwig XIV. der Meinung war, dass diese fleißiger und sachkundiger waren. Zudem gab es neben den Ministern noch ungefähr 4.000 Beamte, die die Verwaltung des ganzen Landes sicherten. Als Gesetzgeber steht der König über dem Gesetz (legibus absolutus: von den Gesetzen „gelöst“), als Richter kann er in die Entscheidungen niedrigerer Instanzen eingreifen. Die Regierung kann er einem Premierminister wie etwa Richelieu und Mazarin überlassen oder auch selbst mit übernehmen, wie Ludwig XIV. nach dem Tod Mazarins (1661). Ein berühmter Satz von ihm: „Maiestas est summa in cives ac subditos Legibusque absoluta potestas!“ (Die Staatshoheit ist die gegenüber den Bürgern und Untertanen höchste und von den Gesetzen gelöste Gewalt.)

Steuern und Verwaltung

In der Bevölkerung am meisten gefürchtet waren die "Intendanten", die für Ludwig XIV. als Beamte die Steuern eintrieben und die Polizei anleiteten. Der Lohn der Intendanten stieg in der Regel mit der Höhe der an Ludwig XIV. abgeführten Steuern. Diese Tatsache brachte ihnen den Ruf ein, die „Bluthunde des Königs“ zu sein.

Die Bevölkerung gliederte sich in drei Stände: Klerus, Adel und Bürger einschließlich der Bauern. Die Stände waren jeweils mit unterschiedlichen Steuern belastet. Alle Stände waren der Capitation (Kopfsteuer) unterworfen. Der Klerus befreite sich 1710 mit einer einmaligen Zahlung von 24 Millionen Livres für immer von der Kopfsteuer. Ihre einzigen Abgaben bestanden somit seitdem aus freiwilligen indirekten Steuern (don graduit). Der Adel (erst seit 1749) und Bürgertum/Bauern mussten neben der Kopfsteuer auch den Vingtième (Zwanzigster) bezahlen. Der Adel bezahlte diesen jedoch selten, da sie sich nicht mit den Bürgern und Bauern gleichsetzen lassen wollten.[11][12]

Die französischen Gebiete ließen sich in Pays d'élections (Gebiete unter Verwaltung von Intendanten), Pays d'états (Provinzen mit selbst gewählter Steuerverwaltung) und Pays conquis (nach dem 16. Jh. zu Frankreich gekommene Gebiete) einteilen.[13] In den Pays d'élections und Pays conquis richteten sich die Einnahmen der Intendanten nach den von Ludwig festgelegten Steuerklassen. Ausnahmen gab es zum Beispiel bei Ausnahmesituationen wie Kriegen, in denen mehr Geld benötigt wurde. Die Verwaltungen in den Pays d'états bekamen eine Summe vorgeschrieben, die sie eintreiben mussten. Es stand ihnen größenteils frei, welche Gruppen sie mit welchen Steuersätzen belasteten. Gegen Ende der Amtszeit Ludwigs standen auch hier Intendanten vor, die allerdings nur noch das Geld empfingen.

Die höfische Kultur

Der Monarch und sein Hof sind Zentrum und somit Leitfigur des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Der Hofadel wird durch die Pflichten des höfischen Lebens, wie Teilnahme an und Ausrichtung von kostspieligen Festen, Jagden und Inszenierungen, dem Tragen der neuesten Mode sowie Errichtung prunkvoller Schloss- und Parkensembles, an den Rand des Ruins getrieben. Ziel war die politische Entmachtung. Durch die erforderlichen finanziellen Zuwendungen durch den Monarchen verliert der Adel seine Unabhängigkeit. Intellektuelle und Kulturschaffende werden durch Alimentation und Mäzenatentum an die Höfe gebunden und ruhiggestellt. Es wurde keine Mitbestimmung der Untertanen im Staat geduldet.

Die katholische Staatskirche

Machtzentrum Rom, Vatikan

Oft wird behauptet, Ludwig XIV. sei in der Zeit des Absolutismus auch Oberhaupt der katholischen Kirche in Frankreich gewesen. Dies ist allerdings nicht korrekt, da nicht der König das Oberhaupt der Kirche war, sondern der Papst mit Sitz in Rom. Sehr wohl versuchte Ludwig aber durch die gallikanischen Artikel den Einfluss des Papstes auf die französische Staatskirche stark einzuschränken. Die Kirche dankte dem König seine Treue vor allem dadurch, dass sie im ganzen Land von der Kanzel verkündete, dass der absolutistische Herrscher seine Macht durch Gottes Gnade ausüben könne. Somit wurde von der einfachen Bevölkerung ggf. jedes vom irdischen Herrscher auferlegte Übel (zunächst) als zu tragende irdische Herausforderung angesehen, die letztlich Gott den Menschen aufgebürdet hat.

Untertanen waren auch Protestanten (z. B. Hugenotten), doch diese Konfessionen duldete der absolutistische Herrscher nicht, da nur der Katholizismus die „richtige“ Religion war. Daher wurde ganz Frankreich zwangskatholisiert. Dennoch soll das nicht heißen, dass ein absolutistischer Staat automatisch katholisch war. Es gab auch den Fall absolutistischer Staaten mit protestantischen Untertanen, zum Beispiel die skandinavischen Länder: In Dänemark war die evangelisch-lutherische Konfession Staatsreligion.

Die staatlich gelenkte Wirtschaftspolitik (Merkantilismus)

Der Merkantilismus zeichnete sich durch eine zentrale, systematische, staatlich gelenkte, einheitliche Wirtschaftspolitik aus. Die so erzielten Staatseinnahmen sind erforderlich zur Finanzierung des Staates (des stehenden Heeres, zum Ausbau der Verwaltung, zur Alimentation des Adels (z. B. fürstliche Bauten, Mäzenatentum, Schlösser, Gärten) und für die Expansionspolitik). Sie orientiert sich an den Interessen des Heeres und des Hofes.

Von der Außenpolitik flankiert wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Steigerung des Exports, Vermeidung von Importen (Zollpolitik, Bau von Manufakturen), Forcierung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von anderen Staaten.
  • Ausbau von Wirtschafts- und Kriegsflotten zur Sicherung und Förderung von Rohstoffimport und Handel
  • Ausbau des Verkehrsnetzes: Straßen-, Brücken- und Kanalbau
  • Qualitätskontrollen
  • Gründung von Kolonien unter Einbeziehung von Handelsgesellschaften (Abgabe von Verantwortung, automatischer Wettbewerb unter den Gesellschaften), wobei die Kolonien in völliger wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Mutterland verbleiben sollten.

Entstehung und Entwicklung

Zeitlich gesehen entstand der Absolutismus im Übergang vom späten Mittelalter zur Frühen Neuzeit.

Die mittelalterliche und frühneuzeitliche Gesellschaft Europas gliederte sich in mehrere Stände. Die privilegierten Stände in den bis dahin bestehenden Ständeordnungen hatten politische Mitspracherechte und Befugnisse. Ausgehend von ähnlichen Ausgangssituationen (die institutionell allerdings sehr unterschiedlich waren) entwickelten sich in Europa sehr verschiedene Ausprägungen des Absolutismus. Den europäischen Staaten gemeinsam war zunächst, dass alle Herrschaftsgewalt als vom obersten Herrscher abgeleitet galt. In den feudalen und ständischen Systemen des Mittelalters waren die Hoheitsfunktionen noch auf die verschieden bevorrechtigten Träger (Adel, Klerus und Städte) verteilt, welche diese von ihrem Herrscher verliehen bekommen hatten. Im absolutistischen Staat liefen die Hoheitsfunktionen (z. B. die Verwaltung) zunehmend beim jeweiligen Territorialherrscher, den Fürsten und Königen zusammen. Vor allem im westlichen, mittleren und nördlichen Europa (z. B. in Spanien, Frankreich, Schweden und Brandenburg-Preußen) war der Absolutismus eine wesentliche Triebkraft für die Herausbildung der modernen europäischen Staatssysteme zwischen dem 15. und dem 17. Jahrhundert. Vornehmlich in Frankreich traten die Strukturen des Absolutismus besonders deutlich hervor. Der Absolutismus in Frankreich unterschied sich zum Teil jedoch sehr vom Absolutismus in anderen Staaten.

England

König Karl I. von England (1633)

Im Unterschied zu Frankreich und Spanien konnte sich der Absolutismus in England nie vollständig durchsetzen. In jahrhundertelangen und oft gewaltsamen Kämpfen hatten die Untertanen ihrer Rechte gegenüber dem König gefestigt. Bereits mit der Magna Charta setzten 1215 Adel und Klerus ihre Interessen gegenüber dem englischen König durch. In der Curia Regis traten seit dem 12. Jahrhundert mehrmals im Jahr die Adligen und Ritter zu einem Rat zusammen. Aus diesem Königlichen Rat entwickelte sich langsam ein Parlament. Im 14. Jahrhundert trennte sich das Englische Parlament in das House of Commons und das House of Lords. Im House of Lords saßen der hohe Adel und die hohe Geistlichkeit. Das House of Commons setzte sich aus den Adligen der Grafschaften und den Vertretern der Städte zusammen.

Vor allem unter den Königen Jakob I. und seinem Nachfolger Karl I. traten absolutistische Tendenzen in England hervor. Sie versuchten die Rechte des Parlaments weitgehend zu beschneiden. Jakob I. stützte sich als König Englands auf die anglikanische Staatskirche, deren Bischöfe mehrheitlich ebenfalls vom Gottesgnadentum der Könige überzeugt waren. Zugleich lehnte sie die puritanische Lehre ab, die dem König das Recht absprach, seine Untertanen in Gewissensfragen einem Zwang auszusetzen. Karl I. pochte noch mehr als sein Vater auf die Existenz göttlicher Königsrechte und strebte eine Aussöhnung mit der katholischen Kirche an. Er setzte sich mehrfach im Zuge seiner Restaurationspolitik über das Parlament hinweg, indem er ohne dessen Zustimmung Steuern erhob. Karls absolutistische Herrschaftsausübung provozierte den energischen Widerstand des Parlaments, in dem zahlreiche Puritaner vertreten waren. Als entscheidend sollte sich die 1628 erfolgte Wahl Oliver Cromwells in das Unterhaus des Parlaments herausstellen. Dieser gehörte der Gentry an und war ein Puritaner, welcher der radikalen Strömung der Independents angehörte. Im selben Jahr legte das Parlament dem König die Petition of Right vor, welche er unter finanziellem Druck akzeptierte. Die Petition of Right forderte unter anderem den Verzicht des Königs auf Steuererhebungen und den Schutz vor willkürlichen Verhaftungen. Im darauf folgenden Jahr ordnete Karl I. jedoch die Auflösung des Parlaments an und regierte insgesamt elf Jahre bis 1640 de facto als absolutistischer Herrscher, wobei er sich auf Berater wie den Earl of Strafford und Erzbischof William Laud stützte.

Als Karl I. führende oppositioneller Parlamentarier aus dem Unterhaus, dem House of Commons verhaften lassen wollte, kam es 1642 zum Englischen Bürgerkrieg. Darin entluden sich nicht nur die Spannungen zwischen dem absolutistisch gesinnten König und dem Unterhaus, sondern auch die Gegensätze zwischen Anglikanern, Puritanern, Presbyterianern und Katholiken. Auf der Seite des Parlaments kämpften vor allem die bürgerliche Kräfte und die protestantischen Puritaner unter der Führung von Oliver Cromwell. Große Teile des Adels, die Katholiken und die Anhänger der angelikanischen Staatskirche unterstützten den König.

Das schlagkräftige Heer Cromwells siegte schließlich über die Armee des Königs. Durch seine militärischen Erfolge und Unterstützung durch das finanziell gut ausgestattete Bürgertum war Cromwells Einfluss inzwischen stark gewachsen. Er beauftragte die Armee mit der Festnahme diverser presbyterianischer und königstreuer Abgeordneter. Zudem wurde vielen Abgeordneten der Zutritt zum Parlament verweigert (das sogenannte „Pride’s Purge“). Das so entstandene „Rumpfparlament“ ordnete auf Betreiben Cromwells einen Prozess gegen Karl I. an. Auf Beschluss des Unterhauses, in dem nur noch Anhänger Cromwells saßen, wurde Karl I. angeklagt, verurteilt und 1649 öffentlich hingerichtet. Damit war der Absolutismus in England beendet.

Frankreich

Der Absolutismus entstand in Frankreich in seiner vollen Ausprägung in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, wobei es schon unter den Königen Franz I. (reg. 1515–1547) und Heinrich II. (reg. 1547–1559) im 16. Jahrhundert Bestrebungen gab, die Staatslenkung zu zentralisieren und in ihren Händen zu konzentrieren. Doch der Ausbruch der Religionskriege (in Frankreich Hugenottenkrieg) unterbrach diese ersten Tendenzen. Erst mit Heinrich IV. (reg. 1589–1610), der die Religionskriege beendete, begann der Aufbau des Absolutismus, hier verstanden als die Konzentration aller staatlichen Gewalt (Legislative, Exekutive und Judikative) in der Hand des Königs. Ein entscheidender Mitarbeiter des Königs bei seiner Politik war der Politiker Sully als sein Oberintendant der Finanzen, der mit den Mitteln der Reorganisation des Finanzwesens und mit Wirtschaftshilfen die Verwüstungen der Religionskriege beseitigte und dem Land zu neuen Wohlstand verhalf.

Nach der Ermordung von König Heinrich IV. 1610 und einer kurzzeitigen Wende in der Politik unter dessen Witwe Maria von Medici, betrat eine Person die weltgeschichtliche Bühne, die entscheidend auf die Ausformung des Absolutismus einwirkte; Kardinal Richelieu. Als Vertrauter des neuen Königs Ludwig XIII. hatte Richelieu die volle königliche Autorität hinter sich und begann konsequent damit, den Hochadel, besonders im Umfeld der königlichen Familie, aus den hohen Gremien und Räten des Königreiches hinauszudrängen. Sein Ziel war es, die Staatspolitik von den partikularen Interessen des Adels zu trennen. Auch war er es, der die Praktik intensivierte, Intendanten (königliche Kommissäre) in die einzelnen Provinzen zu entsenden, um zunächst Teilbereiche (z. B. die Steuern) der Arbeit der adligen Gouverneure zu übernehmen; eine Entwicklung, die von Ludwig XIV. weitergeführt und perfektioniert wurde (siehe unten).

Das Schloss von Versailles als Symbol des französischen Absolutismus

Nach dem Tod des Kardinals kam es trotz der Unbeliebtheit der Politik von Richelieu zu seiner Fortführung durch seinen Nachfolger im Amt des Prinzipalministers Jules Mazarin. Dieser, ein aufmerksamer Schüler Richelieus, verfolgte die antiaristokratische Politik weiter, wobei der Frondeaufstand (1648-1652) einen kritischen Höhepunkt im Widerstand des Hochadels gegen diese Politik darstellte. Nach dem Tod Mazarins 1661 übernahm Ludwig XIV. persönlich die Regierung und vollendete das System des französischen Absolutismus. Er schuf in dem ab 1661 zu seiner Hauptresidenz aus- und umgebauten Schloss Versailles ein prunkvolles Hofleben, das den (Hoch-)Adel anlockte und ihn an die Person des Königs band, da das Leben am Hof äußerst kostspielig war und der Adel sich verschuldete, um standesgemäß leben zu können. Diese finanziellen Schwierigkeiten nutzte der König aus, indem er nur denjenigen Zuwendungen zukommen ließ, die sich in seiner Nähe aufhielten.

Später erließ er sogar einen Anwesenheitszwang für alle Gouverneure seiner Provinzen; deren Aufgaben übernahmen jetzt konsequent die Intendanten, die vollständig vom König abhängig waren. Ein weiterer Erfolg seiner Politik war die Entmachtung der Parlamente, eigentlich Gerichte, die aber auch Mitbestimmung bei der Gesetzgebung forderten.

Man kann somit die Entstehungszeit des Absolutismus in Frankreich präzise an den drei Hauptfiguren, Richelieu, Mazarin und Ludwig XIV., festmachen.

In fast allen Staaten geht der Absolutismus mit Reformen der Wirtschaft, Verwaltung, des Rechtswesens und des Steuerwesens einher – die Grenzen zum aufgeklärten Absolutismus sind dabei fließend. Ziel der Reformen war die Steigerung der Effizienz des Staates (Staatsräson). Dazu begründete Jean-Baptiste Colbert, Finanzminister und einer der engsten Berater des französischen Herrschers Ludwig XIV., die Wirtschaftsform des Merkantilismus.

Die drei Stände

In Ludwigs Augen waren alle Menschen Untertanen. Den Adligen blieben jedoch soziale Vorrechte, die sogenannten Privilegien. Sie mussten keine Steuern zahlen, hohe Posten in der Armee und der Kirche waren nur ihnen zugänglich; sie wurden vor Gericht bevorzugt gegenüber nicht-adeligen. In dieser sogenannten Ständegesellschaft bestanden kaum Aufstiegsmöglichkeiten, man wurde in seinen Stand „hineingeboren“. Es gab in Frankreich in der Zeit des Absolutismus also bis zur Revolution im Jahre 1789 insgesamt drei Stände:

  • erster Stand: Klerus (ungefähr 0,5 % der Bevölkerung)
  • zweiter Stand: Adel (ungefähr 1,5 % der Bevölkerung)
  • dritter Stand: Bürgerfamilien, reiche Kaufleute, niedrige Beamte, Rechtsanwälte, Ärzte, Handwerker, Soldaten, Dienstboten und Bauernfamilien
  • außerhalb der Stände: Tagelöhner, Mägde, Behinderte usw.

Heiliges Römisches Reich

Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation hat es auf der Reichsebene im Gegensatz zu einzelnen Gliedstaaten niemals einen Absolutismus gegeben, weil die römisch-deutschen Herrscher bis zum Ende des Reiches an die Mitwirkung der Reichsstände gebunden waren, die überdies seit dem Westfälischen Frieden 1648 auch die Souveränität innehatten.

Philosophische Begründung des Absolutismus

Das Titelblatt von Hobbes’ Leviathan zeigt den Souverän, der über Land, Städte und deren Bewohner herrscht. Sein Körper besteht aus den Menschen, die in den Gesellschaftsvertrag eingewilligt haben. Schwert und Hirtenstab in seinen Händen symbolisieren die Vereinigung weltlicher und geistlicher Macht. Überschrieben ist die Abbildung durch ein Zitat aus dem Buch Hiob: „keine Macht auf Erden ist mit der seinen vergleichbar“.[14]

Während sich die Herrscher darauf beriefen, ihre Macht von Gottes Gnaden erhalten zu haben, wurde der ursprüngliche Absolutismus bereits von dem französischen Staatsdenker Jean Bodin (1529–1569) als Antwort auf die Schriften der Monarchomachen theoretisch begründet. Bodin formulierte zunächst die These der Herrschaftssouveränität, wonach der Staat – repräsentiert durch den Monarchen – die Aufgabe habe, die gemeinsamen Belange mehrerer Haushalte in rechte Bahnen zu lenken und somit deren souveräne Gewalt auszuüben, das heißt der Staat stellt eine absolute, unteilbare und immer währende Macht dar. Weiterhin führte er in seiner Schrift Sechs Bücher über den Staat den Allmachtsanspruch des Souveräns aus, auf deren Grundlage die späteren absolutistischen Herrschaftssysteme aufgebaut waren. Bodin sprach den absolutistischen Herrschern jedoch nicht ein Recht auf fürstliche Willkür zu, sondern forderte in seinen Werken vielmehr Achtung der Naturrechte, der göttlichen Gebote sowie dem Schutze von Familie und Eigentum.

Eine Weiterentwicklung der Begründung des Absolutismus entwickelte der Staatstheoretiker Thomas Hobbes in seinem Werk Leviathan von 1651. Der Mensch verlässt nach seiner Theorie den Naturzustand (geprägt durch völlige Freiheit des Einzelnen und Kriege der Menschen untereinander), um sich in eine Gemeinschaft zu begeben, die von einem Souverän regiert wird. Dieser Souverän und die Menschen gehen einen Gesellschaftsvertrag ein, bei dem der Mensch zum Untertan wird und seine individuell-freiheitlichen Rechte an den Souverän abtritt (Gedankenkonstrukt). Dies tut der Mensch aus Eigennutz, da der Souverän ihm im Gegenzug Schutz im Inneren sowie im Äußeren bietet. Dieser Souverän steht außerhalb des Rechts, um frei entscheiden zu können. Der Souverän kann auch ein Monarch sein, Hobbes wurde mit seinem „Leviathan“ zum geistigen Begründer der neuzeitlichen Staatsphilosophie. Die politischen Begründungen für den praktischen Absolutismus in Frankreich stützten sich allerdings nicht auf ihn, sondern auf göttliches Recht, das der Idee königlicher Souveränität die letzte Überhöhung verlieh.

In Deutschland entwickelte die Naturrechtslehre Pufendorfs und auch Christian Wolffs einen anderen Weg zur Herrschaftslegitimation. Sie gingen von einem doppelten Herrschaftsvertrag aus: Der erste war ein Gesellschaftsvertrag, der den Staat als solchen entstehen ließ. Der zweite war dann der Herrschaftsübertragungsvertrag mit dem künftigen Herrscher. Dies ermöglichte sowohl die Übertragung absoluter Machtfülle als auch die Vereinbarung von Grundgesetzen, die die Macht beschränkten oder von der Zustimmung anderer Institutionen abhängig machten. Damit konnte der Herrscher auf die Erfüllung vorrangiger Staatsziele der inneren und äußeren Sicherheit und der gesellschaftlichen Wohlfahrt verpflichtet werden. Bei völliger Perversion der Staatszwecke oder schwerer Verletzung dieser Grundgesetze war so auch ein Widerstandsrecht gegen den Herrscher ermöglicht.

Absolutismus in der Gegenwart

In einigen Staaten der Welt bestehen noch heute absolute Monarchien. Heute können noch Sultan Hassanal Bolkiah (Brunei), Papst Franziskus (Vatikanstadt), König Abdullah ibn Abd al-Aziz al Saud (Saudi-Arabien), Sultan Qabus Bin Said (Oman), Scheich Tamim bin Hamad Al Thani (Katar) und König Mswati III. (Swasiland) als absolutistische Monarchen bezeichnet werden, der Papst jedoch nur politisch, da er im geistlichen Amt an die Lehre der Kirche und ihre Rechtsordnung gebunden ist.

Literatur

  • Perry Anderson: Die Entstehung des absolutistischen Staates. Suhrkamp, Frankfurt/M. 1984, ISBN 3-518-10950-2.
  • Ronald G. Asch, Heinz Duchhardt (Hrsg.): Der Absolutismus – ein Mythos? Strukturwandel monarchischer Herrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550–1700). Köln: Böhlau 1996, ISBN 3-412-06096-8. Darin: Nicholas Henshall: Early Modern Absolutism 1550–1700. Political Reality or Propaganda. S. 25–53.
  • Peter Baumgart: Absolutismus ein Mythos? Aufgeklärter Absolutismus ein Widerspruch? Reflexionen zu einem kontroversen Thema gegenwärtiger Frühneuzeitforschung. In: Zeitschrift für historische Forschung 27 (2000), S. 573–589.
    • Dazu die Replik von Heinz Duchhardt: Die Absolutismusdebatte – eine Antipolemik. In: Historische Zeitschrift 275 (2002), S. 323–331.
  • Richard Bonney: L’absolutisme (Que sais-je?; Bd. 2486). PUF, Paris 1989, ISBN 2-13-042616-6.
  • Fanny Cosandey, Robert Descimon: L’absolutisme en France. Histoire et historiographie (Points Seuil; Bd. 313). Edition du Seuil, Paris 2002, ISBN 2-02-048193-6.
  • Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung. In: Lothar Gall u.a. (Hrsg.): Oldenbourg Grundriss der Geschichte. 4. Auflage. Band 11, R. Oldenbourg, München 2007, ISBN 9783486497441 (neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Bandes Das Zeitalter des Absolutismus).
  • Dagmar Freist: Absolutismus (Kontroversen um die Geschichte). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008.
  • Nicholas Henshall: The Myth of Absolutism. Change and Continuity in Early Modern European Monarchy. London 1992.
    • Dazu die Rezension von Heinz Duchhardt: Absolutismus. Abschied von einem Epochenbegriff? In: Historische Zeitschrift 258 (1994), S. 113–122.
  • Ernst Hinrichs: Fürsten und Mächte. Zum Problem des europäischen Absolutismus. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, ISBN 3-525-36245-5.
  • Johannes Kunisch: Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des Ancien Régime (UTB; Bd. 1426). Vandenhoeck & Ruprecht. Göttingen 1999, ISBN 3-8252-1426-5.
  • Lothar Schilling (Hrsg.): Absolutismus, ein unersetzliches Forschungskonzept? Eine deutsch-französische Bilanz. = L'absolutisme, un concept irremplaçable? Oldenbourg, München 2008, ISBN 978-3-486-58095-2.
  • Martin Wrede: Absolutismus. In: Friedrich Jaeger (Hrsg.): Enzyklopädie der Neuzeit, Band 1, Metzler, Stuttgart, Weimar 2005, Sp. 24–34.

Weblinks

Wiktionary: Absolutismus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Roscher: Geschichte der National-Oekonomik in Deutschland. R. Oldenbourg, 1874, S. 380 f.
  2. Der König habe sich selbst als der erste Diener seines Staates (Selbstbeschreibung Friedrich II. von Preußen) verstanden.
  3. Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung. 16.–18. Jahrhundert. 4. Auflage. R. Oldenbourg Verlag, München 2007, ISBN 9783486497441, S. 169f.
  4. Vgl. dazu den Forschungsüberblick bei Kunisch, Absolutismus, S. 179−206.
  5. Nicholas Henshall: The Myth of Absolutism. Change and Continuity in Early Modern European Monarchy, London 1993 [erstmals 1992]. Rezension von Heinz Durchhard: Absolutismus – Abschied von einem Epochenbegriff?, in: HZ 258 (1994), S. 113-122.
  6. Jonathan Clark: English Society 1688-1832. Ideology, Social Structure and Political Practice During the Ancien Regime. 2. Auflage. Cambridge University Press, Cambridge 1985, ISBN 0-521-30922-0 (Rezension: http://www.history.ac.uk/reviews/review/41b).
  7. So Ulrich Muhlack: Absoluter Fürstenstaat und Heeresorganisation in Frankreich im Zeitalter Ludwigs XIV.. In: Johannes Kunisch (Hrsg.): Staatsverfassung und Heeresverfassung in der europäischen Geschichte der frühen Neuzeit. Duncker & Humblot, Berlin 1986, ISBN 3-428-05964-6, S. 249-278.
  8. Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung. 16.–18. Jahrhundert. 4. Auflage. R. Oldenbourg, München 2007, ISBN 9783486497441, S. 169f.
  9. So Louis Marin: Das Portrait des Königs. diaphanes, Zürich 2005 (Originaltitel: Le Portrait du roi, übersetzt von Heinz Jatho), ISBN 978-3935300629.
  10. Heinz Duchhardt: Barock und Aufklärung. 4. Auflage. R. Oldenbourg, München 2007, ISBN 9783486497441, S. 172f.
  11. Gunhild Wilms: Revolutionen und Reformen 1789-1848/49. Cornelsen Verlag, Berlin 1990. ISBN 978-3-454-59661-9.
  12. Wolfgang Mager: Frankreich vom Ancien Régime zur Moderne. Kohlhammer, Stuttgart/Berlin/Köln 1980. ISBN 978-3170046955.
  13. Franz Wittmütz: Einteilung Frankreichs nach Steuergesichtspunkten.
  14. Tobias Bevc: Politische Theorie. UVK, Konstanz 2007, S. 62. ISBN 978-3-8252-2908-5
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