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Weibel (Amtsdiener)

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Der Standesweibel des Kantons Appenzell Innerrhoden führt den Zug der Regierung an. Die Farben des Kantons sind schwarz und weiss.
Genfer Standesweibel in den Standesfarben rot und gelb
Bundesrat Didier Burkhalter (zweiter vorne links) mit seiner Frau und einem Bundesweibel am Marché-Concours in Saignelégier. Ganz rechts eine Standesweibelin des Gastkantons Basel-Stadt.

Weibel (auch Amtsweibel, französisch huissier, italienisch usciere) ist eine schweizerische Amtsbezeichnung.

Heutige Funktionen

Ein Weibel dient der Regierung, dem Parlament oder dem Gericht. Er ist für Dienst- und Botengänge zuständig, wirkt als Saaldiener und hat zeremonielle Aufgaben.

Man unterscheidet verschiedene Weibel:

Bundesebene

kantonale Ebene

  • Standesweibel (auch Staats- oder Landweibel) arbeiten für die Regierung und (selten: oder) das Kantonsparlament.
  • Ratsweibel sind die Amtsdiener der Kantonsparlamente von Basel-Stadt, Glarus und Solothurn.
  • Gerichtsweibel (Gerichtsdiener) sind die Amtsdiener eines Gerichts (Bezeichnung nur in wenigen Kantonen gebräuchlich).

kommunale Ebene

  • Stadtweibel oder Ratsweibel arbeiten für grössere Städte und haben vor allem zeremonielle Aufgaben. Entsprechend auch der Gemeindeweibel, der für die Gemeindeverwaltung Botengänge macht und auch formelle Aufgaben hat.

Bei öffentlichen Auftritten trägt der Weibel einen Talar in den Farben der repräsentierten Körperschaft. Bundesweibel zum Beispiel tragen daher einen Umhang, der halb rot, halb weiss ist. Unter diesem Talar und beim normalen Dienst im Regierungs- bzw. Parlamentsgebäude trägt der Bundesweibel eine grüne Uniform, die bei Bundesratsweibeln frackartig ausgestaltet ist.

Bei Auftritten im Talar kann man Bundesrats- und Parlamentsweibel dadurch unterscheiden, dass erstere goldene Randborten und eine goldene Medaille mit Schweizerwappen tragen, letztere hingegen deren Pendant in Silber.

Geschichte

In der Alten Eidgenossenschaft war der Weibel ein untergeordneter Amtsträger einer Obrigkeit oder Herrschaft und nahm vielfältige Aufgaben in der Verwaltung und im Gerichtswesen wahr. Für Einzelheiten siehe die unter Literatur genannten Artikel sowie Amtsbot.

Wortherkunft

Das Wort Weibel stammt von althochdeutsch weibil, das seinerseits von ahd. weibôn ‚sich hin und her bewegen‘ abgeleitet ist. Die Dienstgrad­bezeichnungen Feldweibel (Schweiz) beziehungsweise Feldwebel (Deutschland) sind desselben Ursprungs, ebenso das im Schweizerdeutschen und Schweizerhochdeutschen gängige Verb (herum)weibeln ‚geschäftig umhergehen‘, ‚werbend Kontakte knüpfen‘, ‚Lobbying treiben‘.

Siehe auch

Literatur

  • André Holenstein: Weibel im Historischen Lexikon der Schweiz.
  • Weibel im Schweizerischen Idiotikon.
  • Anne-Marie Dubler: Die Freiweibel im Oberaargau. Einheimische in der bernischen Landesverwaltung. In: Anne-Marie Dubler: Staatswerdung und Verwaltung nach dem Muster von Bern. hier + jetzt, Baden 2013 (Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 90), S. 347–370.
  • Hubert Foerster: Der Grossweibel in Freiburg 1803–1848. In: Freiburger Geschichtsblätter 80, 2003, S. 91–109.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Weibel (Amtsdiener) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.