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Säkularisation in Bayern

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Säkularisiertes Kloster Fürstenfeld

Im Rahmen der Säkularisation in Bayern fand in den Jahren 1802 und 1803 eine Säkularisation kirchlicher Güter im Kurfürstentum Bayern statt.

Vorgeschichte der Säkularisation

Im 16. Jahrhundert richtete Herzog Max I. auf der Grundlage der Superiorität des Staates ein geistliches Ratskollegium zur Kirchenaufsicht ein. Von 1608 an beanspruchte der Kurfürst das Patronatsrecht für sich, wenn dazu bei Stiftern und Klöstern Unklarheiten bestanden.[1]

1743 schlug Kurfürst Karl Albrecht von Bayern der österreichischen Erzherzogin Maria Theresia vor, Österreich und insbesondere Bayern durch die Säkularisation und Einverleibung von Fürstbistümern zu vergrößern. Maria Theresia lehnte dies als großes Unrecht ab.[2] In Österreich hatte man viele Bistümer gar nicht reichsunmittelbar werden lassen.[3]

Ebenfalls 1743 hielt ein kurbrandenburgischer Diplomat eine Neuaufteilung von überflüssigen geistlichen Gütern zum Unterhalt des Kaisers und zu Gunsten von Fürsten und anderen Regenten für leicht zu verwirklichen.[4] Die Ansicht der Juristen Christian Wolff, Johann Gottlieb Heineccius und Samuel von Pufendorf, dass die Kirche einen reichen, mächtigen Staat im Staate bilde und dem unterdrückten Staate aufgeholfen werden müsse, fand Anklang und wurde immer mehr verbreitet.[5]

Einschränkung des Klosterwesens

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts griffen die bayerischen Kurfürsten zu sich steigernden bürokratischen und strangulierenden Maßnahmen gegen das Klosterwesen. So wurden zwischen 1749 und 1770 die Kollekturen der Bettelorden verboten.[6] 1764 erließ der Kurfürst ein Dekret („Amortisationsdekret“), wonach die bisher ins Belieben des Novizen gestellte Mitnahme von Erbgut in die Klöster beschränkt wurde.[7] 1769 verbot ein kurfürstliches Generalmandat den Bettelorden, Ordensvisitationen durch Geistliche und Kollegien vorzunehmen, die außerhalb Bayerns ansässig waren. Gleichzeitig wurde ihnen verboten, mehr als 1/6 nichtbayrische Angehörige aufzunehmen und auferlegt, die Personalstände in den Klöstern an das geistliche Ratskollegium zu melden. Den Ortsbischöfen wurden Klostervisitationen untersagt. Die Klöster protestierten, aber die höhere Geistlichkeit beteiligte sich nicht an den Protesten, so dass die staatlichen Maßnahmen keine nennenswerte Gegenwehr fanden.[8]

Aufhebung des Jesuitenordens

Auf Druck der Könige Frankreichs, Spaniens und Portugals erfolgte 1773 die Aufhebung des Jesuitenordens durch Papst Clemens XIV. Auf seine Weisung wurden die in Bayern gelegenen Jesuitengüter dem kurfürstlichen Schulfonds zur Verfügung gestellt.[9] Die in Bayern gelegenen Güter der Augsburger Jesuiten beanspruchte der Kurfürst nach der seit 1608 angewandten Unklarheitendoktrin für sich und beschlagnahmte sie. Sein Ansinnen blieb freilich erfolglos, denn auf Intervention des Fürstbischofs Clemens Wenzeslaus ordnete der Reichshofrat dem Hochstift Augsburg die Jesuitengüter zu.[10]

Erster Versuch der Säkularisation in einem geistlichen Staat

Auch in geistlichen Staaten machte der Wille zur Säkularisation von Klöstern nicht halt. So verfügte Fürstbischof Clemens Wenzeslaus von Augsburg in seiner Eigenschaft als Landesherr 1774 auf Betreiben seiner weltlichen Regierung in Dillingen, dass Dominikanerinnen eine Nähschule betreiben müssten. Die in Augsburg sitzende geistliche Regierung stimmte dem nicht zu, und der Fürstbischof verfolgte die Absicht nicht mehr weiter.[11]

1775 erweiterte und präzisierte der Kurfürst von Bayern die Kompetenzen des geistlichen Rats. Vom gleichen Jahr an durften künftige zivile und geistliche Würdenträger ihr Studium nur noch an der Universität Ingolstadt absolvieren, an der der Aufklärer Johann Adam Ickstatt der Ältere lehrte. 1777 verstarb der Wittelsbacher Kurfürst Max III. Joseph, aber sein Nachfolger Karl Theodor hatte wenigstens in den ersten Regierungsjahren ebenfalls ein aufklärerisches Weltbild.[12]

Anders als im Hochstift Augsburg gelang 1778 das Säkularisationsvorhaben eines Prälaten in Aschaffenburg. Der Fürsterzbischof von Mainz zog gegen eine nur geringe Entschädigung den Klostergarten eines Kapuzinerklosters ein und verwendete ihn als Schlossgarten und Holzhof für seine weltliche Hochstiftsregierung. Auch eine Muttergotteskapelle wurde für die Baumaßnahme abgerissen.[13]

Papst Pius VI. willigte in den Plan des Kurfürsten Karl Theodor ein, den ehemals jesuitischen Schulfonds auf eine neuzuschaffende bayrische Provinz des Malteserordens zu übertragen, der dann einen der Söhne von Karl Theodor zu versorgen hatte. 1782 schenkte Karl Theodor der Malteserprovinz den Schulfonds und verfügte als höchster Kirchenvogt und Landesherr die Klöster, die Schulen des Schulfonds auf eigene Kosten zu betreiben.[14]

1783 stimmte Papst Pius VI. der Aufhebung der stark verschuldeten Prämonstratenserabtei Osterhofen zu. Aus den freiwerdenden Mitteln sollte ein adliges Damenstift gegründet werden.[15] Die Aufhebung wurde zum beachteten Präzedenzfall.[16] 1784 hob Karl Theodor auch das Augustinerchorherrenstift Indersdorf wegen starker Verschuldung auf.

1787 wies der Fürstbischof von Bamberg in einer Visitationsverfügung die Zisterzienserabtei Langheim darauf hin, dass eine Aufhebung der Klöster möglich und der Vorwurf der Prachtliebe deshalb zu vermeiden sei.[17]

Säkularisation wird Staatsziel

1789 stellte Maximilian von Montgelas seine 118-seitige Denkschrift „Mémoire instructif sur les droits des Ducs de Bavière en matière ecclésiastique“ zur Säkularisation fertig. Sie richtete sich an den Herzog von Zweibrücken, den künftigen bayrischen Kurfürsten Max IV. Joseph, den Nachfolger Karl Theodors. Der Aufklärer Montgelas schlug darin vor, die Staatssouveränität auszuweiten, kirchliche Institutionen zurückzudrängen und kirchlichen Besitz, insbesondere den Grundbesitz, auf den Staat zu übertragen.

Er hielt dies für zweckmäßig, weil der kirchliche Besitz zu umfangreich sei. Die Kirche habe ihren Besitz im Mittelalter erworben, als sich fast nur die Klöster der Religion, Wissenschaft, Urkundenwesen, Kunst, Erziehung und Krankenpflege sowie Armenfürsorge widmeten. Sie hätten für Fortschritte in der Wirtschaft und für die Urbarmachung unbewirtschafteter Gebiete gesorgt. Diese Aufgaben würden nunmehr vom Staat, den Städten und den Ortsgeistlichen erfüllt. 56 v. H. aller Höfe Bayerns seien im kirchlichen Obereigentum, und diese Zusammenballung behindere den Wirtschaftsverkehr.

Rechtlich sei die Übertragung möglich, weil die Bistümer mit den Mitteln der weltlichen Fürsten eingerichtet worden seien. Die Schwäche der weltlichen Fürsten habe die Kirche genutzt, um deren Souveränität zu vermindern. Mit der Reformation hätten die weltlichen Fürsten ihre alten Rechte wieder erlangt. Die protestantischen Fürsten seien spätestens aufgrund des Westfälischen Friedens in die volle Territorialhoheit eingetreten. Für die katholischen Reichsfürsten könne nichts anderes gelten.[18]

Zugriff auf das Vermögen der Klöster

1798 bat Kurfürst Karl Theodor den Papst Pius VI. mit Erfolg, eine Sondersteuer von 15 Millionen Gulden von den Klöstern erheben zu dürfen. Die klösterlichen Prälaten machten den zu befürchtenden Untergang aller Stifte geltend und der Papst reduzierte den Betrag ein Jahr später auf 5 Millionen Gulden.[19]

1801 entzog der bayrische Hof dem von den Wittelsbachern gestifteten Theatinerkloster die Zuwendungen, so dass es aufgehoben werden musste. Der Benediktinerabtei Ensdorf wurde im November desselben Jahres verboten, den Nachfolger eines verstorbenen Abtes zu wählen.[20]

Am 25. Januar 1802 setzte der Kurfürst eine Klosterkommission ein, die auf dem Verwaltungswege dafür sorgen sollte, dass die Orden der Franziskaner und Kapuziner allmählich ausstarben. Die freiwerdenden Güter sollten auf den Schulfonds übertragen werden; nichtbayerische Ordensangehörige wurden mit Ausnahme eines 86-jährigen Paters sofort ausgewiesen. Karmeliter und Augustiner wurden in je einem Kloster in Straubing und München zusammengezogen.[21] Obwohl der westfälische Frieden Kircheneigentum ausdrücklich garantierte und weltliche Herren grundsätzlich nicht Eigentümer geistlichen Gutes sein konnten, setzten sich weder Fürstbischöfe noch Klöster vor dem Reichshofrat und Reichskammergericht zur Wehr. Sie hatten keine Hoffnung, dass ein Gericht des Reiches, das sich gerade auflöste, dessen Verfassung schützen wollte.[22] Sie gaben einer verbreiteten Stimmung für die Säkularisation von Klöstern und geistlichen Fürstentümern nach; die Fürstbischöfe und der Heilige Stuhl hatten kein echtes Interesse an der Erhaltung der geistlichen Reichsfürstentümer.[23] Auch in der katholischen Bevölkerung gab es keine Opposition größeren Ausmaßes. Diese sollte erst 1870 bei der Auflösung des Kirchenstaates aufkommen, weil da viele Katholiken um die Unabhängigkeit des Papstes fürchteten.[24]

Praktische Durchführung

Besitzergreifungspatent für Freising vom 26. November 1802

Auslöser der in ganz Deutschland durchgeführten Säkularisation waren dann die militärischen Erfolge Napoléon Bonapartes. Durch die Verschiebung der französischen Ostgrenze verloren einige Territorien des Heiligen Römischen Reiches ihre linksrheinischen Gebiete. Als Entschädigung dafür wurden ihnen im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die kirchlichen Reichsstände zugeschlagen. Beinahe alle geistlichen Reichsstände wurden aufgelöst. Der Reichsdeputationshauptschluss ermächtigte die Landesherren aber auch explizit zur Aufhebung der landständischen Mediatklöster.

In Bayern fand mit der durch Minister Montgelas schon ab 1802 durchgeführten Säkularisation das reiche Ordensleben im Land ein fast vollständiges Ende. Am 25. Januar 1802 verfügte eine Kabinettsorder Kurfürst Max IV. Josephs die Aufhebung fast aller Klöster in Kurbayern, die nicht der politischen Vertretung der Stände angehörten. Das betraf daher vor allem die Bettelorden der Dominikaner, Franziskaner, Kapuziner, Augustiner-Eremiten und Karmeliten. Im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss besetzte Bayern auch bereits im Jahr 1802 die reichsunmittelbaren Hochstifte Augsburg, Bamberg, Freising und Würzburg sowie Teile der Hochstifte Eichstätt und Passau mit den jeweiligen Klöstern. Diese Vorgehensweise war aber nicht spezifisch bayerisch, sondern wurde auch von anderen Territorien praktiziert, die sich so ihren Anteil an den Säkularisationsgütern sicherten. Außerdem wurden neun schwäbische und vier fränkische Reichsabteien und das Fürststift Kempten in Besitz genommen. Zudem führte die Annexion von acht schwäbischen und sieben fränkischen Reichsstädten ebenfalls zur Aufhebung von deren Klöstern, sofern diese – etwa Nürnberg – nicht ihrerseits bereits während der Reformation ihre Klöster säkularisiert hatten. Schließlich wurden im März 1803 auch die bayerischen Prälatenklöster aufgelöst. Das Vermögen der Klöster wurde in der Regel zugunsten des Staates enteignet. Nur einige Klöster blieben als so genannte Aussterbeklöster vor der Auflösung bewahrt. Diese Klöster durften aber keine neuen Mitglieder aufnehmen. Die Klosteranlagen wurden teilweise abgebrochen, andere Klostergelände an Privatleute verkauft. Ein nicht unbeträchtlicher Teil wird bis heute für staatliche oder kommunale Zwecke genutzt.

Die Aufhebung der bayerischen Klöster führte auch zur Auflösung zahlreicher Klosterbibliotheken. In der Hof- und Staatsbibliothek in München waren Johann Christoph von Aretin und Bernhard Joseph Docen an der Säkularisation beteiligt. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts stieg allein der Bestand in dieser Bibliothek auf über 22.000 Handschriften an, die zum großen Teil aus den aufgehobenen Klöstern stammten. Zahlreiche Kulturschätze gingen aber auch verloren. Weiterhin sanken wegen des plötzlichen hohen Immobilienangebotes (über 300 Objekte, welche fast zeitgleich auf den Markt kamen) aufgrund der Enteignungen die Preise sehr stark.

Die Säkularisation und ihre Folgen bedeuteten einen der stärksten Umbrüche in der bayerischen Geschichte.

Unter König Ludwig I. wurden entsprechend dem Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Bayern von 1817 einige Klöster wiederhergestellt, um damit wieder an die Traditionen des geistlichen Lebens anknüpfen zu können. Im Konkordat wurde zudem vereinbart, dass der bayerische Staat als Entschädigung für die Enteignungen für die Besoldung der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder des Domkapitels und für den baulichen Unterhalt von Kathedralen und Gebäuden der Diözesen aufkommt.

Literatur

  • Rainer Braun, Joachim Wild: Bayern ohne Klöster? Die Säkularisation 1802/03 und die Folgen (= Ausstellungskatalog der Staatlichen Archive Bayerns. Bd. 45). Eine Ausstellung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, München, 22. Februar bis 18. Mai 2003. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2003, ISBN 3-921635-70-5.
  • Mary Anne Eder: Klosterleben trotz Säkularisation. Die Zentralklöster der Bettelorden in Altbayern 1802–1817 (= Forschungen zur Volkskunde. Bd. 56 = Forschungen zur Volkskunde. Abteilung Kirchen- und Ordensgeschichte. Heft 3). Verlags-Haus Monsenstein und Vannerdat, Münster 2007, ISBN 978-3-86582-498-1, online.
  • Karl Hausberger: Reichskirche – Staatskirche – „Papstkirche“. Der Weg der deutschen Kirche im 19. Jahrhundert. Pustet, Regensburg 2008, ISBN 978-3-7917-2135-4.
  • Cornelia Jahn: Klosteraufhebungen und Klosterpolitik in Bayern unter Kurfürst Karl Theodor. 1778–1784 (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte. Bd. 104). Beck, München 1994, ISBN 3-406-10685-4 (Zugleich: München, Univ., Diss., 1992).
  • Josef Kirmeier / Manfred Treml (Hrsg.): Glanz und Ende der alten Klöster. Säkularisation im bayerischen Oberland 1803 (= Veröffentlichungen zur bayerischen Geschichte und Kultur. Bd. 21). Katalogbuch zur Ausstellung im Kloster Benediktbeuern, 7. Mai bis 20. Oktober 1991. Süddeutscher Verlag, München 1991, ISBN 3-7991-6510-X.
  • Roland Milisterfer: Glanz und Ende der alten Klöster. Säkularisation im bayerischen Oberland 1803. Didaktisches Begleitheft zur Ausstellung im Kloster Benediktbeuern vom 7. Mai 1991 bis 20. Oktober 1991. Haus der Bayerischen Geschichte, München 1991.
  • Martin Sachse: Säkularisation in Bayern 1803. Handreichung für den Geschichtsunterricht. Auer, Donauwörth 2003, ISBN 3-403-03916-1.
  • Alphons Maria Scheglmann: Geschichte der Säkularisation im rechtsrheinischen Bayern. Band 1: Vorgeschichte der Säkularisation. Habbel, Regensburg 1903.
  • Alois Schmid (Hrsg.): Die Säkularisation in Bayern 1803. Kulturbruch oder Modernisierung? (= Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte. Beiheft, Reihe B, 23). Beck, München 2003, ISBN 3-406-10664-1.
  • Dietmar Stutzer: Die Säkularisation 1803. Der Sturm auf Bayerns Kirchen und Klöster. Rosenheimer Verlagshaus, Rosenheim 1978, ISBN 3-475-52237-3.
  • Eberhard Weis: Die Säkularisation der bayerischen Klöster 1802/03. Neue Forschungen zu Vorgeschichte und Ergebnissen (= Bayerische Akademie der Wissenschaften München. Philosophisch-Historische Klasse. Sitzungsberichte Jg. 1983, Heft 6). Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München 1983, ISBN 3-7696-1525-5,
  • Eberhard Weis: Montgelas. Band 1: Zwischen Revolution und Reform. 1759–1799. 2., durchgesehene Auflage. Beck, München 1988, ISBN 3-406-32974-8 (Zugleich: München, Univ., Habil.-Schr., 1968).
  • Wolfgang Wüst: Die geistlichen Staaten im Südwesten des Alten Reichs am Vorabend der Säkularisation. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 139/140, 2003/2004, S. 45–72.

Einzelnachweise

  1. Scheglmann I, S.2.
  2. Scheglmann I, S.3.
  3. Weis, Montgelas I, S.333.
  4. Scheglmann I, S.5.
  5. Scheglmann I, S.7.
  6. Scheglmann I, S.9 f.
  7. Scheglmann I, S.10.
  8. Scheglmann I, S.14–19.
  9. Scheglmann I, S.51.
  10. Scheglmann I, S.33.
  11. Scheglmann I, S.36 f.
  12. Scheglmann I, S.44 ff.
  13. Scheglmann I, S.48.
  14. Scheglmann I, S.51 ff.
  15. Scheglmann I, S.61 ff.
  16. Weis, Montgelas I, S.102.
  17. Scheglmann I, S.74.
  18. Weis, Montgelas I, S.117–123.
  19. Scheglmann I, S.129 ff.
  20. Scheglmann I, S.182–188.
  21. Scheglmann I, S.192 ff.
  22. Scheglmann I, S. 222.
  23. Weis, Montgelas I, S.131.
  24. Weis, Montgelas I, S.333f.

Weblinks

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