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Ernst Eduard Hirsch

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Ernst Eduard Hirsch (geb. 20. Januar 1902 in Friedberg (Hessen); gest. 29. März 1985 in Königsfeld im Schwarzwald) war ein deutscher Jurist und Rechtssoziologe.

Leben

Hirsch studierte Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an den Universitäten Frankfurt am Main und München. Der Promotion 1924 folgte 1930 die Habilitation an der Universität Gießen.

Im Januar 1931 wurde Hirsch zum Land- und Amtsgerichtsrat und damit zum Richter auf Lebenszeit in Frankfurt am Main ernannt und wirkte gleichzeitig als Privatdozent.

Im März 1933 wurde er wegen seiner jüdischen Herkunft aus seinem Amt entlassen. Im Oktober 1933 folgte er einem Ruf der Universität Istanbul auf den Lehrstuhl für Handelsrecht. Nach dem Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit im Jahr 1943 wechselte er an die Universität Ankara und lehrte dort neben Handelsrecht auch Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie.

In den fast zwei Jahrzehnten akademischer Tätigkeit in der Türkei veröffentlichte Hirsch zahlreiche Monographien und Standardlehrbücher. Hervorzuheben sind sein konzeptionelles Wirken und seine gesetzgeberischen Arbeiten; er lieferte Gesetzentwürfe und Konzepte zum türkischen Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, Universitätengesetz und zur Urheber- und Erfinderrechtsgesetzgebung.

Ursprünglich wollte Hirsch, der viele Verwandte in Auschwitz verloren hatte, in der Türkei bleiben. Berlins Regierender Bürgermeister Ernst Reuter – selbst Emigrant in der Türkei (1935–1945)[1][2] und Hirschs Kollege in Ankara – konnte ihn 1952 jedoch überzeugen, einen Ruf an die Freie Universität Berlin als Ordinarius für Handelsrecht und Rechtssoziologie anzunehmen. Zwischen 1953 und 1955 war Ernst Hirsch gewählter Rektor und Prorektor der Freien Universität Berlin.

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde die ihm spätestens mit der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz entzogene deutsche Staatsangehörigkeit wieder zuerkannt, jedoch behielt er bis zu seinem Tode auch seinen türkischen Pass.

Zitat

Profesör Hirş Türkiye’de geçirdiği yirmi yıldan sonra tamamiyle bizden olmuştur. Pek iyi bir Alman olabilir, fakat hiç şüphe yoktur ki, aynı derecede iyi bir Türktür.

„Professor Hirsch ist nach den zwanzig Jahren, die er in der Türkei verbracht hat, völlig einer der unseren geworden. Er mag ein sehr guter Deutscher sein, aber zweifellos ist er im gleichen Grad ein guter Türke.“

Ahmet Emin Yalman: Tageszeitung Vatan, 1958.[3][4]

Werke

  • Aus des Kaisers Zeiten durch die Weimarer Republik in das Land Atatürks. Eine unzeitgemäße Autobiographie J. Schweitzer, München 1982 & 1990 ISBN 3-88709-027-6
    • Gekürzte Neuauflage: Als Rechtsgelehrter im Lande Atatürks, Berliner Wissenschafts-Verlag 2008 ISBN 978-3-8305-1533-3 Zusammenfassung des Textes durch seinen Sohn Enver Hirsch: [1] (es fehlen die Kinder- und Jugendjahre gegenüber der Erstauflage)
    • Rezensionen der Neuaufl.: [2]

Quellennachweise

  1. Barclay: Schaut auf diese Stadt. S. 152–155.
  2. Brandt, Löwenthal: Ernst Reuter. S. 291–295.
  3. Ernst E. Hirsch: Hatıra Defterimden Bir İki Yaprak. In: İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi Mecmuası. Band 44, Nr. 1–4, 1978, S. 1–7 (7) (PDF-Datei; 3,75 MB).
  4. Übersetzung Ernst E. Hirsch: Als Rechtsgelehrter im Lande Atatürks. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-8305-1533-3, S. 247.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ernst Eduard Hirsch aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.