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Hans Röhwer

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Hans Röhwer (* 5. Dezember 1915; † 31. Oktober 1995) war SS-Hauptsturmführer aus Saarbrücken[1] und Leiter des Massakers vom Lago Maggiore, des ersten Massenmords an Juden in Italien im September 1943, ausgeführt von mindestens sechs Mitgliedern der Leibstandarte SS Adolf Hitler, Hans Röhwer, Hans Krüger, Herbert Schnelle, Friedrich Bremer, Oskar Schulz und Ludwig Leithe.[2][3]

Leben

Karte des Lago Maggiore aus den 1930er Jahren, Orte der Massaker der SS an Juden rot unterstrichen
Hotel Meina, 1930er Jahre

Hans Röhwer gab als Religionszugehörigkeit „gottgläubig“ an. Er gehörte als Oberschüler von 1933 bis 1935 der SA an. Nach dem Abitur meldete er sich 1935 zur SS. Er war Mitglied der NSDAP unter der NSDAP-Nr. 5.180.682 und der SS (SS-Nr. 282.122). 1938 absolvierte er die SS-Junkerschule Bad Tölz (5. Friedens-Junkerlehrgang, 1. Oktober 1937 – 31. Juli 1939), gemeinsam mit dem als „Draufgänger“ bekannten SS-Obersturmführer Friedrich Bremer, der ebenfalls an dem Massaker vom Lago Maggiore beteiligt war, und SS-Sturmbannführer Gustav Knittel. Seit Juni 1940 gehörte Röhwer der Leibstandarte SS Adolf Hitler an, als deren Offizier er das Massaker vom Lago Maggiore sowie weitere Massenmorde an Juden befehligte. 1944 wurde Röhwer als Lehrer an die SS-Panzergrenadierschule Kienschlag bei Prag versetzt. Er begab sich 1945 in US-Gefangenschaft und wurde 1948 aus der Internierung entlassen. Ab 1953 arbeitete er als Arzneimittelvertreter.[4] Drei ehemalige Obersturmführer des SS-Bataillons (Hans Krüger, Herbert Schnelle, Hans Röhwer) wurden 1968 vom Landgericht Osnabrück wegen Mordes in 22 Fällen, zwei weitere Angehörige des Bataillons (Oskar Schultz und Ludwig Leithe) wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Ihr Verfahren mutierte zum Jahrhundertprozess, über den sowohl die deutsche als auch die internationale Presse ausführlich berichteten. Die Richter um Gerhard Haack tagten zwischenzeitlich in Mailand und München, um Zeugen die weite Anreise zu ersparen. Der Bundesgerichtshof hob am 17. März 1970 das Urteil des Landgerichts Osnabrück in einer umstrittenen Entscheidung wegen angeblicher Verjährung auf. Die Bundesanwaltschaft blieb bei ihrer Auffassung, die Verbrechen seien nicht verjährt, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.[5][6]

Letztlich wurde daher kein Täter für die Morde am Lago Maggiore von einem deutschen Gericht rechtskräftig verurteilt.[2]

Einzelnachweise

  1. Landesarchiv Niedersachsen, Abt. Osnabrück, Rep 945 Staatsanwaltschaft Osnabrück, NLA OS Rep 945 Akz. 2003/038 Nr. 66.
  2. 2,0 2,1 Raphael Steffen: Wegen Massaker am Lago Maggiore – Nazi Kriegsverbrecher standen in Osnabrück vor Gericht. Neue Osnabrücker Zeitung (noz), 17. September 2023, abgerufen am 23. September 2023.
  3. Sven Felix Kellerhoff: Fünf SS-Verbrecher werden angeklagt, Die WELT, 7. Januar 2008; aufgerufen am 25. September 2023.
  4. Jens Westemeier: Himmlers Krieger: Joachim Peiper und die Waffen-SS in Krieg und Nachkriegszeit. 1. Auflage. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn/München/Wien/Zürich, ISBN 978-3-506-77241-1, S. 794, Fn. 342.
  5. Die Aktenzeichen: 17 Ks 3/67 für das Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück, 5 StR 218/69 für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Siehe: Justiz und NS-Verbrechen, Band XXX. Vgl. auch Sven Felix Kellerhoff: 68er-Serie: Fünf SS-Verbrecher werden angeklagt. In: Die Welt, 7. Januar 2008 (online); Kellerhoff ist jedoch im Irrtum bezüglich des Verjährungsgrundes, wie das in Justiz und NS-Verbrechen veröffentlichte BGH-Urteil zeigt. Vgl. ferner Giuliana Cardosi: La giustizia negata. Clara Pirani, nostra madre vittima delle leggi razziali. Varese 2005, S. 29 f. Die Namen der Angeklagten werden wiedergegeben als Hans Friedrich Röhwer, Hans Krüger, Karl Schnelle, Oskar Schultz und Ludwig Leithe, vgl. Mauro Begozzi: Scomparsi nel nulla! La prima strage di ebrei in Italia sulle sponde del lago Maggiore. In: Geschichte und Region – Storia e regione, 18. Jg., 2009, Heft 1, S. 81–95, hier S. 89 (PDF; 373 kB (Memento vom 23. September 2011 im Internet Archive)).
  6. Sara Berger: Selbstinszenierung eines „Judenberaters“ vor Gericht: Friedrich Boßhammer und das „funktionalistische Täterbild. Jahrbuch für Antisemitismusforschung, 17 (2008), Fn. 14, S. 249; online, aufgerufen: 24. September 2023.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hans Röhwer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.