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Punitive damages

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Im anglo-amerikanischen Recht versteht man unter punitive damages Schadensersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen tatsächlichen Schaden hinaus zuerkannt wird. In Deutschland hat sich dafür der Begriff Strafschadensersatz eingebürgert; im angelsächsischem Rechtsraum spricht man von exemplary damages.

Der Zweck ist

  1. den Beklagten für sein Verhalten zu bestrafen;
  2. ihn davon abzuhalten, dieses rechtswidrige Verhalten zu wiederholen (Spezialprävention);
  3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).

Punitive damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht dagegen bei bloßer Fahrlässigkeit.

Im deutschen und österreichischen Recht gibt es kein vergleichbares Rechtsinstitut.

Beispiele

  • Im Stella-Liebeck-Prozess gegen McDonald’s bekam die Klägerin 160.000 US-Dollar Schmerzensgeld und 480.000 US-Dollar Strafschadensersatz zugesprochen (wobei letztlich ein nichtveröffentlichter Vergleich über die tatsächlich ausgezahlte Summe entschied), weil sie sich an zu heißem Kaffee verbrüht hatte.

Literatur

  • Dominik Kocholl: Punitive damages in Österreich. Über Schadensprävention und Privatstrafe im Zivilrecht. Neuer Wissenschaftlicher Verlag 2001, ISBN 978-3-7083-0006-1.
  • Peter Müller: Punitive Damages und deutsches Schadensersatzrecht. Gruyter 2001, ISBN 978-3110167610.
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